Die Gedanken einer Finanzbeamtin

Dem Mandanten wird vorgeworfen, Steuern hinterzogen zu haben. Das meint jedenfalls Finanzverwaltung. Sie behauptet auch, daß der Mandant Rechnungen gefälscht hat. Und außerdem soll er Rechnungen vorgelegt haben, die von Unternehmen stammen, die es gar nicht gibt. Knackig, wie so die Finanzbeamten so sind, wird nicht viel Federlesen gemacht und ein Strafbefehl beantragt, den das Amtsgericht dann ohne weitere Prüfung der Akten erläßt. Geldstrafe, 400 Tagessätze.

Für Strafbefehle gibt es ein Gegen Rechtsmittel, den Einspruch. Das Amtsgericht nimmt diesen Einspruch dann zum Anlaß, einen Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen. Zeugen werden keine geladen. Wozu auch, das ganze spielte sich ab in den Jahren 1999 und 2000, an die Zeiten erinnert sich sowieso keiner mehr. Außerdem handelt es sich um Unternehmen und Unternehmer, die Namen haben, deren Aussprache einem durchschnittlich begabten Finanzbeamten nicht leicht fällt.

Der Mandant verteidigt sich durch Schweigen. Der Staatsanwalt – der die fünf Bände Akten nur vom Hörensagen kennt – vertritt die Ansicht, er sei viel zu gut weggekommen und spricht von Freiheitsstrafe. Die ebenfalls anwesende Finanzbeamtin denkt an mindestens 15 Jahre (jedenfalls macht sie so ein Gesicht). Und die Richterin fragt den Verteidiger nach dem Ziel der Verteidigung – der Sachverhalt sei doch bereits von der Steuerfahndung aufgeklärt.

Der Verteidiger vertritt die Ansicht, daß man die Zeugen doch wenigstens einmal anhören sollte, statt im Kaffeesatz zu lesen.

Ja, aber die müssen doch von weit her anreisen, wodurch hohe Reisekosten entstehen werden; und ob die dann wirklich aus Kiew, Belgrad oder Athen nach Berlin anreisen werden … gibt die Richterin zu bedenken.

Das Leben kann so gemein sein. Da verlangt der Verteidiger doch einfach, daß die Strafverfolgungsbehörde ihren Job macht und die Beweise liefert, die Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung sein sollten. Das ist aber auch frech.

Die Verhandlung wurde ausgesetzt, neuer Termin im Herbst, zu dem dann die Zeugen aus aus Kiew, Belgrad oder Athen zu laden sind …

Die Dame von der Finanzverwaltung denkt an lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung, als der Verteidiger sich von ihr verabschiedete.

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Stimmungmache?

Angst vor der roten Ampel – An immer mehr Kreuzungen stehen rumänische Scheibenputzer. Wer ablehnt, wird belästigt und bedroht.

So beginnt Sandra Dassler ihren Artikel im Tagesspiegel.

Fünf Absätze darunter liest man im selben Beitrag:

Die Polizei konnte gestern nicht bestätigen, dass sich die Aggressivität oder die Zahl der im Zusammenhang mit dem Scheibenwischen bekannt gewordenen Vorkommnisse erhöht hat.

Was will der Tagesspiegel mit so einem Stimmungsbericht erreichen? An welchen Stammtischen trinkt Frau Dassler ihr dunkles Bier?

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Vor 23 Jahren

Terrorkampf allein wird nicht reichen, um die von Schäuble gewünschten Überwachungsmethoden zu erreichen. Denn – und das darf nie vergessen werden – es gibt keine steigende Zahl von Terroranschlägen in Deutschland: Es gibt gar keine Terroranschläge in Deutschland. Der letzte, durch eine ausländische Institution beeinflusste Terroranschlag dürfte der auf die Diskothek La Belle in Berlin gewesen sein – vor 23 Jahren.

Quelle: Handelsblatt-Weblog

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Roma vs. BVG

Am Kotti kam es zum Konflikt, an dem ein paar Roma und zwei Mitarbeiter der BVG beteiligt waren. Eigentlich nicht weiter erwähnenswert.

Interessant ist allerdings die Berichterstattung:

Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes der BVG geschlagen

ist in einer Pressemitteilung der Polizei Berlin zu lesen, die dann auch von der bürgerlichen Presse und den Straßenzeitungen zitiert wird.

Die taz titelt anders herum:

BVG prügelt sich mit Roma – Sicherheitsbeamte der BVG sollen eine Gruppe Roma in Berlin-Kreuzberg verprügelt haben.

Nun wird sich wieder ein engagierter Staatsanwalt mit der Sache befassen müssen.

Es müsse jetzt aber erst einmal ordentlich ermittelt werden, wer wen zuerst angegriffen hat.

Und dann? Es braucht keinen Blick in die Glaskugel, um vorherzusagen, daß gegen die Roma Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben wird. Kein Fall der notwendigen Verteidigung, also bleiben sie unverteidigt. Aber die BVG-Mitarbeiter schließen sich als Nebenkläger dem Verfahren an und lassen sich anwaltlich vertreten. Dann haben die Roma doch wieder einen Anspruch auf Bestellung jeweils eines Pflichtverteidigers. Nun werden noch Dolmetscher für die Angeklagten und die Zeugen benötigt …

Und das alles nur, weil ein „unbekannter Autofahrer“ die Scheiben seines Autos lieber selbst oder gar nicht putzen wollte.

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Worst Case

Ganz schwieriges Verfahren. Hochgradig emotional auf Seiten des Mandanten, der Beschuldigter ist, wie auch auf der Seite der Geschädigten. Komplizierter Sachverhalt. Existenzbedrohend für den Mandanten. Eine Ermittlungsbehörde mit dem Messer zwischen den Zähnen.

Ich hatte es gerade mühsam geschafft, eine zielführende Gesprächsebene mit dem Staatsanwalt zu finden, um eine hochnotpeinliche Veranstaltung im Gerichtssaal zu vermeiden.

Dem Mandanten ging das alles nicht schnell genug. Deswegen hat er kurzer Hand selbst beim Staatsanwalt angerufen, um ihm mitzuteilen, daß er nun vernommen werden möchte.

Das war’s dann. Perdu.

Update:
Das Mandat ist beendet.

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Völkerverständigung

In Polen sind Fahrzeugdiebstähle an der Tagesordnung und daher ist jederzeit mit Personen zu rechnen, die gezielt nach Möglichkeiten zum Fahrzeugdiebstahl, insbesondere von Luxusfahrzeugen, Ausschau halten und spontan eine passende Gelegenheit ausnutzen.

Quelle: OLG Rostock, Urteil vom 7.11.2008 (5 U 153/08)

So schafft man sich Freunde.

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Perseverierender Käse

Bio liegt im Trend. Das wissen die Werbefuzzis genau. Und nutzen diese Kenntnis. Das ist in Ordnung.

Aber ich bin mir nicht sicher, ob die Macher dieses Produkte uns Verbraucher für blöd halten oder selbst nicht mehr alle Tassen im Schrank haben.

Auf der Vorderseite ist das Wort Bio viermal zu lesen:

kase-v-443

Auf der Rückseite weitere fünfZEHNmal:

kase-h-443

Allein der Markenname deutet doch schon auf einen Behandlungsbedarf hin.

Das Perseverieren, das wir hier als Haftenbleiben einmal angeregter Vorstellungen, die von selbst in kurzen Pausen immer wieder kehren, verstehen, wird als wichtiges Kriterium bei der Differentialdiagnose epileptischer Erkrankungen angesehen.

Quelle: HORST MEYERH0FF, Über den Symptomwert des Perseverierens bei Hirnverletzten

Ein Gruß zu Pfingsten von der Kanzlei HoenigHoenig.

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Kollateralschaden

Bei der Vorbereitung der kommenden Woche bin ich einmal wieder über den § 466 StPO gestolpert, der die Kostenverteilung im Strafverfahren regelt, wenn es mehrere Angeklagte gibt.

Das kann im Einzelfall bitterböse ins Auge gehen. Auf einfachem Wege ist manchmal eine Geld- oder Bewährungsstrafe im Verhältnis zu den Verfahrenskosten das weitaus geringere Übel.

Man denke zum Beispiel an die Kosten für eine Telefonüberwachung oder andere Observationen, die sich gegen einen Großhändler rund um die Uhr über einige Wochen oder gar Monate hingezogen haben. Und bei dem man dann ein paar Mal ein paar Gramm eingekauft hat.

Mein lieber Herr Gesangsverein! Wohl dem, der sowieso kein Geld hat. Oder einen gnädigen Richter, der sich mit freundlicher Unterstützung des Verteidigers auf eine annehmbare Kostengrundentscheidung einläßt.

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Demnächst: Arbeitslose Strafjuristen

Wenn das hier durchgeht:

Es zu verboten zu verbieten

werden tausende Richter, Staatsanwälte und Verteidiger arbeitslos.

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Bayernpartei – eine Alternative?

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… jetzt haben wir endlich eine Chance, die Bajuwaren loszuwerden: Bei der Europawahl tritt die Bayernpartei mit einer Bundesliste an, ist also in ganz Deutschland wählbar. Und ihr Hauptziel hört sich richtig verlockend an – sie will Bayern von Deutschland abspalten!

Interessanter Vorschlag, denke ich nochmal drüber nach.

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