Trolls

Warum ich blogge? Weil’s Spaß macht. Mir – beim Schreiben. Und vielen anderen – beim Lesen. Einige Leser schreiben dann auch. Dazu lädt die Kommentarfunktion der Blog-Software ja auch ein.

Aber was treibt manchen Zeitgenossen dazu, in den Kommentaren herumzutrollen? Mal eben ein wenig Dampf ablassen, weil der Beitrag nicht gefällt oder weil man eben eine andere (An-)Sicht hat, ist ja in Ordnung.

Aber eigentlich so richtig nachvollziehen kann ich das Verhalten eines (nur vermeindlich: (IP: 80.146.16.99 , p50921063.dip0.t-ipconnect.de) anonymen Kommentators nicht. In einem ersten Beitrag gibt er zu verstehen, daß er nichts, aber auch gar nichts von dem verstanden hat, was in dem Beitrag verbotschaftet wurde. Nörgelt aber rum (13:07 Uhr):

Sieht Ihr Mandant nun Honorarforderungen entgegen?

Ihm scheint’s wohl grundsätzlich nicht zu gefallen, daß Anwälte (nicht alle!) über ein höheres Einkommen verfügen als Hartz-IV-Empfänger. Sozialneid? Egal. Ich habe seinen Müll aus den Kommentaren gelöscht.

Das läßt er sich natürlich nicht gefallen. Er insistiert (13:37 Uhr):

Welche Art von Verteidigung hat Ihr Mandant denn genossen?

Ich möchte mich eigentlich nicht mit ihm unterhalten, zumal ich (noch) nicht weiß, wer oder was er ist. Entf-Taste! Das gefällt ihm auch nicht (19:17 Uhr):

Und ich könnte schwören, hier waren bis vor kurzem noch Kommentare zu finden. ;) Haben Sie nach der Frage der zuteilgekommenen Verteidigung einfach nur einen singulären einen Wutanfall gehabt, oder sind Ihnen kritische Nachfragen generell unangenehm?

Wer alles löscht, was ihm nicht passt, wäre vielleicht gut beraten, die Kommentarfunktion zu schließen.

Wünsche Ihnen trotzdem noch einen schönen Abend. Ich versüße mir meinen gerade mit Lebkuchenherzen – und was Ihr Mandant macht, weiss ich nicht. Vermutlich schaut er zur Decke und fragt sich, ob er ohne Anwalt nicht besser gefahren wäre.

Preiswerter auf jeden Fall.

Er scheint sich in irgendwas verbissen zu haben. Oder er schiebt Frust, weil er sonst keinen hat, mit dem er schimpfen kann. Ich schiebe das Zeug erst einmal beiseite …

Kommentator

Don’t feed the trolls„,

der alte Grundsatz aus dem Usenet fällt mir ein. Genützt hat es nichts (20:38 Uhr):

Ich würde sagen, Sie haben es geschafft, sich nochmals selbst zu unterbieten. Solch geistige Tieffliegerei begnegnet einem in der Blogosphäre äußerst selten.

Glückwunsch und weiterhin viel Vergnügen bei Comedy auf Ihrem Niveau.

Was mache ich falsch, daß der arme Mann immer noch (vergeblich) versucht, seine armseligen Gedanken über mein Weblog zu verbreiten? Weg damit. Kommentarlos – jedenfalls von meiner Seite. Um 20:57 Uhr meldet sich der Lebkuchenesser (kommt er aus Nürnberg?) wieder:

Also dummdreist, kritikunfähig und letztwortsüchtig? Ich bin wirklich angenehm überrascht von Ihnen. Soviele Defizite habe ich schon lange nicht mehr in einer Person vereinigt gesehen. Ein Blick auf Ihr Foto spricht allerdings Bände. :D

Ich hoffe für Ihren Mandanten, dass es in der Psychiatrie ebenfalls ein Fernsehgerät gibt.

Herzliche Grüße

< °)))o><

Was habe ich diesem bedauernswerten Geschöpf getan? Er beleidigt mich, nur weil ich nicht mit ihm rede? Und seine geistige Diarrhoe ins Nirvana schicke? Um 21:13 Uhr kommt der nächste Beitrag aus dem Orkus:

Ganz schwach, Herr Hoenig. Wie Ihre Verteidigung. Ganz schwach.

Jetzt komme ich an’s Grübeln: Er kennt meine Verteidigung? Welche? War er dabei? Habe ich ihn mal verteidigt? Nein! Meine Mandanten reden so nicht mir mir. Das muß eine andere Ursache haben. Eine psychiatrische? Fünf Minuten später (um 21:18 Uhr) hat er eine Frage:

Möglicherweise leidet nicht nur der Mandant an einer massiven psychischen Erkrankung?

Nun scheint er sich Sorgen um mich zu machen. Ist ja nett! Aber das wäre nun wirklich nicht nötig gewesen. Er bemüht sich weiter, um 21:20 Uhr:

Sie haben die falsche Einstellung zum Bloggen. :D Immer nur missmutig sein, sich ärgern und löschen macht kauzig. Lassen Sie sich helfen! Professionell natürlich.

Doch, das meint er bestimmt ehrlich. Aber trotzdem: Das Zeug hat nichts mehr mit dem Ursprungs-Beitrag zu tun. Also weg.

Troll

Dann hat es ein wenig gedauert, bis um 22:01 Uhr:

Jetzt wollte ich Sie gerade schon loben, weil sie offenbar an sich arbeiten und ernsthaft versuchen, Ihre Letztwortsucht zu überwinden. Es wäre somit nur noch bei Kritikunfähigkeit und Dummdreistigkeit geblieben.

Und was sehe ich jetzt? Alle Therapiebemühungen umsonst. Sie sind rückfällig geworden, mein lieber Schwan.

Bleibt immer noch die Frage offen, welche Art von „Verteidigung“ Ihr Mandant denn nun eigentlich erfahren hat. Denn das, was er bekommen hat, hätte er doch auch kostenfrei erhalten können, während Sie den ganzen Tag Ihre Comedy-DVDs schauen, oder?

*PLONK*

Was macht man mit so einem Knilch? Naja, wenigstens hat er mir genügend Stoff geliefert, um einen neuen Beitrag zu schreiben. Ich bin auf die (seine?) Kommentare gespannt. 8-)

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Arbeit für alle.

Frisch aus der Reichenberger Straße:


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Fremder

Heute Mittag am Hühnerhaus:

Einen halben Broiler, bitte.

Also. Wir hier, in Kreuzberg, wir haben ja nichts gegen Fremde. Aber dieser Fremde ist nicht von hier!
;-)

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Alles Gute von der Schöffin

Der Mandant leidet an einer massiven psychischen Erkrankung, vermutlich seitdem er die zwölfte Klasse auf dem Gymnasium besucht hat. Jetzt ist er über 30 und steht vor der großen Strafkammer des Landgerichts.

Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Weil er ein paar Mal irgendwelchen Unsinn gemacht hat. Gefährlichen Unsinn, bei dem glücklicherweise – außer ein paar Außenspiegeln parkender Autos – niemand ernsthaft Schaden genommen hat. Obwohl ein Schwert, ein Stuhl, ein paar Küchenmesser und ein Kopfstoß unterschiedliche Rollen spielten.

Der psychiatrische Sachverständige stützt den Antrag der Staatsanwaltschaft. Sein 60-seitiges Gutachten ist gut. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger nebst Referendar sind sich einig, die Voraussetzungen des § 63 StGB liegen vor: Der Mann braucht professionelle Hilfe. Und weil er die (noch) nicht will, leider (zunächst) gegen seinen eigenen Willen. Auch, um ihn vor sich selbst zu schützen.

Eine ganz schwierige Aufgabe für einen Verteidiger, in so einer Situation zu plädieren, ohne dabei den Mandanten zu verraten.

Irgendwas habe ich aber bewirkt. Denn nach dem Schluß der Verhandlung ging die Schöffin zu dem Mandanten, gab ihm die Hand und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft. Der Mandant wirkte versöhnt.

So richtig einordnen kann ich diese Begebenheit noch nicht …

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Grober Unfug

Der Mandant hatte Unfug gemacht. Richtig groben und gefährlichen Unfug. Das hatte er auch eingesehen, spätestens nachdem er von mir die Ermittlungsakte – mit entsprechenden Hinweisen – bekommen hatte. Und er war bereit, die Konsequenzen zu tragen. Meine Aufgabe bestand darin, diese Folgen der Tat in Grenzen zu halten.

Bevor ich überhaupt irgendwas ausrichten konnte, hatte die Staatsanwaltschaft bereits in die Kristallkugel geblickt und dort das Einkommen des Mandanten auf 900 Euro erkannt. Die flugs vom Gericht verfügte Geldstrafe setzte einen Tagessatz in Höhe von 30 Euro fest, eben ein Dreißigstel dieses Einkommens. Manchmal haben die Mühlen der Justiz etwas von einem Turbo-Modus.

Tatsächlich stehen dem selbständig tätigen Mandanten aber nur anrechenbare 600 Euro zur Verfügung. Deswegen haben wir den Strafbefehl hinsichtlich der Höhe des Tagessatzes angegriffen. Bei 90 Tagessätzen machte das die lohnende Differenz von 900 Euro aus.

Wir haben aber die Rechnung ohne die wasserstoff-blonde Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gemacht. Die verstand es überhaupt nicht, was wir ihr da für Zahlen vorgelegt haben: Eine Einnahme-Überschußrechnung, vom Steuerberater des Mandanten attestiert zur Vorlage beim Finanzamt. Danach hatte der Mandant Einnahmen in Höhe von über 36.000 Euro im Jahr! Das sind pro Monat 3.000 Euro, geteilt durch 30 sind das 100 Euro pro Tag. „Herr Verteidiger!? Ihr Einspruch ist doch nicht Ihr Ernst, oder?“ mußte ich mir von der Dame anhören.

Die Betriebsausgaben in Höhe von 28.800 Euro hatte sie erst gar nicht zur Kenntnis genommen. Es hat fast 60 Minuten gedauert, bis die Staatsanwältin verstanden hatte, daß das Einkommen die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist. Weitere 30 Minuten haben wir gebraucht, um die Fragen zu klären, was „Vorsteuern“ und „sonstige Aufwendungen“ sind.

Jaaaa, aaaaber, Herr Verteidiger; das habe ich zwar jetzt verstanden. Nur: Diese Zahlen stammen doch aus 2007. Was Ihr Mandant aktuell verdient, wissen wir daher immer noch nicht. Ich bleibe dabei: 30 Euro sind angemessen. Wollen Sie den Einspruch nicht zurück nehmen?

Das war so ein Moment, vor dem Ärzte warnen. Wegen des explodierenden Blutdrucks.

Der Mandant wird nun seinen Steuerberater beauftragen, die Zahlen aus den Monaten Januar bis August 2008 zusammen zu stellen. Mit dieser Bescheinigung werden wir dann zu dem Fortsetzungstermin in zwei Wochen vor dem Gericht stehen. Erneut werden Richter, Verteidiger, Protokollführer und Staatsanwältin im Gerichtssaal erscheinen. Es wird ein Urteil ergehen. Entweder 30 oder 20 Euro pro Tagessatz.

Und die Richterin? Sagt mir: „Was soll ich denn machen, die Staatsanwaltschaft will es eben so?!“ Was der Mandant will, spielt keine Rolle. Genau so wenig wie die Einstellung eines ansonsten rechtstreuen Bürgers zu so einer Mupped-Show.

Der Mandant wird für den Unfug, den er gemacht hat bestraft. Dazu kommen die Gebühren für zwei Hauptverhandlungstage und den Steuerberater. Die Kosten der Verteidigung sind auch nicht ganz ohne.

Die Staatsanwältin und die Richterin haben ihre Gehälter bereits seit dem Monatsersten auf ihren Konten.

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Kanzlei Hoenig im Fernsehen

Ein Teil von „BRAAMS – Kein Mord ohne Leiche“ wurde in unserer Kanzlei gedreht. Wer mag, kann sich den Film heute abend um 20:15 Uhr im ZDF anschauen.

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Fundstück

Schön, daß manche Utensilien die Zeit überleben. Der Stempel hat bestimmt auch noch den klassischen Holzgriff.

Update
Hier habe ich noch so einen schönen Klassiker gefunden:

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Strafanzeigen bringen kein Geld

Der Rechtsanwalt stellt am 12.1.2005 Strafanzeige gegen meine (jetztige) Mandantin. Er trägt vor, sie habe ihn betrogen. Mit dieser Strafanzeige bringt er eine Lawine ins Rollen, die letztlich zum wirtschaftlichen Zusammenbruch der umfangreichen Unternehmungen meiner Mandantin führen.

Immer wieder erkundigt sich der Advokat nach dem Sachstand und fordert mit zunehmend bösen Worten Akteneinsicht von der Staatsanwaltschaft. Eines seiner letzten Schreiben in der Akte:

… wird im Nachgang zur Mitteilung vom 7.9.2005 angefragt, ob und wann mit einer Anklageerhebung gerechnet werden kann.

Als Geschädigter bin ich nicht mehr gewillt, eine weitere Verzögerung in der Sache hinzunehmen.

Wenn die Zivilanwälte wüßten, wie hilflos ihre Schreiben an die Staatsanwaltschaften wirken, mit denen Sie auf dem Strafrechtswege versuchen, die Forderungen ihrer Mandanten durchzusetzen, würden sie es bleiben lassen.

Einen weitaus katastrophaleren Eindruck hinterlassen Anwaltsschreiben, in denen der Anzeigeerstatter eigene zivilrechtliche Forderungen geltend macht:

Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Erteilung von Mandaten an den Anzeigeerstatter, Rechtsanwalt Gottfried Gluffke. Der darüber hinausgehende Vortrag ist allgemein, entspringt im Wesentlichen dem Unmut dieses Rechtsanwalts und ist überwiegend von Vermutungen getragen. Hinsichtlich einer „fortgesetzten Hochstapelei“ sind keine Anhaltspunkte ersichtlich.

Wer schreibt sowas? Die Staatsanwältin, die sich durch den Wust der Strafanzeige kämpfen mußte.

Liebe Kollegen in den edlen Anzügen, Strafanzeigen sind keine geeigneten Mittel, um an das Geld anderer Leute zu kommen.

Ganz im Gegenteil: Die Hauptverhandlung vor dem Strafgericht in der vorliegenden Sache ist für den März 2009 vorgesehen, mehr als 4 Jahre nach Anzeigeerstattung. Und in dem Verfahren geht es nicht mehr um die Forderung des anzeigenden Anwalts; insoweit wurde das Verfahren eingestellt.

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Schwierige Fragen

Der Verteidiger ist eine schizophrene Persönlichkeit: Zum einen ist er – und das zuerst – Vertreter seines Mandanten. Aber er ist auch Organ der Rechtspflege und steht insoweit auf der anderen Seite der Theke. Das führt in einzelnen Fällen zu erheblichen Problemen.

Fall 1:
Der Mandant wurde aus der Haftanstalt ins Justizvollzugskrankenhaus verlegt; wegen einer Verletzung an der Hüfte – also eigentlich nichts Beunruhigendes.

Allerdings teilte der Patient seinem Anwalt im Vertrauen mit, daß diese Verletzung bei einem (gescheiterten) Selbsttötungsversuch entstanden ist.

Und was jetzt?

Gibt der Verteidiger diese Information weiter, verletzt er das in ihn gesetzte Vertrauen. Der Mandant bekommt dann in der Haftanstalt einen roten Punkt an die Tür und steht damit unter ständiger Beobachtung. Hafterleichterungen, die ihm sehr wichtig sind, werden gestrichen.

Wenn der Verteidiger schweigt, riskiert er, daß ein weiterer Suizidversuch gelingt oder sonst nicht folgenlos bleibt; dann trägt er eine Mitverantwortung für diese Konsequenzen.

Fall 2:
Der Mandant teilt seinem Verteidiger wiederholt mit, daß er die Belastungszeugen zur Hölle schicken werde. Alles Lügner, die auf dieser Welt nichts mehr zu suchen hätten. Es werde Blut fließen, sobald er von der Haft verschont und entlassen werde.

Meint der Mandant das wirklich ernst und kommt es nach der Haftentlassung zu dem angekündigten „Blutbad“, hat der Verteidiger ein Problem.

Informiert der Verteidiger die Justiz über die massiven Drohungen des Mandanten, wird das nichts mit seiner Haftentlassung und ein weiteres Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Es gibt einfachere Fragen …

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Die Gothaer will seriöse Klärung

Eigentlich hatte ich gehofft, die Geschäftsführung der Gothaer pfeift ihren Telefon-Junkie zurück. Deswegen habe ich an den Vorstand des Versicherers geschrieben und ihn über das Mit-dem-Kopf-gegen-die-Wand-Rennen von Drango informiert.

Aber auch in der Teppich-Etage dieses Versicherers will man wohl durchsetzen, daß Drango weiter mit mir telefonieren darf. Es teilt mir distinguiert ein Assessor jur. mit:

Sie können davon ausgehen, dass wir über das Verfahren im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen unseren Mitarbeiter informiert sind.

In dem von Ihnen angestrebten Hauptsacheverfahren sehen wir einer seriösen Klärung der hier interessierenden Rechtsfragen entgegen.

Nun denn, auf in den seriösen Kampf, Assessor! :-) Der Gerichtskostenvorschuß für die Klage ist angewiesen.

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