Hä? Bussgeldbescheid aus Pisa

Der Kollege Jan-Alexander Fortmeyer aus Frankfurt war in Pisa. Offenbar hat er dort mit seinem Auto gegen irgendeine Regel verstoßen. Gegen welche? Die Frage beantwortet Herr Dr. Massimo Bortoluzzi, Polizeikommandant, in seinem Bußgeldbescheid(?):

Die unten augeführte Übertretung konnte im Sinne von Art. 200 Straßenverkehrsordnung nicht angefochten werden, da das Fahrzeug war mit zu horer Geschwindigkeit und unvorsichtig gefahren. Der Polizist könnte das Fahrzeug anhalten nicht..
Aus diesem Grunde ist der von der zuständigen Behörde angegebene Fahrzeuginhaber oder Namensträger des amtlichen Kennzeichens im Sinne der Art. 196 und 201 desselben Gesetzes bis zum Gegenbeweis für die Übertretung verantworlich.

Art der Übertretung:
Er sich sich ließ in anhält das Fahrzeug im Zahlungsparkplatz, ohne in Funktion die Dauerkontrollvorrichtung zu stellen von anhält.

Für die betreffende Übertretung gilt mit befreiender Wirkung die Zahlungsminderung im Sinne von Art. 202 Straßenverkehrsordnung, durch die Überweisung innerhalb von 60 Tagen ab Zustellungsdatum dieser Verfügung von Euro 67,50.

Die Beruffung kann in 60 Tagen von der Bestreitung oder der Bekanntgabe des Verbrechens eingelegt werden. Sie muss zur Präfektur geschickt werden, wo das Verbrechen geschah, und der Polizeistation der Bezirke vorgelegt. Wenn die Präfektur die Tatbestandaufnahme für gültig hält, wird einen Auftrag erteilt, dem gemäss so viel wie die doppelte Rechnung zu bezahlen ist, die in dieser Unterlage angezeigt ist. In 60 Tagen von der Bestreitung oder der Bekanntgabe des Verbrechens, kann mann auch dem örtlichen Schiedsrichter einen Einspruchverfahren gemäss dem Strassengesetz Art. 205 vorlegen (Konstitutionsgerichtshof Spruchnummer 255 20.06.1994 und Spruchnummer 311 06.07.1994). Nachdem der Einspruchverfahren als annehmbar betrachtet wurde, er muss vor dem obergenanten Frist bei dem Gerichtbüro eingelegt werden (Kassationsgericht Spruchnummer Abs. III N. 10768 4-6/29-9/1999). Wenn Keine Berufung bei der Präfektur vor dem festgestellten Frist eingelegt worden ist und keine Bezahlung stattgefunden hat, gilt diese Unterlage als gültig, um die Bezahlung der Halbhöchstsanktion und der Verfahrenkosten zu verlangen.

Die Polizeibeamten
708 PALMIERI SONIA (Matr: 708)
Pisa

Der Orignalbescheid der Commune di Pisa ist hier veröffentlicht. Man erkennt, daß meine Texterkennungssoftware ordentlich arbeitet.

Herr Fortmeyer wird die Rechtsmittelschrift in seinem „Toscana-Italienisch“ formulieren oder einfach ein paar Textbausteine durch Babelfish jagen, um zu sehen, ob da noch was nachkommt.

Dieser Beitrag wurde unter Ordnungswidrigkeitenrecht veröffentlicht.

7 Antworten auf Hä? Bussgeldbescheid aus Pisa

  1. 1
    KaS says:

    Na dass nenn ich ja mal günstig. Ein Verbrechen durch Zahlung von 67,50 Euro aus der Welt schaffen .. solche Tarife jibbed wohl nur in Italien, oder?

  2. 2
    Zoran says:

    Guten tag,
    sehr interessante Geschichte. Habe heute ebenfalls ein Bussgeldbescheid von Dr.Bortoluzzi von der Stadt Polizei in Pisa bekommen. Habe zuerst gedacht, dass dies ein Fake ist… könnte ja sein…was hast du dann unternommen? hast du einen brief an die präfektur geschickt? könntest du mir deinen text und die addresse von denen schicken?
    Vielen Dank im Voraus. Beste Grüsse Z

  3. 3

    Ich bin in der Sache nicht tätig geworden. Bitte wende Dich direkt an den Kollegen Fortmeyer (Link auf seine Website im Original-Beitrag ganz oben)

  4. 4
    Helmut Guger says:

    Ich habe heute einen Zahlungsbescheid der Stadt Pisa erhalten. Im April 2009 habe ich die Stadt besucht.
    Man wirft mir vor ohne Erlaubnis in einer Verkehrsberuhigten Zone gefahren zu sein. Die geforderte Strafe beträgt € 119,–, die ich in 60 Tagen bezahlen soll, ansonsten erhöht sich ´der Betrag auf € 194,50.
    Der Clou des ganzen ist, daß mein Vorname als „Mannlich“ gewschrieben wurde ich heiße Helmut und das Auto wurde als Saab erkannt. Ich fahre aber einehn Rover.
    Bevor ich bezahle werede ich noch einige Ratschläge einholen.

  5. 5
    Joachim Dietz says:

    Hier ist der nächste Bescheid aus Pisa – zugestellt am 27.05.2010. Auch mir wird vorgeworfen im Juli 2009 ohne Erlaubnis in eine verkehrsberuhigte Zone (Via Roma) gefahren zu sein. Kosten € 119,00 bzw. nach 60 Tagen € 194,50. Mir ist nicht bewußt einen Verkehrsverstoß begangen zu haben. Wie sind eigentlich diese Zonen gekennzeichnet? Das scheint ja sehr schwer zu erkennen sein, wenn so viele Autofahren ein und denselben Verstoß begehen!!! Gibt es im Netz Ratschläge, wie man sich verhalten soll?

  6. 6
    Jacqueline Brösicke says:

    Mir ist das gleiche Schreiben am 25.5. zugegangen.
    Zwar war ich in Pisa, aber wir haben sogar ein gültiges Parkticket gehabt und 194,50 für fahren in eine verkehrsberuhigte Zone, ohne Beweis nur mit elektronischer Erfassung finde ich gelinde gesagt eine Frechheit.
    Wer hat Ahnung wie ich vorgehen soll? Danke!

  7. 7
    Gast says:

    Selbe Geschichte wie bereits beschrieben: Auch wir haben im Juni 2011 ein Schreiben von Herrn Bortoluzzi erhalten (Zustellung durch Regierungspräsidium Freiburg). 119 € wegen Fahren ohne Erlaubnis in verkehrsberuhigter Zone. Via S. Antonio in Pisa. Ein Foto unseres Autos ist abrufbar unter einem angegebenen Link. Ein Verkehrsschild o.ä. ist nicht erkennbar.

    Ein teures Ärgernis!

    Weiteres Vorgehen? – Ratlos!