Der Mandant wurde in Berlin verhaftet. Der Haftbefehl stammt aus München und mußte dem Mandanten gestern vom Berliner Haftrichter verkündet werden.
Der Mandant hat ein wasserdicht erscheinendes Alibi: Sein Lehrer bestätigt, daß er zur Tatzeit, davor und danach in Berlin, aber nicht in München war. Seine Freundin auch. Sie sagt auch, daß er in den letzten 2 Jahren nicht in München war. Sogar die Wachtmeister glauben dem Mandanten, daß er nicht dort war.
Gestern war aber Feiertag in Bayern. Daher war dort weder der zuständige Staatsanwalt, noch der bayerische Haftrichter zu erreichen.
Deswegen entschied der Berliner Richter: Er bleibt drin, bis die Bayern entscheiden, was mit ihm passiert. Das wird frühestens im Laufe dieses Vormittags passieren.
Worst case: Die Bayern wollen ihn sehen. Dann wird er nach München verschubt. Das dauert locker eine Woche. Vor dem Amtsgericht München wird dann in spätestens 14 Tagen die Haftprüfung stattfinden. In der werden die Alibizeugen gehört. Die werden auch nach München anreisen müssen.
Variante: Die Münchener Justizangehörigen nehmen den Brückentag zum Anlaß, zum Gardasee zu fahren, und stehen erst Montag wieder im Dienst. Wenn der Mandant dann Glück hat, bleibt er solange in Berlin. Mit der Option auf den worst case danach.
Und das alles, weil jemand meint, den Mandanten auf einer Lichtbildvorlage wiedererkannt zu haben.
Dem Mandanten wurde vor 5 Jahren der Besitz von 5 Gramm Marihuana vorgeworfen, aber nicht nachgewiesen. Man hat damals eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt und seine Daten, Bilder und Fingerabdrücke gespeichert. Das war seinerzeit auch in Bayern. Diese Datensammlung fällt ihm nun auf die Füße.
Die Angehörigen des Mandanten wollten das alles nicht hören. Ich mußte es ihnen trotzdem erzählen. Es gibt schönere Momente im Leben eines Strafverteidigers.