Knast-Lektüre

Der Mitangeklagte – vorgeführt aus der Untersuchungshaftanstalt – vertreibt sich in den Verhandlungspausen die Zeit mit Lesen:

Das sieht jetzt nicht danach aus, als rechnete er noch mit einem Freispruch.

 

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Ja, sie ist es wirklich

Die Wanne lebt!

 

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Selbstmord des Rechtsstaates

Es geht fast immer daneben, wenn Menschen über etwas urteilen, das sie nicht kennen. So ist es auch nach dem Massenmord in Norwegen

… kommentiert Rechtsanwalt Udo Vetter zutreffend auf ZDF-Hyperland.

Herr Vetter kritisiert die unqualifizierten Schnellschüsse, die einige Law-And-Order-Politiker aus der Hüfte abgeben. Er zeigt auf, wohin deren verantwortungsloses Handeln führen wird.

Lesenswert!

 

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Litigation-PR durch Ermittlungsbehörden

Presseerklärung zur mutmaßlichen Pressemanipulation durch Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit einer U-Bahnschlägerei.

Herausgeber: Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Seit mehreren Wochen kursieren in den Medien und dem Internet Aufnahmen einer Gewalttat auf einem U-Bahnhof in Berlin. Die Aufnahmen wurden von den Ermittlungsbehörden veröffentlicht, vermeintlicherweise zu Fahnundungszwecken. Verheimlicht wurde hierbei offenbar die von Beginn an bekannte Vorgeschichte zu der Tat. Das spätere Opfer war offenbar durch seine vorherigen Handlungen mitursächlich für die spätere Eskalation. Diese Eskalation soll hier nicht bagatellisiert werden, jedoch steht der Sachverhalt nun in einem anderen Licht da. Eine deutlich besser zu Fahndungszwecken geeignete Aufnahme exisiterte. Diese Aufnahme wies keine Schlägerszenen auf. Sie wurde nicht veröffentlicht.

Diese gewählte Vorgehensweise wird den Anforderungen, die an eine objektive Ermittlungsbehörde zu stellen sind, nicht gerecht. Diese Vorgehensweise ist geeignet, den Verdacht manipulativen Verhaltens hin zu einer Emotionalisierung der Gewaltdebatte zu wecken. Daneben wurde die Öffentlichkeit erheblich verunsichert. Richter werden öffentlich an den Pranger gestellt. Zur Sachlichkeit mahnendende Veranwortliche wurden verhöhnt.

Die Strafprozessordnung regelt klar unter welchen Voraussetzungen Abbildungen von Beschuldigten in die Öffentlichkeit gelangen dürfen. Wegen der besonderen Grundrechtsrelevanz der Veröffentlichung unterliegen entsprechende Anordnungen regelmäßig dem Richtervorbehalt. Es gilt aufzuklären, ob der prozessual korrekte Weg vor Veröffentlichung der Bilder eingehalten wurde und insbesondere, ob zur Entscheidung berufene Personen vor ihrer Entscheidung umfassende Kenntnis vom vorhandenen Bildmaterial hatten

Peter Zuriel
für den Vorstand

Die Presseerklärung als Datei im PDF-Format gibt es hier.

 

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Verkehrsberuhigung am Lausitzer Platz

Nachdem die wenig freundlichen Ordnungshüter meinten:

hat sich ein mutiger Kandidat der Wanne erbarmt und sie aus der Ohlauer Straße weggefahren:

Nun steht sie am Lausitzer Platz und reguliert dort den Verkehr in der Tempo-30-Zone. Die Autofahrer sind dort erstaunlich diszipliniert, wenn sie die Wanne von Weitem erkennen. Der Beitrag der Kanzlei zur Verkehrsberuhigung.

 

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Gefährlicher Kaffeesatz-Leser

Auf Welt-Online ist ein Interview mit dem Psychologen Christian Lüdke zu lesen, der ein paar Stunden nach der Tat ein Psychogramm des (geständigen) Täters liefert. Ohne mit ihn gesprochen zu haben, ohne ihn überhaupt zu kennen, allein aufgrund von Informationen, die er aus den Medien gewonnen haben kann.

Psychologe Lüdke:

Aus seinen Äußerungen im Internet wissen wir … Das genau ist Teil seines Plans … Ihn treibt offensichtlich die Vision … Möglicherweise hat er schon frühzeitig erkennen müssen …  Er distanziert sich von der Gesellschaft und zieht sich in seine radikale Fantasiewelt zurück. Mit seiner Tat verwandelt er das Gefühl von Ohnmacht in ein kurzeitiges Erleben von Allmacht. Das Gefühl, Herr über Leben und Tod zu sein.

Ich weiß nicht, ob ich mich trauen würde, solche küchen-psychologischen Statements in aller Öffentlichkeit abzugeben. Wer auch nur den Hauch einer Ahnung von der Materie hat, über die Herr Lüdke hier spricht, wird wissen, daß diese Zitate (auch wenn sie aus dem Zusammenhang gerissen sind)  unter dem Begriff „Grober Unfug“ nur noch ganz schwer zu fassen sind.

Aber Herr Lüdke setzt in diesem Interview noch einen oben drauf. Er stellt auf der Basis dieser Erkenntnisse die Diagnose:

Das ist […] nur mit einer psychischen Störung zu erklären. Das ist wahnhaft.

Na, gut. Soll er doch schwätzen, was er will. Könnte man sagen. Wenn es nur dabei bliebe! Aber dann überschreitet dieser Experte des offensiven Scheinwissertums auch noch die Grenze zum Hals-ab-Kopf-ab-Alles-ab-Populismus:

Ich würde den Täter komplett von der Öffentlichkeit abschotten und in eine dunkle Zelle sperren. Wer eine solche kaltblütig geplante Tat begeht, hat für immer das Recht verwirkt, an dieser Gesellschaft teilzunehmen.

Erst spricht er – nach einem tiefen Blick in die Kristallkugel – von einer Erkrankung, einer wahnhaften psychischen Störung. Und dann schickt er den als krank diagnostizierten Mann in einen Kerker, wie im finstersten Mittelalter. Und spricht ihm – Nota bene: Ohne jegliche fundierte Sachkenntnisse, ohne Untersuchung, ohne geordnetes Verfahren – die Menschenrechte auf Dauer ab.

Im Grunde ist der angebliche Psychologe Lüdke eine arme Wurst, ein schlichter Dilettant. Aber eben auch ein furchtbarer (sic!) Hetzer, der auf Kosten der Opfer und Hinterbliebenen eine verdammt gefährliche Stimmung verbreitet – auf einer Plattform, die ihm Welt-Online und die Journalistin Claudia Ehrenstein bietet, statt ihn, diesen Propaganda-Psychologen,  von der Öffentlichkeit abzuschotten. Unerhört!

 

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Das Schimpfwort zum Sonntag

Den mußte ich einfach mal nach oben holen:

Rechtsadvokatischer Pöbelblog.

Quelle: Kommentator Troll Kat

Manche Schlichtgestalt hat dann doch ‚mal einen lichten Moment. Ich gratuliere!

 

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Häftling des Monats

Der sitzt wohl schon was länger …

 

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Eine Ansichtskarte aus der Schweiz

Wir haben die Mandantin über die Jahre in verschiedenen Bußgeldgeldsachen vertreten. Kurz bevor sie in den Urlaub gefahren ist, hat sie mich als Strafverteidiger beauftragt. Sie fühlte sich von einer Politesse ungerecht behandelt und hat darüber mit der Ordnungshüterin diskutiert. Der Inhalt jenes Gespräches wird zur Zeit von der Staatsanwaltschaft gewissenhaft untersucht, der ich dabei unter die Arme greifen soll.

Diese Mandantin grüßt uns aus der Schweiz mit einer stimmungsvollen Ansicht der Schweizer Berglandschaft.

Sie hat mich nicht beauftragt, dieses Bild der Verteidigungsschrift  in ihrer Sache beizufügen. Ich weiß auch gar nicht, was die dumme Kuh da hinter dem Parkverbotsschild soll.

 

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Der Strafverteidiger empfiehlt – 11

Heute:

Der Hacker mit dem Hackerbeilchen

Der rassistische Arsch

Kino statt Streaming

Expect us!

Verbotenes aus Zellen

 

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