Lila Rassismus und Verschwörungstheorien

Ich habe mich geärgert und dem Ärger in meinem Account bei Google Plus Luft gemacht:

Falls mal jemand den Namen „Nadine Lantzsch“ liest und nicht weiß, was er damit anfangen soll, kann bei Udo Vetter (und in den dortigen Links) nachlesen, wer und was sie ist.

Das ganze halbgebildete Gesülze von Kant, Aufklärung und intellektualisierter Umcodierung hört dann schlagartig auf, wenn der Autorin oder einer ihrer Claqueurinnen der Vorwurf gemacht, eine Straftat begangen zu haben (die nicht im 13. Abschnitt des StGB geregelt ist). Und sie meint, der Vorwurf wird zu Unrecht erhoben.

Ungeheuerlich, diese Frau, die ein mühsam erkämpftes Menschenrecht (Art. 6 EMRK) auf dem Altar ihres blinden Fundamentalismus zu opfern bereit ist.

Die (meine) Aufregung hat sich nun ein wenig gelegt, deswegen möchte an dieser Stelle einen anderen Aspekt dieser „Diskussion“ in den Raum den stellen.

Frau Lantzsch kritisiert unser Rechtssystem als weiße-Männer-lastig. Da mag sie vielleicht Recht haben; ich habe mich mit solchen Fragen nicht so intensiv beschäftigt wie sie. Denn als Praktiker geht es mir nicht um einen Änderung des Systems (dann wäre ich nicht ein Berliner Strafverteidiger, sondern Politiker oder Journalist), sondern im Schwerpunkt um die Ermöglichung von Einzelfallgerechtigkeit.

Ich nehme das System zunächst einmal so wie es ist und lote die Grenzen aus, um für meine Mandanten ein akzeptables Ergebnis zu erstreiten. Nun habe ich weder „Kachelstrauß und Polassange“ verteidigt, noch Andreas Türk oder Horst Arnold. Ich kann die Prozesse (mit einer kleinen Ausnahme) nur von außen beurteilen.

Aber ich frage mich, welche Verfahrens-Alternativen hätten wir (sic!) gehabt? Wie lassen sich solche Verfahren fair führen? Nach welchen – allgemein verbindlichen – Regeln sollen Verfahren geführt werden, in denen eine Frau einen Mann einer (Sexual-)Straftat bezichtigt?

Das deutsche Straf- und Strafprozeßrecht hat ganz massive Mängel und gehört aus Sicht eines Strafverteidigers an vielen Stellen korrigiert. Aber ich kenne keine real existierende Alternative, die dem angestrebten oder auch nur  meinem Ideal einer Einzelfallgerechtigkeit näher kommt. Eine Zweiklassenjustiz, wie sie von Schwantzsch oder ihresgleichen in blinder Ignoranz gefordert wird, lehne ich ab.

Rassismus, egal in welcher Form und Farbe, ist echt Scheiße, Frau Lantzsch, und flache Verschwörungstheorien sind zur Rechtfertigung nicht geeignet.

 

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Blitzer Tunnel

So sieht das aus, wenn im Dunkeln geblitzt wird:

Keine schlechte Qualität; die Investition hat sich gelohnt. Für die Berliner Landeskasse. Und für ein paar Strafverteidiger in Berlin.

 

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Kino-Werbung auf Focus

Fundstück bei der Suche auf Focus-Online:

Sich die Werbung von Google auf die eigene Wegsite zu holen, ist nicht in jedem Fall ideal.

 

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Kino mit X

Es bleibt abzuwarten, was daraus wird. Ich kann mir gut vorstellen: Daraus wird niX. Es fehlt schlicht das Geld.

Danke an LiNa für den Hinweis.


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Knast-Kantine

Der Mandant soll in der Untersuchungshaftanstalt vernommen werden. Es ist damit zu rechnen, daß die Vernehmung sich über den ganzen Tag hinziehen wird. Der Verteidiger wird die Vernehmung begleiten.

Der Staatsanwalt rät daher vorausschauend:

Das Angebot, in der Knastkantine Mittag essen zu können, ist freundlich gemeint. Aber eine Butter-Vollkornbrots-Dose und ein, zwei Flaschen Mineralwasser im Auto könnten vielleicht den Gebrauch von Kohletabletten nach dem Kantinenbesuch entbehrlich machen.

 

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 9

Heute:

Das Wetter am Wannsee

Antifaschistisches Aufräumen

Omertà-Mosaik

Claudia Pechstein und die Angels

DDoS gegen Dummschwätzer

Die Wichser der Nadine Lantzsch

 

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Keine Aussage-Erpressung

Dieser wenig freundliche Textbaustein ist kein Versuch, die Aussage, wer denn nun der Übeltäter ist, mit der Androhung empfindlicher Übel zu erpressen:

Noch nicht. Nur heiße handwarme Luft, wenn man mit solchen Behördenschreiben umzugehen weiß.

 

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Anklagepaket zugestellt

Das Landgericht hat uns die Anklage zugestellt. Im Karton:

So wird es noch eine Weile aussehen, bis die elektronische Akte (auch) im Strafprozeß einen Platz finden wird.

Aber zumindest brauchen wir Strafverteidiger in diesem Verfahren die Anklage, deren Anlagen und auch die ganzen Ermittlungsakten nicht zu digitalisieren.

Denn diese Arbeit hat sich bereits die Staatsanwaltschaft gemacht, und zwar ganz ohne zerfieselte Regeln in der StPO, sondern einfach vor dem Hintergrund, daß der Verfahrensstoff anders nicht zu bewältigen gewesen wäre.

Ich wünsche den Brandenburgern, daß auch sie auf ihrem Weg auf die Datenautobahn flott voran kommen und vielleicht in Kürze die Hamburger von der Überholspur freundlich grüßen.

 

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Rotwein gehört verboten!

Behindert nur den fließenden Verkehr, das Zeug.

 

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Neuruppin heute: Alerta Antifascista!

Soweit der Bericht vom vergangenen Jahr.

Und das steht heute auf dem Programm:

Das Aktionsbündnis „Neuruppin bleibt bunt“ ruft heute (9. Juli) zum Protest gegen einen Neonazi-Aufmarsch auf. Alle Neuruppiner und Gäste sollen zu der Gegenkundgebung rund um den Kirchplatz Töpfe, Pfannen oder Trillerpfeifen, wie ein Sprecher betonte. So solle gegen die Nazis Krach geschlagen werden. Wer keine passenden Utensilien habe, könne sich kostenlos Vuvuzelas, Hörner oder Tröten beim Aktionsbündnis abholen.

Quelle: T-Online

Hier (pdf) geht’s lang. Ruppin hat genug vom rechten Spuk!  – Was? Wo? Wann?

 

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