Verfassungsgericht: 8 Jahre U-Haft sind zuviel

Das Bundesverfassungsgericht hat die Entlassung eines Angeklagten aus der Untersuchungshaft angeordnet. Das Instanzgericht habe durch Verletzung des Beschleunigungsgebots das Freiheitsgrundrecht des Angeklagten verletzt. Nach 8 Jahren Untersuchungshaft!

Quelle: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

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Eine Antwort auf Verfassungsgericht: 8 Jahre U-Haft sind zuviel

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    Das war mal wieder eine richtige Watschen die aus Karlsruhe verteilt wurde und zu recht.
    Ich kann nur immer wieder sagen, wie gut das es Karlsruhe gibt, nicht nur weil ich von dort kommer….