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Verteidigung
Auch eine Lösung
Eine Strafaussetzung zur Bewährung war nicht (mehr) zu erreichen. Aber nach fünf Monaten hatte der Mandant die Nase voll von der Untersuchungshaft.
Unter gegen- und wechselseitiger Androhung empfindlicher Übel einigten sich Richter, Staatsanwalt und Verteidigung auf einen Kompromiss: Es gibt keine große Beweisaufnahme, der Mandant legt ein Geständnis ab, dafür es gibt 2 Jahre und 6 Monate. Und der Haftbefehl wird aufgehoben.
Der Mandant wurde noch am selben Tag aus der Untersuchungshaft entlassen und trat die (lange) Reise in seine Heimat an. Wenn er in den nächsten 10 Jahren dort bleibt, kommt er um die Verbüßung der Strafe im deutschen Knast herum.
Ganz schön knapp, aber immerhin. Nun hat es der Mandant selbst in der Hand.
Scheiß Nazi-Pack!
Gestern hat der Prozeß gegen den Strafverteidiger stattgefunden, der dem Vorsitzenden Richter einer Großen Strafkammer deutlich gesagt, was er von ihm hält.
Es war eine Umfangstrafsache. Einer der drei Angeklagten war erkrankt. Probleme mit dem Rücken. Die Mediziner des Justizvollzugskrankenhaus hatten den Angeklagten verhandlungsunfähig geschrieben.
Wenn man weiß, daß ein solches Attest von den Anstalts-Ärzten nur dann ausgestellt werden, wenn Ärzte „draußen“ schon den Block mit den Totenscheinen vor sich liegen haben, ahnt man: Der Angeklagte war tatsächlich krank.
Trotzdem wollte der Vorsitzende Richter den Termin nicht platzen lassen. Deswegen wurde der Angeklagte aus der Untersuchungshaftanstalt auf einer Trage in den Saal 500 getragen.
Bei sperrangelweit geöffneter Tür wurde er in den Eingangsbereich gelegt. Damit die anderen Prozeßbeteiligten, die Zuschauer und die Medienvertreter seine Handfesseln, seine Fußfesseln, den Brustgurt und den Beckengurt gut sehen konnten. Da lag er nun etwa 20 cm über dem Boden im Gerichtssaal, etwa 20 Minuten lang.
Daß man so nicht verhandeln konnte, war klar. Deswegen verlegte man ihn näher zum Richtertisch. Die (gefesselten) Füße nach vorn, den (gefesselten) Oberkörper in Richtung Publikum. Hände und Füße gefesselt. Es wurde zunächst erneut über seine Verhandlungsfähigkeit verhandelt.
Dann mußte der Angeklagte „austreten“. Das war aber kein Problem für den Richter. Er ließ eine Ente besorgen, das Publikum (aber nur das Publikum!) wurde aus dem Saal gebeten und der Angeklagte konnte „sein Geschäft verrichten“. Der Brustgurt wurde ihm abgenommen.
Die Ente wurde dann neben die Trage gestellt und anschließend weiter verhandelt.
Das hat der Strafverteidiger einfach nicht mehr ausgehalten. Ihm kam das Bild des Erwin von Witzleben, wie er von dem Volksgerichtshof stand und von Freisler angeherrscht wurde: „… Sie schmutziger alter Mann!“ Und dann ist er geplatzt …
Ich ziehe den Hut vor dem Kollegen.
15 Tagessätze Geldstrafe hat es dafür in der ersten Instanz gegeben. Dagegen ist nur eine Berufung möglich, wenn sie vom Landgericht zugelassen wird.
Angsthase
Anruf beim Mandanten:
C: „Guten Morgen, Wilhelm.“
W: *grummel* „Guten Morgen, Carsten. Gut, daß Du anrufst.“
C: „Hey, wie geht’s Dir?
W: „Echt beschissen, ich habe die ganze Nacht nicht geschlafen!“
C: „Was ist los? Doch wohl nicht der kleine Termin gleich in der Kirchstraße?“
W: „Doch!“
C: „Ok, ich bin eine halbe Stunde früher da … Alles wird gut!“
Es geht um eine kleine Bußgeldsache, der Mandant ist Strafverteidiger. Das sind die größten Angsthasen, wenn es um einen Gerichtstermin in eigener Sache geht.
Alles Gute von der Schöffin
Der Mandant leidet an einer massiven psychischen Erkrankung, vermutlich seitdem er die zwölfte Klasse auf dem Gymnasium besucht hat. Jetzt ist er über 30 und steht vor der großen Strafkammer des Landgerichts.
Die Staatsanwaltschaft hat beantragt, ihn in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Weil er ein paar Mal irgendwelchen Unsinn gemacht hat. Gefährlichen Unsinn, bei dem glücklicherweise – außer ein paar Außenspiegeln parkender Autos – niemand ernsthaft Schaden genommen hat. Obwohl ein Schwert, ein Stuhl, ein paar Küchenmesser und ein Kopfstoß unterschiedliche Rollen spielten.
Der psychiatrische Sachverständige stützt den Antrag der Staatsanwaltschaft. Sein 60-seitiges Gutachten ist gut. Richter, Staatsanwalt und Verteidiger nebst Referendar sind sich einig, die Voraussetzungen des § 63 StGB liegen vor: Der Mann braucht professionelle Hilfe. Und weil er die (noch) nicht will, leider (zunächst) gegen seinen eigenen Willen. Auch, um ihn vor sich selbst zu schützen.
Eine ganz schwierige Aufgabe für einen Verteidiger, in so einer Situation zu plädieren, ohne dabei den Mandanten zu verraten.
Irgendwas habe ich aber bewirkt. Denn nach dem Schluß der Verhandlung ging die Schöffin zu dem Mandanten, gab ihm die Hand und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft. Der Mandant wirkte versöhnt.
So richtig einordnen kann ich diese Begebenheit noch nicht …
Kommentare deaktiviert für Alles Gute von der Schöffin
Grober Unfug
Der Mandant hatte Unfug gemacht. Richtig groben und gefährlichen Unfug. Das hatte er auch eingesehen, spätestens nachdem er von mir die Ermittlungsakte – mit entsprechenden Hinweisen – bekommen hatte. Und er war bereit, die Konsequenzen zu tragen. Meine Aufgabe bestand darin, diese Folgen der Tat in Grenzen zu halten.
Bevor ich überhaupt irgendwas ausrichten konnte, hatte die Staatsanwaltschaft bereits in die Kristallkugel geblickt und dort das Einkommen des Mandanten auf 900 Euro erkannt. Die flugs vom Gericht verfügte Geldstrafe setzte einen Tagessatz in Höhe von 30 Euro fest, eben ein Dreißigstel dieses Einkommens. Manchmal haben die Mühlen der Justiz etwas von einem Turbo-Modus.
Tatsächlich stehen dem selbständig tätigen Mandanten aber nur anrechenbare 600 Euro zur Verfügung. Deswegen haben wir den Strafbefehl hinsichtlich der Höhe des Tagessatzes angegriffen. Bei 90 Tagessätzen machte das die lohnende Differenz von 900 Euro aus.
Wir haben aber die Rechnung ohne die wasserstoff-blonde Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft gemacht. Die verstand es überhaupt nicht, was wir ihr da für Zahlen vorgelegt haben: Eine Einnahme-Überschußrechnung, vom Steuerberater des Mandanten attestiert zur Vorlage beim Finanzamt. Danach hatte der Mandant Einnahmen in Höhe von über 36.000 Euro im Jahr! Das sind pro Monat 3.000 Euro, geteilt durch 30 sind das 100 Euro pro Tag. „Herr Verteidiger!? Ihr Einspruch ist doch nicht Ihr Ernst, oder?“ mußte ich mir von der Dame anhören.
Die Betriebsausgaben in Höhe von 28.800 Euro hatte sie erst gar nicht zur Kenntnis genommen. Es hat fast 60 Minuten gedauert, bis die Staatsanwältin verstanden hatte, daß das Einkommen die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben ist. Weitere 30 Minuten haben wir gebraucht, um die Fragen zu klären, was „Vorsteuern“ und „sonstige Aufwendungen“ sind.
„Jaaaa, aaaaber, Herr Verteidiger; das habe ich zwar jetzt verstanden. Nur: Diese Zahlen stammen doch aus 2007. Was Ihr Mandant aktuell verdient, wissen wir daher immer noch nicht. Ich bleibe dabei: 30 Euro sind angemessen. Wollen Sie den Einspruch nicht zurück nehmen?“
Das war so ein Moment, vor dem Ärzte warnen. Wegen des explodierenden Blutdrucks.
Der Mandant wird nun seinen Steuerberater beauftragen, die Zahlen aus den Monaten Januar bis August 2008 zusammen zu stellen. Mit dieser Bescheinigung werden wir dann zu dem Fortsetzungstermin in zwei Wochen vor dem Gericht stehen. Erneut werden Richter, Verteidiger, Protokollführer und Staatsanwältin im Gerichtssaal erscheinen. Es wird ein Urteil ergehen. Entweder 30 oder 20 Euro pro Tagessatz.
Und die Richterin? Sagt mir: „Was soll ich denn machen, die Staatsanwaltschaft will es eben so?!“ Was der Mandant will, spielt keine Rolle. Genau so wenig wie die Einstellung eines ansonsten rechtstreuen Bürgers zu so einer Mupped-Show.
Der Mandant wird für den Unfug, den er gemacht hat bestraft. Dazu kommen die Gebühren für zwei Hauptverhandlungstage und den Steuerberater. Die Kosten der Verteidigung sind auch nicht ganz ohne.
Die Staatsanwältin und die Richterin haben ihre Gehälter bereits seit dem Monatsersten auf ihren Konten.
Keine Langeweile
Der Tag fing ganz langsam an, aber dann …
9:45 Uhr
Eine Mandantin soll als Zeugin vernommen werden. Sie ist vorsichtig, weil sie unter Bewährung steht. Ein falsches Wort und die Bewährung könnte widerrufen werden, befürchtet sie. Deswegen komme als Beistand mit zur Staatsanwaltschaft.
10:30 Uhr
Besuch in der Untersuchungshaftanstalt. Der Mandant, den man vorwirft, im Suff einem anderen Menschen ins Gesicht getreten zu haben, weint und fürchtet sich vor dem Maßregelvollzug. Der zweite Mandant weint, weil die Aussichten beim Haftprüfungstermin am nächsten Tag wohl eher schlecht sind. Der Dritte beantwortet meine Frage, welche Sprache seine Mutter gesprochen hat, das wisse er nicht, er sei im Krieg und auf der Straße aufgewachsen.
13:00 Uhr
Mittagspause im Curry 36. Eigentlich lecker. Mir ist trotzdem schlecht.
13:30 Uhr
Haftbefehlsverkündung beim Bereitschaftsgericht. Die Mandantin ist eigentlich ganz gefaßt. Sie weint wegen ihrer Hunde. Einer sei ganz dick; aber nicht weil er zu viel ißt; er habe eine Hormonstörung.
15.00 Uhr
Der Mandant kommt auf eine Tasse Caffè vorbei, um sich über den Sachstand zu informieren und die weitere Strategie abzusprechen. Man wirft ihm vor, seine Ehefrau getötet zu haben. Er fürchtet sich vor einer Verhaftung und weint, weil seine 3-jährige Tochter traumatisiert ist.
16.00 Uhr
Die Tochter, die geschiedene Ehefrau und die Lebenspartnerin eines tödlich verunglückten Motorradfahrers wollen sich über ihre Ansprüche gegenüber der Unfallgegnerin informieren. Trotz des traurigen Anlasses weint niemand.
17:00 Uhr
Telefonat mit einem Vater, dessen 18-jähriger Sohn eine alte Frau totgefahren hat und dabei selbst tödlich verletzt wurde. Der Vater meint, die Frau sei alkoholisiert gewesen, sonst wäre sie dem Sohn doch nicht vor’s Motorrad gelaufen. Und er fürchtet, in Haftung genommen zu werden, weil der Sohn keine Fahrerlaubnis für die 160 PS hatte.
17:30 Uhr
Die Arbeit unterschreiben, die die Mitarbeiterinnen tagsüber gemacht haben.
18:00 Uhr
Mir reicht’s ich fahr‘ nach Hause. Helm auf und abschalten? Das klappt heute nicht ganz …
Vergeigt
Der Mandant hatte sich 2 Jahre und 4 Monate beim Amtsgericht gefangen. Während einer offenen Bewährung; dort stand noch eine Reststrafe von 1 Jahr und 3 Monaten offen. Insgesamt also eine echt düstere Perspektive. Das war vor etwa einem Jahr.
Gegen das Amtsgerichtsurteil haben wir Berufung eingelegt. Dem Mandanten habe ich eindringlich nahegelegt, sich während der Zeit bis zur Berufungsverhandlung um die Stabilisierung seiner Verhältnisse zu bemühen. Dann könnten wir es vielleicht schaffen: 4 Monate weniger und die Freiheitsstrafe könnte – theoretisch zumindest, § 56 II StGB – nochmal zur Bewährung ausgesetzt werden.
Dann kam der Bewährungswiderruf in der „alten“ Sache. Dagegen haben wir uns beschwert. Und das Oberlandesgericht (OLG), das über die Beschwerde zu entscheiden hat, zum Stillhalten bewegt. Die Oberlandesrichter wollten die Berufungsentscheidung abwarten. Die Perspektive für den Mandanten besserte sich wieder.
Die Vorgespräche mit dem Vorsitzenden des Berufungsgericht verliefen auch erfreulich. Er fand die Entscheidung des Amtsgerichts doch etwas heftig. Es hellte sich also weiter auf.
Die Hürde bestand nun „nur“ noch in dem Widerstand der Staatsanwaltschaft. Den wollten wir brechen mit dem „neuen Leben“ des Mandanten seit seiner Verurteilung: Fortbildung und konkrete Vorbereitung der Einrichtung eines kleinen Unternehmens, behördlich für gut befunden und vom „Arbeitsamt“ unterstützt; einer Inanspruchnahme weiterer Förderungsprogramme stand auch nichts mehr im Wege. Und oben drauf auch noch eine funktionierende Ehe mit einer ganz sympatischen Frau.
Mit Optimismus bin ich zum Landgericht gefahren. Die 2 Jahre zur Bewährung waren greifbar nah. Und damit auch die Entscheidung des OLG, in der alte Sache die Bewährung nicht zu widerrufen. Es hätte echt gut laufen können …
… wenn der Mandant nicht zwischenzeitlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden wäre. Stolz zeigte er mir auf dem Flur des Landgerichts das Urteil. Ganz allein und ohne Verteidiger habe er es geschafft, daß diese 6 Monate zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Nicht berücksichtigt hatte er aber, daß diese Freiheitsstrafe mit den 2 Jahren und 4 Monaten zur Gesamtstrafe zusammengerechnet werden; der Bewährungsbeschluß eignet sich nur fürs Familienalbum. Und um darauf zu hoffen, von den (addierten) 2 Jahren, 10 Monaten doch noch auf bewährungsfähige 2 Jahre runter zu kommen, braucht man schon mehr als meinen Optimismus.
Und dann legte die Staatsanwältin auch noch einen nach. Und einen druckfrischer Auszug aus dem Bundeszentralregister auf den Tisch: Wegen vier Schwarzfahrten („Erschleichen von Leistungen“) hat es von einem anderen Amtsgericht eine Geldstrafe von 65 Tagessätzen gegeben. Ebenfalls ohne Verteidiger.
Herzlichen Glückwunsch! Das war’s dann endgültig mit der Strafaussetzung zur Bewährung. Mehr als eine Paketlösung, bei der das Sonderangebot von 2 Jahre und 7 Monate herauskam, war jetzt nicht mehr drin. Dazu kommt noch der Bewährungswiderruf des OLG, der jetzt so sicher wie das Amen in der Kirche ist.
Macht 3 Jahre und 10 Monate. Das sieht nicht gut aus für die stabilen Verhältnisse.
Manchen Leuten ist einfach nicht zu helfen.
Noch eine Anmerkung zum Schluß:
Mit etwas Engagement hätte es gelingen müssen, die beiden weiteren Verfahren, in denen der Mandant auf die Hinzuziehung eines Verteidigers verzichtet hatte, zu einem anderen Ende als zu einer Verurteilung zu bringen. Beide Fälle waren Fälle „notwendiger Verteidigung“, er hätte also jeweils einen Pflichtverteidiger bestellt bekommen, den er erst einmal nicht hätte bezahlen müssen. Ich glaube, da beißt sich heute jemand in den Hintern. Aber richtig.
Die Polizeidirektion lädt ein
Wilhelm Brause soll zur Polizei, deswegen bekommt er eine Vorladung. Dort heißt es (exakt wörtlich zitiert):
Im Ermittlungsverfahren wegen in der Strafsache Bulli Bullmann wegen Betruges
Sehr geehrter Herr Brause,
zur Erörterung der im Betreff genannten Angelegenheit werden Sie gebeten, am Donnerstag, den 4.9.2008 um 10 Uhr, bei der/dem Kriminalpolizei, Gluffkestraße 12, 12345 Obersonstwasdorf (neben dem Finanzamt) unter Vorzeigen dieser Ladung zu erscheinen.
Es ist beabsichtigt, Sie als Zeuge zu vernehmen.
Ok, die Betreffzeile ist nicht ganz geglückt, auch mit den Artikeln im Text hapert es noch ein wenig. Das ist nicht weiter schlimm.
Aber wie sieht es aus mit der Vernehmungs-Absicht: Sicher „nur“ als Zeuge? Oder doch schon als Beschuldigter? Was passiert, wenn sich an der Absicht etwas ändert? Da wird es schon gefährlicher.
Einen Zeugen über seine Rechte zu belehren ist ja wesentlich einfacher, nicht so umfangreich und kompliziert wie die Belehrung eines Beschuldigten. Erstmal als Zeuge vernehmen und dann – „Huch, fast hätten wir’s vergessen!“ -die Belehrung des Beschluldigten nachlegen?
Ich glaube, Brause war ganz erleichtert, als er von mir hörte, daß er dieser „Vorladung“ nicht zu folgen braucht. Warten wir in aller Ruhe ab, welches Interesse die Staatsanwaltschaft an seiner Aussage hat.
Und dann sehen wir weiter. Entweder mit einem Akteneinsichtsgesuch eines Verteidigers, weil Brause nun doch schon beschuldigt wird, oder mit dem Hinweis auf das Auskunftsverweigerungsrecht nach § 55 StPO eines Zeugenbeistands, weil er möglicherweise sich selbst zum Beschuldigten machen könnte. Sollen die Ermittler doch erst einmal zeigen, was für ein Spiel sie spielen.
Die Steuerfahndungsstelle lädt ein
In einer Steuerstrafsache erhält der Mandant die Ladung zur „Vernehmung im Strafverfahren“. Gegen ihn werde wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt, teilt die Steuerfahndung mit. Zutreffend wird der Mandant belehrt:
Sie sind zwar gesetzlich nicht verpflichtet, vor der Steuerfahndungsstelle zu erscheinen, …
Der Belehrung folgt sodann die in blumigen Worten verpackte knackige Drohung, sein Kommen zu erzwingen, wenn er nicht freiwillig erscheint:
… jedoch kann Ihr Erscheinen durch die Bußgeld- und Strafsachenstelle, die sich ebenfalls hier im Haus befindet, gemäß §§ 385, 386, 399 Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 163 a Abs. 3 Strafprozessordnung oder durch die Staatsanwaltschaft angeordnet und erzwungen werden.
Der Mandant hat sich dadurch nicht einschüchtern lassen. Erstmal Akteneinsicht, dann schauen wir in aller Ruhe weiter. Bis dahin passiert gar nichts. Auch nicht mit Zwang … der im Übrigen unzulässig wäre, nachdem sich der Verteidiger mit entsprechendem Ansinnen gemeldet hat.
Warum bloß wächst mir jedes Mal eine Feder, wenn ich mit der Steuerfahndung zu tun bekomme?
Verhinderter Verteidiger
Den heutigen Vormittag habe ich damit verbracht, Mandanten verschiedener Sachen (wiederholt) daran zu erinnern, daß sie sich bei mir melden wollten. Der Honorarvorschuß ist jeweils bezahlt, sie haben die Kopien der Ermittlungsakten erhalten und nun warte ich auf die Informationen, die ich brauche, um die Verteidigung vorzubereiten.
Innerhalb der letzten Woche waren das nun vier solcher frustrierender Fälle, in denen ich schlicht nicht weiter komme. Und ohne Stellungnahme der Verteidigung machen Staatsanwaltschaften und Gericht, was sie wollen und nicht das, was die Mandanten gerne hätten.
Was ist los? Am Wetter kann das doch nicht liegen?!