Noch ein Haftgrund: Phantomisierung

Wie man es Staatsanwalt und Haftrichter ermöglicht, einen Haftbefehl nur mit einem Link zu begründen, kann man auf dieser Website sehen.

Genial einfach, sich für ein Leben in der Untersuchungshaft zu qualifizieren:

Die Macher von KU7 verfügen über ein ausgereiftes und praktisch erprobtes Wissen im Bereich Webmaster-Absicherung und Phantomisierung.

Die Versicherung „WEBMASTER EVAKUIERUNG“ abschließen und dann die Police am besten beim Hausbesuch dem Leiter der Durchsuchungsmaßnahme vorlegen.

Allein die Existenz dieser Versicherung führt im Einzelfall bereits zum Bejahen der Fluchtgefahr! Wie bescheuert muß man eigentlich sein, um sich so einen Mist auszudenken? Und den dann auch noch zu veröffentlichen.

Wenn man schon eine Strafvereitelung begehen möchte, dann doch bitteschön ein klein wenig konspirativer  …

 

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Mal eben ein Anderkonto

Rechtsanwälte sind verpflichtet, fremdes Geld von eigenem Geld getrennt aufzubewahren. Deswegen braucht ein Anwalt ein eigenes Konto und ein so genanntes „Anderkonto„.

Wir haben unsere Bank gebeten, für uns ein solches Fremdgeldkonto einzurichten. Gestern traf das erwartete Formular ein:

Ich werde mir dann wohl mal eine Woche auf eine einsame Berghütte zurückziehen, um den Klausel-Vordruck in Ruhe studieren zu können, damit ich keine Fehler mache, wenn ich das Vertragswerk unterschreibe.

 

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Neues Kanzleischild

Es hat nicht so richtig funktioniert mit dem

Kanzleischild-anschrauben-und-schon-kommen-die-Mandanten-in-Strömen“ .

Deswegen starten wir jetzt einen neuen Versuch: Wir werden das Kanzleischild auswechseln!

Das ist dann auch das Layout-Thema, mit dem unsere neue Website in Kürze auftreten wird.

 

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Ganz wichtiger Richter

Das Amtsgericht Tiergarten, jedenfalls die Geschäftsstellen der Abteilungen, die sich mit Verkehrstrafsachen oder sonstigem Kleinkram beschäftigen, ist überfordert. Das bekommen Strafverteidiger in Berlin vermehrt mitgeteilt, wenn sie darum bitten, Ihnen Gerichtsakten an die Kanzlei zu senden:

wird mitgeteilt, dass eine Aktenversendung innerhalb Berlins wegen starker Belastung der Geschäftsstelle leider nicht möglich ist.

Oder man liest ähnliche hilflose Kapitulationen vor der Aufgabe, eine dünne Akte in einen Umschlag zu stecken.

Dann gibt es auch Richter, die sich bemüßigt fühlen, halbe Dissertationen zu schreiben über den Anspruch des Berliner Verteidigers auf Aktenübersendung, statt das Ding schlicht zur Post aufzugeben:

wird Ihnen auf Ihren Antrag vom 21.01.2009 Akteneinsicht durch Mitnahme der Akten in Ihre Kanzleiräume für drei Tage bewilligt. Die Akten können – nach vorheriger telefonischer Terminabsprache auf der Geschäftsstelle der Abt. 123 Raum X 123 , Tel. 030-9014 1234 abgeholt werden. Ein Rechtsanspruch auf Aktenübersendung besteht nicht.

Teilweise wird dieser Sermon mit Zitaten aus Kommentaren und (Berliner) Rechtsprechung unterlegt.

Am Freitag haben wir eine neue faule Ausrede Information erhalten, warum ein Verkehrsrichter uns die Akte nicht zusenden kann:

Eine Versendung des Vorgangs durch Post oder Postdienste wird aufgrund der in der Akte vorhandenen Beweismittel sowie des Verlustrisikos abgelehnt.

Es geht um eine Bußgeldsache. Es geht nicht um ein Kapitalverbrechen, bei dem uns die Geschäftsstellen der Strafkammern regelmäßig ohne Umstände die Akten zusenden. Dort ist die Versendung der Akten der Alltag. Bußgeldakten bestehen zum größten Teil aus ausgedruckten Kopien von elektronischen Akten, die bei den Bußgeldbehörden angelegt wurden.

Aber so ein kleiner Amtsrichter am Verkehrsgericht ist eben wichtig. Jedenfalls fühlt er sich so.

 

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Wanted!

Wer ist das denn nun schon wieder?

 

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Verurteilter Strafverteidiger

Ein Rechtsanwalt darf einem Mandanten nicht zur Lüge raten. Es wäre eine Katastrophe, wenn dies alle machten. Dann könnten wir den Laden hier zumachen.

Über einen der Öffentlichkeit kaum wahrgenommenen Strafprozeß berichtete bereits am 13.07.2011 die Nürnberger Zeitung:

Ein namhafter Strafverteidiger aus München, der seinen Mandanten in einem Nürnberger Drogenprozess zu einer Lüge verleitet hatte, ist vor einer Berufungskammer des Landgerichts zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden. Außerdem verhängten die Richter ein dreijähriges Berufsverbot.

Dem Bericht ist zu entnehmen, daß die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft mit der Entscheidung der ersten Instanz gleichermaßen nicht einverstanden waren.

Es ist nun damit zu rechnen, daß zumindest der verurteilte Kollege mit der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht einverstanden sein wird. Ein Jahr Knast und drei Jahre Berufsabstinenz – nicht ganz ohne, das Ergebnis.

Dann wird sich die Sache wohl demnächst noch ein Oberlandesgericht anschauen müssen.

Danke an den „Prozeßbeobachter“ für den Hinweis.

 

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Die Quittung des Monats

Tja, wenn man es nicht selber machen will, muß man es eben machen lassen. Und dafür wird dann auch bezahlt. Anständig.

Und irgendwann reicht das schmale Pflichtverteidigerhonorar dann auch für eine Spülmaschine … 8-)

 

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 10

Heute:

Nudelsieb im Pastafarianismus

Überdehnter Verurteilungsdrang

Unbeirrbarer Bestrafungswunsch

Keine Neulackierung eines Wasserwerfers

Wenn ihr uns hackt, sprengen wir euch in Stücke

 

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Durchsuchung beim Anwalt

Es hat mal wieder einen Kollegen erwischt, einen engagierten Strafverteidiger in einer Kleinstadt mit einem Amtsgericht, an dem empfindliche (abhängige) Organe der Rechtspflege unterwegs sind.

Dem Kollegen wird vorgeworfen, im Rahmen einer Verteidigung einen Staatsanwalt beleidigt zu haben. So wie es sich anhört, hat er eine Formulierung gewählt, die einen Richter oder Staatsanwalt aus Moabit nicht hinter ihren Öfen weglocken würde.

Also Akteneinsicht und Vorbereitung einer Stellungnahme. Noch bevor die Verteidigungsschrift die Ermittler erreichen konnte, beantragt die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Amtsgericht den Erlaß eines Strafbefehls: Eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 50 Euro war gewünscht.

Irgendwie gefiel dem Richter das Ganze nicht so richtig. Er schickt den Antrag mit der Akte zurück an die Staatsanwaltschaft und vermerkt:

Ich bitte, die Einkommensverhältnisse des Angeschuldigten – notfalls mittels Durchsuchung – abzuklären.

Für den praktischen, juristischen Laien übersetzt: Der Richter fordert die Staatsanwaltschaft auf, einen Antrag auf Erlaß eines Beschlusses zur Durchsuchung der Kanzleiräume und der Wohnung des Kollegen zu stellen sowie Finanzermittlungen (Bankauskünfte) zu durchzuführen.

Glücklicherweise sitzt bei der Staatsanwaltschaft noch ein Jurist, der im Grundstudium aufgepaßt hat: Der zuständige Staatsanwalt schrieb dem Richter zurück, die Einkommensverhältnisse mögen gem. § 40 III StGB geschätzt werden, Durchsuchungen und Finanzermittlungen wegen dieser Beleidigung dürften unverhältnismäßig sein.

Es gibt Momente (und Richter), da packt man sich an den Kopf!

 

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Kein Anrufbeantworter

Wir haben unseren Anrufbeantworter bereits von einigen Jahren abgeschafft. Statt dessen nehmen unsere freundlichen Mitarbeiterinnen die Anrufe unserer Mandanten persönlich entgegen. Und zwar rund um die Uhr.

Das ist nicht nur Dienst am Mandanten, sondern dient auch dem Selbstschutz. Denn manche Menschen sind es nicht gewohnt, mit einer Maschine zu sprechen. In diesen Fällen kommt sowas dann dabei heraus. Und das wollen wir uns nicht antun.

 

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