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Strafrecht
Haftbefehl wegen Puddingwerfen
Geplant: Berlin. Bombenanschlag auf US-Vizepräsidenten – Elf Verschwörer gefaßt.
Mit Bomben und hoch explosiven Chemikalien, mit Sprengstoff gefüllten Plastikbeuteln – von den Terroristen „Mao-Coktail“ genannt – und Steinen haben Berliner Extremisten einen Anschlag auf den Gast unserer Stadt vorbereitet.
Quelle: Bild
Darauf beantragte die Staatsanwaltschaft mit folgender Begründung den Erlaß eines Haftbefehls:
Die Beschuldigten gehören einem extremistischen Personenkreis an, deren erklärtes Ziel es ist, durch gezielte Propaganda und Protestaktionen sowie öffentliche Demonstrationen gegen die bestehenden politischen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland und Westberlin zu protestieren. Sie haben in Übereinstimmung mit den Zielen dieser Personengruppe Verbindung zu Institutionen und Stellen außerhalb des Geltungsbereichs der hiesigen Strafprozeßordnung und sind daher in der Lage, sich jederzeit ungehindert durch ihre Übersiedlung in den sowjetisch besetzten Teil Deutschlands oder des Auslands der Strafverfolgung zu entziehen.
In Freiheit befindlich würden die Beschuldigten die in Frage kommenden Beweismöglichkeiten für die Sachaufklärung und Überführung an der vorgesehenen Aktion durch gezielte Absprachen untereinander verhindern, da ein Teil der Obenangeführten in Wohngemeinschaft (so. Kommune) miteinander lebt.
Quelle: Ermittlungsakte zu 1 P Js 236/67, Blatt 113-115
Dem Antrag wurde nicht entsprochen. Es ging den „Terroristen“ um das Werfen von Pudding, Kuchen, Mehltüten und Superbällen. Am 6. April 1967. Anläßlich des Besuches des US-Vizepräsidenten Humphrey in Berlin.
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(Zitiert nach/aus: Ulrich Enzensberger, Die Jahre der Kommune I)
Foto: pixelio.de
In Tegel stinkt’s
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In der Justizvollzugsanstalt Tegel ist es für die Häftlinge nicht nur ganz schön eng, einigen stinkt es auch. Und zwar nach Schimmel.
Quelle und mehr: taz 5.4.07
Foto: pixelio.de
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Berliner Knackis schmoren länger
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In keinem anderen Bundesland sitzen Gefangene so lange ein wie in Berlin. Selbst Bayerns Häftlinge kommen früher auf freien Fuß. Grüne: Knästen mangelt es an Personal für die Resozialisierung
Schon lange geht die Klage in der Stadt: Berlins Knäste sind zum Bersten voll. Kein Wunder, könnte man jetzt meinen: Was die Praxis der vorzeitigen Haftentlassung betrifft, ist Berlin bundesweites Schlusslicht.
Nach aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamts können lediglich 9,15 Prozent der Berliner Häftlinge vor Ablauf ihrer Freiheitsstrafe den Knast verlassen. Am frühesten entlässt Schleswig-Holstein: Dort kommt fast jeder dritte Häftling vorzeitig auf freien Fuß. Und selbst Bayern lässt 19,61 Prozent der Häftlinge früher gehen. Der Bundesschnitt liegt bei 18,65 Prozent.
Quelle: Felix Lee in der taz
Justizsprecherin Barbara Helten meint dazu:
Kommt es zu einer Haftentlassung, müssten die Häftlinge dem auch zustimmen. Sie habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass viele darauf verzichten.
Ah-ja. Und Käse ist ein Gemüse!
Liegt es vielleicht daran, daß die Häftlinge in den meisten Fällen keinen Verteidiger haben, der ihre Interessen bei den Strafvollstreckungskammern des Landgerichts vertritt? Es wird wohl so sein, weil Häftlinge einerseits einen Verteidiger nicht finanzieren können. Andererseits wird kein Pflichtverteidiger bestellt; aus Kostengründen.
Foto: pixelio.de
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Klassenjustiz
Im Lawblog beschwert sich „Thomas“ über eine angebliche „Klassenjustiz“:
Hier entscheidet einzig alleine der Geldbeutel. Das ist traurig.
Thomas kritisiert, daß nur der, der seinen Verteidiger (ausreichend) bezahlen kann, zu seinem Recht kommt. Diejenigen, die die Mittel nicht haben, werden verurteilt und weggeschlossen.
Ich habe mir ein weiteres Mal Gedanken über dieses Thema gemacht. Mir fällt keine Alternative zu dem jetzigen System ein: Wer eine gute Leistung haben will, muß dafür auch gute Gegenleistung bringen. Die Grundversorgung ist nun einmal nicht das Optimale.
Wie, lieber Thomas, stellen Sie sich das anders vor? Machen Sie ‚mal einen akzeptablen Vorschlag.
Liegt immer noch …
Aus der selben Ermittlungsakte wie der Liegevermerk:
10.07.2006
Vermerk
Wegen weiterer Abwesenheit der ursprünglichen Sachbearbeiterin KHK’in K*** wurde der Vorgang am heutigen Tage dem neuen Sachbearbeiter zugewiesen.
Hat also mit dem Rumliegen noch was gedauert.
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Liegevermerk
Aus einer Ermittlungsakte:
06.06.2006
Liegevermerk
Die zuständige Sachbearbeiterin ist seit 29.05.06 nicht auf hiesiger Dienststelle, wegen der hohen Vorgangsbelastung und der Dezimierung der Mitarbeiter im Rahmen der WM 2006 kann der Vorgang nicht durch einen anderen Sachbearbeiter übernommen werden.
Wen oder was betrifft denn nun der „Liegevermerk“? ;-)
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Unbekannt mit ein n
Aus einem Polizeibericht:
Auf dem Sichtfenster des Briefes war der Name durchgestrichen und das Wort – unbekannt – vermerkt (unbekannt mit ein – n -).
Pressemitteilung: Nebenklage im Schwurgerichtsverfahren am 1.3.07 beim LG Mainz
Am 1.3.07 beginnt vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Mainz der Prozeß gegen den 56 Jahre alten Wolfgang P.. Er hat am 13.07.2006 seine 19 Jahre jüngere, aus Ungarn stammende Ehefrau erwürgt und ist nun des Totschlags angeklagt.
Noch in der Tatnacht hat der Angeklagte gegenüber der Polizei die Tat eingeräumt. Zum konkreten Tathergang und seinem Motiv hat er jedoch gegenüber den Strafverfolgungsbehörden geschwiegen.
Die Mutter und die Schwester der Getöteten haben sich als Nebenklägerinnen dem Verfahren angeschlossen. Sie werden von den Rechtsanwälten der Kanzlei Hoenig Berlin, Tobias Glienke und Carsten R. Hoenig, vertreten.
Die Angehörigen versprechen sich von der Teilnahme an dem Strafprozeß, Antworten auf ihre Fragen zu finden, wie es zu diesem schrecklichen Ereignis kommen konnte. Sie hoffen, damit Ihre Trauer und den Verlust ihrer Tochter und Schwester besser verarbeiten zu können. Es geht den beiden Hinterbliebenen aber auch um die aktive Teilnahme an dem Verfahren, um auf diesem Wege Einfluß auf das Strafmaß nehmen zu können.
Bislang sind Verhandlungen zwischen dem Angeklagten und den beiden Erbinnen über Schadensersatz und den Umfang des Nachlasses noch ohne Erfolg geblieben. Es fehlen jegliche Informationen über das Vermögen des bis zuletzt erfolgreichen Unternehmers. Auch in dieser Hinsicht soll das Strafverfahren zur Aufklärung beitragen.
Rechtsanwälte
Tobias Glienke und
Casten R. Hoenig, Fachanwalt für Strafrecht
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Flächendeckende Video-Überwachung
Die Überwachung wirkt. Wo die Kameras laufen, passiert weniger.
So ein Sprecher der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die mit den Aufnahmen
gegen Vandalismus vorgehen und Verbrecher abschrecken
wollen.

Habe ich das jetzt richtig verstanden: Die Überwachung führt dazu, daß sich die Vandalen und Verbrecher in den toten Winkel zurückziehen oder nur noch an unüberwachten Orten vandalieren und verbrechen?
Die CDU drängt […] auf eine Ausweitung der Überwachung.
Das ist natürlich dann die konsequente Lösung: Wenn man alles und jeden ständig und überall überwacht, passiert nichts mehr. Oder?
Quelle: taz
Eine Nacht der Gewalt in Berlin
Brutal und rücksichtslos – nach einer Woche, in der Berlin intensiv über Gewaltkriminalität von Jugendlichen, über angeblich zu „weiche“ Justiz und den hohen Anteil ausländischer Täter diskutiert hat, präsentierte die Polizei am Sonnabend die erschreckende Bilanz nur einer Nacht: Jugendliche schlugen zu, Polizisten wurden angegriffen und verletzt, Betrunkene randalierten.
Quelle: Tagesspiegel Online
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