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Strafrecht
Mehr als 80 Prozent der Täter nichtdeutscher Herkunft
In der Direktion 4 (Steglitz-Zehlendorf und Tempelhof-Schöneberg) wurden 271 Tatverdächtige ermittelt, von denen 137 einen deutschen Pass hatten. Doch von diesen 137 stammen laut Polizei nur 48 aus Deutschland. 36 sind aus der Türkei, 34 aus dem Libanon, der Rest kommt aus anderen Staaten. „Nichtdeutsche oder Deutsche nichtdeutscher Herkunft“ machen 82,3 Prozent der Täter aus, heißt es in dem Bericht.
In der Direktion 3 (Mitte) sind 85 Prozent der Täter nichtdeutscher Herkunft.
Die für Neukölln zuständige Direktion 5, die auch für Friedrichshain zuständig ist, kommt auf 71,6 Prozent.
Unter den Vielfachtätern stellen Ausländer dort fast schon 100 Prozent: In der Direktion 5 haben nur drei von 130 Intensivtätern nach Angaben eines Ermittlers einen deutschen Namen.
Quelle: Tagesspiegel, der aus einem Bericht des Landeskriminalamtes zitiert.
Übrigens: Noch viel mehr als 80 Prozent aller Menschen sind Nichtdeutsche.
Die Finanzverwaltung und die Geldbußen
Ich weiß nicht, warum ich mich immer wieder darüber ärgere. Obwohl das Thema auch hier hinreichend bekannt ist. Finanzverwaltungen sind eben dazu eingerichtet, den Bürgern mit allen Mitteln das Geld aus der Tasche zu ziehen und in das Staatssäckel umzuleiten.
Aber es gibt immer wieder neue Varianten, mit denen die Finanzverwaltung es schafft, einem Bürger das letzte bisschen Einsicht, daß ein Staat nicht ohne Steuern leben kann, nahezu mit dem Kantholz rausprügelt.
In einer Steuerstrafsache ist es mit nach zähem Ringen gelungen, die Steuerfahndung zur Einstellung des Verfahrens zu bewegen. Und das, obwohl die Sach- und Rechtslage für meine Mandantin hervorragend aussah. Nur: Ihr fehlten die Nerven für eine Hauptverhandlung.
Nun gut, dann sollte die Auflagenzahlung, die nach § 153 a StPO zu zahlen war, wenigsten einer gemeinnützigen Organisation zugute kommen. Unsere Kanzlei schlägt in diesen Fällen immer den Jugendhof Brandenburg vor, der sich hervorragend um kleine Jugendliche mit großen Problemen kümmert.
Diesem Vorschlag wurde von der Steuerfahndung in folgender Weise entgegen getreten:
So unterstützenswert der von lhnen benannte Verein auch sein mag, so muss ich lhnen leider mitteilen,dass sämtliche durch brandenburgische Finanzämter verhängte Geldauflagen im Sinne des § 153 a StPO ausschließlich der Landeskasse zugeführt werden. (Erlaß des Ministeriums der Finanzen Brandenburg vom 28.4.1992 III/3 S. 0722 – 1/92)
Wenn es nach mir ginge, wäre das nun der Anlaß für die Mitteilung, daß die Steuerfahndung doch bitte eine Anklageschrift schreiben und das Amtsgericht Königs Wusterhausen dann gleich mal 5 Hauptverhandlungstermine anberaumen mag, um den Sachverhalt gründlich aufzuklären. Aber leider macht die Mandantin da nicht mit.
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Phishing – wohlklingend formuliert
So schön kann der Versuch klingen, eine Straftat zu begehen:

Besten Dank an Klaus Stanek-Nierenz aus der Kanzlei Nierenz & Felbecker für die Überlassung dieses wunderschönen untauglichen Versuchs.
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Zum Wochenausklang
In Deutschland leben die Prozeßbeteiligten während eines [Straf-]Verfahrens nicht in Quarantäne, um die richterliche Entscheidung keimfrei zu halten. Der Schmutz gehört zum Leben.
Frank Wilmes in seinem Aufsatz: Über die Notwendigkeit von Public Relations in Strafprozessen
(StraFO 2007, 11 <12>)
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Der Verteidiger von Kurnaz
Der Tagesspiegel berichtet in seiner heutigen Ausgabe über Bernhard Docke, Jahrgang 1955, Fachanwalt für Strafrecht in Bremen:
Eines Tages vor fünf Jahren kam eine Türkin in seine Kanzlei: Sie hieß Kurnaz, ihr Sohn war in Guantanamo. Der Bremer Anwalt Bernhard Docke und sein schwierigster Fall.
Bemerkenswert finde ich die persönlichen Veränderungen, die er durch diesen Fall erfahren hat:
Nachdem er hautnah erlebt hat, „dass ein Staat mit nackter Willkür jemanden wie einen Vogelfreien behandeln kann“, schätzt er mehr denn je „den Wert rechtsstaatlicher Errungenschaften“. Wenn sie denn zum Zuge kommen.
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Mit einem 300-Euro-Schein bezahlen?
Die 50-jährige Frau wollte den Wasserkocher bezahlen. Mit einem 300-Euro-Schein. Das führte zu einem Strafverfahren. Denn: Diese Stückelung gibt es nicht. Das konnte sie nicht wissen, sie hatte ja nur einen Sonderschulabschluss.
Nicht aufgefallen ist ihr auch, daß nackte Frauen die Blüte zierten, statt Europa „Eros“ auf dem Schein prankte und die Sterne der Europafahne sich als Herzchen entpuppten.
Das Strafverfahren wurde eingestellt. Gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 500,00 Euro. Das geht dann ja locker mit zwei 250er-Scheinen.
Die Frau hat Glück gehabt, denn bei Geldfälschung reagiert der Staat empfindlich. Auch das Inverkehrbringen von Falschgeld ist verboten. Das Strafmaß des § 146 StGB ist heftig: Zwischen 1 und 15 Jahren im „Normalfall“. Das lohnt nicht wegen erotischer 250 oder 300 Euro.
Quelle der Nachricht: taz vom 27.1.2007
Der Knastflüchtling auf dem Dach
Was dort oben wirklich geschah, sieht man hier.
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Zwei auf einen Streich
Die Gewitztheit der Beamten der Autobahnpolizei und ein falscher Name führte gestern Nachmittag zur Vollstreckung von zwei Haftbefehlen. Gegen 16 Uhr fiel den Polizisten auf dem Tempelhofer Damm in Tempelhof ein Mann in seinem Wagen auf, der zu schnell unterwegs war. Sie hielten ihn an und überprüften ihn. Dabei legte der Autofahrer zwei Bank- bzw. Kreditkarten vor und gab an, der 29-jährige Inhaber dieser Karten zu sein. Bei einer Nachfrage ergab sich, dass dieser 29-Jährige mit Haftbefehl gesucht wurde, da er eine Geldstrafe aus einer Verurteilung noch nicht bezahlt hatte. Als dem Angehaltenen dies mitgeteilt wurde, nannte er seinen richtigen Namen. Der in Wahrheit 28-Jährige äußerte, dass nach ihm aus anderem Grund gefahndet werde. Das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt suchte ihn wegen einer beabsichtigten Abschiebung. Nun riefen die Beamten den 29-Jährigen an und fragten ihn, ob er seine Kreditkarten auf der Polizeiwache abholen möchte. Als er dort erschien, wurde auch er festgenommen
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Gewitzheit der Beamten gepaart mit Dusseligkeit der Beschuldigten führt eben zu solchen Ermittlungserfolgen. Mich würde jetzt noch interessieren, ob wegen der Kredit-Karte gegen den Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Verbreitung von KiPo eingeleitet wird. Dann könnten die Ermittler gleich drei Kerzlein anzünden …
Berliner Strafverteidiger gegen Mikado-Rasterfahndung
Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat eine Presseerklärung zum Thema Mikado herausgegeben:
Auch bei Ermittlungen im Bereich der Kinderpornografie darf der Zweck nicht die Mittel heiligen
Der als Schlag gegen die Kinderpornografie gefeierte Fahndungserfolg der Staatsanwaltschaft Halle begegnet erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
Ich habe den vollständigen Wortlaut der Presseerklärung im Weblog der Vier Strafverteidiger zitiert.
Gerichtliche Überprüfung der Mikado-Rasterfahndung
Dem Düsseldorfer Verteidiger Udo Vetter ging das wohl zu weit, daß man seine Kreditkarten dahingehend überprüft, ob er damit den Bezug von kinderpornografischen Bildern und Videosequenzen bezahlt hat.
Deswegen hat er gerichtliche Hilfe in Anspruch genommen, um feststellen zu lassen, daß die Staatsanwaltschaft nicht einfach mal eben so in seine Grundrechte eingreifen kann, weil ihr augenscheinlich gerade nichts Besseres einfällt, als die halbe Menschheit unter Verdacht zu stellen. Die Antragsschrift hat Rechtsanwalt Udo Vetter in seinem LawBlog veröffentlicht.
Der Zweck – unzweifelhaft ein guter – heiligt aber nicht das Mittel der de-facto-Abschaffung des Rechtsstaates bzw. wesentlicher Teile von ihm – zum Beispiel das der Würde des Menschen (Art. 1 und 2 Grundgesetz) entwachsene Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Ich habe den Hinweis des Kollegen, seine Antragsschrift sei frei von seinen Rechten, verstanden und im eigenen Namen einen ähnlichen Antrag beim Amtsgericht Halle gestellt. Denn auch ich mag es nicht, wenn man mir de facto einfach mal so unterstellt, ich hätte eine Straftat begangen, um an meine Daten heranzukommen.
Ich habe daher beantragt,
im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht
festzustellen, dass die Datenabfrage der Staatsanwaltschaft Halle bei bundesdeutschen Kreditkarten und Abrechnungsunternehmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Mikado“ rechtswidrig war.
Mir ist bekannt, daß das Prozeßrecht für diese Art der Verfahren grundsätzlich keine mündliche Verhandlung vorsieht. Unzulässig aber wäre eine öffentliche Gerichtsverhandlung sicherlich auch nicht. Vielleicht hat das Gericht ja den Mut dazu, dieses Thema in der Öffentlichkeit zu diskutieren. Dafür fahre ich dann auch gern einmal nach Halle.
Besten Dank an den Kollegen Vetter für die Vorlage.