Drohnen über Stuttgart

Die Party einer türkischen Fußballmannschaft in Stuttgart war wieder mal so, wie wir sie auch aus Kreuzberg kennen: Bunt, fröhlich und laut.

Bei der Pyrotechnik drückte die Polizei noch ein Auge zu. Die über den Partygästen fliegende Drohne fanden die Baden-Württemberger Ordnungshüter aber nicht so lustig. Der Steuermann wurde erwischt und das Fluggerät erst einmal sichergestellt.

Je nachdem, wie sich die konkrete „Gefährdungslage“ darstellt, wartet nun ein Bußgeldbescheid oder gar ein Strafbefehl auf den Piloten.

Es ist nämlich auf jeden Fall verboten, Partygäste oder sonstige Menschenansammlungen mit einem Multicopter zu überfliegen. Außerdem gibt es (nicht nur in Stuttgart) Flugverbotszonen, in denen die Copter allenfalls hinein getragen, aber nicht geflogen werden dürfen.

Quelle: Presseportal vom 22.05.2018

Wer sich in einer einigermaßen allgemein verständlichen Sprache über die Flugregeln informieren möchte, findet beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die wesentlichen Inhalte der „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ mit weiterführenden Hinweise. Noch handlicher ist der Flyer des BMVI (aus dem das Bild oben links stammt).

Wenn dann noch Fragen offen sind: Einfach mal einem drohnenpilotierenden Strafverteidiger eine eMail schicken.

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Danke an @sihamann für den Hinweis auf die Nachricht aus Stuttgart

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Drogendelikte und die Karstadt-Wanne am Hermannplatz

Einmal im Jahr ist dieser Parkplatz am Hermannplatz für ein paar Stunden frei. Ab Pfingstsonntag 6.00 Uhr bis zum Pfingstmontag 5:00 Uhr ist die Hasenheide für den Karneval der Kulturen reserviert. Und danach für unsere Kanzlei-Wanne.

Wie schon im letzten Jahr paßt sie nun ein paar Tag auf, daß an einem der angeblich gefährlichsten Orte Berlins (pro Monat drei(!) Drogendelikte) alles seinen gewöhnlichen Gang geht.

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Mietpreise in Nord-Neukölln

Liebe Neuberliner, die ihr im Szenebezirk Nord-Neukölln, Nähe Weserstraße, eine zwei Zimmer-Küche-Bad-Wohnung mit 58 Quadratmetern im Vorderhaus, 4. Stock, Balkon, sucht oder kürzlich gefunden habt. Ihr müßt jetzt ganz stark sein:

Das war 1970.

Dann wart Ihr nun plötzlich alle da. Und jetzt kostet die Wohnung gute 800 Euro. Kalt.

The Times They Are A-Changin

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Stadtfahrt im Grünen

Von Ahrensfelde nach Nord-Neukölln sind es rund 17 km und (am Sonntagmorgen) eine halbe Stunde Fahrtzeit. Mit dem Auto.

Wir sind gestern mit Fahrrädern gefahren. Und zwar diese Strecke:

Die Streckenführung hat uns bbbike.de vorgeschlagen, und zwar mit diesen Vorgaben:

Herausgekommen sind runde 25 km, die zwar quer durch die Stadt verliefen, aber nahezu vollständig im Grünzeug, also: Zu 95% (!) keine Straßen, keine Autos, kein Lärm; statt dessen u.a. Wuhlewanderweg, eine BVG-Fähre (F11) und ein paar Parks.

Es muß also nicht immer der Grunewald sein, wenn man mal wieder frische Luft atmen möchte, ohne die Stadt zu verlassen.

Und: Ostberlin hat ja tatsächlich ein paar schöne Ecken und nicht nur Plattenbauten. Hätte ich gar nicht gedacht. ;-)

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Rechtsschutz: Manchmal trügerisch

Mit welchen Fallstricken man im Versicherungsrecht rechnen muß, zeigt dieser Fall sehr schön.

Wilhelm Brause war seit 2008 Geschäftsführer einer GmbH. Wegen einer beruflichen Umorientierung wurde das Vertragsverhältnis zwischen Brause und der GmbH einvernehmlich zum 31. März 2017 beendet.

Ende September 2017 leitete die Staatsanwaltschaft gegen Wilhelm ein Ermittlungsverfahren ein. Ihm wurde zur Last gelegt, als Geschäftsführer der GmbH in der Zeit zwischen 2014 und 2016 einen gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben. Anfang April 2018 bekam Wilhelm Post von der Staatsanwaltschaft: Die Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.

Der Ex-Geschäftsführer machte in dieser Situation das einzig Richtige: Er beauftragte einen Strafverteidiger, mit dem er eine Vergütungsvereinbarung traf und dazu – insoweit erleichtert – die Daten eines Rechtsschutzversicherungs-Vertrags mitteilte.

Als Geschäftsführer hatte er seinerzeit in Abstimmung mit den Gesellschaftern einen Spezialrechtsschutz versichert, der grundsätzlich auch die Kosten einer Strafverteidigung übernimmt. Versicherungsnehmerin war die GmbH, als mitversichert galten die Geschäftsführer. Alles gut also?

Die böse Überraschung kam mit der Antwort des Versicherers auf die Deckungsanfrage:

In obiger Sache können wir leider keinen Kostenschutz zur Verfügung stellen, da zum Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles (Einleitung des Ermittlungsverfahrens im September 2017) ihr Mandant nicht mehr Geschäftsführer unserer Kundin [Anm. crh: der GmbH] gewesen war und dementsprechend nicht mehr mitversichert war. Beim DingsBums-Spezial-Straf-Rechtschutz kommt es nicht auf den Tatzeitpunkt an, sondern wann das Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Die Ermittlungen wurden eingeleitet, nachdem Wilhelm Brause schon aus dem Unternehmen ausgeschieden war. Auf die Tatzeit kommt es in diesem Versicherungsfall nicht an.

Ganz kurz noch leuchtete zwischen den Zeilen der Absage ein kleiner Hoffnungsschimmer auf:

Nur beim sog. DingsDa-Strafrechschutz ist der Tatzeitpunkt maßgebend, wobei dieser eine Verteidigung bei Vorsatz-Straftaten nicht vorsieht, sondern nur dann wenn diese auch fahrlässig begehbar sind.

Betrug im Sinne von § 263 StGB ist eine klassische Vorsatztat, einen fahrlässig begangenen Betrug gibt es nicht. Aus-die-Maus.

Das bedeutet für Wilhelm Brause: Er (und auch die GmbH) wähnten sich jahrelang in teuer erkaufter Sicherheit, die ihnen von dem Versicherer versprochen wurde. Daß diese Sicherheit eine trügerische war, hätte er im Kleingedruckten nachlesen können …

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Bild: © Katharina Wieland Müller / pixelio.de

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Drohnen und Strafrecht

Selbstverständlich bleibt den Piloten von Multicoptern – umgangssprachlich: Drohnen – der potentielle Kontakt zum Strafrecht nicht erspart. Aber so einfach wie eine Schwarzfahrt oder ein Ladendiebstahl macht es die aktuelle Gesetzeslage den Strafverfolgern nicht.

Der Beziehungsstatus zwischen Drohnenpiloten und Ermittlungsbehörden lautet bislang: Es ist kompliziert.

In einem Artikel von Sebastian Leber im Tagesspiegel wird der Kollege Tim Hoesmann zitiert, der einen schönen Vergleich formuliert hat:

… es sei wie damals nach der Erfindung des Automobils. Im 20. Jahrhundert hätte jede Gemeinde eigene Höchstgeschwindigkeiten festgelegt, es habe lange gebraucht, einheitliche Regeln zu finden. „Und natürlich gab es diejenigen, die Autos für komplett überflüssig hielten, weil die Postkutschen doch bestens funktionierten.“ Dieselben Auseinandersetzungen stünden jetzt den Drohnen-Freunden und -Gegnern bevor.

Einen (groben) Überblick über Regeln und Verbote für Drohnen- und Multicopterflüge findet man auf den Seiten von berlin.de. Diese Vorschriften sind auf geduldigem Papier gedruckt, werden von den meisten Piloten allerdings eher sparsam gelesen und noch weniger beachtet.

Und die Ermittlungsbehörden verfügen über kompetentes Personal und notwendige Technik in ungefähr gleichem Umfang wie die Behörden zu der Zeit, in der Carl Benz mit seinem Motorwagen die ersten Gäule auf den staubigen Dorfstraßen erschreckt hat.

Das wird sich ändern, wenn ernst zu nehmende Verantwortungsträger in den verwaltungsbeamteten Mühlen den Regelungsbedarf und das Ermittlungspotential erkannt haben. Bis sich im Anschluß daran dann auch noch die Strafrichter mit dem neumodischen Zeug auskennen, wird es noch ein Weilchen dauern … Alles nicht so wild, solange es Strafverteidiger gibt, die noch über einen gesunden Spieltrieb verfügen.

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© Photo by Mitch Nielsen on Unsplash

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Cottbusser Lichtbildausweise

Die Ladung zu einem Termin vor dem Amtsgericht Cottbus enthält eine Legaldefinition des Begriffes „Lichtbildausweis“:

Was es in Cottbus nicht alles gibt. Ob ein Anwaltsausweis ausreicht, um als Strafverteidiger Einlaß zu erhalten?

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Gewerbsmäßige Hähnchenschenkel und Pralinen mit Lachs

An der Uni lernt der gemeine Jurastudent, was ein *gewerbmäßiger* Diebstahl im Sinne des § 243 Abs. 1 Ziffer 3 StGB ist:

Ein gewerbsmäßiger Diebstahl liegt vor, wenn der Täter sich aus der wiederholten Tatbegehung eine fortlaufenden Einnahmequelle von einigem Umfang und einer gewissen Dauer verschaffen will, ohne dass er daraus ein kriminelles Gewerbe zu machen braucht.

Soweit die Theorie. Nun die Praxis der hochgerüsteten Berliner Staatsanwaltschaft:

Mit so ’nem Unsinns-Zeug müssen sich verbeamtete Prädikatsjuristen, die an Resopalschreibtischen in engen ungemütlichen Kammern zwischen staubigen Aktendeckeln sitzen, beschäftigen und mit mittelalterlichen Arbeitsmitteln bearbeiten. Und schlußendlich aufrecht stehend mit total ernstem Gesichtsausdruck eine mühsam zusammen geklöppelte Anklageschrift verlesen.

Was bin ich froh, daß dieser Kelch an mir vorüber gegangen ist und aus mir – wider der Erwartungen meiner Eltern – dann doch was Vernünftiges geworden ist.

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Defizitärer Bayer mit der Axt in der (rechten) Hand

In einem Mitglieder-Rundschreiben reklamiert die Vereinigung Berliner Strafverteidiger e. V. die neuerlichen Ausfälle des Herrn Dobrindt.

Der jüngste Angriff des CSU Landesgruppenvorsitzenden im Bundestag, Alexander Dobrindt, bietet Anlass, Presseerklärungen des RAV (pdf) und der Berliner Rechtsanwaltskammer (pdf) zu dokumentieren, denen sich die Vereinigung inhaltlich anschließt. Denn Dobrindts Ausführungen zur Anti-Abschiebungsindustrie, d.h. über engagierte Asylrechtsanwältinnen und Anwälten stehen nicht allein. Kürzlich trug die CDU/CSU und der Deutsche Richterbund vor, dass Verteidiger Strafverfahren durch das exzessive Stellen von Beweis- und Befangenheitsanträge systematisch verschleppten.

Der in Teilen der CDU/CSU grassierenden populistischen Abwertung von Anwältinnen und Anwälten, die wenig mehr tun als die Rechte ihrer Mandanten mit den im Rechtsstaat zulässigen Mitteln zu wahren, muss Einhalt geboten werden.

Die in Bezug genommenen Pressemitteilung Nr. 4 des RAV vom 7. Mai 2018

Frontal-Angriff auf den Rechtsstaat
Alexander Dobrindt (CSU) gegen das Grundrecht auf Rechtsschutz

In der vergangenen Woche scheiterte in Ellwangen der Versuch der Direktabschiebung eines Asylbewerbers nach Italien. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte dessen Asylantrag zuvor als unzulässig abgelehnt, weil es Italien für die Durchführung des Verfahrens für zuständig hielt.

Kurz nach der gescheiterten Abschiebung rückten mehrere hundert, teils schwer bewaffnete (Sonder-)Einheiten der Polizei nachts in die Landesaufnahmeeinrichtung ein, um den Betroffenen festzunehmen. Dieser befindet sich seitdem in Abschiebehaft. Sein Rechtsanwalt geht davon aus,
dass Italien nicht zuständig ist und eine Abschiebung daher rechtswidrig wäre. Immerhin 40 Prozent der Abschiebescheide werden von deutschen Gerichten wegen menschenrechtlicher Bedenken abgelehnt.

Der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Alexander Dobrindt, äußerte am Wochenende gegenüber der Bild am Sonntag: »Es ist nicht akzeptabel, dass durch eine aggressive Anti-Abschiebe-Industrie bewusst Bemühungen des Rechtsstaates sabotiert und eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziert wird«. Wer mit Klagen versuche, die Abschiebung von Kriminellen zu verhindern, so Dobrindt, arbeite nicht für das Recht auf Asyl, sondern gegen den gesellschaftlichen Frieden.

Weder in dem konkreten Fall, noch grundsätzlich geht es bei Asylsuchenden um ›Kriminelle‹, noch handelt es sich bei medizinischer Versorgung und Diagnostik (Stichwort ›Gefälligkeitsgutachten‹) oder bei der Rechtsvertretung von Geflüchteten um eine ›Industrie‹. Für alle mit dem Rechtsstaat in
Konflikt befindlichen Personen gilt:

Die gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit von Behördenentscheidungen ist ein zentrales Element 1des Rechtsstaats und gerade aus diesem Grunde in Art. 19 Abs. 4 GG als Grundrecht jedes Menschen formuliert. Die Aufgabe der Anwaltschaft ist es, den Einzelnen zur Wahrung seiner Grundrechte gegen den Staat zu schützen. Damit wird der Rechtsstaat nicht sabotiert, sondern verteidigt.

Fakt ist:
Unangekündigte Direktabschiebungen – die Betroffenen werden meist mitten in der Nacht aus den Heimen geholt, ihnen wird sodann über mehrere Stunden ohne richterlichen Beschluss die Freiheit entzogen – bedeuten für den Abzuschiebenden sowie alle übrigen Bewohnerinnen und Bewohner des Heims massive Stresszustände und lösen oft existenzielle Ängste aus. Im Jahr 2017 gab es allein am Flughafen Frankfurt/Main 18 Fälle von Selbstverletzungen oder Suiziden im dortigen Transitgewahrsam.

Oft steht zum Zeitpunkt der Abschiebung noch gar nicht endgültig fest, ob diese rechtmäßig durchgeführt werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn noch Rechtsmittel gegen die Abschiebung anhängig sind oder aber noch eingelegt werden sollen.

Und auch die Rechtsanwaltskammer Berlin positionierte sich am 07.05.2018 eindeutig zu den Äußerungen von Alexander Dobrindt im Zusammenhang mit den Vorfällen in Ellwangen:

Die Wahrnehmung rechtsanwaltlicher Aufgaben ist ein unverzichtbarer Garant für Rechtsstaatlichkeit in Deutschland

Laut Presseberichten soll der CSU-Landesgruppenchef im Deutschen Bundestag, Alexander Dobrindt, erklärt haben, dass durch die Erhebung von gerichtlichen Klagen zur Über-prüfung von Abschiebeentscheidungen „bewusst die Bemühungen des Rechtsstaates sabotiert und eine weitere Gefährdung der Öffentlichkeit provoziert“ werden. In diesem Zusammenhang hat er auch die verfahrensbeteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Teil einer „Anti-Abschiebe-Industrie“ denunziert.

Zu diesen erschreckenden Äußerungen stellt die RAK Berlin fest:

Jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält, unterliegt denselben gesetzlichen Regelungen. Deren Einhaltung zu sichern und durchzusetzen, ist Aufgabe einer unabhängigen Rechtspflege, zu der neben den Gerichten auch die anwaltlichen Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren Beteiligten gehören. Die Wahrung eines rechtsförmigen und allein Recht und Gesetz unterliegenden Verfahrens dient der Verteidigung des Rechtsstaates sowie der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und verhindert zugleich Willkür und Ungerechtigkeit. Dazu gehört auch das für jedermann verbriefte Recht, in allen Verfahren den Rechtsweg auszuschöpfen, um falsche und damit rechtswidrige Entscheidungen auszuschließen.

Die von Dobrindt erhobene Unterstellung, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte würden sich bei der Wahrnehmung ihrer kraft Verfassung zugewiesenen Aufgaben als Teil einer „aggressiven Anti-Abschiebe-Industrie“ verdingen, ist nicht nur ein schwerer Schlag ins Gesicht aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, sondern legt zugleich die Axt an die Wurzeln unseres Rechtsstaates. „Diese Auffassungen von Herrn Dobrindt offenbaren nicht nur eklatante Defizite beim Erfassen der einen Rechtsstaat determinierenden Strukturen, sondern sind zudem ein alarmierender Beleg des bewussten Zündelns, um den gesamtgesellschaftlichen Konsens in unserem Land zu zerstören“ stellt der Präsident der RAK Berlin, Dr. Marcus Mollnau, fest.

Es ist unerträglich, auf welche Weise sich dieser Dobrindt den brauen Rassisten anbiedert, mutmaßlich in der trügerischen Hoffnung, Wählerstimmen von der AfD zurück zu gewinnen.

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Kanzlei-Wanne: Sie ist wieder da

Nach einer langen Winterpause steht sie wieder auf der Straße in Kreuzberg:

Wie in jeden Winter der vergangenen Jahre hat unser Wannen-Pflege-Meister Peter Jaekel keine Mühen gescheut, das gute Stück zu erhalten. Während es in den vergangenen beiden Jahren um die linke (2016) und rechte (2017) Fahrzeugseiten ging, war in diesem Jahr das Dach mal wieder der Schwerpunkt der Pflege.

Nun strahlt sie wieder in vollem Glanz. Deswegen: Besten Dank in die Bohnsdorfer Meisterwerkstatt.

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