Gefällt mir – abschalten!

ULD droht Bußgelder für den Fall an, dass Webseiten-Betreiber die Facebook-Social-Media-Dienste wie die „Gefällt mir“-Funktion nicht deaktivieren.

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen. Nach eingehender technischer und rechtlicher Analyse kommt das ULD zu dem Ergebnis, dass derartige Angebote gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoßen. Bei Nutzung der Facebook-Dienste erfolgt eine Datenweitergabe von Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA und eine qualifizierte Rückmeldung an den Betreiber hinsichtlich der Nutzung des Angebots, die sog. Reichweitenanalyse. Wer einmal bei Facebook war oder ein Plugin genutzt hat, der muss davon ausgehen, dass er von dem Unternehmen zwei Jahre lang getrackt wird. Bei Facebook wird eine umfassende persönliche, bei Mitgliedern sogar eine personifizierte Profilbildung vorgenommen. Diese Abläufe verstoßen gegen deutsches und europäisches Datenschutzrecht. Es erfolgt keine hinreichende Information der betroffenen Nutzerinnen und Nutzer; diesen wird kein Wahlrecht zugestanden; die Formulierungen in den Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien von Facebook genügen nicht annähernd den rechtlichen Anforderungen an gesetzeskonforme Hinweise, an wirksame Datenschutzeinwilligungen und an allgemeine Geschäftsbedingungen.

Das ULD erwartet von allen Webseitenbetreibern in Schleswig-Holstein, dass sie umgehend die Datenweitergaben über ihre Nutzenden an Facebook in den USA einstellen, indem sie die entsprechenden Dienste deaktivieren. Erfolgt dies nicht bis Ende September 2011, wird das ULD weitergehende Maßnahmen ergreifen. Nach Durchlaufen des rechtlich vorgesehenen Anhörungs- und Verwaltungsverfahrens können dies bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.

Quelle: ULD an Webseitenbetreiber: Facebook-Reichweitenanalyse abschalten

ULD Arbeitspapier „Facebook und Reichweitenanalyse

Danke an den Kollegen Michael Seidlitz, Berlin, für den Hinweis.

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemeines (Kanzlei) veröffentlicht.

8 Antworten auf Gefällt mir – abschalten!

  1. 1
    RA JM says:

    Da werfe ich mal einen Stein in’s Wasser: Der „Gefällt-mir-Button“ ist ohnehin überflüssig wie ein Kropf.

  2. 2
    Tilman says:

    Facebook ist eine Pest und ich hoffe es geht vorbei genau wie MySpace, StudiVZ etc. Ich will weder dass der Staat, noch irgendwelche Firmen wissen was ich mag. Facebook lohnt sich jedoch für Ermittler, Detektive, Schuldeneintreiber, also um herauszufinden wer mit wem Kontakt hat. Kluge Polizisten schauen z.B. auf facebook in die Freundeslisten um Fotos zu identifizieren. Facebook ist sowas wie eine freiwillige Vorratsdatenspeicherung.

  3. 3
    RA JM says:

    @ Tilman:
    Stimmt. Immer wieder gerne erinnere ich mich an den Gegner, den ich nach längerem Suchen schließlich via Facebook ausfindig machen (und verklagen) konnte. ;-)

  4. 4
    Lutz says:

    @Tilman: Einfach nicht anmelden und abregen.

  5. 5
    Engywuck says:

    @Lutz: Das Problem ist, dass der „LIKE“-Button von facebook gerne so eingebunden wird, dass *jeder* Zugriff auf eine Webseite automatisch eine Meldung bei Facebook verursacht, egal ob man dort angemeldet ist oder nicht. Durch IP-Adresse (bei DSL 24h dieselbe, bei Kabel gerne auch mal länger), Browserversion, installierte Add-Ons etc. ist man dann eindeutig identifizierbar[1] und Facebook weiß, welche Seiten ich besuche, wie lange ich dort verweile, in welcher Reihenfolge ich diese besuche etc. Dies ist nur mit größerem Aufwand abstellbar – und Max Mustermann wird dies deshalb nicht machen. Wohlgemerkt: für all das muss er nicht angemeldet sein bei FB! Die Anmeldung führt zu noch mehr Kontrolle…

    [1] siehe http://panopticlick.eff.org/ – bei mir: Your browser fingerprint appears to be unique among the 1,720,021 tested so far. Dazu dann noch die IP-Adresse…

  6. 6
    Engywuck says:

    apropos… ob Googles +1-Button oben auf dieser Seite wirklich soooo viel besser ist? ;-)

  7. 7

    Die relative Bedeutungslosigkeit von Schleswg-Holstein im weltweiten Internet macht deutlich, daß staatliche Stellen gegen diese Datensammelei nichts anrichten können, solange kein entsprechendes Bewußtsein bei den meisten Usern und Surfern besteht.

  8. 8