Flotte Rechtspflegerin

443804_web_R_by_campomalo_pixelio.deEs ist ja nicht alles schlecht, was „unsere“ Kostenbeamten in den Justizbehörden machen. Und ich will ja nicht immer nur auf den armen Rechtpflegern herumhacken. Deswegen hier mal wieder etwas Erfreuliches aus Moabit.

Wenn einer unserer Strafverteidiger zum Pflichtverteidiger seines Mandanten bestellt wird, läuft bei uns eine Routine ab: Die zuständige Assistentin des Verteidigers beantragt unmittelbar nach Zugang des Bestellungs-Beschlusses die Festsetztung eines Vorschusses auf die bisher angefallenen Pflichtverteidigergebühren (§ 47 RVG). Und gegebenenfalls auch einen Auslagenvorschuß.

Diese Praxis haben wir uns bei den Richtern, Staatsanwälten und Kostenbeamten abgeguckt: Die arbeiten auch nur dann, wenn sie zu Beginn (!) des Monats ihr Gehalt auf dem Konto haben.

Da es sich bei den Pflichtverteidigergebühren um Festbeträge handelt, deren exakte Höhe im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt sind, gehen solchen Kostenfestsetzungsanträge regelmäßig auch recht flott durch das Festsetzungsverfahren.

In dem Fall, über den ich hier heute berichte, hatten wir am 8. März den Kostenfestsetzungsantrag nach Moabit geschickt:

KFA PV

Am 30. März trudelte exakt dieser Betrag auf unserem Kanzlei-Konto ein. 14 Arbeitstage zwischen Antrags- und Zahlungseingang, das ist gut. Besten Dank!
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Bild: © / pixelio.de

Dieser Beitrag wurde unter Justiz, Kosten veröffentlicht.

7 Antworten auf Flotte Rechtspflegerin

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    RAin says:

    Ist es nicht irgendwie traurig….
    „Vergütungsantrag des Pflichtverteidigers ohne Monierungen innerhalb von drei Wochen bezahlt“ – ist heutzutage einen eigenen Beitrag im blog wert. Gab mal Zeiten, da war das selbstverständlich. Und da hatte es weniger EDV und eine Überweisung dauerte regelmäßig drei bis fünf Tage.
    :(

    • Wo Sie Recht haben … crh
  2. 2
    RA Müller says:

    Ich weine eher in Anbetracht der Beträge. 292,- Euro netto für das gesamte Vor- bzw. Zwischenverfahren. So wenig ist dem Staat eine Verteidigung wert.

    Die Pflichtverteidigergebühren müßten sich wirklich mehr am Arbeitsaufwand orientieren. Wenn man einem Pleitier in einer Wirtschaftsstrafsache, einem Bankräuber oder Mörder (natürlich jeweils Verdacht…) beigeordnet wird und eine 2.000-seitige Akte bekommt, der Mandant vielleicht noch in U-Haft sitzt, sind 292,- bzw. 353,- Euro nicht einmal kostendeckend.

    Und da sagte Matthew McConaughey schon 1996 in „Die Jury“, er könne für 1.000,- Dollar keine Verteidigung führen. Hallo? Ein Blick 20 Jahre später in das RVG sagt uns: doch man (muß) können.

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  4. 4
    Rudolf Gräf says:

    –äh-was nun? Meine Anwältin hat ne Schmerzensgeldforderung „per Mail “ ! nach Südtirol geschickt über 3.000€ –total irre , 500 € wäre m.E. ok gewesen – der Typ antwortet nicht mal , aber mir schickt sie dafür nun `ne Rechnung über insges. 417, € –!!! Ist sowas noch normal , frage ich hier …… und was kann ich dagegen tun ?!.

    • Eigentlich ganz einfach: Zahlen. Und gut is. crh
  5. 5
    Thorsten says:

    Rudolf Gräf: Sie werden hier bestimmt keinen kostenlosten Rechtsrat erschnorren. Zumindest nicht von mir.

    Mal davon abgesehen: ohne die Unterlagen im Einzelnen gesehen zu haben könnte ein sorgfältig arbeitender Rechtsanwalt Ihnen eh keinen Ratschlag zu Ihrem möglichen Problem geben.

  6. 6
    Rudolf Gräf says:

    … vielen Dank , Thorsten , so blöd war ich schon (erschnorren!) – – was ich wissen wollte war , ob das rechtens ist , eine Rechnung zu schicken , ohne etwas erreicht zuhaben — denn wenn der angeschriebene nicht antwortet , dann muss ich doch erst mal was tun , bevor ….. soweit war ich schon ohne Anwalt (mit mir hat der Schadensverursacher wenigstens telefoniert !! )Was ist also , bitteschön, die Funktion des Anwalts ??

    • Ja, das ist „rechtens“. Der Anwalt (und auch z.B. der Arzt) erbringt eine Dienstleistung, die vergütet werden muß, auch wenn der erwünschte Erfolg nicht eintritt. crh
  7. 7
    Thorsten says:

    Wenn der Gegner nicht antwortet (was sein gutes Recht ist), kann der Rechtsanwalt natürlich etwas tun. Dann wird es aber in der Regel auch (noch) teurer.