Mord beim sadomasochistischen Sex

Es war kein Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, keine Tötung auf Verlangen, keine missglückte Stimulation beim Liebesspiel. Es war ein hinterhältiger Mord, so urteilte das Landgericht Berlin am Montag in dem bizarren Prozess um die Tötung eines bisexuellen Mannes beim Liebesspiel.

Über einen Stich mit dem Steakmesser berichtet Uta Eisenhardt in der taz.

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Nicht lieferbar

Die Telekom wirbt für ihre Produkte und Dienstleistungen. Das ist für sich genommen üblich und nicht zu beanstanden.

Aber dann: Zumindest ein Mitarbeiter in den Callcentern ist ein frecher Flegel. An den teuren Anrufe zur Klärung von Fragen zur Bestellung verdient die Telekom zusätzlich. Und nun kommt die Absage:

Leider ist der von Ihnen gewählte Artikel nicht mehr lieferbar. Gern bieten wir Ihnen eine Alternative an – rufen Sie uns hierfür doch einfach unter 0180 5 726252 …

Ich habe aufgehört, mich über das Unternehmenskonzept dieses Ladens aufzuregen.

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… nur Polizisten

Absprache der Terminierung einer recht heftigen Verkehrsstrafsache.

Richter:
Brauchen wir die Zeugen?

Verteidiger:
Nein, der Mandant wird den Anklagevorwurf bestätigen.

Richter:
Naja, an der Sache gibt es ja auch nichts mehr zu bestreiten. Obwohl – wir wissen ja nicht, was die Staatsanwaltschaft sich noch so alles einfallen läßt. Ich lade die Zeugen lieber doch. Sind ja Polizeibeamte, die haben Zeit …

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Erst Abmahnung, nun Anwaltshaftung

Anwaltshaftung: Sie haben einen Prozess verloren und vermuten, das Ihr Anwalt schuldhaft gehandelt hat. Sie haben die Möglichkeit ihren Anwalt zu verklagen, damit man ihren Schaden ersetzt. […] Wir haben uns auf die Anwaltshaftung spezialisiert und können aufgrund unserer Erfahrung schnell sagen, ob ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat.

Mann-O-Mann, manche Anwälte sind sich einfach für nichts zu schade.

Wenn Ihr Anspruch Aussicht auf Erfolg hat, übernehmen wir sämtliche Anwalts-, Gutachter- und Verfahrenskosten. Wird der Prozess verloren, tragen wir sämtliche Kosten, auch die Honorare für die gegnerischen Anwälte. Sie gehen also kein Risiko ein!

Erst Massenabmahnungen säckeweise Abmahnungen und dann das hier. Widerlich, ich kann gar nicht so viel essen, …

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Betrug oder Diebstahl statt Probefahrt

Das Oberlandesgerichts Köln hat in einer Entscheidung vom 22.07.2008 (Az.: 9 U 188/07) einem Motorradbesitzer 10.650,- € als Entschädigung aus der Teilkaskoversicherung zugesprochen, nachdem sein Motorrad während (statt?) einer Probefahrt entwendet worden war.

Der Motorradfahrer beabsichtigte, seine BMW 1200 GS zu verkaufen. Nach einem Inserat im Internet erschien ein Interessent auf einem älteren Yamaha-Motorrad FJ 1100, der sich als „Josef Krause“ vorstellte. Einen Personalausweis ließ sich der Verkäufer nicht vorlegen.

Dem Kaufinteressenten überließ er die BMW zu einer kurzen Probefahrt, allerdings ohne die Fahrzeugpapiere mitzugeben. Auf die Rückkehr des Herrn Krause und der BMW wartet der verhinderte Verkäufer bis heute. Die Yamaha war kein adäquater Ersatz, ihr Wert lag bei 600,- €.

Der Versuch, den angeblichen Käufer zu ermitteln, blieb daher ohne Erfolg; „Herr Krause“ war in Wahrheit nicht existent. Die Versicherungsgesellschaft verweigerte die Zahlung der Entschädigung mit der Begründung, der Motorradfahrer sei Opfer eines – nicht versicherten – Betruges geworden.

Jedenfalls habe er grob fahrlässig gehandelt, als er das hochwertige Motorrad dem unbekannten Käufer zu einer örtlich und zeitlich nicht begrenzten Probefahrt überlassen habe.

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts gab jetzt dem Motorradbesitzer in zweiter Instanz Recht. Das Gericht geht von einer „Entwendung“ im Sinne der Versicherungsbedingungen aus. Der Verkäufer habe, als er das Motorrad zur Probefahrt an den angeblichen Kaufinteressenten zu einer zeitlich und räumlich gegrenzten Probefahrt überließ, seinen „Gewahrsam“ an der Maschine nicht aufgeben wollen, dieser sei nur gelockert gewesen. Dies ergebe sich schon daraus, dass der Fahrzeugschein nicht mit übergeben worden sei. Der Interessent habe sich bei seiner Probefahrt nur im Gebiet der kleinen Ortschaft bewegen sollen, in der der Eigentümer wohnt.

Obwohl der Eigentümer des BMW-Motorrades sich keinen amtlichen Ausweis zeigen ließ und nicht um Hinterlassung einer Sicherheit für die Zeit der Probefahrt bat, sei die Versicherung nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls von ihrer Zahlungspflicht frei geworden. Zwar seien die Versäumnisse des Verkäufers als sorgfaltswidrig anzusehen, sie stellten aber keinen groben Verstoß dar, weil der Kaufinteressent sein zum Straßenverkehr zugelassenes Motorrad zurückgelassen habe. Der Verkäufer habe danach annehmen dürfen, den Interessenten im Notfall auch über das Kennzeichen ermitteln zu können. Auch habe die hinterlassene Maschine in den Augen des Verkäufers einen gewissen Wert dargestellt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: Pressestelle des OLG Köln

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Sie sitzt

Anruf auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts:

Verteidiger
Ich rufe an in der Sache 123 Ds 456/08 und möchte gern mit Frau Richterin Brause sprechen.

Geschäftsstelle
Tut mir Leid. Frau Brause sitzt.

Verteidiger
Huch. Dann brauche ich einen Sprechschein.

Geschäftsstelle
[lacht laut] … oder Sie versuchen es heute nachmittag nach 15 Uhr nochmal. Ihre Durchwahl lautet …

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Spaß an der Arbeit

Nachdem ich den Mann ganz höflich gefragt habe, wie er sich die Finanzierung seiner Verteidigung vorstellt, wollte er nicht mehr:

… sollte ich auch noch erwähnen, dass ich einen Anwalt suche der Spaß an seiner diesbezüglichen Arbeit hat und nicht nach rein monetären Gesichtspunkten arbeitet.

Ich habe großen Spaß an meiner Arbeit (sonst würde ich den Beruf wechseln und Gebrauchtwagen verkaufen). Aber ich möchte mir gern auch mal eine Scheibe Wurst kaufen können … Und: Ich heiße nicht Mutter Theresa.

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Keine Menschenrechte bei der taz

Das Landgericht Berlin verurteilte heute Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu vierzehn Monaten Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Vorwurf lautete Betrug. Geschädigte soll die linke Tageszeitung taz gewesen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Gleichwohl will der Autor eines Artikel in der taz, Herr Mathias Broekers, den Verurteilten unmittelbar nach der Verkündung des Urteils wohl am liebsten sofort in ein Zuchthaus gesteckt wissen:

Zur Überraschung der Prozessbeobachter wurde er im Sitzungssaal nicht verhaftet.

schreibt der mit gesundem Volksempfindung offenbar gut ausgestattete taz-Schreiberling am Schluß seines stimmungsvollen Prozeßberichts.

Es gibt eine ganz vernünftige Regel unter Rechtsanwälten, ganz besonders bei Strafverteidigern: In eigenen Angelegenheit sollte ein Jurist nicht sein eigener Anwalt sein: Wer als Anwalt sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten und einen Dilettanten als Vertreter.

Auf den vorliegenden Fall übertragen heißt das: Dieser taz-Schreiber hätte gut daran getan, einem Kollegen vom Tagesspiegel, der Morgenpost oder eines anderen Blatts die Berichterstattung zu überlassen. Dilettanten und Narren gibt es also nicht unter Juristen.

Das, was in der taz zu lesen ist, ist nicht nur handwerklich schlecht erarbeiteter Mist. Darüber hinaus setzt sich das linke (!) Blatt über Rechte hinweg, die die Europäische Menschenrechtskonvention auch für einen Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth formuliert.

Liebe taz-Redakteure: Moral ist etwas ganz Wichtiges, nicht? Das braucht Ihr gleich doppelt!

PS:
Wie gut informierte Kreise berichteten, soll Herr von Gravenreuth sich in der ersten Instanz (teilweise) selbst verteidigt haben.

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Verzweifelung

Die Lebenspartnerin meiner Mandantin schreibt mir:

Eidesstattliche Versicherung

Ich, Wilhelmine Brause, geb. am 12.6.1959 in Frankfurt /M., sichere Herrn RA Hoenig, Paul-Lincke-Ufer 42/43, 10999 Berlin, ein Honorar in Höhe von 5.000,00 Euro zu für den Fall, daß er Frau Beate Bullmann in ca. 14 Tagen ab heute in Freiheit bringt.

Schade, daß sich manche Wünsche nicht erfüllen lassen.

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…. dann ruft ja jeder hier an

Ich möchte über die Telekom mit meinem Laptop ins UMTS-Netz. Dafür habe ich das „web’n’walk Connect“ Paket bestellt. Und telefonisch alle Daten angegeben, die die Dame an der Bestell-Hotline von mir haben wollte.

Heute bekomme ich eine eMail von der Telekom:

Sehr geehrter Herr/Frau Hoenig,
vielen Dank für Ihr Vertrauen in T-Mobile.
Anbei übersenden wir Ihnen Informationen zur Ihrer persönlichen T-Mobile Bestellung.

Die eMail enthielt eine Datei im pdf-Format als Anlage. Darin hieß es:

vielen Dank für Ihre Bestellung bei T-Mobile. Als wir Ihren Auftrag bearbeiten wollten, haben sich Rückfragen zu Ihren persönlichen Daten ergeben.
Wir möchten Ihren Auftrag umgehend ausführen. Bitte rufen Sie uns doch unter 0180 5 726252* an, damit wir die fehlenden Daten ergänzen können.

Ich habe den Mitarbeiter der Hotline gefragt, warum für Rückfragen, die die Telekom an ihren (potentiellen) Kunden hat, eine teure 01805er Nummer angegeben wird.

Wenn der Anruf kostenlos wäre, ruft hier dann ja jeder an …

Das nenne ich mal eine echt tolle Einstellung! Wenigstens ist dieser freche Flegel an der Hotline ehrlich.

Dann hat er mich gefragt, was das „R.“ in meinem Namen bedeutet. Mehr war nicht zu klären.

Nebenbei:
Unsere Mandanten können uns über eine kostenlose 0800er Nummer erreichen.

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