Aus einem Urteil des Berliner Anwaltsgerichts:
Der Auffassung des Rechtsanwalts kann auch deshalb nicht gefolgt werden, weil diese nicht der ständigen Rechtsprechung des Anwaltsgerichts Berlin entspricht.
Ich bitte vielmals um Entschuldigung, daß ich mir – offenbar in einem Anflug von Größenwahn – erlaubt habe, eine andere Ansicht zu vertreten als das ehrenwerte Berliner Anwaltsgerichts.