Angsthase

Anruf beim Mandanten:

C: „Guten Morgen, Wilhelm.“
W: *grummel* „Guten Morgen, Carsten. Gut, daß Du anrufst.“

C: „Hey, wie geht’s Dir?
W: „Echt beschissen, ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen!“

C: „Was ist los? Doch wohl nicht der kleine Termin gleich in der Kirchstraße?“
W: „Doch!“

C: „Ok, ich bin eine halbe Stunde früher da … Alles wird gut!“

Es geht um eine kleine Bußgeldsache, der Mandant ist Strafverteidiger. Das sind die größten Angsthasen, wenn es um einen Gerichtstermin in eigener Sache geht.

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Notwehr gegen Pfefferspray?

Die Schüsse eines Bandidos auf einen Hells Angel in Cottbus wurden gestern vor dem Landgericht Cottbus verhandelt.

Der 26 Jahre alte Angeklagte wird beschuldigt, bei einer Auseinandersetzung am 9. Februar in der Cottbuser City mit einer halbautomatischen Pistole mehrmals auf einen 27-Jährigen gefeuert zu haben.

berichtet die Morgenpost am 7. Oktober 2008

Am 8. Oktober 2008 heißt es dann in der Zeitung:

… hat der Angeklagte am Mittwoch Pistolenschüsse auf einen Rivalen zugegeben. Der 26-Jährige von der Gruppierung „Bandidos“ sagte durch seinen Verteidiger vor dem Landgericht, er sei von Mitgliedern der „Hells Angels“-Rocker am 9. Februar in der Innenstadt provoziert worden. Einer von ihnen habe ihn mit Pfefferspray besprüht, als er mit seiner Verlobten und ihrem gemeinsamen Kind unterwegs war. Aus Angst habe er mehrmals in Richtung des Angreifers geschossen, berichtete der Beschuldigte.

Daß das Verteidigungskonzept – Notwehr mit der Schußwaffe gegen Pfefferspray – aufgehen wird, mag ich so richtig nicht glauben.

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Der Lutscher des OLG Köln

Wohin das messerscharfe Denken von Zivilrichtern führt, zeigt das Urteil des OLG Köln vom 03.05.2001, Az. 1 U 6/01:

Zusammenfassend lässt sich nach Auffassung des Senats festhalten, dass der Lutscher (Lolly) ohne Stiel kein Lutscher mehr ist.

Rechtsanwalt Michael Gleiten zitiert und kommentiert bei den Rechthabern diese bahnbrechende Erkenntnis hochqualifizierter Zivilisten.

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Breites Angebot an Gerichten

Hotelrestaurant und Dink-Bar versprechen mit ihrem breiten Angebot an Gerichten, Getränken und Drinks. Verschiende gute Geschmackeindrücke und ein hohes Niveau von der Gästebedienung zu günstigem Preis.

Darauf bin ich gespannt. In der kommenden Saison in Poznan.

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Fortbildung im öffentlichen Dienst

In der Senatsverwaltung für Justiz findet am 6. November 2008 eine Podiumsdiskussion zum Thema „Haftvermeidung durch frühzeitige Pflichtverteidigerbestellung?“ statt.

Diese Einladung des gemeinsamen Juristischen Prüfungsamts Berlin-Brandenburg erreichte mich heute über den Verteiler der Berliner Strafverteidiger. Ein durchaus gut besetztes Podium verspricht eine spannende Veranstaltung von hohem Fortbildungswert:

Prof. Dr. Jörg – Martin Jehle, Universität Göttingen
Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Vereinigung Berliner Strafverteidiger
VRiLG Peter Faust, Deutscher Richterbund – Landesverband Berlin
Oberstaatsanwältin Vera Junker, Vereinigung Berliner Staatsanwälte

An einem Donnerstag. Um 14 Uhr. Na toll.

Ich frage mich nur, warum die Veranstalter Strafverteidiger überhaupt noch benachrichtigen. Hallo! Wir können keinen Antrag auf Freistellung vom Dienst zur Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung stellen. Wenn man uns teilhaben lassen möchte, dann muß man sich andere Zeiten einfallen lassen. Donnerstags um 14 Uhr habe ich zu arbeiten …

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Kreuztanbul

„Kreuzkölln“ kannte ich schon, aber diese Wortschöpfung hier war mir neu:

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Zur Vernehmung erscheinen

Der Mandant hat Post bekommen. Vom Polizeipräsidenten:

Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren geführt, das folgende Beschuldigung zum Gegenstand hat:

[…]

Nach § 163a der Strafprozessordnung ist Ihnen Gelegenheit zu geben, zu dieser Beschuldigung Stellung zu nehmen, die gegen Sie vorliegenden Verdachtsgründe zu beseitigen, entlastende Tatsachen vorzutragen und die Aufnahme von Beweisen zu beantragen.

Soweit, so normal. Doch dann geht es weiter im Text(baustein):

Zu diesem Zweck können Sie sich entweder unter Angabe der obigen Vorgangangs-Nr. schriftlich äußern oder hier zur Vernehmung erscheinen. Falls Sie vernommen werden wollen, worden Sie gebeten, sich zur Vereinbarung eines Termins mit der angegebenen Dienststelle fernmündlich in Verbindung zu setzen. Zur Vernehmung sind dieses Schreiben und Ihre Ausweispapiere mitzubringen.

Das Schreiben wurde direkt an den Mandanten gerichtet: Wilhelm Brause, c/o Justizvollzugsanstalt Moabit. Dort sitzt er als Untersuchungshäftling ein.

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Unbefugtes Bekleben Verboten

Bekleben verboten

Das kommt dabei heraus, wenn man nachmittags den Fernseher anschaltet und beim Frisör in den Illustrierten blättert.

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Haftkosten, gnadenlos!

Der Mandant war schuldunfähig, als er ein wenig randaliert hat. Deswegen konnte er nicht bestraft werden. Deswegen und weil er in den Augen der Justiz gefährlich war, wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht:

Das Landgericht Berlin ordnete mit Urteil vom 03. Mai 2005 (rechtskräftig seit dem 11. Mai 2005) die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Zuvor hatte er sich seit dem 17. August 2004 in der Untersuchungshaft befunden und am 20. Juli 2004 war gemäß § 126a StPO seine einstweilige Unterbringung angeordnet worden.

Dort sitzt er immer noch, allerdings mit der konkreten Perspektive, im kommenden Jahr zur Bewährung entlassen zu werden. Nun hat er Post bekommen. Von der Justizkasse. Die möchte die Haftkosten von ihm haben. 4.524,73 Euro.

Spontan habe ich gedacht: „Das geht doch nicht!“ Man kann doch einen kranken Menschen nicht gegen seinen Willen einsperren und ihm dann mit den Kosten für diese Einsperrung zusätzlich noch den finanziellen Garaus machen.

„Doch!“ sagt die Justizkasse. „Das geht!“ und verweist sogar noch auf die Möglichkeit, die Erwerbsunfähigkeitsrente, die der Mandant bezieht, zu pfänden. Und außerdem: Zwischenzeitlich seien weitere Kosten angefallen, jetzt will man 6.872,40 Euro haben.

Ich glaub’s immer noch nicht …

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„Scheiß Nazipack!“ Prozeß gegen Strafverteidiger

Auf Berlin Kriminell gibt es wieder Hinweise auf herausragende Moabiter Verhandlungen in der kommenden Woche.

Einen Termin, auf den Barbara Keller hinweist, möchte ich besonders hervorheben. Am Mittwoch, den 8. Oktober 2008, findet um 10 Uhr im Saal 769 eine Hauptverhandlung gegen einen Strafverteidiger statt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, den Vorsitzenden Richter einer Großen Strafkammer beleidigt zu haben. Auch hier geht es wieder um die Frage, ob die Beleidigung (wenn es denn eine war) durch Wahrnehmung berechtigter Interessen gerechtfertigt war.

Der Vorwurf: Prozess gegen einen 61-jährigen Rechtsanwalt, der nach einem Prozess vor einer Berliner Strafkammer die Richter als „Scheiß Nazipack“ bezeichnet haben soll.

Spannend an dieser Sache ist (auch), daß es nicht um irgendwelche jugendliche Heißsporne geht, die da aneinander geraten sind. Der Richter wurde bereits pensioniert und für den angeklagten Verteidiger hat die zweite Lebenshälfte auch schon längst begonnen. Schauen wer mal …

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