Private Zwangsmaßnahmen im Maßregelvollzug

Am 25. Oktober 2011 um 10.00 Uhr wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) öffentlich verhandeln

über die Verfassungsbeschwerde eines Maßregelvollzugspatienten, der sich gegen die Anordnung und zwangsweise Durchführung einer besonderen Sicherungsmaßnahme (Einschluss) durch Bedienstete einer mit der Durchführung des Maßregelvollzugs beliehenen Gesellschaft privaten Rechts wendet. Die Verfassungsbeschwerde wirft die Frage auf, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen bei der Anwendung von Zwangsmaßnahmen im Maßregelvollzug der Einsatz von Bediensteten beliehener Privater zulässig ist.

teilt die Pressestelle des BVerfG in der Pressemitteilung Nr. 51/2011 vom 17. August 2011 mit.

Es geht um die Verpflichtung des Staates nach Art. 33 Abs. 4 GG, wonach die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe „in der Regel“ Beamten zu übertragen ist.

Je intensiver bei der Ausübung dieser Befugnisse in die Rechte des Bürgers eingriffen wird, desto verbindlicher ist diese Regel und desto weniger darf es davon Ausnahmen geben.

Es dürfte Einigkeit bestehen, daß man beispielsweise die Überprüfung eines Schornsteins oder eines Kraftfahrzeugs Privaten Unternehmern überlassen kann, indem man den Schornsteigfeger bzw. den TÜV mit Hoheitsrechten „beleiht“.

Problematisch wird es bei Zwangsmaßnahmen, die de facto sämtliche Freiheitsrechte außer Kraft setzen. Denn heftiger als der mit Gewalt durchgesetzte Einschluß in einen Haftraum ist nur noch der „finale Rettungsschuß“, den es offziell eigentlich gar nicht gibt. Diese Gewalt abzugeben in die Hände Privater, ist schon echt mutig – wenn man die Spielregeln des Verfassungsrechts ernst nehmen will.

Ich bin auf die Entscheidung aus dem Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts am Dienstsitz „Waldstadt“ in der Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe, gespannt.

 

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Versenkt! Taucher gesucht.

Ich hatte über die Werbung der ERGO Versicherungsgruppe AG mit dem billigen internen Kundenanwalt berichtet. Der Versicherer wollte seine Kunden mit einer Videobotschaft dazu veranlassen, erst einmal mit dem eigenen „Kundenanwalt“ zu sprechen, bevor er sich bei „einem teueren externen Rechtsanwalt“ Rat einholt.

Auch auf der Mailingliste der Rechtsanwälte, auf der sich über 1.000 Kollegen austauschen. war diese Werbung ein Thema. Es wurde diskutiert, ob das Angebot des Versicherers gegen Wettbewerbsrecht verstößt und gegebenenfalls sogar strafbar ist.

Die Wege des Internets sind unergründbar, jedenfalls hat diese Diskussion den Weg in die Internet-Redaktion gefunden. Dort war man von dem Gegenwind wohl etwas überrascht.

Und hat das Video mal eben schnell wieder aus dem Netz genommen.

Vielleicht ist einer der Leser hier aber in der Lage, mir eine Kopie dieses Videos oder einen Link dorthin zu übermitteln. Ich sichere Vertraulichkeit zu. (Vorsorglich: Veröffentlichen werde ich es natürlich nicht.)

 

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Für den Weg zum Gericht

Auch für Jogger geeignet: Eine freundliche Begrüßung unsrer vierbeinigen Freunde.

Ich setze mich dann mal auf’s Rad und fahre von Kreuzberg nach Moabit ins Gericht …

Besten Dank an den Nordic Walker aus Schenklengsfeld für den freundlichen Vorschlag.

 

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Interner billiger Kundenanwalt

Darüber, daß Versicherungsunternehmen Rechtsanwälten ihre Unabhängigkeit abkaufen, damit diese ihre Mandanten verraten beraten, habe ich erst kürzlich einmal wieder berichtet.

Die ERGO Versicherungsgruppe AG setzt dem noch einen oben drauf. Sie kauft sich gleich den ganzen Anwalt, der dann vorgibt, die Kundeninteressen zu vertreten.

Im vergangenen Jahr hat ERGO […] verschiedene Initiativen gestartet, die den Kunden weitere Unterstützung bieten. Aktuelles Beispiel ist der Kundenanwalt, der seit Anfang 2011 als feste Instanz innerhalb von ERGO ausschließlich die Interessen der Kunden verfolgt und eventuellen Benachteiligungen oder Fehlern nachgeht.

Quelle: ERGO Presseinformation 3. August 2011

Immerhin, der eingekaufte Anwalt spricht von Kunden, nicht von Mandanten:

Den wunden Punkt spricht dieser sympathische Ergo-Anwalt ungefragt von sich aus an (0:57):

Klar, es kann Kunden geben, die sich die Frage stellen, wenn ich von der ERGO bezahlt werde, warum sie mir vertrauen sollen. Sie sollen kommen, sie sollen es ausprobieren. … Das ist eine tolle zusätzliche Alternative zu einem teuren externen Anwalt.

Ausprobieren?! Wer trägt eigentlich das Risiko, daß dieser „Test am lebenden Objekt“ durch die mutmaßlich einseitige, dem Unternehmen verpflichtete Beratung zum Rechtsverlust und Vermögensschaden beim Ratsuchenden führt? Doch allein der Versicherungsnehmer, der dafür vorher auch noch teure Prämien an den Versicherer geleistet hat!

Und welche Interessen stehen dahinter, wenn der Versicherer jährlich einen sechsstelligen Betrag dafür aufwendet, um die Versicherungsnehmer angeblich rechtlich zu beraten? Die ERGO wird dadurch Gewinne erwirtschaften wollen. Das ist grundsätzlich auch legitim, allerdings nur dann, wenn die Investition keine Täuschung der Kunden im Auge hat.

Aus der Sicht eines unabhängigen Beraters rate ich dringend davon ab, ein solches Angebot anzunehmen; der „externe, teure Anwalt“ ist im Zweifel preiswerter als der billige Ergo-Anwalt.

Danke an Rechtsanwalt Harald Vogler aus Nürnberg für den Hinweis auf den Verrat das Angebot.

 

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Fundstück: Sensibler Richter

Beim Einrichten eines neuen Arbeitsplatzes fiel mir dieses freundliche Schriftstück in die Hände.

Wer austeilt, muß auch einstecken können. Das gilt aber nur im begrenztem Umfang, wenn es sich um einen Richter handelt; die sind manchmal richtig empfindlich. Vielleicht liegt es aber auch daran, daß ein Dorfrichter es nicht gewohnt ist, wenn ein Verteidiger ihm auf Augenhöhe begegnen möchte. Oder war es der alte Ost-West-Konflikt?

 

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Aktuelle Beschwerden einer Verstorbenen

Über eine dämliche Anfrage der Deutschen Rentenversicherung und die entsprechende Reaktion eines Arztes berichten die Kolleginnen Iris Sümenicht und Margarete Görtz aus Bielefeld.

Ich darf Sie bitten, falls weiteres medizinisches Interesse besteht, eine Anfrage mit präzisen medizinischen Fragen zu stellen und keine sinnlosen Fragebögen durch die Gegend zu schicken.

Der Versicherer hatte sich u.a. nach den aktuellen Beschwerden und Funktionseinschränkungen einer Verstorbenen erkundigt. Es gibt Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, die denken einfach nicht nach … ;-)

 

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Die Linke sagt Danke

Um 12 Uhr gibt es heute in Berlin eine Schweigeminute.

Mindestens 136 Menschen wurden zwischen 1961 und 1989 an der Berliner Mauer getötet oder kamen im Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime ums Leben.

  • 98 DDR-Flüchtlinge, die beim Versuch, die Grenzanlagen zu überwinden, erschossen wurden, verun­glückten oder sich das Leben nahmen
  • 30 Menschen aus Ost und West ohne Fluchtabsichten, die erschossen wurden oder verunglückten
  • Acht im Dienst getötete DDR-Grenzsoldaten, die durch Fahnenflüchtige, Kameraden, einen Flüchtling, einen Fluchthelfer oder einen West-Berliner Polizisten getötet wurden

Darüber hinaus verstarben mindestens 251 Reisende während oder nach Kontrollen an Berliner Grenzübergängen. Ungezählt sind die Menschen, die aus Kummer und Verzweiflung über die Auswirkungen des Mauerbaus auf ihr Leben starben.

Quelle: Die Todesopfer an der Berliner Mauer, Gedenkstätte Berliner Mauer.

Die Junge Welt hat dazu auch etwas zu sagen.

Ich habe lange überlegt, welchen Kommentar ich dazu schreibe. Mir fällt dazu nichts ein, was ich hier straflos dazu sagen könnte.
„… Autobahn“ paßt vielleicht noch …

Danke an Sandra Wiegard für den Hinweis auf diese Ungeheuerlichkeit.
 

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Die letzte Frage vor dem Ordnungsgeld

Frecher Zeuge

 

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Pauschaler Abzug vom Honorar

Eine freundliche Rückmeldung des Mandanten auf unsere Honorarabrechnung erreichte uns gestern. Ich hatte ihm meine Kostennote übermittelt, mit der ich meinen zeitlichen Aufwand abgerechnet habe.

Ein größerer Posten waren die Besprechnungen, die teilweise auch im Beisein des Zivilrechtsanwalts des Mandanten erfolgten. Am Ende waren es ziemlich genau 6,2 Stunden, die als billable hours, wie es auf Neudeutsch in Law Firms heißt, in die Abrechnung einflossen, wobei stets exakt Beginn und Ende eines Gesprächs notiert wurden.

Die Reaktion des Mandanten bezog sich auf eine Rechnungs-Position, die sich in unmittelbarer Nähe der Besprechungskosten befanden:

  • „Small Talk Rabatt“ – abzgl. 0,7 Stunden

Schließlich haben wir ja auch über das Wetter gesprochen. Und diese Katastrophe hat der Mandant nun ja wirklich nicht zu vertreten.

 

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Verräter, weil Diener zweier Herren?

Ein Dauerbrenner auf dem Anwaltsmarkt:

Sobald zwischen dem Rechtsanwalt und der Rechtsschutzversicherung eine Geschäftsbeziehung besteht, wächst die Gefahr einer Interessenskollision zu Lasten des Versicherten. Denn die Versicherung mindert ihr Kostenrisiko, wenn der Rechtsanwalt dem Versicherten vom Rechtsstreit abrät und es nicht zum Prozess kommt,“ erklärt die bayerische Justiz- und Verbraucherschutzministerin.

Quelle:
Pressemitteilung Nr. 79/11 des Bayerischem Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Rechtsschutzversicherer – wie alle am Markt tätigen Unternehmen – sind angetreten, um Gewinne zu erwirtschaften. Für sich gesehen ein vertretbares Ziel. Gewinne erwirtschaften sie, indem die Einnahmen (z.B. Versicherungsprämien) die Ausgaben (insbesondere Versicherungsleistungen) übersteigen.

Wenn die Gewinne kleiner ausfallen, ist es eine schlaue Idee, die Ausgaben zu mindern. An dieser Stelle sind die Rechtsschutzversicherer an Rechtsanwälte herangetreten und haben mit verschiedenen Kanzleien Verträge abgeschlossen.

Gegenstand solcher Verträge kann sein, daß der Anwalt auf einen Teil seines Honorars verzichtet, wenn er seine Rechnungen schreibt. Und das funktioniert so:

Die Anwalts-Rechnung muß eigentlich der Mandant bezahlen. Der aber hat auch einen Vertrag, nämlich mit dem Rechtsschutzversicherer. Darin ist vereinbart, daß nicht der Mandant bezahlen muß, sondern der Versicherer. Dafür zahlt der Mandant Versicherungsprämien.

Wenn jetzt der Anwalt seinem Mandanten weniger Honorar berechnet, muß der Versicherer auch weniger erstatten und dann steigt der Gewinn. Eine ganz einfache Geschichte.

Da aber der Anwalt auch Gewinne erwirtschaften will, muß der Versicherer ihm einen Ausgleich für den Verzicht auf einen Teil des Honorars im einzelnen Fall versprechen. Auch das geht ganz einfach: Der Versicherer vermittelt dem Anwalt neue, viele Mandanten.

Nun hat der Anwalt zwei Vertragspartner: Einmal den Mandanten und dann noch den Versicherer.

Und da beginnt das Problem: Der Mandant möchte professionelle und unabhängige Beratung. Die kostet aber Geld, das der Versicherer erstatten muß. Wenn jetzt der Anwalt von einer Maßnahme – z.B. von einer Klage – abrät, entstehen dem Versicherer geringere Kosten. Der Versicherer freut sich, sein Gewinn steigt (siehe oben).

Und wenn der Versicherer sich freut, vermittelt er dem Anwalt neue Mandanten, denen er dann wieder von einer Klage abrät, damit sich der Versicherer freut und ihm neue Mandanten vermittelt, denen er dann wieder … So schließt sich der Kreis.

Allerdings stellt sich mir hier die Frage, ob das nicht ein Kreis des Teufels ist. Denn wo es Gewinner gibt, muß es auch Verlierer geben. Und das ist hier der Mandant. Denn durch den (empfohlenen) Verzicht auf die Klage verzichtet er auch auf die Chance, diese Klage zu gewinnen.

So ähnlich meint das auch der Gesetzgeber, der für so ein Anwaltsverhalten extra eine Rechtsnorm geschaffen hat: § 356 StGB.

Ich halte das Verhalten mancher Anwälte, die sogenannte „Gebührenvereinbarungen“ mit Rechtsschutzversicherungen abschließen für hochgradig gefährlich. Rechtsanwälte sollen Berater sein, keine Verräter. Pakte mit Versicherern haben mit der freien Advokatur nichts mehr gemein.

Meine Ratschläge:

  • Den Mandanten sei dringend angeraten, sich Berater zu suchen, die nicht auf der Schwelle zum Verrat stehen. Davon gibt es glücklicherweise noch einige.
  • Den Anwälten, die mit dem Gedanken spielen, sich auf diese Weise zu prostituieren, sei geraten, die Kosten einer Strafverteidigung wegen Parteiverrats mit in die Rechnung einzukalkulieren.
  • Den Kollegen in den Rechtsanwaltskammern sei geraten, Verräter gnadenlos vom Hof zu jagen.

 

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