Strafrecht

Verlobung im Gerichtssaal bald keine Strategie mehr?

Soll es den wilden Ehen jetzt an den Kragen gehen?

Bundesrat plant Abschaffung der Privilegien für Verlobte im Strafrecht

Geht es nach dem Willen des Bundesrates, dann sollen Verlobte sich künftig nicht mehr auf ein Zeugnisverweigerungsrecht und andere Privilegien im Strafrecht berufen können. Die Länderkammer hat am 21.12.2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf (BR-Drs. 867/05) beim Deutschen Bundestag eingebracht. Begründet wurde dieser Schritt mit der in den letzten Jahren zu beobachtenden missbräuchlichen Inanspruchnahme des Zeugnisverweigerungsrechts. Das Verlöbnis sei an keine Förmlichkeiten gebunden, so dass sein Bestehen von Strafverfolgungsbehörden und Gerichten kaum geprüft werden könne.
Ausschluss weiterer Privilegien

Auch sollen dem Gesetzentwurf zufolge Verlobte von der Privilegierung des fakultativen Strafmilderungs- oder Strafausschließungsgrundes des Aussagenotstandes sowie des Strafausschließungsgrundes der Tatbegehung zu Gunsten eines Angehörigen im Rahmen der Strafvereitelung ausgenommen werden. Zudem will der Bundesrat das Aussageverweigerungsrecht nach der Abgabenordnung für diesen Personenkreis abschaffen. Der Gesetzentwurf wird nunmehr der Bundesregierung zugeleitet, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten muss. Dabei soll sie ihre Auffassung darlegen. Ein in der letzten Legislaturperiode eingebrachter gleichlautender Entwurf war wegen der Neuwahl verfallen.

Quelle: beck-aktuell-Redaktion

Den Gesetzentwurf des Bundesrates vom 24.03.2005 (BR-Drs. 305/05) kenn man beim Landtag von Nordrhein-Westfalen im Parlamentsspiegel nachlesen.

Es mag sein, daß §§ 55, 52 StPO in einzelnen Fällen zu unbefriedigenden Ergebnissen führen. In der Menge aber ist dieses Grund-Recht (sic!) die einzige Möglichkeit für Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften, eine den anderen Partner belastende Aussage zu vermeiden. Ich bin gespannt, wie sich das Gesetz in der Praxis und vor dem Verfassungsgericht entwickelt, wenn es denn überhaupt realisiert wird.

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Entlassen – nach vier Jahren und neun Monaten

Wegen mehrfacher Vergewaltigung wurde er verurteilt. Vier Jahre und neun Monate hat er gesessen. Und nun wurde er vom Landgericht Osnabrück freigesprochen. Weil er unschuldig war. Wieder einmal war es eine Journalistin, diesmal der Zeit, die maßgeblich das – erfolgreiche – Wiederaufnahmeverfahren betrieben hatte.

Ich habe gestern von der Aufhebung des Fehlurteils in den Nachrichten von Inforadio gehört. Gelesen habe ich davon nichts – trotz intensiver Suche in den Onlineausgaben der Zeitungen.

Ist so eine Meldung es nicht wert veröffentlicht zu werden? Nicht nur hier im Blog??

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AG Plauen: Cannabis ist niemals ein minder schwerer Fall

Der Strafverteidiger Herbert Posner aus Plauen führt einen „Prinzipienrechtsstreit“ mit einem Richter am AG Plauen, der Cannabis und Heroin in den selben Topf werfen möchte. Rechtsanwalt Posner hat dazu eine öffentliche Stellungnahme abgegeben:

Der Vorsitzende des Schöffengerichtes am AG Plauen vertritt seit einiger Zeit die Auffassung, dass die Anwendung des minder schweren Falles aus § 29 a Abs. 2 BtMG für Cannabisprodukte im Hinblick auf deren mindere Gefährlichkeit nicht – mehr – in Frage komme.
Er habe an einer Fortbildung teilgenommen, bei der u.a. mithilfe der Dokumentation einer Langzeitstudie an Affen verdeutlicht worden sei, dass eine Unterscheidung der Drogen in „harte“ und „weiche“ Drogen nicht angezeigt sei. Es sei eine bleibende Hirnveränderung an den Versuchstieren noch nach Jahren festgestellt worden.

Das habe das Bundesverfassungsgericht in dessen Leitentscheidung aus dem Jahr 1994 noch nicht berücksichtigen können.

Aus diesem Grunde lehne er nun die Anwendung des geringeren Strafrahmens auf die Fälle ab, in denen er früher durchaus wegen der Art der Droge -Cannabis- einen solchen angenommen habe.

Der Verteidiger, RA Herbert Posner, ist hingegen der Auffassung, dass aus verschiedenen Gründen auch weiterhin eine Unterscheidung der Drogen nach ihrer Art vorzunehmen ist und damit auch, wenn nicht besondere Erschwernisgründe (kiloweiser Handel, Einfuhr großer Mengen etc.) hinzutreten, der geringere Strafrahmen des minderschweren Falles heranzuziehen ist.

Nachdem diese unterschiedliche Rechtsauffassung im Gerichtssaal bislang nicht zu klären war, wurde durch den Verteidiger nun ein Fall zur revisionsrechtlichen Klärung der Frage ausgewählt und statt „nur“ Berufung zum LG Zwickau einzulegen, direkt das OLG Dresden mit der Revision zur Klärung dieser Rechtsfrage angerufen.

Der Verteidiger dokumentiert den Fall und die weitere Entwicklung zugleich auf seiner Kanzleihomepage

Mich würde interessieren, ob der (nicht abstinente) Richter zwischen Cannabis einerseits und Alkhohol oder Nikotin andererseits unterscheidet.

Ich wünsche dem Kollegen viel Erfolg.

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Verfassungsgericht: 8 Jahre U-Haft sind zuviel

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entlassung eines Angeklagten aus der Untersuchungshaft angeordnet. Das Instanzgericht habe durch Verletzung des Beschleunigungsgebots das Freiheitsgrundrecht des Angeklagten verletzt. Nach 8 Jahren Untersuchungshaft!

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

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Verfassunggericht: Entweder Richter rein oder Häftlinge raus

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht. Hierzu lautet der Kurztext:

Aufrechterhaltung eines ausser Vollzug gesetzten Haftbefehls bei ungewissem Verfahrensfortgang mit Freiheitsgrundrecht unvereinbar

In den Entscheidungsgründen heißt es unter anderem:

Lassen sich Strafverfahren, in denen ein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist, nicht in angemessener Zeit durchführen, weil der Staat der Pflicht zur Ausstattung der Gerichte – vor allem in personeller Hinsicht – nicht nachkommt, habe das unabweisbar die Aufhebung von Haftentscheidungen zur Folge.

Anders – deutlicher – formuliert bedeutet das: Wenn nicht genügend Richter eingestellt werden, müssen Untersuchungshäftlinge eben entlassen werden.

Hier gibt es den vollständigen Text der Pressemitteilung.

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Ungewöhnlich unübersichtliche Aktenführung

Aus einem Beschluß des Landgerichts Berlin:

Trotz ungewöhnlich unübersichtlicher Aktenführung hat die Kammer folgenden Sachverhalt feststellen können:

Der Beschwerdeführer wurde am 6.6,2001 zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt(241 Ds 134/01). Nach Zurückstellung der weiteren Strafvollstreckung gemäß § 35 BtMG hat das Amtsgericht durch Beschluss vom 1.9.2003 den Rest der Freiheitsstrafe für 3 Jahre ( ab 17.1.2004) zur Bewährung ausgesetzt.

Am 4.11.2004 hat die Staatsanwaltschaft bei dem Verfahren 242-30/98 des Amtsgerichts Tiergarten, in dem eine Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung verhängt worden war, die Übernahme der Bewährungsaufsicht beantragt.

Am 15.12.2004 beantragte die Staatsanwaltschaft im ursprünglichen Verfahren den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Beschluss vom 1.9.2003. Antragsgemäß entschied das Amtsgericht am 23.2.2005.

Der Beschluss. erhielt einen Rechtskraftvermerk, obwohl der Beschwerdeführer bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Tiergarten am 9.3.2005 rechtzeitig sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 23.2.2005 eingelegt hatte.

Am 24.6.2005 übernahm das Amtsgericht (242 -30/98), dem Antrag der Staatsanwaltschaft vom 4.11.2004 folgend , die Bewährungsaufsicht, die nunmehr unter dem Aktenzeichen 242 AR 10/05 geführt wurde.

Am 23.8.2005 widerrief das Amtsgericht ( 242 AR 10/05) – ebenfalls/nochmals – die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Beschuss vom 1.9.2003. Dieser Beschluss, wurde rechtskräftig.

Aus alledem ergibt sich, dass durch den rechtskräftigen Widerrufsbeschluss vom 23.8.2005 die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss vom 23.2.2005 gegenstandslos geworden ist.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse, da niemand anderes dafür haftet.

Landgericht Berlin, Strafkammer 6
Berlin, den 29. November 2005

Ach?!
Darf ich Ihnen vielleicht noch einen Keks anbieten?

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Drei Affen in Berlin

Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen. Dafür stehen die drei Affen, die die taz am Dienstag auf Seite 1 abbildet. Oder für die Berliner (Ex-)Bundesregierung.

Berlin schweigt, hört kein Radio, liest keine Zeitung. Nein, es lägen keine Informationen daüber vor, daß Ex-Innenminister Schily frühzeitig über eine CIA-Entführung informiert war. Nein, Schily sei noch nicht erreicht worden. Nein, die Regierung wisse nicht, ob sich die Kanzlerin über die Kenntnisse der alten Regierung informiert habe. Und demzufolge: Nein, über eine mögliche Mitwisserschaft von Ex-Kanzler Schröder und Ex-Kanzleramtschef Steinmeier an Freiheitsberaubung und Folter gibt es nichts zu berichten.

Sind sie nicht süß, die Äffchen?

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Lieber eBay als Kiffen?

Per Computerkriminalität sollen 2004 weltweit mehr als 105 Milliarden Dollar umgesetzt worden sein. „Cybercrime“ boome so sehr, dass die Strafverfolgung nicht mehr mitkäme.

berichtet Spiegel Online unter dem Titel US-Expertin: Cybercrime macht mehr Geld als Drogenhandel

Vielleicht überlege ich es mir dann noch einmal, in die aktuelle Ausgabe des Kommentars zum Betäubungsmittelgesetz zu investieren. Andererseits: Wenn die Staatsanwaltschaft es nicht schafft, wegen spektakulärer Hacks, Virenattacken und Phishing-Wellen zu ermitteln, wird es noch ein wenig dauern. Aber der Spiegelartikel läßt hoffen:

Die Risiken durch Computerkriminalität, meint McNiven, würden in den nächsten Jahren noch steigen. Gerade durch die zunehmende Vernetzung auch von Entwicklungs- und Schwellenländern mit ihren sehr unsicheren Struturen sei ein Anstieg vor allem im Bereich des Finanzbetruges zu befürchten.

Richter, Staatsanwälte, Polizeibeamte, Verteidiger – sie alle verdienen ihren Lebensunterhalt mit Verbrechen.

Danke an Rechtsanwalt Max Rossa für den Link

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Gegenseitige Festnahme

Prügel von Polizisten für Polizisten titelt die Berliner Zeitung in einem Bericht von Andreas Kopietz und Lutz Schnedelbach.

Bei Demonstranten hat die Berliner Polizei keinen guten Ruf. Wenn die Beamten mit dem Bärchen im Wappen im Einsatz sind, sorgt das bei potenziellen Krawallmachern für Respekt. Das ist der Grund, weshalb die Berliner von anderen Bundesländern gerne angefordert werden.

Wer sich in Gefahr begibt …

Auch beim jüngsten Castor-Transport im Wendland war die Truppe aus der Hauptstadt im Einsatz, um Atomkraftgegner von der Strecke zu drängen. Wie erst jetzt bekannt wurde, prügelten bei diesem Einsatz Anfang der Woche zwei Berliner Polizisten – allerdings waren ihre Opfer nicht Straßenblockierer, sondern niedersächsische Kollegen.

Berliner dürfen das.

„Plötzlich hatte einer von ihnen die Faust eines behelmten Polizisten im Gesicht“, sagt Susanne Kamien. „Dieser packte seinen Berliner Kollegen daraufhin am Kragen und verlangte dessen Dienstnummer. Ein zweiter behelmter Polizist schlug ihm dann ins Gesicht.“ Da wurde der Konfliktmanager sauer und rempelte den Berliner Kollegen an.

Zu mehr als Anrempeln hat sich der Manager wohl nicht getraut.

Anschließend versuchten die Polizisten sich gegenseitig festzunehmen, berichten Zeugen.

Hihi!

Die Berliner beschuldigen jedenfalls den Konfliktmanager: „Er hat unserem Kollegen zweimal ins Gesicht gehauen“, sagt ein Beamter. „Die Antwort war dann eine gerade Rechte.“ Auch der Hundertschaftsführer habe sich von dem Konfliktmanager „fast eine eingefangen“. Deshalb sei dem Kollegen aus Niedersachsen gesagt worden, dass er festgenommen sei.

Diese Art der Argumentation kommt mir bekannt vor.

„Wichtiger ist für uns die zwischenmenschliche Komponente“, so Sprecher Oestmann. „Vielleicht kriegen wir die Beteiligten dazu, sich wieder zu vertragen.“

Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.

Irgendwie habe ich den Eindruck, die Jungs aus den Wannen haben sich am 1. Mai in Kreuzberg nicht richtig ausgetobt und die AKW-Gegner sind auch nicht mehr das, was sie früher einmal waren. Dann besorgt man es sich eben selbst.

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Kurzer Prozeß

Der Braunschweiger Strafverteidiger Werner Siebers (einer der Vier) berichtet in seinem Blog Strafprozesse und andere Ungereimtheiten über einen kurzen Prozeß.

Als Verteidiger hat man grundsätzlich darauf zu achten, daß die Spielregeln eingehalten werden. Das formelle Verfahrensrecht, insbesondere die Strafprozeßordnung, hat die vornehme Aufgabe, den Angeklagten zu schützen. Vor gnadenlosen Richtern und dem übertriebenem Jagdinstinkt der Staatsanwälte. Wenn aber auf allen Bänken im Saal ein gerechtes (sic!) Ergebnis akzeptiert wird, kann man das Verfahrensrecht auch mal beiseite lassen.

Es zählt, was am Ende hinten rauskommt. (Von wem stammt dieses Zitat, Frau Merkel?)

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