Ein historisch einheitlicher Vorgang

Wenn man sie gewähren läßt, die Richter, und sie dann auch noch Zeit dazu haben, fällt ihnen so etwas hier ein:

Denn das gesamte, dem Angeklagten angelastete Verhalten – Wegwerfen der Mitteilungskarte unter mehrfachem Ausruf des Wortes “Arschloches” gegenüber dem Mitarbeiter des Ordnungsamtes – stellt sich als historisch einheitlicher Vorgang dar.

Quelle: OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.03.2012 – III-3 RVs 28/12

Gefunden bei einem Richter, der sehr viel Zeit hat :-) .

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Stornorechnung

Herr Stephan Baier hat sich mal wieder bei mir gemeldet:

Si tacuisses ...

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Entschuldigung

Herr Stephan Baier hat sich bei mir gemeldet. Er entschuldigt sich für einen „technischen Fehler bei der Rechnungserstellung“ und die damit entstandenen Unannehmlichkeiten.

Ich mutmaße mal, daß es nicht die Technik ist, die fehlerhaft war. Sondern entweder die Hersteller der Technik oder aber deren Anwender.

Das ist jetzt aber sehr bedauerlich!

Denn nun gibt es weder einen Mahnlauf (zur Vorlage für weitere kurzweilige Blogbeiträge), noch Rechtsanwälte, die ihr Geld bei diesen Technikanwendern versenken wollen. Schade, eigentlich.

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Bodenhaftung

Sie freuen sich, dass Tegel doch noch länger geöffnet hat: Menschen, die den Flughafen zu ihrem Lebensmittelpunkt gemacht haben. Sie sammeln Flaschen, manchmal übernachten sie auch hier.

Sandra Dassler erinnert im Tagesspiegel an Menschen, die sich ihren Lebensunterhalt mit dem Sammeln leerer Pfandflaschen verdienen (müssen). 30 bis 40 Flaschen ist der Umsatz eines Tages. 15 bis 25 Cent pro Stück bekommen sie im Discounter dafür.

Wir, die kein Problem damit haben, im Flughafen-Café kurz vor dem Abflug noch mal eben ein belegtes Brötchen zu kaufen und mit dem Gegenwert von 15 Pfandflaschen zu bezahlen, sollten die Bodenhaftung nicht verlieren.

Bild: Daniela B. / pixelio.de

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Landshut in Bayern

Polizeibeamte

sollen betrunken Auto fahren und unbeteiligte Bürger grundlos zu Boden schlagen. Die Folgen? Manchmal gar eine Beförderung.

berichtete Wolfgang Wittl in der Süddeutschen Zeitung am vergangenen Mittwoch.

In Bayern gehen die Uhren aber anders.

schrieb Rechtsanwalt Andreas Jede im Zusammenhang mit der Anklageerhebung durch die Landshuter Staatsanwaltschaft gegen einen seiner Mandanten.

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Kaum kriminelle Internetnutzer

Im Jahre 2011 haben die statistischen Bundesbeamten knapp 82.000.000 Bundesbürger gezählt. 51.000.000 davon sollen im Internet unterwegs gewesen sein. Wenn man nun den Wiesbadener Statisten Glauben schenken mag, ist es dabei 222.267 Mal zu Überschreitung von strafrechtlichen Grenzen gekommen.

Geht man mal davon aus, daß reichlich Mehrfachtäter unterwegs sind, surften 2011 über den Daumen gerechnet 100.000 Kinderpornografen, Raubkopierer und Betrüger durchs Netz. Das sind im Verhältnis zu allen Surfern keine 0,2 %, die Quote für alle Bundesbürger liegt sogar nur bei 0,1 %.

Hey, da können die ganzen Strafverteidiger, die sich mit Cybercrime beschäftigen, aber nicht von leben. So geht das aber nicht, Ihr gesetzestreuen Knechte!

Bildquelle und weitere Zahlen: Polizeiliche Kriminalstatistik 2011 (pdf)

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Eine Rechnung von rechtsanwalt.net

Zahlreiche Rechtsanwälte haben in diesen Tagen eine Rechnung bekommen. Von dem Betreiber der Plattform „rechtsanwalt.net“.

Die meisten dieser Rechtsanwälte - jedoch bei Weitem nicht alle - haben sich im Laufe des Jahres 2010 auf dieser Plattform angemeldet. Ich auch. Sollte ja kostenlos sein, man hatte also nichts zu verlieren.

Denn in den AGB vom 23.09.2010 war zu lesen:

§ 3 Leistungsumfang
Der Leistungsumfang besteht aus einem kostenfreien Paket. Der Betreiber behält sich vor zusätzlich noch kostenpflichtige Bereiche anzubieten. Um in den Genuss dieser kostenpflichtigen Tools zu kommen, muss ein weiterer Vertrag geschlossen werden. EIn Recht auf Aufnahme besteht nicht.

Unter diesen Bedingungen kann mal es ja mal versuchen, ob das Marketing über diesen Anbieter etwas bringt. In meinem Fall allerdings nicht.

Deswegen habe ich auch auf die eMail vom 7. Mai nicht reagiert, mit der mir angeboten wurde:

Jetzt Profil verlängern und 20% Preisnachlass sichern

Diese eMail war mir sowas von egal, daß ich sie noch nicht einmal gelöscht habe. Und nun diese Rechnung.

Ich habe bereits umfangreiche Erfahrungen gemacht in Strafsachen, in denen man meinen Mandanten vorgeworfen hat, Rechnungen versandt zu haben an Leute, die sich gar nicht für den berechneten Service angemeldet hatten. Meine Mandanten waren aber nie so mutig, Rechnungen für nicht bestellte Leistungen massenhaft an Rechtsanwälte zu versenden.

Ich bin auf den nun folgenden Mahnlauf - 1., 2., letzte Mahnung; 2 x Post von einer Inkasso-Bude; Drohung mit Schufaeintrag und Lohnpfändung durch einen Inkasso-Anwalt - gespannt.

Lieber Stephan Baier, unsere Vollmachten können Sie hier runterladen; über die Kosten Ihrer Verteidigung können Sie sich hier erkundigen. Den Rest können wir dann besprechen, wenn ich Sie in Stammheim besuche.

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Amerikanische Polizisten im Einsatz

Der Focus berichtet über einen Einsatz amerikanischer Polizisten, die einen psychisch kranken Menschen „beamtshandeln“:

Das Gericht will nun aufgrund der Anhörungsergebnisse entscheiden, ob genügend Beweise für ein Verfahren vorliegen.

Ich bin gespannt auf die weiteren Einzelheiten in diesem Fall.

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Ungeordnete und zerrüttete finanzielle Verhältnisse

Wenn einem Rechtsanwalt nachgesagt wird, daß er mit Geld nicht umgehen kann, könnte das zum Linzenz-Entzug führen. Zu Recht, wie ich meine, denn oft genug ist es nicht eigenes Geld, das durch die Hände eines Anwalt geht, sondern fremdes.

Auf Rechtsanwalt Dr. Welf Haeger rollte der Zug der Entziehung zu:

Die Rechtsanwaltskammer Hamm wollte Dr. Welf Haeger die Zulassung entziehen, weil er in „ungeordneten und zerrütteten finanziellen Verhältnissen“ lebe.

berichtete bereits am 12.05.2011 der Westen.

Der Spaßmacher Kollege hatte in der Vergangenheit insbesondere mit Haegers kostenloser Rechtsberatung für Furore gesorgt. Ob der angebliche Vermögensverfall (das ist der juristisch-technische Begriff für eine Pleite) mit der Marktführerschaft bei der „Kostenlosen Anwaltsberatung für Alle“ in einem Zusammenhang steht, wird nicht berichtet. Dr. Haeger bestreitet jedenfalls seinen Verfall. Jedenfalls ist er heute - ein Jahr später - immer noch im Besitz seiner Zulassung.

Ich würde es bedauern, wenn Herr Dr. Haeger vom Markt verschwindet. Sorgte er doch stets für spannende Unterhaltung.

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Aber wenigstens schön formuliert

Die gepflegten Umgangsformen an den Gerichten im Berliner Umland helfen so manches Mal, den unsinnigen Inhalt einer schönen Formulierung zu verarbeiten.

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