Das Ping-Pong-Spiel der Justiz

Es geht um Betrug. Um einen Standardfall, der unbedingt mal geklärt werden mußte. Und das auf dem Rücken der Angeklagten.

In Kurzform der Verfahrensverlauf:

    1.
    Urteil des Amtsgerichts Tiergarten: Wegen Betruges in drei Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Monaten, Bewährung. 

    2.
    Berufung der Angeklagten. Urteil des Landgerichts Berlin: Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 25 EUR.

    3.
    (Strafmaß-)Revision zu Ungunsten der Angeklagten durch die Staatsanwaltschaft. Entscheidung des Kammergerichts: Aufhebung des Urteil, Zurückverweisung an das Landgericht.

    4.
    Urteil des Landgerichts: Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen, diesmal zu je 35 EUR.

    5.
    Revision der Staatsanwaltschaft zu Ungunsten der Angeklagten. Urteil des Kammergerichts: Das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft hat keinen Erfolg.

Ich bin mir sicher, daß dieses Spielchen, das da mit der Angeklagten getrieben wurde, durchaus den strafprozessualen Regeln entspricht. Aber ich weiß auch, daß die Geldstrafe, die die Angeklagte da zu zahlen hat, im Verhältnis zu den Nerven, die sie bei dem Ping-Pong-Spielchen, das die Staatsanwaltschaft da mit den den Gerichten gespielt hat, das weitaus geringere Übel ist.

Der Instanzenzug als Abschreckung. Das Argument:

    Wenn sie keine Berufung eingelegt hätte, wäre es gar nicht erst soweit gekommen.

bedeutet:

    Überlege es Dir gut, ob Du von dem Recht, eine Berufung einzulegen, Gebrauch machen willst!

Das Verbot der reformatio in peius? Im Strafausspruch hier beachtet. Durch das Verfahren ad absurdum geführt.

Nachlesen kann man die Entscheidung des KG, Urt. v. 7. 3. 2011 – (2) 1 Ss 423/10 (32/10) bei Herrn Detlef Burhoff, der sie allerdings aus anderen Gründen zur Lektüre empfohlen hat.

 

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Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Jurastudenten

Die Generalstaatsanwaltschaft Sachsen gab kürzlich bekannt, auch gegen die Werbepartner des Streaming-Portals Kino.to vorgehen zu wollen.

berichtet Gulli unter Bezug auf ein Käseblatt den Focus.

Das könnte durchaus eine nicht ganz unerhebliche Anzahl von Unternehme(r)n betreffen, die kino.to genutzt haben, um für legale (und manchmal auch für illegale) Geschäfte zur werben.

Wie die Strafbarkeit der Werber rechtlich konstruiert werden soll, bleibt abzuwarten. Vielleicht macht sich ja schonmal der eine oder andere Jurastudent mal ein paar Gedanken … ;-)

 

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 7

Heute:

Matinales Multitasking

Beinhaart-behaarte Nigerinnen

Popeliger Fernsehmoderator

Am Schönsten, wenn sie geht.

Un-Dichter Haft-Richter

 

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Beleuchtet

Wannen-Leuchter.

Auf der Szene-Brücke am Urban-Hafen, wo die Schwäne schlafen.

 

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Der Boxer und die Pizza

Anders als bei früheren Festnahmen habe sich der Ex-Boxer diesmal nicht der Festnahme widersetzt, hieß es am Freitagabend bei der Berliner Polizei.

berichtet der Tagesspiegel über Graciano Rocchigiani, dem entweder eine Pizza nicht geschmeckt oder den seine Begleitung geärgert hat.

Es könnte bei dem Vorstrafenregister, das Rocky hat, eine schlaue Idee sein, mal einen Yoga-Kurs zu besuchen. Die Trainingsmöglichkeiten in der JVA Tegel sind nämlich eher eingeschränkt.

Interessant auch wieder der Hinweis auf die Sammelleidenschaft der LKA-Beamten:

Am Freitagabend wurde er im Landeskriminalamt erkennungsdienstlich behandelt.

Als wenn die Sammler und Jäger nicht schon längst alle 20 (!) Fingerabdrücke des Boxers im Rechner hätten …

 

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 6

Heute:

Deutsche Leitkultur: Öffentliches Sich-Betrinken

Verdeckungsmethoden

Eigenlob

Nochmal: U-Haft schafft Rechtskraft

Jägerlatein

Kostenlos Telefonieren

 

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Der Kabeldieb in der JVA Cottbus

Dem Mandanten wird u.a. ein Diebstahl vorgeworfen. An sich kein Grund dafür, ihn zu verhaften und anschließend in die Untersuchungshaft zu stecken.

Das Problem war allerdings, daß er keinen festen Wohnsitz hatte; er war also nur schlecht erreichbar, wenn man ihm die Anklage und später die Ladung zur Hauptverhandlung zustellen will. Außerdem: Die Ursache für den fehlenden Wohnsitz war ein Haftbefehl in einer anderen Sache. Deswegen wollte sich der Mandant – aus durchaus nachvollziehbaren Gründen – nicht offiziell beim Einwohnermeldeamt registrieren.

Aber auch und gerade das Leben auf der Flucht will finanziert sein. Kein Problem, wenn man – wie der Mandant – weiß, daß das Geld auf der Straße liegt. Nun ja, es war keine Straße, sondern eine Trasse, eine Bahntrassse. Und es war auch nur sowas Ähnliches wie Geld: Kupfer, in länglicher Form, also Kabel.

Das Ende vom Lied: Auf frischer Tat ertappt, im Polizeicomputer unter der Rubrik „Offener Haftbefehl“ gefunden und ab ging die Fahrt zum vorübergehenden festen Wohnsitz nach  Cottbus Dissenchen.

Und dort sollte und wollte ich den Mandanten nun besuchen.

Gewöhnlich reise ich mit der Eisenbahn nach Cottbus. Bis auf Weiteres werde ich den Kabeldieb allerdings per Autobahn im Knast besuchen müssen:

Das „Ersatz- und Umleitungskonzept“ trifft dann doch nicht so meinen Geschmack.

Wir leben in einer grausamen Welt. ;-)

 

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„Haut ab, das ist unser Bezirk!“

Die Zahl rechtsextremer Gewalttaten in Deutschland sinkt deutlich. Nur nicht in den ostdeutschen Ländern – dort nimmt die Zahl der Übergriffe weiter zu.

Kann man im Verfassungsschutzbericht 2010 nachlesen, liest man in der taz.

Auch wenn ich solchen öffentlich-rechtlichen Berichten traditionell und berufsbedingt eher skeptisch gegenüber stehe: Sie enthalten wenigstens einen gewissen Grad an Wahrscheinlichkeit, daß das zutrifft, worüber berichtet wird.

Für die in den (einschlägigen) Medien zu lesenden „Berichten“ gilt das eher nicht. Dort weiß man derzeit bereits vor Beginn einer profunden Untersuchung, daß die Nazis zuerst von „den Linken“ verprügelt wurden, bevor die Nazis die Einrichtungen linker Projekte abgefackelt haben. Hat was von der 40 Jahre alten Schlagzeile: „Bild sprach zuerst mit der Toten.“

Erst ermitteln und analysieren, danach dann berichten. Die Reihenfolge ist entscheidend! Wie beim Moppedfahren: Erst die Füße von den Rasten und dann anhalten. Sonst fällt man auf die Schnasze.

Nur mal so nebenher, paßt grad‘ gut:

Schließlich gelang es den protestierenden Kreuzbergern, das als Provokation geplante Treffen von „Pro Deutschland“ in ihrem Bezirk friedlich zu verhindern.

Nazis raus aus unserem Rathaus! Ganz ohne (linke) Gewalttaten. Geht doch …

 

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Ein eigenartiges Völkchen

In die Akten der Staatsanwaltschaft und des Gerichts kann der Vertreter des Beschuldigten bzw. Angeklagten hineinschauen. So steht es im § 147 StPO und das gilt auch für ein Mord- und Totschlagsverfahren. In der Regel stellen sich da keine wesentlichen Probleme ein.

Anders sieht es aus, wenn es nicht um Leben oder Tod geht, sondern um’s Geld. Um das Geld des Staates, kurz: Um’s Steuerrecht.

Wir haben Einspruch eingelegt gegen eine Verfügung des Finanzamtes, mit dem unserem Mandanten eine Stange Geld abgeknöpft werden soll. Der Mandant vertritt die Ansicht, daß die Steuerforderung zu Unrecht erhoben wird. Und außerdem: Er hat überhaupt nicht soviel Geld.

Damit wir den Einspruch auch ordentlich begründen können, haben wir gleichzeitig Akteneinsicht beantragt. Quasi der klassische Reflex eines Strafverteidigers. Auf diesen Einspruch reagiert das insoweit empfindliche Finanzamt nun aber wie folgt:

Ich finde, der Erfolg des Verfahrens wird gerade durch die Verweigerung der Akteneinsicht gefährdet. ;-)

Dieser Ablehnung war eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt:

Dann streiten wir uns jetzt erst einmal in aller Ruhe um die Akteneinsicht und werden dann später irgendwann auf die eigentliche Sache zurück kommen. Diese Finanzbeamten sind doch ein eigenartiges Völkchen. Nicht ganz unsympatisch.

Gut ist, daß hier die Zeit für den Mandanten arbeitet.

 

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