Der heranwachsende Mandant hatte einen erwachsenen Mittäter. Deswegen gab es zwei Verfahren: Das gegen den Mandanten vor dem Jugendrichter, gegen den Erwachsenen wurde vor dem Strafrichter verhandelt.
Das Verfahren gegen den Mandanten läuft noch. Gegen den Erwachsenen wurde am Donnerstag verhandelt. Der Mandant war als Zeuge geladen.
Ich hatte daher am Mittwoch mit dem Richter, dem Verteidiger des Erwachsenen und dem Nebenklagevertreter gesprochen und sie jeweils gebeten, den Mandanten nicht zu „quälen“, wenn er sich auf sein Schweigerecht beruft und nicht aussagt. Alle drei sagten mir ihre Unterstützung zu; der Nebenklagevertreter entband mich auch von meiner Sorge, daß der Staatsanwalt es trotzdem versuchen könne … er passe schon auf den Mandanten auf.
Aus Kostengründen verzichtete der Mandant daher, mich als Zeugenbeistand mitzunehmen; ich hatte ein gutes Gefühl, weil ich wußte, auf die Kollegen und das Gericht kann ich mich verlassen. Dem Mandanten habe ich in epischer Breite den § 55 StPO erklärt und daß er nicht aussagen solle und müsse, solange sein Verfahren nicht rechtskräftig beendet ist.
Der Mandant geht allein zum Gericht, wird als Zeuge in den Saal gerufen, ordnungsgemäß belehrt und … fängt an, eine völlig verquaste Zeugenaussage zu machen, bevor ihn irgend ein anderer Verfahrensbeteiligter daran hindern konnte.
Jetzt gibt es ein weiteres Verfahren; gegen den Mandanten; wegen Falschaussage. Und für sein bisheriges Verfahren sehe ich auch schwarz; die vorhandenen Spielräume haben sich erledigt.
Ich sach da jetz nix zu!