Es gibt nicht nur richterliche Hinweise, sondern manchmal auch hilfreiche Fingerzeige seitens der Staatsanwaltschaft.
Das Leserpublikum unseres Weblogs besteht nicht nur aus Groupies, die den Blogautoren Blumen auf die Bühne werfen. Nicht wenige Leser sind Staatsdiener, also – ebenso wie Strafverteidiger – Träger der schwarzen Umhänge. Und wenn man denen an die Kittel geht, kutschen sie auch gerne auch mal retour.
Als gebranntes Kind bemühe ich mich daher grundsätzlich, Rückschlüsse auf konkrete Verfahren zu vermeiden. (Oder eben nicht, wenn ich bewußt provozieren will und das Risiko nicht fürchte.) Das funktioniert ganz gut, indem ich Namen und Aktenzeichen weiterstgehend verpixelt oder zur Explosion bringe.
Nun hatte ich hier ein Verfahren, in dem es mir daran gelegen war, die zuständigen Abteilungen der Justiz nicht zu outen. Deswegen hatte ich sowohl das staatsanwaltschaftliche als auch das gerichtliche Aktenzeichen bis auf die Buchstaben „Js“ und „Ds“ unkenntlich gemacht.
Ein aufmerksamer Staatsanwalt, mit dem ich über das Verfahren später telefoniert habe, frohlockte: Er habe „seinen“ Aktendeckel dennoch erkannt. Als ich ihn nach markanten Erkennungsmerkmalen wie Eselsohren, Beschädigungen und Klebestreifen fragte, verneinte er. Es sei der Barcode auf dem Aktendeckel, den er vom Bildschirm eingescannt habe.
Ok, vorsichtig wie ich bin, wenn ich wieder einmal die Justizarbeiter zu Ermittlungen wegen § 353d StGB gegen mich motiviere, berücksichtige ich beim Anonymisieren künftig auch die HighTech-Klebchen auf den Aktendeckeln.
Auf diesem Wege besten Dank an den staatsanwaltschaftlichen Hinweisgeber.