Zahlreiche Rechtsanwälte haben in diesen Tagen eine Rechnung bekommen. Von dem Betreiber der Plattform „rechtsanwalt.net“.
Die meisten dieser Rechtsanwälte - jedoch bei Weitem nicht alle - haben sich im Laufe des Jahres 2010 auf dieser Plattform angemeldet. Ich auch. Sollte ja kostenlos sein, man hatte also nichts zu verlieren.
Denn in den AGB vom 23.09.2010 war zu lesen:
§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang besteht aus einem kostenfreien Paket. Der Betreiber behält sich vor zusätzlich noch kostenpflichtige Bereiche anzubieten. Um in den Genuss dieser kostenpflichtigen Tools zu kommen, muss ein weiterer Vertrag geschlossen werden. EIn Recht auf Aufnahme besteht nicht.
Unter diesen Bedingungen kann mal es ja mal versuchen, ob das Marketing über diesen Anbieter etwas bringt. In meinem Fall allerdings nicht.
Deswegen habe ich auch auf die eMail vom 7. Mai nicht reagiert, mit der mir angeboten wurde:
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Diese eMail war mir sowas von egal, daß ich sie noch nicht einmal gelöscht habe. Und nun diese Rechnung.
Ich habe bereits umfangreiche Erfahrungen gemacht in Strafsachen, in denen man meinen Mandanten vorgeworfen hat, Rechnungen versandt zu haben an Leute, die sich gar nicht für den berechneten Service angemeldet hatten. Meine Mandanten waren aber nie so mutig, Rechnungen für nicht bestellte Leistungen massenhaft an Rechtsanwälte zu versenden.
Ich bin auf den nun folgenden Mahnlauf - 1., 2., letzte Mahnung; 2 x Post von einer Inkasso-Bude; Drohung mit Schufaeintrag und Lohnpfändung durch einen Inkasso-Anwalt - gespannt.
Lieber Stephan Baier, unsere Vollmachten können Sie hier runterladen; über die Kosten Ihrer Verteidigung können Sie sich hier erkundigen. Den Rest können wir dann besprechen, wenn ich Sie in Stammheim besuche.