Der Baum am 28.12.2010

Schneeflöckchen …

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Bioethanol im Motorradtank

Nachdem 2009 die Beimischung von Biodiesel zum Dieselkraftstoff erhöht wurde, soll nun der Biokraftstoffanteil beim Benzin erhöht werden. Ab Anfang 2011 werden daher an Tankstellen in Deutschland auch Benzinsorten mit bis zu 10 % Bioethanol angeboten. Diese neuen Kraftstoffe werden mit E10 bezeichnet. „E“ steht für Ethanol, die Zahl „10“ für 10 %. Bisher betrug der Bioethanolanteil im Benzin bis zu 5 %.

Die DAT hat eine Broschüre herausgegeben, in der die Fahrzeug-Modelle gelistet sind, die den Öko-Sprit vertragen.

Bemerkenswert: Die Liste der Motorräder beginnt nicht mit „A“ wie Noale; auch unter „D“ sucht man vergebens eine bekannte Motorradmarke aus Bologna. Aber Italiener bauen ja auch keine Bio-Moppeds, sondern Krafträder.

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Kranker Rechtsanwalt

Das Amtsgericht schickt mir eine Abladung. Am 21.12.2010. Der Termin am 25.01.2011 wurde aufgehoben.

Ich werde gleich mal nachfragen, ob in Eberswalde schon bekannt ist, woran ich erkrankt sein werde. Dann könnte ich ja schon vorsorglich ein paar Medikamente einkaufen …

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Sieht so eine Mörderin aus?

Die Berliner Journalistin Barbara Keller stellt in ausgewählten Gerichtsreportagen beeindruckende Fälle vor, die zwischen 2004 und 2009 am Moabiter Kriminalgericht verhandelt wurden.

Sie sind tragisch, sie sind komisch, lächerlich, lapidar oder ganz und gar böse und gemein: die Frauen und ihre kriminellen Geschichten. Von der pflichtvergessenen Mutter und notorischen Diebin zur uneinsichtigen Sexualstraftäterin. Über den Auftragsmord zum Justizirrtum und zurück – eine Klaviatur, die die kriminellen Damen virtuos beherrschen.

Barbara Keller beschreibt unter anderem auch den Fall der Monika de Montgazon:

Die 22. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin verurteilte die Arzthelferin wegen Mordes an ihrem eigenen Vater. Lebenslang – die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt.

Ein Jahr später hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf; er stellt „eklatante“ Mängel an dem Urteil fest. Es dauerte noch weitere zwei Monate, bis die Verurteilte aus der U-Haft entlassen wurde, nach 888 Tagen. Drei Jahre nach der ersten Verurteilung erfolgte der Freispruch durch die 29. Große Strafkammer. Ein schauerlicher Prozeßbericht.

Und – nicht allein wegen dieses einen Falles – ein höchst lesenswertes Buch.

Update:
Hier gibt es einen Fernsehbericht über Barbara Keller und ihr Buch.

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Optimistische Staatsanwaltschaft

Gegen die Mandantin werden mehrere Ermittlungsverfahren geführt. Unter anderem eines in Norddeutschland, ein so genanntes Sammelverfahren. Dort hat die Staatsanwaltschaft bereits im Mai Anklage erhoben. Die Anklageschrift umfaßt knapp 30 Seiten, einige 100 Fälle von Betrug. Sie liegt auf dem Tisch der Wirtschaftsstrafkammer beim zuständigen Landgericht.

Ich hatte bereits im frühen Sommer versucht, mit dem Vorsitzenden Richter einen Termin für die Hauptverhandlung zu vereinbaren. Der Vorsitzende mahnte mich freundlich, doch mal locker zu bleiben. Ich solle mich nochmal im Herbst 2012 bei ihm melden; dann könnten wir ganz entspannt die Termine vereinbaren.

Heute bekomme ich eine Akte aus Süddeutschland. Auch dort wird gegen die Mandantin ermittelt. Die Staatsanwältin hat herausgefunden, daß ihr Thema auch schon in Norddeutschland diskutiert wurde. Deswegen stellt sie das Verfahren gegen die Mandantin nach § 154 StPO vorläufig ein. Weil sie meint, das Ding in Norddeutschland reicht, um der Mandantin den Garaus zu machen; da bedarf es nicht noch des Kleinzeugs aus Süddeutschland.

Neugierig ist die Staatsanwältin aber nun doch; sie will wissen, wie das norddeutsche Verfahren aufgegangen ist und verfügt im Oktober eine Wiedervorlage:

    (Anm.: WV m.E. sp. 3 Mon. steht für „Wiedervorlage mit Eingang, spätestems 3 Monate“.)

Offenbar hat sie die Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer nicht gelesen. Oder sie kennt sich in Wirtschaftsstrafsachen nicht so gut aus. Denn die Erwartung, daß eine 30-Seiten-Anklage, die eine knapp dreistelligen Anzahl an Zeugen benennt, und die im Mai erhoben wurde, bereits am Jahresende in einem Urteil gemündet ist, ist nicht mit Optimismus zu erklären.

Aber vielleicht will die Staatsanwältin die Mitarbeiter auf ihrer Geschäftsstelle auch nur in Bewegung halten, weil sie sonst nichts zu tun haben.

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Der Baum am 26.12.2010

Und heute auch mal von der anderen Seite:

Weihnachtsbaum, sozusagen.

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Schönen Dank auch …

… liebe Frau Kollegin, für diese wunderschöne Weihnachtskarte,

über die ich mich wirklich sehr gefreut habe.

Liebe Grüße zurück von Deinem Kollegen, Weihnachtsmuffel und Katzenhaar-Allergiker.

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Es gibt kein schlechtes Wetter …

Schnee. Blitzeis. Und?

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Umzug beim LKA

Ein Vermerk aus einer Ermittlungsakte, der zumindest auf einer Seite eine große Erleichterung dokumentiert:

Ich kann mir gut vorstellen, daß auf der „PD ZKD , KFI 3, 3.1 K“ (was auch immer das sein mag) ein Faß Bier aufgemacht wurde:

Das Ding sind wir hier erstmal los … Prost!

Der Herr POK, der den Vermerk geschrieben hat und der nun Chef von 21 Pappkartons ist, dürfte weniger gute Laune haben.

Jedenfalls weiß ich, daß ich auch im kommenden Jahr hier keine Langeweile bekommen werde.

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Tadalafil für den Staatsanwalt

Der Name und die Anschrift des Berliner Mandanten stand auf einem Päckchen, das einen weiten Weg hinter sich hatte. Woher genau das Päckchen kam, war nicht bekannt:

Aus dem Poststempel ging hervor, dass die Sendung am unbekannt in unbekannt aufgegeben worden war.

war in der Dienstlichen Erklärung der Zollobersekretärin (ZOS’in) K. zu lesen.

Inhalt des Päckchens waren ein paar Tabletten, die zum Anlaß wurden, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Frau ZOS’in K. hatte den Verdacht, der Mandant hätte versucht,

mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Handel zu treiben oder diese Arzneimittel an andere abzugeben. Dies stellt eine Straftat nach dem Arzneimittelgesetz in Tateinheit mit einem Verstoß gegen die Abgabenordnung (Bannbruch) dar- §§ 95 Absatz 1 Nr. 4 iV.m. Absatz 2 AMG, §§ 23, 22 StGB und § 372 AO dar.

tönte es großspurig in der an den Mandanten gerichteten schriftlichen Anhörung.

Weiter hieß es:

Ich halte fest: Der Mandant war Adressat einer Lieferung von Tabletten, deren Inhaltsstoffe nicht untersucht wurden. Der Absender war unbekannt. Weitere Informationen hatte die Ermittlungsbehörde nicht. Die Akte, die mir die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt/M. übermittelte, hatte 13 Blatt.

Der Kenner wird es erwarten, die Verteidigungsschrift fiel denkbar knapp aus:

Der Inhalt der mir überlassenen Ermittlungsakte bestätigt den Tatvorwurf nicht. Der Beschuldigte wird sich auf meinen Rat hin zur Sache nicht einlassen und verteidigt sich durch Schweigen gegen den Vorwurf. Ich beantrage die Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO und bitte um Übersendung einer Einstellungsmitteilung.

Diese Einstellungsmitteilung kam auch recht kurzfristig.

Das Strafverfahren wurde also eingestellt.

Nun sollte sich aber ein Ordnungswidrigkeitenverfahren anschließen. Bei unveränderter Beweislage sollte sich der Mandant (also der Empfänger eines Päckchen mit unbestimmtem Inhalt von einem unbekannten Absender) ordnungswidrig verhalten haben.

Die Bußgeldbehörde erließ einen Bußgeldbescheid, gegen den der Mandant einen Einspruch erhob und gegen den er sich ebenso verteidigte wie gegen den Strafvorwurf. Schließlich hatte sich an der Beweislage nichts geändert. Die Sache wurde daraufhin an die Staatsanwaltschaft abgegeben, die die Akte kommentarlos an den zuständigen Strafrichter weiterleitete. Dieser Richter saß in Darmstadt, also am Sitz der Bußgeldbehörde.

Um sich gegen den haltlosen Tatvorwurf zu verteidigen, hätte der Berliner also nach Darmstadt anreisen müssen. Und zwar bereits einen Tag vor der Hauptverhandlung, mit Übernachtung in Darmstadt, weil der Richter die Verhandlung für 9 Uhr angesetzt hatte. Und dann waren da noch die Kosten für den Verteidiger …

Der Mandant machte das einzig Sinnvolle: Er nahm den Einspruch zurück und zahlte die Geldbuße.

Ich konnte ihn nur knapp davon abhalten, auf den Seychellen oder sonstwo rezeptfrei eine Familienpackung Tadalafil Soft für den Staatsanwalt zu bestellen, der die Sache bearbeitet hatte.

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