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Strafrecht
Die blinde Staatsanwältin im TV
In einem Kommentar zu meinem Beitrag über die Drecksäcke weist Christiane darauf hin, daß die Staatsanwältin bei Kerner aufgetrete ist.
Hier kann man sich das Video anschauen. Damit man ggf. weiß, wen man vor sich hat und was man zu erwarten hat – als Interessenvertreter eines Drecksacks.
Danke für den Hinweis.
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DNA-Untersuchungen und Obduktionsbericht morgen
Der Abschlussbericht zu den DNA-Untersuchungen der neun Babyleichen von Brieskow-Finkenheerd soll nach einem Bericht der Nachrichtenagentur ddp am morgigen Freitag vorliegen. Auch der Obduktionsbericht soll nach Angaben eines Sprechers der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) demnächst fertig sein.
berichtet der Tagesspiegel.
Wenn die Ermittler bis Ende Januar keine Beweise vorlegen, wird die Frau aus der U-Haft entlassen. Experten bezweifeln, ob überhaupt ein Prozess gegen die Mutter eröffnet werden kann. Die Verwesung der Leichen ist so stark, dass die Todesursache – Mord oder Totgeburt – möglicherweise nicht festgestellt werden kann.
Nach den unverantwortlichen Berichten in den Blättern mit den große Buchstaben befürchte ich, daß einer Haftentlassung alsbald die Lynchjustiz folgen könnte.
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Wertlose Betäubungsmittel
Welchen Wert haben Betäubungsmittel? Diese Frage hatte das Landgericht Göttingen zu beantworten.
Zum Hintergrund: Es geht um die Höhe des Verteidigerhonorars. In den Fällen, in denen zum Beispiel die „Tatwerkzeuge“ und/oder die „Beute“ dem Täter weggenommen – eingezogen – werden und der Verteidiger auch in diesem Zusammenhang für seinen Mandanten tätig wurde, bemißt sich die Höhe des Honorars nach der Höhe des Wertes der eingezogenen Sachen.
In Verfahren, in denen es um „Handeltreiben mit Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen“ geht, wird das „Rauschgift“eingezogen. Das LG Göttingen vertrat in diesem Zusammenhang die Ansicht:
Betäubungsmittel, die unter Verstoß gegen die Bestimmungen des BtMG in Besitz gehalten werden, haben regelmäßig keinerlei objektiven Verkehrswert, weil für den Besitzer jegliche Form der Veräußerung und der Weitergabe durch §§ 29 ff BtMG ausnahmslos verboten und unter Strafe gestellt ist und auch den Strafverfolgungsbehörden nach der Einziehung mangels legaler Verwendbarkeit nur die Vernichtung der Betäubungsmittel bleibt. Dass die Betäubungsmittel für den Besitzer subjektiv einen Wert darstellen mögen, weil er – illegale – Verwertungsmöglichkeiten kennt, ist als rein subjektiver Unrechtswert irrelevant.
Der Beschluß des Gerichts ist wohl noch nicht rechtskräftig. Wegen der besonderen Bedeutung der Sache – die Frage ist bislang noch nicht höchstrichterlich geklärt – wurde das Rechtsmittel zugelassen.
Die Entscheidung ist nachzulesen auf den Seiten von Richter am OLG Hamm Burhoff.
Das Urteil gegen den Strafverteidiger
Die Vier Strafverteidiger vermelden die Zustellung des Urteils in dem Prozeß gegen den Braunschweiger Strafverteidiger.
Das vollständig verfaßte Urteil findet sich hier.
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Vergewaltigung übermorgen
Frau K. schreibt mir heute morgen:
Ich habe übermorgen eine Vergewaltigung. Problem ist, dass die Sache schonmal vor 2 Jahren lief.
Ich müßte mir Gedanken machen, wenn ich nicht wüßte, daß Frau K. Strafverteidigerin ist und wie sie das gemeint hat.
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Verteidigung durch Schweigen
Die Ermittler treten auf der Stelle. Auf Anraten ihres Anwaltes verweigert die Beschuldigte die Aussage, nicht nur gegenüber der Polizei, auch gegenüber ihrem psychiatrischen Gutachter.
Über eine extrem schwierige Verteidigung berichtet der Tagesspiegel.
Psychologen sagen, einen solchen Fall habe es in der Kriminalgeschichte noch nicht gegeben. Der Potsdamer Verteidiger Matthias Schöneburg sagt, genau aus diesem Grund habe er die Verteidigung übernommen. Wer seine Handymobilbox erreicht, könnte auf die Idee kommen, er habe sich verwählt. Es meldet sich eine sonore Stimme: „Hier ist der Teufel persönlich, wenn Ihr nicht in die Hölle wollt, sprecht nach dem Piep.“
Es geht um die neun Kinder im brandenburgischen Brieskow-Finkenheerd, für deren Tod die Beschuldigte verantwortlich gemacht wird.
Ein spannender Bericht, der nachdenklich macht. Von Antje Hildebrandt, Frankfurt (Oder), der es gelungen ist, das Niveau einer seriösen Reportage über einen spektakulären Fall nicht zu verlassen.
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Banden junger Frauen gebärden sich wie verrückte Hunde
Was brutales Briefpapier bei jungen Mädchen bewirken kann, kann man in einem Artikel von Ralf Sotscheck in der taz vom 21.11.05 nachlesen.
Es geht um eine Palette von Schreibutensilien, auf denen Goldfische im Küchenmixer zu sehen sind, oder Mädchen, die Jungs mit Steinen bewerfen. Oder um einen Comicstrip auf einem Plastikordner: Im ersten Bild ist ein kleines Haus abgebildet mit der Unterzeile: „Wo ich wohne“. Das zweite Bild zeigt ein großes Haus mit dem Text: „Wo meine snobistischen Nachbarn wohnen“. Im letzten Bild brennt das große Haus, der Kommentar lautet: „Ich mag keine Snobs.“
Naja, wenn ich an die Verzierungen meiner Schreibuntensilien zu meiner Gymnasialzeit Anfang der Siebziger zurückdenke … aus mir ist trotzdem was Ordentliches geworden.
Okokok, ist ja schon gut: … deswegen konnte aus mir ja nichts anderes werden als ein Strafverteidiger. ;-)
Vielleicht werden die Mädels mit den Goldfischen ja irgendwann einmal Direktorinnen von Streichelzoos. Oder Feuerwehrfrauen.
Kein Mitleid für Drecksäcke
Eigentlich wollte ich noch einmal einen freundlichen Bericht über Richter und Staatsanwälte schreiben, als ich auf den Artikel im Tagesspiegel über Blinde im Justizdienst gestoßen bin. Seit meiner Studienzeit in Marburg habe ich blinde Juristen immer sehr dafür bewundert, wie sie sich mit ihrem Handicap arrangieren. Der Artikel beschreibt die Möglichkeiten, die Menschen ohne Augenlicht bei der Justiz haben. Das schien mir eine Meldung hier im Blog wert.
Der Tagesspiegel berichtet zutreffend: Zivilrichter müssen nicht unbedingt sehen können. Strafrichter schon, Staatsanwälte wiederum nicht.
Die Staatsanwältin Kerstin Sauer wollte immer ins Strafrecht, aber auf keinen Fall auf die Seite der Anwälte. „Ich will keine Drecksäcke verteidigen, nur des eigenen materiellen Wohlergehens wegen.“, sagt sie.
Ich habe das Gefühl, daß für Frau Sauer ein Beruf als Korbmacherin, Bürsteneinzieherin oder Besenbinderin geeigneter ist. Vom Beruf eines Organs der Rechtspflege hat sie offenbar keine Ahnung (wenn der TSp. sie richtig zitiert hat).
Ergänzung um 22:36 Uhr:
Offenbar hat der Tagesspiegel Änderungsbedarf gesehen. Der Artikel wurde in Bezug auf das skandalöse Zitat geändert. Nun wird die Staatsanwältin zitiert: „Jeden Verbrecher verteidigen zu müssen, das hätte sie nicht gewollt. “
Ja, was denn nun? Drecksäcke oder Verbrecher? War da nicht mal die Rede von einer Unschuldsvermutung?? Ich verteidige jedenfalls keine Verbrecher, meine Mandanten sind unschuldig – bis sie rechtskräftig verurteilt worden sind. Frau Staatsanwältin, bitte lassen Sie sich noch mal Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlesen!
Sexualstrafsachen
Aus meinem Plädoyer:
Einer besonderen Betrachtung wert ist die Verteidigung von Beschuldigten, denen Sexualstraftaten, vor allem an Kindern, zur Last gelegt werden. Der Verteidiger wird sich hier besonders prüfen, ob er in der Lage ist, sich für den Klienten zu engagieren.
Oft begehen gerade auf diesem Gebiet Täter aber aus einer unnatürlichen Veranlagung oder psychischen Störung heraus schlimmste Verbrechen.
Das kann manchem Anwalt die Ablehnung der Verteidigung nahelegen. Er sollte aber bedenken, daß diese beklagenswerten und oft verzweifelten Menschen für ihre Veranlagung oft nichts können und für ihre Taten nicht oder nur beschränkt verantwortlich sind oder wenigstens Anspruch auf Zubilligung mildernder Umstände in reichlichem Maße haben. Es kann sehr viel für sie zu tun sein, besonders wenn eine aufgebrachte Öffentlichkeit sich des Falles schon bemächtigt hat.
Zitiert nach Prof. Dr. Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers
1. Auflage 1969
Das hat den Protokollführer zum Nachdenken gebracht. Ich hoffe, auch das Gericht.
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Vertrauensbruch im Strafprozeß
Die Abrede über den Verfahrensausgang, der „Deal“, ist mittlerweile aus dem Gerichtssaal nicht mehr wegzudenken. Die StPO sieht ihn zwar nicht vor, die Gespräche zwischen Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung sind gleichwohl täglich Praxis. Und daß das gut so ist, hat auch der BGH in seiner großen Weisheit eingesehen.
Über einen Beinahe-Absturz einer Verfahrensabrede berichtet Udo Vetter in seinem lawblog: Die Einigung steht, das Ergebnis ist abgesprochen, der Angeklagte geht in Vorleistung und dann: Die Gegenleistung durch Staatswalt und Richterin erfolgt abredewidrig nicht vollständig.
Für mich setzt die Abrede – egal ob sie nun BGH-gemäß protokolliert wird oder nicht – ein hohes Maß an gegenseitigem Vertrauen und Respekt voraus. Wird ein einmal gegebenes Versprechen gebrochen, wird der Angeklagte und sein Verteidiger nicht respektiert, dann ist es durchaus angemessen, den Namen dieser Rechtsbrecher deutlich zu benennen. Und zwar so, daß künftig im Sprengel jeder weiß: Man mit diesem Richter und/oder mit diesem Staatsanwalt kann man keinen Deal mehr machen.
Sollen sie doch absaufen mit ihren Arbeitspensen.Wer einmal lügt, dem glaubt man nicht …