Ziegenfutter

Aus einer eMail-Korrespondenz während des Wochenendes:

Anfrage:
Hallo, Ich wollte mich erkundigen was passiert wenn ich bei einer Rechtsanwalts Kanzlei geparkt habe obwohl es nicht erlaubt ist? Er hat jetzt eine Anzeige bei der Stadt gemacht. Was erwartet mich jetzt für eine Strafe??
Mit freundlichen Grüßen / With best regards

Antwort:
Sehr geehrte Frau Wilhelmine Brause, ich fürchte, man wird Sie an den Ohren aufhängen, Ihre Füße salzen und dann eine Herde Ziegen holen, die Salz über alles mögen.
Im Wiederholungsfalls wird man Sie danach dann teeren und federn, um Sie anschließend derart behandelt durch die Stadt zu jagen.
Gruß aus Kreuzberg

Nachfrage:
Hallo Herr Hoening, Ich wollte eigentlich wissen was für ein Bußgeld oder des gleichen bekomme?
Mit freundlichen Grüßen / With best regards

Antwort:
Sehr geehrte Frau Wilhelmine Brause, Sie wollen Geld dafür bekommen, daß Sie ihr Auto auf einen Rechtsanwaltsparkplatz gestellt haben? Das wird wohl nichts. Rechnen Sie eher damit, daß Sie die Kosten für das Salz, den Teer und die Federn erstatten müssen. Wenn Sie Pech haben, wird Ihnen auch noch das Futter für die Ziegen berechnet.
Gruß aus Kreuzberg

Reaktion:
Des verstehe ich nicht aber danke. Ich wollte nur wissen was ich bezahlen muss oder auf mich zu kommt.
Mit freundlichen Grüßen / With best regards

 

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Der Fiskus und die Leiche

Der Ehemann teilte der Polizei mit, daß er seine Ehefrau gefunden habe. Diesen Fund nahm die Polizei und eine Rechtsmedizinerin zum Anlaß, Ermittlungen aufzunehmen. Denn: Die Frau lag tot auf einem Acker.

Die Ermittler fanden zunächst heraus, daß sie vor Ort in dunkler Nacht nichts ermitteln können; sie wendeten sich daher hilfesuchend an die Staatsanwaltschaft. Die „diensthabende Staatsanwältin“ wollte sich die Sache Leiche bei Lichte – d.h. von innen – anschauen. Deswegen ordnete sie die Verlegung der toten Frau vom krümmeligen Acker auf das Edelstahlmöbel der Gerichtsmedizin an.

Ein freundlicher Bestatter nahm sich der Sache an und transportierte die sterblichen Überreste vom Land in die Stadt. Und schrieb dafür natürlich auch eine Rechnung – umsonst ist auch in diesem Gewerbe nichts.

Am Ende fanden aber auch die Mediziner in den gefliesten Räumen mit dem Bodenabfluß nichts Genaues heraus; das Strafverfahren wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts wurde eingestellt.

Riesen-Problem nun: Die Rechnung des Bestattungsunternehmens.

Menschen mit Anstand verschicken im Falle des Ablebens den Hinterbliebenen Briefe oder Karten mit schwarzem Rand. Die Polizei-Verwaltung in der Westpfalz ist da von anderem Kaliber. Sie verschickt Kostenbescheide auf Altpapier. An den trauernden Ehemann. Für die Fahrt vom Acker in die Pathologie.

Glücklicherweise fanden Richter am Verwaltungsgericht ein paar treffende (und sachliche) Gründe, der Verwaltung diese Ungeheuerlichkeit mit gesetzten Worten um die Ohren zu hauen. Ich kann mir gut vorstellen, daß es für das Verhalten des Fikus auch andere Formulierungen gegeben haben könnte.

Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 22.08.2011 , (5 K 301/11.NW); gefunden bei beck-aktuell.

 

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Blindenhund

Es gibt nichts, was es nicht gibt. In den USA zum Beispiel ist ein Zeugenbeistand auch schonmal bepelzt und betritt den Saal auf allen Vieren.

Die Rede ist von courthouse dogs, also von Hunden, die Zeugen bei ihrer Befragung beistehen sollen. Die Köllner Kollegin Anja M. Neubauer schreibt dazu

Wie die New York Times berichtete, wurde in einem Verfahren mit einem Golden Retriever einem vergewaltigten Kind bei der Aussage gegen den Vater, der sie gleichfalls geschwängert und vor dem sie große Angst hatte, geholfen. Das Kind konnte den Hund immer dann, wenn sie Panik bekam, kraulen und streicheln, was ihr offensichtlich die schwierige Aussage erst ermöglichte.

Der Hund – meist der Familien- und Schmusehund „Golden Retriever“ – als Therapeutikum und Vehikel für Aussagen einer kindlichen, weiblichen Zeugin, die als Geschädigte eines Sexualdelikts aussagen soll? Welche Hunderasse stellt man denn dem Aussteiger aus der Rockerszene zur Verfügung, der über die Straftaten seiner (ehemaligen) Brüder berichten soll?

Und: Darf der Angeklagte sich dann auch von einem Hund begleiten lassen, wenn er sich zu Sache einlassen will?

Überhaupt: Wieso sollen sich denn die professionellen Verfahrensbeteiligten nicht auch von einem „treuen Freund“ begleiten lassen: Der Staatsanwalt bekommt einen Pudel, der Verteidiger einen Terrier und der Richter seinen Blindenhund. ;-)

Aber wehe, irgend ein Zuschauer wirft dann einen Ring Fleischwurst in den Saal … Die armen Wachtmeister.

 

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Höchststrafe für den Verteidiger: Der Bezirksrevisor

Das Land Berlin hat die entstandenen Kosten der Verteidigung zu erstatten. Deswegen hatte ich einen entsprechenden Antrag gestellt. Zu den Kosten gehören auch die Auslagen für die Kopien. In dem Kostenfestsetzungsantrag habe ich auch ausdrücklich versichert, daß die Kopien, die ich in Rechnung gestellt habe, auch angefertigt wurden.

Offenbar ist dem Bezirksrevisor nichts anderes aufgefallen, an dem er herum nörgeln konnte. Deswegen verlangt er von mir die Vorlage der Kopien:

Fünf (!) Monate nach Antragstellung unterstellt mir der Herr Bezirksrevisor also, ich hätte eine falsche anwaltliche Versicherung abgegeben in der Absicht, das Land Berlin um 38,70 Euro zu bescheißen. Nun dackelt ein Justizamtsrat los und fordert mich zur „Einreichung der betreffenden Kopien“ auf. Kann er haben. Kommt heute Nacht. Per Fax.

Nein, ich frage hier nicht, woran es liegt, daß Kostenfestsetzungsverfahren mehr als fünf Monate dauern. Auch die Frage, warum der Kerl Herr Revisor nicht mal eben zum Telefonhörer oder zum eMail-Programm greift, um sein (sic!) Problem mal eben mit kurzer Hand zu klären, stelle ich nicht. Und das, was ich denke und von dem Herrn Revisor halte, darf ich hier nicht veröffentlichen.

Ich warte statt dessen jetzt noch geduldig die paar Monate ab, bis der Lohn für meine Arbeit hier eingeht. Bezirksrevisoren bekommen ihren Lohn Geld, bevor sie anfangen zu arbeiten. Für was sie das Geld bekommen, weiß ich nicht so genau. Verdienen tun sie (sich) das jedenfalls nicht.

 

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Wahlkampf in Neukölln

In Kürze wird gewählt. Das Wahlvolk in Berlin, und damit auch in Neukölln, ist aufgerufen seine Vertreter ins Amt zu wählen. Einer der Kandidaten ist Neuköllns Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky, Mitglied der SPD.

Es ist unbestritten, daß Buschkowski für den Bezirk mit dem Proleten-Image eine Menge guter Dienste geleistet hat. Sympathisch an ihm waren auch seine stets deutlichen Worte, mit denen er die Zu- und Umstände in Neukölln beschrieb.

Nun aber scheint er den Bogen reichlich überspannt zu haben. In einer Bußgeldsache hatte das Amtsgericht Tiergarten die Einstellung des Verfahrens verfügt. Es ging um einen Bußgeldbescheid, der gegen einen Gastwirt erlassen wurde; das Ordnungsamt warf ihm vor, Jugendlichen verbotenerweise Alkohol ausgeschenkt zu haben.

Buschkowski, der die Verfahrensakten nicht kennt und auch sonst nicht an dem Verfahren beteiligt war, reklamierte diese Einstellung als falsch. Soweit, so gerade noch in Ordnung.

Dann schrieb Buschkowski aber auch noch einen Kommentar für die BILD. Exakt auf dem Niveau dieses Blatts. Er Bezeichnete den Richter – wenn auch indirekt – als einen Schwachmaten, low performer, und kritisierte gleich in einem Rundumschlag die „Schlafmützenjustiz“.

Kritik an einer gerichtlichen Entscheidung ist eine Sache, persönliche Diffamierung von Richtern durch Politiker eine andere.

Politiker wie Buschkowski sollten ihre eigenen Grenzen kennen, damit sie andere von der Qualität ihrer Leistung überzeugen können. Diese Grenzen hat der Dicke aus Neukölln deutlich überschritten.

Hintergrund: Tagesspiegel

Danke an HU für den Hinweis.

Update:
Die Pressemeldung der Präsidentin des Kammergerichts liefert die Fakten, die zu der – zutreffenden – Entscheidung des Amtsgerichts geführt haben.  Es ist zu hoffen, daß Herr Buschkowski in seinem Wahlkampf Zeit gefunden hat, die Hintergründe des Entscheidung wenigstens im Nachhinein zur Kenntnis zu nehmen und über sein eigenes Verhalten nachzudenken.

 

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Bußgeldbescheid vom Inkassounternehmen

Einen Schub von Mandaten mit Bezug zum italienischen Ausland bekommen wir regelmäßig nach Ende der Sommerferien. Dann nämlich sind die Italien-Urlauber wieder im Lande und haben Post  von dem privaten Inkassounternehmen „European Municipality Outsourcing“ mit Sitz in Florenz bekommen.

Meist handelt es sich dabei um den Vorwurf, irgendeine kleine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Halte- oder Parkverstöße sind die Klassiker, die Benutzung einer Einbahnstraße in verkehrter Richtung oder das Befahren in einer zeitweise gesperrten Zone zur falschen Zeit.

Dazu wird ein hervorragender Service angeboten: Die Geldbuße – oft in 3-stelliger Höhe – kann sofort auf der Website des Inkassounternehmens per Kreditkarte bezahlt werden, Benutzernamen und ein Password werden gleich mitgeliefert, damit dies in einem geschützten Bereich erfolgen kann.

Wer zahlt, für den ist die Sache damit erledigt. Für den, der nicht zahlt auch.

Denn vollstreckt werden diese Bußgeldbescheide hier in Deutschland nicht, weil sie schlicht den Anforderungen des Gesetz zur Umsetzung eines Rahmenbeschlusses der EU über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen nicht entsprechen.

Problematisch wird das erst, wenn der nächste Italienaufenthalt ansteht und das Fahrzeug in eine Kontrolle gerät, bei der dann anhand des Kennzeichens der noch offene Deckel festgestellt wird. Dieses Szenario ist allerdings nicht sehr wahrscheinlich und zahlreiche Ausreden sind immer leicht zur Hand; im schlimmsten Fall zahlt man eben vor Ort und gut ist.

Oder man verbringt seinen Urlaub bis nächsten Fahrzeugwechsel, längstens bis zum Ablauf der Verjährungszeit im Harz. Oder fährt mit dem Fahrrad nach Italien, so wie ich. ;-)

 

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Das Programm für die Woche

So ungefähr wird es aussehen:

Vom Bodensee zum Comer See

Wenn nur die Trainingsrückstände nicht wären …

 

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Gefällt mir – abschalten!

ULD droht Bußgelder für den Fall an, dass Webseiten-Betreiber die Facebook-Social-Media-Dienste wie die „Gefällt mir“-Funktion nicht deaktivieren.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.

Quelle: ULD an Webseitenbetreiber: Facebook-Reichweitenanalyse abschalten

ULD Arbeitspapier „Facebook und Reichweitenanalyse

Danke an den Kollegen Michael Seidlitz, Berlin, für den Hinweis.

 

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Facebook-Warnung ist nicht strafbar

Facebook-Gruppen, mit/in denen vor Kontrolleuren in öffentlichen Verkehrsmitteln gewarnt wird, sind keine kriminellen Vereinigungen und die Warnungen vor den Kontrollettis in Bussen und Bahnen sind nicht strafbar.

Zu diesem – zutreffenden – Ergebnis kommt Adolf Rebler in seinem Artikel „Unerwünschte Solidarität im Verkehr“, der am 12.08.2011 in der Legal Tribune Online erschienen ist.

 

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Der Blockwart in der GEZ

Die GEZ möchte ab 2013 von jedem Haushalt eine feste Pauschale für’s Fernsehgucken und Radiohören. Das setzt nun auch voraus, daß die Quasi-Behörde über die Haushalte Bescheid weiß. Weil sie aber nicht so ohne Weiteres in jede Wohnung hinschauen darf, ist die Zentrale auf Informationen angewiesen, die sie von dritter Seite bekommen kann. Das können unter anderem die Vermieter sein.

So hat man in einem Staatsvertrag ein paar schlaue Ideen verpackt:

In § 9 dieses Vertrages wird unter anderem geregelt,

dass die GEZ beim Hauseigentümer Auskunft über den Mieter einholen darf, wenn gewisse Daten der GEZ nicht vorliegen. Diese Daten sind Vor- und Nachname, frühere Namen, Geburtstag, Anschrift und Angaben zur Lage der Wohnung, letzte gemeldete Anschrift, Beginn des Mietsverhältnisses, beitragspflichtige Kraftfahrzeuge und mehr.

berichtet die PC-Welt unter Berufung auf das WAZ-Portal Der Westen.

Es ist schon erstaunlich, was sich dieser Staat so alles einfallen läßt, um an das Geld seiner Bürger zu kommen. Wie zu alten Zeiten wird der Hauswart (wahlweise Hausmeister, Hausverwalter, Hauseigentümer) zum Blockwart, der seinerzeit vergleichbare Aufgaben hatte:

Nach einem Rundschreiben vom 31. Januar 1941 sollten die Blockleiter vermerken, „seit wann der Völkische Beobachter bezogen wird, ob die Familie bereits vor dem Flaggengesetz von 1935 eine Hakenkreuzfahne besaß und welches Rundfunkgerät in dem Haushalt vorhanden ist. […]

Quelle dieses Zitats: Wikipedia

Schön, daß sich die Geschichte stets wiederholt; so kann man sich vorstellen, wie sich die Sache weiter entwickeln könnte.

 

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