Unknackbare PIN auf EC-Karten?

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die gegen eine Bank gerichtete Klage einer Verbraucherschutzzentrale jetzt auch in zweiter Instanz abgewiesen. Das Gericht sah nach einer Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte dafür, dass Sicherheitsmängel bei dem von der beklagten Bank in der Zeit von Dezember 1999 bis Februar 2003 verwandten Verschlüsselungssystem bestanden. Bei dem System handelte es sich um einen Triple-DES-Schlüssel, bestehend aus 128 Bit. Das OLG schloss praktisch aus, dass Kriminelle den kryptographischen Schlüssel geknackt haben könnten (Urteil vom 30.01.2008, Az.: 23 U 38/05).

Quelle: Beck Aktuell

Soweit das Zivilrecht. Strafrechtlich interessant wird es dann, wenn ein Geschädigter behauptet, seine Karte sei ihm verloren gegangen bzw. gestohlen worden, bevor ein Unbekannter mit der Karte am Geldautomaten Bares abgehoben habe. Vortäuschen einer Straftat könnte der Vorwurf lauten … wenn sich die Ermittlungsbehörden diesen Standpunkt zu eigen machen.

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Schußwaffengebrauch beim Bücherkauf

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Wo? In Neukölln! ;-)

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Pardon, ich hab‘ Dich nicht gesehen

Ein nettes Video über die Gefahren im Straßenverkehr.

Danke an Jörg für den Link in drm

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Chapter-Gründung der Bandidos in Hohen Neuendorf

In bestem Boulevard-Stil berichtet die linke taz über die Einrichtung eines Clubhauses der Bandidos in Hohen Neuendorf, einem Städtchen an der Stadtgrenze zu Berlin-Reinickendorf:

Es sei lediglich die Rede von einer privaten Nutzung des Geschäfts als Billardraum gewesen.

Tatsächlich seien ein Flippertisch und ein großer Flatscreen-Fernseher ins Gebäude getragen worden, berichten Anwohner. Schon länger habe man über die neuen Gäste gerätselt, die meist nur abends und an Wochenenden aufgetaucht seien. Junge, „bullige“ Männer, „vielleicht Anfang dreißig“ hätten in dem Laden gewerkelt, schwarze Autos mit Berliner Kennzeichen vor der Tür gestanden. „Jedenfalls haben die Geld“, raunt eine Nachbarin.

Genauso spießig wie die zitierten Anwohner ist die Stimmung in dem oberflächlich recherchierten taz-Bericht von Konrad Litschko.

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Selbstmörderischer Motorradfahrer in Pakistan

Ein Selbstmordattentäter hat in der Nähe des Armee-Hauptquartiers in Rawalpindi mindestens acht Menschen mit in den Tod gerissen. Mehr als 30 Menschen wurden in der Garnisonsstadt verletzt, als ein Attentäter auf einem Motorrad einen Bus der Streitkräfte rammte und sich in die Luft sprengte.

Quelle: dpa via Berliner Morgenpost

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Schwarze Socken

Er könnte der Grund dafür sein, daß wir diesen Herrn Koch für längere Zeit noch ertragen müssen: Der Andenpakt. Ich wundere mich über gar nichts mehr. Hoffentlich bleibt er uns hier in Berlin erspart.

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Oberlehrer, wie ich sie liebe

Da gibt es eine Kanzlei, die Ihren Blog-Lesern empfiehlt, vorsichtig zu sein mit Hinweisen auf die Urheberrechte an den Inhalten einer eigenen Website und schlägt die folgende Formulierung vor:

Alle auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen sind urheberrechtlich geschützt.

Das hört sich gut an. Aber: Es gibt da einen Lehrbeauftragten am „Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte“, der es besser zu können meint:

Die auf dieser Internetpräsenz verwendeten Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen sind überwiegend oder zum Teil urheberrechtlich geschützt.

Gut, ich kann nun als urheberrechtlicher Laie nicht beurteilen, ob der Lehrbeauftragte oder der Rechtsanwalt Recht hat. Ist mir eigentlich auch egal.

Wenn aber der Hinweis auf das bessere Wissen überschrieben wird mit:

Falsche Info zu falschem Copyrighthinweis durch [***]-Kanzlei

und kommentiert wird mit

Das ist natürlich ebenso Unsinn …

weiß ich jedenfalls für meinen Teil, daß ich es mit einem Oberlehrer zu tun habe, der ein Statusproblem zu haben scheint und dieses mit Schulmeisterei zu kompensieren versucht.

Warum ist es (ihm) nicht möglich, diese an sich interessante Frage gelassen und höflich zu diskutieren, ohne in persönliche Anwürfe abzugleiten?

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Huch, verwechselt!

Im Prozess gegen einen Polizisten, der im Abschiebegefängnis Köpenick einen gebürtigen Ghanaer geschlagen haben soll, wird die Wahrheitsfindung zur Farce. Richter verwechselt Opfer mit Täter. Das Verfahren gegen den Polizeibeamten Oliver Fritz. R, der im Abschiebegefängnis in Köpenick den gebürtigen Ghanaer Peter Kwasi Gyimah geschlagen haben soll, ist bis auf weiteres ausgesetzt. Die Rechtsanwältin von Gyimah hat einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Denn Freudsche Fehlleistung hin oder her, als der Richter den gebürtigen Ghanaer, während seiner Zeugenbefragung als „der Angeklagte“ bezeichnete, war eine Grenze überschritten. “ ‚Angeklagter‘ sagen Sie“, rief die Rechtsanwältin Beate Böhler, die Gyimah vertritt, „der Angeklagte sitzt da drüben!“ Sie zeigte auf Oliver Fritz R., einen 40-jährigen Polizisten, der trotz der Klage gegen ihn weiterhin im Abschiebegefängnis in Köpenick arbeitet.

Quelle: taz

Wer die Kollegin Beate Böhler kennt und erlebt hat, möchte nun nicht in der Haut des Richters stecken. ;-)

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Der schnelle Fick mit Dieter Bohlen auf dem Bahnhofsklo

Aus einem nicht freundlichen Kommentar zu einem Medienstar:

Die Veranstaltung unterschied sich, um es mal ganz deutlich zu machen, von „DSDS“ wie ein hingehauchter Wangenkuss auf dem Schulhof von einem schnellen Fick auf dem Bahnhofsklo. Wobei aber nur der schnelle Fick mit Dieter Bohlen auf dem Bahnhofsklo immer wieder einen stolzen Marktanteil von fast 35 Prozent unter den „werberelevanten“ Zuschauern zwischen 14 und 49 Jahren einfahren kann.

Quelle: taz

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Ablehnungsgesuch

Aus der Begründung eines Ablehnungsgesuchs gegen Richter K. in einer Bußgeldsache:

In dem Hauptverhandlungstermin am 22. Januar 2008 hat der Verteidiger nach den Angaben des Betroffenen zu seiner Person um das Wort gebeten, um einen unaufschiebbaren Antrag zu stellen, und dazu auch Gelegenheit erhalten.

Der Verteidiger hat daraufhin das Original seiner Antragsschrift auf den Richtertisch gelegt und begonnen, den Antrag von der ihm verbliebenen Abschrift vorzulesen. Weiter als bis zum ersten Absatz ist er aber nicht gekommen, weil der abgelehnte Richter dem Verteidiger das Wort entzog und sogleich ankündigte, die Hauptverhandlung auszusetzen, was dann auch sofort geschah.

Sodann bot der abgelehnte Richter dem Verteidiger in Anwesenheit des Betroffenen, der Protokollführerin und der Öffentlichkeit eine Wette an:

Wollen wir wetten, daß wir uns hier wiedersehen?

fragte er den Verteidiger (sinngemäß, aber fast genau so). Der Verteidiger hat das Wettangebot selbstverständlich nicht angenommen.

Der abgelehnte Richter war sich also sicher, daß das Ablehnungsgesuch abgelehnt werden wird, ohne es überhaupt zu kennen und ohne sich mit den Ablehnungsgründen auseinander gesetzt zu haben. Statt dessen freute er sich darüber, die Hauptverhandlung schnell wieder schließen zu können, um damit eine Verzögerung, die in den vorangegangenen Terminen entstanden war, wieder aufholen zu können. Er hat sich geweigert, das Anliegen des Betroffenen überhaupt zur Kenntnis und diesen ernst zu nehmen.

Auch in dem Ablehnungsverfahren nimmt er keine Stellung zu den umfangreichen Gründen für die Besorgnis seiner Befangenheit – jedenfalls für den Betroffenen und die Verteidigung nicht erkennbar.

Der Betroffene muß dieses Verhalten als Arroganz des abgelehnten Richters empfinden, der sich über die Besorgnis des Betroffenen hinwegsetzt, statt sich ihr zu stellen und sich zu bemühen, dieses Sorgen zu zerstreuen.

Das Angebot des Richters an den Verteidiger, eine Wette über den Ausgang des Ablehnungsverfahren abzuschließen, stellt für den Betroffenen einen frechen Affront dar; das gehört sich für einen unbefangenen, gewissenhaft arbeitenden und ergebnisoffenen Richter nicht!

Das Ablehnungsgesuch stützt der Betroffenen daher auch auf dieses Verhalten des abgelehnten Richters.

Die Wette war ein Grund von mehreren für die Besorgnis der Befangenheit des Strafrichters, über die weiteren wird an anderer Stelle zu berichten sein.

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