Der Mandant war schuldunfähig, als er ein wenig randaliert hat. Deswegen konnte er nicht bestraft werden. Deswegen und weil er in den Augen der Justiz gefährlich war, wurde er in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht:
Das Landgericht Berlin ordnete mit Urteil vom 03. Mai 2005 (rechtskräftig seit dem 11. Mai 2005) die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Zuvor hatte er sich seit dem 17. August 2004 in der Untersuchungshaft befunden und am 20. Juli 2004 war gemäß § 126a StPO seine einstweilige Unterbringung angeordnet worden.
Dort sitzt er immer noch, allerdings mit der konkreten Perspektive, im kommenden Jahr zur Bewährung entlassen zu werden. Nun hat er Post bekommen. Von der Justizkasse. Die möchte die Haftkosten von ihm haben. 4.524,73 Euro.
Spontan habe ich gedacht: „Das geht doch nicht!“ Man kann doch einen kranken Menschen nicht gegen seinen Willen einsperren und ihm dann mit den Kosten für diese Einsperrung zusätzlich noch den finanziellen Garaus machen.
„Doch!“ sagt die Justizkasse. „Das geht!“ und verweist sogar noch auf die Möglichkeit, die Erwerbsunfähigkeitsrente, die der Mandant bezieht, zu pfänden. Und außerdem: Zwischenzeitlich seien weitere Kosten angefallen, jetzt will man 6.872,40 Euro haben.
Ich glaub’s immer noch nicht …