Notwehr gegen Pfefferspray?

Die Schüsse eines Bandidos auf einen Hells Angel in Cottbus wurden gestern vor dem Landgericht Cottbus verhandelt.

Der 26 Jahre alte Angeklagte wird beschuldigt, bei einer Auseinandersetzung am 9. Februar in der Cottbuser City mit einer halbautomatischen Pistole mehrmals auf einen 27-Jährigen gefeuert zu haben.

berichtet die Morgenpost am 7. Oktober 2008

Am 8. Oktober 2008 heißt es dann in der Zeitung:

… hat der Angeklagte am Mittwoch Pistolenschüsse auf einen Rivalen zugegeben. Der 26-Jährige von der Gruppierung „Bandidos“ sagte durch seinen Verteidiger vor dem Landgericht, er sei von Mitgliedern der „Hells Angels“-Rocker am 9. Februar in der Innenstadt provoziert worden. Einer von ihnen habe ihn mit Pfefferspray besprüht, als er mit seiner Verlobten und ihrem gemeinsamen Kind unterwegs war. Aus Angst habe er mehrmals in Richtung des Angreifers geschossen, berichtete der Beschuldigte.

Daß das Verteidigungskonzept – Notwehr mit der Schußwaffe gegen Pfefferspray – aufgehen wird, mag ich so richtig nicht glauben.

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Motorradrecht) veröffentlicht.

5 Antworten auf Notwehr gegen Pfefferspray?

  1. 1
    Donnerkatze says:

    hmm, Justizia scheint aber mit 2erlei Maß zu (er)messen, wenn es um Rocker, insbesondere bestimmter Gruppierungen geht bzw. diese involviert sind.
    Oder was für einen Eindruck soll einem solch eine lasche Strafverfolgung vermitteln, obwohl es durchaus einige Beweismöglichkeiten gab (die scheinbar nicht der Mühe wert waren genau zu hinterfragen)?
    http://www.berlinkriminell.de/2/gericht_akt244.htm

    Kommt dann auch noch Migrationshintergrund hinzu, dann wird es ganz besonders „schwierig“.
    Dieser Eindruck entsteht, wenn man den „Messerstecher zu Bewährung verurteilt“ – Morgenpost (inkognito Bandido involviert/angegriffen) Obwohl der Messerstecher bereits einiges auf dem Kerbholz hatte.
    http://www.morgenpost.de/printarchiv/berlin/article889100/Messerstecher_zu_Bewaehrung_verurteilt.html?print=yes

    Soviel Milde „nur“ weil er es bereut?
    Nur eine Vermutung… bestimmt fast alle Ihre Klienten bereuen ihre Taten bestimmt auch und bekommen sie auch den Reue-Bonus. Dann wäre ja so ein langes Jurastudium nicht unbedingt von Nöten, wenn es so leicht wäre.

    Gruß

  2. 2
    doppelfish says:

    Die Kutten der HA hatte ich anders in Erinnerung. Waren die nicht rot-weiss?

  3. 3

    Jaja, das ist richtig. Man hatte sie nur darum gebeten, vor dem Betreten des Gerichts diese schwarzen Lederjacken mit den weißen Buchstaben drüber zu ziehen. (Aus zuverlässiger Quelle weiß ich, daß die Jacken später nicht wieder eingesammelt wurden.)

  4. 4
    Donnerkatze says:

    @CRH ;-)

  5. 5
    doppelfish says:

    Machen andere ja auch nicht ;)