Ich habe mich geärgert und dem Ärger in meinem Account bei Google Plus Luft gemacht:
Falls mal jemand den Namen „Nadine Lantzsch“ liest und nicht weiß, was er damit anfangen soll, kann bei Udo Vetter (und in den dortigen Links) nachlesen, wer und was sie ist.
Das ganze halbgebildete Gesülze von Kant, Aufklärung und intellektualisierter Umcodierung hört dann schlagartig auf, wenn der Autorin oder einer ihrer Claqueurinnen der Vorwurf gemacht, eine Straftat begangen zu haben (die nicht im 13. Abschnitt des StGB geregelt ist). Und sie meint, der Vorwurf wird zu Unrecht erhoben.
Ungeheuerlich, diese Frau, die ein mühsam erkämpftes Menschenrecht (Art. 6 EMRK) auf dem Altar ihres blinden Fundamentalismus zu opfern bereit ist.
Die (meine) Aufregung hat sich nun ein wenig gelegt, deswegen möchte an dieser Stelle einen anderen Aspekt dieser „Diskussion“ in den Raum den stellen.
Frau Lantzsch kritisiert unser Rechtssystem als weiße-Männer-lastig. Da mag sie vielleicht Recht haben; ich habe mich mit solchen Fragen nicht so intensiv beschäftigt wie sie. Denn als Praktiker geht es mir nicht um einen Änderung des Systems (dann wäre ich nicht ein Berliner Strafverteidiger, sondern Politiker oder Journalist), sondern im Schwerpunkt um die Ermöglichung von Einzelfallgerechtigkeit.
Ich nehme das System zunächst einmal so wie es ist und lote die Grenzen aus, um für meine Mandanten ein akzeptables Ergebnis zu erstreiten. Nun habe ich weder „Kachelstrauß und Polassange“ verteidigt, noch Andreas Türk oder Horst Arnold. Ich kann die Prozesse (mit einer kleinen Ausnahme) nur von außen beurteilen.
Aber ich frage mich, welche Verfahrens-Alternativen hätten wir (sic!) gehabt? Wie lassen sich solche Verfahren fair führen? Nach welchen – allgemein verbindlichen – Regeln sollen Verfahren geführt werden, in denen eine Frau einen Mann einer (Sexual-)Straftat bezichtigt?
Das deutsche Straf- und Strafprozeßrecht hat ganz massive Mängel und gehört aus Sicht eines Strafverteidigers an vielen Stellen korrigiert. Aber ich kenne keine real existierende Alternative, die dem angestrebten oder auch nur meinem Ideal einer Einzelfallgerechtigkeit näher kommt. Eine Zweiklassenjustiz, wie sie von Schwantzsch oder ihresgleichen in blinder Ignoranz gefordert wird, lehne ich ab.
Rassismus, egal in welcher Form und Farbe, ist echt Scheiße, Frau Lantzsch, und flache Verschwörungstheorien sind zur Rechtfertigung nicht geeignet.







