Staatsanwaltschaftlicher Vorsorgehinweis

AnonymisierungEs gibt nicht nur richterliche Hinweise, sondern manchmal auch hilfreiche Fingerzeige seitens der Staatsanwaltschaft.

Das Leserpublikum unseres Weblogs besteht nicht nur aus Groupies, die den Blogautoren Blumen auf die Bühne werfen. Nicht wenige Leser sind Staatsdiener, also – ebenso wie Strafverteidiger – Träger der schwarzen Umhänge. Und wenn man denen an die Kittel geht, kutschen sie auch gerne auch mal retour.

Als gebranntes Kind bemühe ich mich daher grundsätzlich, Rückschlüsse auf konkrete Verfahren zu vermeiden. (Oder eben nicht, wenn ich bewußt provozieren will und das Risiko nicht fürchte.) Das funktioniert ganz gut, indem ich Namen und Aktenzeichen weiterstgehend verpixelt oder zur Explosion bringe.

Nun hatte ich hier ein Verfahren, in dem es mir daran gelegen war, die zuständigen Abteilungen der Justiz nicht zu outen. Deswegen hatte ich sowohl das staatsanwaltschaftliche als auch das gerichtliche Aktenzeichen bis auf die Buchstaben „Js“ und „Ds“ unkenntlich gemacht.

BarcodeEin aufmerksamer Staatsanwalt, mit dem ich über das Verfahren später telefoniert habe, frohlockte: Er habe „seinen“ Aktendeckel dennoch erkannt. Als ich ihn nach markanten Erkennungsmerkmalen wie Eselsohren, Beschädigungen und Klebestreifen fragte, verneinte er. Es sei der Barcode auf dem Aktendeckel, den er vom Bildschirm eingescannt habe.

Ok, vorsichtig wie ich bin, wenn ich wieder einmal die Justizarbeiter zu Ermittlungen wegen § 353d StGB gegen mich motiviere, berücksichtige ich beim Anonymisieren künftig auch die HighTech-Klebchen auf den Aktendeckeln.

Auf diesem Wege besten Dank an den staatsanwaltschaftlichen Hinweisgeber.

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Sie ist wieder da

Frisch aus dem Winterlager:

Wanne2016 Sonnenallee

Geputzt und getüvt. Wenn auch der TÜV-Prüfer wieder mal was zu nörgeln hatte. Nicht an der Technik, sondern an dem Kultugut. Die alljährliche Diskussion über den Erhaltungszustand fand wieder einmal statt.

Damit ein Fahrzeug in den Genuss eines H-Kennzeichens kommt und bleibt, muß es unter anderem sein

  • mindestens 30 Jahre alt sein – Die Wanne ist Baujahr 1983
  • möglichst im Originalzustand erhalten – Ein schnörkelloser GruKraW
  • nicht unbedingt tadellos, aber keine Unfallschäden, große Dellen, Lackschäden und vor allem keinen Rost haben.

Und zwar immer wieder auf’s Neue.

Die Dellen waren in den vergangenen Jahren schon einmal ein Thema. Nachdem ich dem Gutachter aber erklärt habe, daß die Beulen in den 80er Jahren in mühsamer Kreuzberger Handarbeit angebracht worden, mithin historisch wertvoll sind, gab er sich überzeugt.

Diesmal waren es ein paar Rostbeulen, die zu dem hohen und heiligen Versprechen Anlaß gaben, sie bis zum nächsten Jahr zu beseitigen. Wo einmal der Rost drin ist, ist er eben drin. Da muß man eben immer wieder mal Hand anlegen.

Das ist wie mit alten Männern – die brauchen Pflege. Besten Dank einmal mehr an KFZ-Meister Peter Jaekel und seine Mannen, die der Wanne genau diese fürsorgliche Pflege zukommen lassen.

Noch steht sie in der Sonnenallee, knapp auf Westberliner Gebiet. Am Wochenende sind die alten Stammplätze wieder frei …

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Flotte Rechtspflegerin

443804_web_R_by_campomalo_pixelio.deEs ist ja nicht alles schlecht, was „unsere“ Kostenbeamten in den Justizbehörden machen. Und ich will ja nicht immer nur auf den armen Rechtpflegern herumhacken. Deswegen hier mal wieder etwas Erfreuliches aus Moabit.

Wenn einer unserer Strafverteidiger zum Pflichtverteidiger seines Mandanten bestellt wird, läuft bei uns eine Routine ab: Die zuständige Assistentin des Verteidigers beantragt unmittelbar nach Zugang des Bestellungs-Beschlusses die Festsetztung eines Vorschusses auf die bisher angefallenen Pflichtverteidigergebühren (§ 47 RVG). Und gegebenenfalls auch einen Auslagenvorschuß.

Diese Praxis haben wir uns bei den Richtern, Staatsanwälten und Kostenbeamten abgeguckt: Die arbeiten auch nur dann, wenn sie zu Beginn (!) des Monats ihr Gehalt auf dem Konto haben.

Da es sich bei den Pflichtverteidigergebühren um Festbeträge handelt, deren exakte Höhe im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt sind, gehen solchen Kostenfestsetzungsanträge regelmäßig auch recht flott durch das Festsetzungsverfahren.

In dem Fall, über den ich hier heute berichte, hatten wir am 8. März den Kostenfestsetzungsantrag nach Moabit geschickt:

KFA PV

Am 30. März trudelte exakt dieser Betrag auf unserem Kanzlei-Konto ein. 14 Arbeitstage zwischen Antrags- und Zahlungseingang, das ist gut. Besten Dank!
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Bild: © / pixelio.de

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Das Eigentor des Wirtschaftsrechtlers

ErmittlungsAktendeckelDie GmbH in der Krise ist ein Standardproblem in der wirtschaftsrechtlichen Beratung. Die Geschäftsführer holen sich kompetenten Rat in einer Wirtschaftskanzlei ein. Der Fachanwalt für Steuerrecht berät eigentlich kompetent, kann aber die Einleitung eines Insolvenz-Strafverfahrens nicht verhindern.

Also:
Neues Mandat – jetzt nicht mehr als Wirtschaftsrechtler, sondern als Strafverteidiger. Sowas muß schiefgehen.

Konsequent war daher hier die Arbeit auch nicht erfolgreich: Das Ermittlungsverfahren wurde nicht – wie per Fax vorab inkl. beglaubigter Abschrift beantragt – eingestellt. Im Gegenteil:

Steuerrechtliche Beratung

Es ist eine Sache,
den Jahresabschluß verspätet zu erstellen. Eine GmbH ist zur Einhaltung einer „einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang entsprechenden Zeit“ verpflichtet (§ 243 HGB). Kapitalgesellschaften haben für Jahresabschlüsse drei bzw. sechs Monate Zeit (§ 264 Abs 1 S 2, S 3 HGB, § 267 HGB). Die längeren steuerrechtlichen Pflichten sind unbeachtlich – was ein häufig anzutreffender Beratungsfehler (der Zivilisten!) ist. In der Krise sind Bilanzen und Inventar jedoch unverzüglich aufzustellen(*).

In der Regel Praxis einer gesunden Gesellschft spielt eine verspätete Erstellung keine Rolle, weil und wenn sie schlicht nicht entdeckt wird.

Eine andere Sache ist es,
als ungeübter Verteidiger der Strafverfolgungsbehörde die objektiven Tatbestandsvoraussetzungen des § 283 Abs. 1 Nr. 7b StGB quasi frei Haus zu liefern, der die Strafbarkeit der verspäteten Abschlußerstellung unter Strafe stellt.

Die Wirtschaftskanzlei hatte ihren Verteidigungsschriften jeweils den Jahresabschluß der Gesellschaft für 2009 beigefügt, den der Steuerberater erst in der zweiten Hälfte des September 2010 erstellt hat.

Da hat ein auch nur mittelmäßig aufmerksamer Staatsanwalt keine Chance: Er muß einen neuen Deckel anlegen.

Ich traue mir die wirtschaftsrechtliche Beratung einer kriselnden GmbH nicht zu. Deswegen packe ich solche Sachen nicht an und vermittele kompetente Kollegen, die sich damit auskennen. Wenn der Wirtschaftsrechtler im umgekehrten Fall die Finger von der Strafverteidigung gelassen hätte, wäre hier ein (weiteres) Strafverfahren locker vermeidbar gewesen. Jetzt sind die Türen zum § 153a StPO und sehr wahrscheinlich auch zum Strafbefehlsverfahren verschlossen.

Mein Rat also:
Auch die zivilrechtlichen Schuster sollten bei ihren Leisten bleiben.

(*): Für die Studenten unter unseren Lesern: Fischer StGB § 283 Rn 29; NK-StGB/Kindhäuser StGB § 283 Rn 85; Schönke/Schröder/Heine/Schuster StGB § 283 Rn 45

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Überlastet, krank, Urlaub, Rücksprache

In einer Verkehrsunfallsache meldet sich eine Groooooßkanzlei für den von unserem Mandanten verklagten Versicherer. Die Kanzlei verfügt bundesweit über fünf Niederlassungen. An dem Standort, von dem aus die Klage bearbeitet werden soll, arbeiten grob geschätzt 40 bis 50 Kollegen (jedenfalls soviel, daß die Grenzen des Zahlenraums, den ein durchschnittlicher Strafverteidiger beherrscht, deutlich überschritten ist).

Auf die Fristsetzung zur Klageerwiderung schreiben diese Kollegen an das Landgericht Berlin:

Überlastung

Die Kollegen tun mir echt Leid. Alle überlastet. Alle krank. Alle im Urlaub. Und dann auch noch der Versicherungsnehmer, mit dem man sich unterhalten muß. Gute Güte. #mimimimi

Obiter dictum:
Was – bitteschön – ist eine krankheitsbedingte Urlaubsvertretung?

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RA-Micro und der abgeschossene Posteingang

FreundschaftWie man den mit einem Update den Posteingang einer Kanzlei abschießt, hat uns RA-Micro mit dem Update 2016 gezeigt. Ich berichte heute darüber auf www.Kanzleisoftware-Berlin.com.

Wir hatten die Update-Installation ganz bewußt auf einen Freitag gelegt – um die stets bei einer solchen Installation zu erwartenden Probleme über das Wochenende abfangen zu können. Die Techniker von RA-Micro Berlin Mitte haben die Installation auch routiniert erledigt. Die ersten Probeläufe kurz vor dem Wochenende verliefen unerwartet positiv.

Und dann kam der Montag. Die erste etwas anspruchsvollere Aufgabe im Alltag, die wir dem Programm RA-Micro stellten: Digitalisieren und Einpflegen der Eingangspost, die uns über das Wochenende erreicht hat. Ein Job, den die Software seit August 2014 recht gut erledigt hatte.

Das war der Beginn einer wunderbaren Freundschaft mit dem Support von RA-Micro … lesen Sie bitte hier weiter.

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Der Bezirksrevisor und die Zeit

Wir hatten einen Kostenfestsetzungsantrag gestellt. Das bedeutet: Wir haben unsere Arbeit, die wir im Auftrag des Landes Brandenburg für unseren Mandanten geleistet haben, abgerechnet. Also: Es ging um die Früchte unserer Tätigkeit.

Der Job hat irgendwann im Spätsommer/Herbst vergangenen Jahres angefangen und war im November dann erledigt. Das Kostenfestsetzungs-Verfahren kam in Gang. Aber nur kurz. Bis es auf dem Tisch eines Bezirksrevisors landete.

Die weitere Entwicklung ergibt sich aus dem folgenden Schreiben des Amtsgerichts Königswusterhausen.

AG Königswusterhausen

Was ist das für ein Betrieb, in dem ein Antrag auf Entlohnung länger als ein Vierteljahr unbearbeitet liegen bleibt? Was sind das für Menschen, die in so einem Laden arbeiten? Bekommen die da Geld für?

Lieber Bezirksrevisor, schäm‘ Dich!

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Schrotthandel

303764_web_R_K_B_by_Rita Köhler_pixelio.deWer wie ich in den 50er, 60er Jahren in einer Region gelebt hat ist, die mit der Eisen- und Stahlindustrie groß geworden ist, kennt den Geruch von altem Eisen.

Einen meiner ersten Jobs hatte ich als Hilfsarbeiter in dem Betrieb eines Sportsfreunds meines Vaters. Das war ein Schrotthandel.

Wir haben die Schienen stillgelegter Eisenbahnen aus den Gleisbetten gehoben, in Röhrenwerken den Ausschuß abgeholt und das Alteisen aus den umliegenden Betrieben eingesammelt.

An diese Zeit erinnert mich dieses Bild von Rita Köhler, das mir passend erschien als Schmuck für einen Blogbeitrag auf Kanzleisoftware-Berlin.com über RA-Micro, die Software, die auch in unserer Kanzlei zum Einsatz kommt. Und uns zur Zeit in den Wahnsinn zu treiben versucht.

Der Schrott wurde verwertet und nach entsprechender Behandlung – die meist mit mehr oder weniger Druck verbunden war – entstand dann später wieder etwas Brauchbares. Ich gebe auch bei RA-Micro die Hoffnung nicht auf.
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Bild: © Rita Köhler / pixelio.de

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Fachanwalt für gute Scherze

752659_web_R_K_B_by_Astrid Götze-Happe_pixelio.deWir haben für unseren Mandanten einen recht heftigen Unfall reguliert. Der Versicherer weigerte sich zunächst, den Schaden zu ersetzen. Also haben wir für den Mandanten geklagt. Das Gericht hat den Versicherer zur Zahlung eines fünfstelligen Betrags verurteilt.

Und was macht der Versicherer?
Er zahlt immer noch nicht. Nach Ablauf der üblichen Fristen, die die Zivilrechtler kennen, haben wir dann eben förmlich die Zwangsvollstreckung angedroht. Und die dafür entstehenden Kosten – auch schon fast im lustigen vierstelligen Bereich – gleich mit in Rechnung gestellt.

Jetzt auf einmal jault der Versicherer auf.
Besser gesagt, seine Prozeßbevollmächtigten, eine namhafte Berliner Kanzlei mit sechs Anwälten, fünfe davon Fachanwälte für Versicherungs- und für Verkehrsrecht. Und was schreibt uns der qualifizierte Kollege?

Die von uns geltend gemachte Forderung der Anwaltskosten sei nicht begründet. Und warum nicht?

WitzigerKollege

Ist er nicht süß? Versicherern muß man nicht drohen, die zahlen immer freiwillig!

Ja, nee. Is klar. Und Käse ist ein Gemüse.

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Bild: © Astrid Götze-Happe / pixelio.de

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Neues Weblog: „Kanzleisoftware-Berlin.com“

Neu!Wir haben uns lange genug über den Hersteller und Entwickler der Kanzleisoftware RA-Micro geärgert. Um genau zu sein: Seit dem 29. Januar 2016. Bis dahin ging’s ja recht gut.

Der 29. Januar war der Tag, an dem wir das Update 2016 eingespielt haben. Der Beginn einer Phase, in der das gesamte Team der Kanzlei keine Probleme mehr mit niedrigem Blutdruck hatte.

Was wir bis zum 29. Januar 2016 gemacht haben, kann man hier nachlesen: Das Elend begann mit dem Update.

Und was danach geschah, steht in dem Blogbeitrag Bananen für die Kunden

Und wie es weiter geht, kann man miterleben und -erleiden: Täglich ein neuer Erfahrungs- und Fehlerbericht und über das, was den Anwender der Kanzleisoftware RA-Micro zum Wahnsinn treibt. Auf www.Kanzleisoftware-Berlin.com

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