Henkelförmige Ohren

Merkmale, denen ein Verbrecher eindeutig zu erkennen ist:

Die fliehende Stirn, der große Unterkiefer, eine Asymmetrie des Gesichts, eine übergroße Spannweite der Arme, große Füße und Hände. Verbrecher hätten kleine, aber sehr bewegliche und blutunterlaufene Augen, zusammengewachsene Brauen und eine Adlernase. „Im allgemeinen, sind bei Verbrechern von Geburt die Ohren henkelförmig, das Haupthaar voll, der Bart spärlich, die Stirnhöhlen gewölbt, die Kinnlade enorm, die Backenknochen breit – kurz ein mongolischer bisweilen negerähnlicher Typus ist vorhanden.“

Soweit Herr Professor Cesare Lombroso (1835 – 1909) vor 100 Jahren.

Zitiert nach Kai Schlieter, Knastreport: Das Leben der Weggesperrten.

Komisch, meine Mandanten sehen in Regel völlig anders aus. Aber vielleicht habe ich als Strafverteidiger auch nur einen ganz anderen Blickwinkel.

 

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 8

Heute:

Wie vor 25 Jahren auf der Transitstrecke

Frauenfeindlicher Kreisverkehr

Safety-Car

Dem Deutschen Volke

Der hat es verdient!

 

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Dornröschen und die Staatsanwaltschaft Potsdam

In einer Strafsache hatte ich Akteneinsicht beantragt und um Übersendung der Akten an unsere Kanzlei gebeten. Allein dieser Antrag stellt die Staatsanwaltschaft Potsdam vor ein kapitales Problem.

Es geht in der Sache nicht um einen Ladendiebstahl, bei dem die Geschäftsstelle die Akte im Format einer Ilustrierten ‚mal eben in einen Umschlag steckt, eine Briefmarke im Wert von 1,45 Euro draufklebt und in den Postkasten wirft.

Wir haben es mit einer Wirtschaftstrafsache zu tun, die sich innerhalb der Europäischen Union zwischen ganz links und ganz rechts abspielt und die Beschuldigten sich auf hohem Niveau der Internet-Technologien bedient haben, ohne dabei viel Papier zu bedrucken. Die Unternehmungen wurden im Wesentlichen elektronisch abgewickelt.

Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat das zweifelhafte Glück gehabt, diese Verfahren übernehmen und anschließend führen zu müssen. Sie ermittelte über einige Monate und sammelte auf diesem Wege reichlich Informationen, die in Aktenordnern abgeheftet wurden.

Mir ist nicht wirklich bekannt, mit welchen Mitteln die Potsdamer Staatsanwälte und deren Hilfsbeamte Ermittlungspersonen gearbeitet haben. Mitgeteilt wurde mir allerdings, daß es reichlich Papier war, das schließlich mit zwei Löchern versehen wurde.

Die Ermittler, das muß ernsthaft lobend hervorgehoben werden, haben den Überblick behalten und auf den ersten Blick auch sehr sauber gearbeitet. Dann kam der Zugriff, es fanden zeitgleich mehrere Durchsuchungen von Geschäftsräumen und Wohnungen statt, die mit den üblichen Sicherstellungen verbunden waren. Einige der Durchsuchten wurden mitgenommen und den Haftrichtern vorgeführt.

Mein Mandant gehörte zu den Unglücklichen, die mit der Minimalausstattung der Untersuchungshaftanstalt zurecht kommen müssen.

Also stelle ich im Termin, in dem der Haftbefehl verkündet wurde, die üblichen Anträge, unter anderem besagten Akteneinsichts-Antrag. Der Staatsanwalt übermittelte mir zur Illustration seiner Not-Lage, in die ich ihn damit befördert habe, folgende vierseitige Mitteilung:

Ich habe die Anzahl der Leitzordner und Akten nicht addiert, die in dieser Übersicht aufgelistet wurden, aber in einen handelsüblichen Kofferaum eines mittelklassigen PKW passen die Kartons mit den Aktenbänden sicherlich nicht mehr.

Nun ist das ja nicht das erste Cyber-Crime-Verfahren, in dem ich Verteidiger unterwegs war und bin. Computerkriminalität gibt zum Beispiel auch in Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Berlin, Hamburg und Nordrhein-Westfalen; auch dort habe ich jeweils schon einmal Akteneinsicht in Umfangsachen beantragt.

Wenn die Ermittler mit dem richtigen Werkzeug ausgestattet sind, stellt dieser Standard-Antrag der Verteidiger auch kein größeres Problem für die Ermittler dar. Die Akten werden dann schlicht eingescannt und als PDF zusammen mit anderen Dateien (XLS, MP3 …) auf DVD gebrannt. Diese DVD wird dann ein paar Mal kopiert und an die Verteidiger geschickt. In Einzelfällen schickt ein Staatsanwalt auch schon mal einen USB-Stick per Post.

In Brandenburg sieht das aber ganz anders aus. Zutreffend stellt die Generalstaatsanwaltschaft fest, daß die Digitalisierung von Ermittlungsakten in der StPO (noch) nicht vorgesehen ist. Geschenkt, das ist bekannt.

Aber genau deswegen werden die Akte der Brandenburger Staatsanwaltschaften dann auch nicht digitalisiert. Basta! Und weil der Brandenburger General sich auskennt und gerade schon einmal dabei ist, untersagt er im gleichen Atemzug auch noch jegliche eMail-Korrespondenz seiner Ermittler. Ende und Aus.  (Nur nebenbei: Ein Fax an die StA Potsdam braucht ca.3 Tage, bis es auf dem Tisch des zuständigen Dezernenten liegt, wenn man nicht hinterher telefoniert.)

Das führt jetzt dazu, daß sich in diesem Verfahren gleich drei (!) Staatsanwälte Gedanken machen müssen, wie sie den Aktenbestand an die Verteidiger bringen. In diesem Verfahren sind es wohl derer so wohl ca. zehn, und die sitzen allesamt nicht in Potsdam. Ich bin auf die Lösungsvorschläge gespannt.

Und dann will ich das weitere Verfahren sehen, wenn im Rahmen der Beweisaufnahme die Verteidiger leicht beschwingt mit ihren Notebooks antanzen, während das Gericht und die Staatsanwaltschaft ihre Akten auf Paletten in den Saal schieben.

Vielleicht ist jemand mal so freundlich und weckt die Brandenburger auf, aus ihrem Dornröschenschlaf …

 

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Tagebuch aus der U-Haft

Der Mandant sitzt seit zwei Wochen in der Untersuchungshaftanstalt. Vorher wurde er zwei Wochen durch die Gegend geschaukelt. Er hat kein Radio, keinen Fernseher, keine Uhr. Drei Leitzordner mit Kopien der Ermittlungsakten. Das war’s dann aber schon.

Der Mandant führt Tagebuch. Samstag und Sonntag:

  • Tagesanbruch: Aufwachen. Warten. Wände angucken.
  • 06:00 Uhr Frühstück. Danach Decke angucken.
  • 11:00 Uhr Mittagessen: Danach Fußboden angucken.
  • 17:00 Uhr Abendessen: Danach Wände angucken.
  • Nachtanbruch: Irgendwie Einschlafen.

Montags bis freitags gibt’s eine Abwechselung: Nachmittags eine Stunde Hofgang.

Sonst passiert da rein gar nichts.

 

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Car Wash

Wannenpflege auf der Admiralbrücke.

Besten Dank an die Wannenpfleger. :-)

 

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Auf ganz besonderen Wunsch …

Man trifft sich immer zweimal. Danke für die Hilfe. :-(

 

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Wie heißt das …

… wenn sich jemand schon verteidigt, obwohl er (noch) gar nicht angegriffen wurde?

8-)

Und dabei bin ich eigentlich immer recht pfleglich mit dem Autor dieses Briefes umgegangen. Aber vielleicht hat sich ja bereits mein Ruf herumgesprochen.

 

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Dummschwätzende Spammer

Diejenigen, die andere bescheißen, sind diejenigen, die am lautesten schreien, wenn sie selbst beschissen werden.

Wenn jemand eine Möglichkeit sieht, den Fax-Müll dieser Spammer dauerhaft zu unterbinden, mag hier Bescheid sagen. Tips, wie man den Laden, von dem aus die Faxe geschickt werden, in die Luft sprengt, werden auf Wunsch auch vertraulich behandelt.

 

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Bloggen in der Großkanzlei

Im (oder vom?) Enforcer waren bislang Beiträge zu lesen, die aus einer anderen Welt zu stammen scheinen: Die Welt der Großkanzleien, in der das Bloggen eher unüblich ist. Marketing wird in diesen Kreisen eben anders betrieben: Die „Innenansichten einer Litigation Abteilung“ (*) lieferten allerdings insoweit wenig Erhellendes.

Daran ist nichts auszusetzen. Denn das, was die Leserschaft vom Enforcer im übrigen geboten bekam, war in der Regel ja auch recht kurzweilig.

Eine interessante Wendung nahm das Angebot des anonymen (Hamburger?) Autoren im Juni 2010 mit dem Beginn bzw. dem Verlauf des Kachelmann-Verfahrens. Nicht mit der Häufigkeit der Rechtsanwäldin, aber immerhin bemerkenswert oft konnte ich über das strafrechtsrelevante Verhältnis zwischen Mann und Frau aus Sicht dieses Litigationisten lesen.

Nun könnte man einen Psychologen bemühen, um nach den Ursachen für diesen durchaus auffälligen Themenschwerpunkt zu fahnden. Das soll aber nicht zum Thema dieses Beitrags werden, der lediglich ein Hinweis auf eine recht lesenswerte Argumentation zum Thema Mythos 3 % – Falschbeschuldigungsquote bei Vergewaltigungsvorwürfen werden soll.

Die vom Enforcer dort verlinkten Quellen sind durchaus brauchbare Hilfen für jemanden, der nicht nur über Vergewaltigungen schreibt. Daher: Besten Dank vom kleinen Strafverteidiger in die Großkanzlei.

 

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Komplett wahnsinnige Juristen

Die Methode, Juristen auszubilden, ist seit der Zeit, als der liebe Gott dem sündigen Paar die rote Karte gezeigt hat, dieselbe: Die Azubis bekommen einen Lebenssachverhalt geschildert, der dann mit der Frage abschließt: Wie ist der Fall juristisch zu bewerten?

Hier gleich einmal ein Fall aus dem prallen Leben. Und ich wette, die (vollständig) richtige Lösung finden nur diejenigen, die knapp vor der Grenze zur Anwendung des PsychKG stehen.

Bullmannowski macht Urlaub. Er fährt aus dem postsozialistisch-grauen Einerlei des Ostens in die Oase Europas, nach Zürich. Dort gehen ihm die Augen über ob der gut gekleideten Menschen und blank geputzten Autos, die er bisher noch nicht einmal in einer Zeitung gesehen hat.

Bei einer günstig sich bietenden Gelegenheit (nicht verschlossene Tür, Zündschlüssel steckt) setzt er sich in ein solches Spielzeug, und freut sich darauf, mit diesem Luxusartikel seiner Angebeteten zuhause imponieren zu können.

Die Fahrt führt über Bayern zunächst nach Deutschland. Da auch die bayerische Polizei Spaß an leistungsstarken Verbrennungsmotoren hat, wird er nach einer geringfügig zügigen Fahrt  (sagen wir mal 40 km/h zu schnell auf der Autobahn 9 bei Bayreuth) angehalten.

Auf geht’s liebe Studenten …

1. Diebstahl, einfach: Freiheits- oder Geldstrafe.

2. Geschwindigkeitsüberschreitung: 120 Euro, 3 Punkte.

3. So, und was noch??

Ganz einfach, man muß nur drauf kommen. Und das geht wirklich nur, wenn irgendein Gendefekt vorliegt: Die freundliche Abgabenordnung sollte man niemals aus dem Auge verlieren. Bullmannowski ist ein Steuerstraftäter!

Die Fahrt mit dem Luxusschlitten von der Schweiz über die Grenze nach Bayern verwirklicht auch noch den Tatbestand des Schmuggels!

Der Bugatti Veyron 16,4 Grand Sport war außerhalb der EU, nämlich in der Schweiz zugelassen und somit „Nichtgemeinschaftsware“. In einem solchen Fall greifen die Vorschriften für eine zollfreie Einfuhr nicht.

Ein richtiges Schnäppchen für die Zöllner:

Für den exklusiven Sportwagen mit rund 1.000 PS sowie einem Wert von sage und schreibe 1,2 Millionen Euro erließ das Hauptzollamt Schweinfurt kurzerhand einen Steuerbescheid über 10 Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Fahrzeugs ausgehend. Steuerschuldner ist der 28-jährige ledige Osteuropäer.

berichtet mit stolz geschwellter Brust das Zollfahndungsamt München.

Auf solche Ideen kommen normale Menschen erst nach reichlichem Genuß verbotener Substanzen. Zöllner und Steuerrechtler brauchen so was nicht.

 

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