Nach den drei Tagen unserer Telefon- und Internet-Abstinenz schreibt die Kundenbetreung nun:
… vielen Dank für Ihren Telefonanruf vom 30.01.2008.
Das war nicht ein Anruf, sondern gefühlte hundert. Und auch nicht nur am 30.01.2008, sondern auch am 28. und 29.01.2008. Die Schwielen an meinen Fingern vom Wählen sind eindrucksvolle Beweise für meinen Kampf gegen die Arcor-Kundenbetreuungs-Windmühlenflügel.
Weiter schreibt Arcor:
Wir bedauern den von Ihnen geschilderten Sachverhalt aufgrund einer bei Ihrem Arcor-Sprache/lnternet-Anschluss aufgetretenen Anschlussstörung. Störungsmitteilungen können Sie direkt unserer Technik unter 0800 10 73 010 melden.
Bedauern ist die eine Sache, eine andere wäre zum Beispiel ‚mal eine Entschuldigung. Naja, ist vielleicht nicht jedermanns Sache, zu dem Mist zu stehen, der gemacht wurde.
Dann kommen noch zwei Versuche eines Trostpflasters. Zum ersten:
Zur Erstattung Ihrer Aufwendungen und für Ihre Unannehmlichkeiten aufgrund der zeitweiligen Anschlussstörung schreiben wir Ihrem Rechnungskonto € 50,- (Brutto) gut.
Brutto. Das sind 42,02 Euro netto. Schönen Dank auch!
Liebe Arcor-Leute. Ist Euch das nicht ein kleines bisschen peinlich? Ihr schafft es drei Tage lang nicht, eine Anwaltskanzlei mit Eurer Dienstleistung zu versorgen und bietet dafür 42,02 Euro als Entschädigung an? Nach Eingang der Gutschrift werde ich das Geld einem gemeinnützigen Zweck spenden. Den Schadensersatz werde ich dann noch gesondert geltend machen.
Dann kommt noch das zweite Bonbon:
Aus Kulanz, d. h. ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, und ohne Präjudiz für gleichgelagerte Fälle räumen wir Ihnen ein außerordentliches Kündigungsrecht ein.
Dieser Vorbehalt geht ins Leere. Es wird keine gleichgelagerten Fälle mehr geben. Jedenfalls nicht mehr mit unserer Kanzlei. Das Sonderkündigungsrecht nehme ich gern an.