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Strafrecht
Das ausgebrannte Familienauto von Kai Diekmann

Das ist war nicht etwa ein Luxus-Dienstwagen, sondern das Familienauto von Kai Diekmann.
Foto: dpa via Netzzeitung
Nur ganz nebenbei: Das ist kein Bild aus Kreuzberg, sondern aus dem piek-feinen Hamburg.
Überwachung des Anwaltstelefon war rechtswidrig
Verfassungsbeschwerde des Anwalts von El Masri gegen Telefonüberwachung erfolgreich
Der Beschwerdeführer ist anwaltlicher Vertreter des von Dezember 2003 bis Mai 2004 – mutmaßlich von Geheimdienstkreisen – entführten Khaled El Masri. Im Januar 2006 ordnete das Amtsgericht München die Überwachung des Telefon- und Telefaxanschlusses der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers sowie seiner beiden Mobilfunkgeräte an. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass auf Grund der verstärkten Medienberichterstattung über den Fall „El Masri“ damit gerechnet werden müsse, dass die Täter der Entführung telefonisch mit dem Geschädigten oder dem Beschwerdeführer in Verbindung träten, um eine „Lösung des Falles“ zu diskutieren. Das Landgericht München I bestätigte die Überwachungsanordnung. Aufgrund des Ende 2005 (wieder-) erwachten Medieninteresses sei die Annahme des Amtsgerichts nicht zu beanstanden, dass sich dem Täterkreis nahe stehende Personen an den Beschwerdeführer wenden könnten, um Vereinbarungen zu treffen, die den Geschädigten aus dem Blickfeld der Medien nehmen sollten.
Die gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts und des Landgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hob die Entscheidungen auf, da sie den Beschwerdeführer in seinem Fernmeldegeheimnis und seiner Berufsausübungsfreiheit verletzen.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Der in der Anordnung der Abhörmaßnahme liegende Eingriff in das Fernmeldegeheimnis ist nicht gerechtfertigt. Die Maßnahme diente zwar dem legitimen öffentlichen Zweck der Aufklärung und Verfolgung schwerer Straftaten. Der Eingriff war jedoch unverhältnismäßig. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Beschwerdeführer von den Tätern kontaktiert werden würde, war von vornherein so gering, dass die Erfolgsaussichten der Maßnahme außer Verhältnis zur Schwere des Eingriffs standen. Die Umstände, die aus Sicht der Fachgerichte Kontakte zwischen dem Beschwerdeführer und dem Täterumfeld erwarten ließen, sind wenig konkret und tragen lediglich den Charakter von Vermutungen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass das Ende der Entführung schon mehr als eineinhalb Jahre zurücklag. Soweit sich die Fachgerichte auf ein „Ende des Jahres 2005 (wieder-) erwachtes Medieninteresse“ berufen, bleiben die Angaben zu unbestimmt. Das Landgericht setzt sich insbesondere nicht damit auseinander, dass bereits ab Beginn des Jahres 2005, auch in der ausländischen Presse und auch unter Nennung des Namens des Beschwerdeführers, über die Verschleppung des El Masri durch Geheimdienstkreise berichtet worden war. Es ist nicht ersichtlich, weshalb eine Kontaktaufnahme durch die Täter erst und gerade ab Januar 2006 zu erwarten gewesen wäre.
Darüber hinaus verletzt die Maßnahme die Berufsausübungsfreiheit des Beschwerdeführers. Die herausgehobene Bedeutung einer nicht- kontrollierten Berufsausübung eines Rechtsanwalts zum Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Anwalt und Mandant gebietet die besonders sorgfältige Beachtung der Eingriffsvoraussetzungen und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und hätte die Fachgerichte zu einer Ablehnung der Anordnung veranlassen müssen.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 55/2007 des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 2007
Beschluß vom 30. April 2007 – 2 BvR 2151/06 –
Es ist immer wieder eine helle Freude, die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und Ermittlungsgerichte zu beobachten und wie sie anschließend von kompetenten Verfassungsrechtlern kommentiert werden. Manchen Menschen lernen. Andere Menschen weniger.
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Generalbundesdatenantifaschist hackt Polizeiforum
Als Reaktion auf die massive Repression wurde heute anscheinend das Polizeiforum www.german-police.org gehackt. Es wurde augenscheinlich ein kompletter Dump der Datenbank mit allen Internas, inkl. versteckten Foren und private messages der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Quelle: de.indymedia.org
Der Generalbundesdatenantifaschist hinterließ folgendes Statement:
Dieses Forum wurde präventiv vor dem G8-Gipfel beschlagnahmt.
Es gibt ernstzunehmende Hinweise, das sich Teile der Polizeibeamtenschaft im Rahmen des G8-Gipfels staatsterroristisch (gemäß §129a) betätigen wollen, daher sahen wir uns im Namen der Bundesdatenantifa gezwungen umfassende Maßnahmen einzuleiten, um dieser Bedrohungssituation Herr zu werden.
Wir setzen dabei auf die aktive Mithilfe aller Bürgerinnen und Bürger bei der Auswertung der beschlagnahmten elektronischen Daten um vergangene Straftaten aufzuklären und zukünftige Straftaten im Rahmen des G8-Gipfels zu verhindern.
Insbesondere erhoffen wir uns Namen und Anschriften von bisher unbekannten Straftätern zu ermitteln, um diese an die Exekutivorgane der Antiglobalisierungsbewegung weiterzuleiten und eine umfassende präventive Überwachung zu gewährleisten.
Neben dem aktiven Ermittlungshintergrund dieser Durchsuchungsmaßnahme sehen wir auch die Möglichkeit besseren Einblick in Polizeistrukturen zu erlangen und die organisierte kriminelle Polizeiszene besser zu analysieren. Einer unserer Ermittler Vorort sagte dazu: „Wir haben in den Busch geschossen, nun sehen wir weiter, was und wer sich dort bewegt“
Vielen Dank geht an dieser stelle an Bundesinnenminister Schäuble, der die legislative Grundlage für die hier angewandte Form der Online-Durchsuchung maßgeblich mit geschaffen hat.
Da die Auswertung der Daten aufgrund ihrer Masse noch mehrere Wochen in Anspruch nehmen wird, haben wir uns dazu entschlossen den Bürgerinnen und Bürgern eine vorab Version in Form von SQL-Daten zu Verfügung zu stellen. Als bequemere Alternative stellen wir Ihnen eine ältere Version der beschlagnahmten Daten im HTML-Format zum Download bereit.
Besten Dank an die donnernde Katze für den Link.
Offenbar sind die Polizeibeamten, deren Interna nun öffentlich wurden, nicht begeistert davon.
Hausdurchsuchungen mit ohne Verdacht?
Es gibt keine Hinweise auf G-8-Anschläge
Die Bundesanwaltschaft hat nach den Hausdurchsuchungen vergangener Woche eingeräumt, keine Hinweise auf Anschläge gegen den G-8-Gipfel zu haben. „Wir haben keine konkreten Anhaltspunkte für Anschläge am G-8-Gipfel“, sagte der Sprecher der Bundesanwaltschaft, Andreas Christeleit, der taz.
Quelle: taz
Aber man kann ja mal reinschauen, irgendwas findet man schon. Und wenn es ein alter Drucker ist …

Foto: ddp
… oder sonstiges …
… verdächtiges Material wie Computer. Es bestehe der Anfangsverdacht gegen Personen aus dem militanten linksextremistischen Umfeld, eine terroristische Vereinigung gegründet zu haben, sagt ein Sprecher der Bundesanwaltschaft.
Quelle: Tagesspiegel
Na, was denn nun, Frau Generalbundesanwältin?? Haben Sie nun einen Verdacht oder keinen? Oder ist das eigentlich völlig egal, Hauptsache der Zweck ist in Ordnung?
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Beinharte Hinrichtung
„Viel Spaß beim Sterben!“ Es war ein Satz voller Hass, den Rainer K. ( 59) seinem krebskranken Cousin Bernd J. (57) an den Kopf warf. Der rannte daraufhin in seine Wohnung – und holte eine Pistole! Mit sieben Schüssen in Mund, Gesicht und Bauch streckte er Rainer K. wenig später nieder. Die Leiche schrie er an: „Wer ist jetzt tot von uns beiden!?“
Quelle und mehr beim: Berliner Kurier
Wenn es wirklich so sein sollte, daß Bernd J. noch 3 Monate zu leben hat, könnte er lebenslang in Untersuchungshaft sitzen. Haftfähigkeit vorausgesetzt. In drei Monaten gibt es jedenfalls keine Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht.
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Aus Dachrinnen Geld machen
Zwei offenbar professionell agierende Buntmetalldiebe sind der Polizei heute früh ins Netz gegangen. Zivilbeamten des Polizeiabschnitts 56 war gegen 2 Uhr 15 ein weißer VW-Transporter aufgefallen, der ziellos im Bereich Alt-Rudow umher fuhr. Schließlich stoppte der Wagen auf einem Parkplatz an der Rudower Straße. Die beiden 24 und 30 Jahre alten Insassen aus Kreuzberg stiegen über einen Zaun auf das Gelände eines Supermarktes, demontierten mehrere Regenfallrohre vom Gebäude und legten sie in den Transporter.
Als die Diebe mit ihrem Fahrzeug den Parkplatz verlassen wollten, wurden sie von den Beamten gestoppt und festgenommen. In dem Transporter stießen die Fahnder auf weitere Fallrohre, Werkzeuge, Handschuhe und Unterlagen über die Standorte weiterer Lebensmittelmärkte. Das Fahrzeug und die aufgefundenen Beweismittel wurden beschlagnahmt, die Festgenommenen nach erkennungsdienstlicher Behandlung entlassen.
Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de
Das könnte ein teures Hobby gewesen sein: Wenn das Gericht später zum Ergebnis kommt, es handelt sich pro Fallrohr um einen besonders schweren Fall des Diebstahls, gibt es pro Fallrohr mindestens drei Monate Freiheitsstrafe. Liebe Nachahmer: Lohnt nicht!
Die Staatsanwaltschaft und der Pudding
Der Angeklagte wurde vom Amtsgerichts Tiergarten verurteilt, zu 10 Monaten Freiheitsstrafe. Aus den Gründen des Urteils:
Noch ein Wort zu den Strafanträgen der Amtsanwaltschaft in der Hauptverhandlung, da wurde eine Freiheitsstrafe von sage und schreibe zweieinhalb Jahren verlangt. Wie soll man das nennen? Durchgreifen? Konsequente Strafverfolgung? Nein, das nennt man: auf den den Pudding hauen!
Die Urteile des – mittlerweile pensionierten – Richters Rüdiger Warnstedt hatten immer wieder einen hohen Unterhaltungswert – selbst wenn einem Verteidiger bei seiner Prozeßführung manches Mal eine Feder gewachsen ist.
Zitiert aus:
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Marathon in der JVA
Häftlinge und Freizeitsportler sind am Samstag erstmals einen Marathon auf einem Gefängnisgelände gelaufen. Ziel sei es gewesen, Läufer von drinnen und draußen zusammenzubringen, um gegen Aids zu laufen und zudem die Integration zu fördern, sagte eine Sprecherin der Veranstalter im niedersächsischen Wolfenbüttel.
Quelle: taz vom 10.4.2007
Ich weiß ja nicht, ob das so prickelnd war: Eine Marathon-Distanz im Kreis laufen?
Drei Stunden im Kofferraum
Die Fahrer des Mercedes war erst 16 Jahre alt. Der Polizei glaubte ihm nicht, daß er vor wenigen Wochen in seiner früheren Heimat einen Führerschein gemacht und den er nur nicht dabei hätte. Folgerichtig haben die Beamten den Jungen sowie seine 4 Mitfahrer aus dem Auto geholt. Dann wurde der Mercedes geparkt und die Fahrzeugpapiere und Schlüssel sichergestellt.
Etwa drei Stunden später wurden die Polizeibeamten von einem Mitarbeiter eines Automobilclubs zum gleichen Ort gerufen, da er von einer Gruppe Jugendlicher beauftragt wurde, einen hochwertigen „Mercedes“ zu öffnen. Auf die Befragung des 16-Jährigen nach dem Grund gab dieser an, einen weiteren Mitfahrer wegen fehlender Sitze im Kofferraum des Pkw platziert zu haben. Dieser hatte sich zwischenzeitlich bei seinen „Kumpels“ per Handy gemeldet, weil ihn ein menschliches Bedürfnis plagte. Die Beamten befreiten daraufhin den 17-Jährigen mit den sichergestellten Schlüsseln.
Quelle: Polizeiticker auf Berlin.de
Was sind das wohl für „Freunde“, die ihren Kumpel über drei Stunden in einem Kofferraum schmoren lassen. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis erscheint mir da wesentlich weniger verwerflich.

Drei Tage Einzelhaft in einem dunklen Kerker bei Wasser und Brot wären darauf eine durchaus akzeptable Reaktion … ;-)
Foto: Pixelio.de
Der Hütchenspielexperte bei der Polizei
Das neue Konzept der Polizei gegen Hütchenspieler scheint zu greifen: Gestern war keiner zu sehen. Die Polizei hat den Hütchenspielern erfolgreich das Osterfest verdorben.
meldet der Tagesspiegel.
Der Hütchenspielexperte der Polizei, Oberkommissar Peter Hirth, sagte gestern, dass gegen die Spieler mit einem neuen Instrument vorgegangen werde, der sogenannten Aufenthaltsverbotsverfügung.
Das hört sich richtig gefährlich an: Die Aufenthaltsverbotsverfügung des Hütchenspielexperten!
