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Strafrecht
Geringe Menge
Die aktuelle Grenzwerte zur „Geringen Menge“ Cannabis, bis zu der ein Strafverfahren eingestellt werden kann, sind unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern.
Auf dem Stand 01.08.2007 ist die Übersicht beim Deutschen Hanfverband.

Grün ist es in Berlin, Niedersachsen und Bremen: Hier/Dort kann eingestellt werden, wenn nicht mehr als 15 Gramm Cannabis besessen wird. Rot ist es in Baden-Württemberg: Mehr als drei Konsumeinheiten führen zur Bestrafung. Bis zu 6 Gramm werden in den übrigen Bundesländern „akzeptiert“.
Aber Vorsicht – der Hanfverband warnt zutreffend:
Hessen, Berlin, Sachsen und das Saarland haben Regelungen erlassen, die eine Grenze festsetzen bis zu der „das Verfahren grundsätzlich einzustellen ist“ – das so genannte „Modell Untergrenze“. Die anderen Länder folgen mit ihren Vorschriften dem „Modell Obergrenze“ und haben einen Grenzwert geschaffen bis zu dem „eine Anwendung des § 31 a BtMG in Betracht kommt“.
Das heißt, dass ein Staatsanwalt in Bayern auch bei einer verschwindend geringen Menge Cannabis ein Verfahren „eröffnen kann“, wenn er es für geboten hält, während sein Kollege in Berlin ein solches Verfahren „einstellen muss“.
Grafik: hanfverband.de
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Unheilbar
Aus dem psychiatrischen Sachverständigengutachten über einen 23-jährigen Mann, dem die Staatsanwaltschaft eine versuchte Vergewaltigung zur Last legt:
Ohne Behandlung sind Taten wie die hier beschuldigte nicht nur möglich, sondern auch kurzfristig sehr wahrscheinlich, so dass die Voraussetzungen aus psychiatrischer Sicht für die Unterbringung in den Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB gesehen werden.
Problematisch dabei ist, dass es sich bei der Störung des Untersuchten, wie es schon in früheren Arztberichten geschildert wurde, um eine nicht zu behebende handelt. Das frühgeschädigte Gehirn lässt sich nicht heilen.
Bei durchschnittlicher Lebenserwartung bedeutet dies: Gute 50 Jahre hinter Gitter.

Und die Ursache?
Eine Störung in der Hirnentwicklung während der Embryonalzeit, sehr wahrscheinlich aufgrund der Alkoholerkrankung der Mutter.
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei
Das kann auch dem seriösesten Verwaltungsrechtler passieren: Die Durchsuchung der Kanzlei durch die Strafverfolgungsbehörden. Wie sich der Rechtsanwalt dabei verhalten sollte, hat die Rechtsanwaltskammer Berlin in einem Merkblatt (pdf) veröffentlicht, welches vom Kollegen Dr. Eckhart Müller entwickelt wurde.
Das vierseitige Merkblatt enthält eine ganze Menge wichtiger und richtiger Informationen. Wer sich das alles nicht merken möchte, kann sich auf vier Punkte beschränken:
-
1. Schweigen!
2. Schweigen!
3. Schweigen!
4. Einen gestandenen Strafverteidiger anrufen.
Meine Erfahrungen mit der Verteidigung von Rechtsanwälten hat mir allerdings gezeigt, daß es Anwälten noch viel schwerer fällt zu schweigen als „normalen“ Verdächtigen. Durch enorme Geschwätzigkeit fallen insbesondere Strafverteidiger auf. ;-)
Unschuldsvermutung
Man habe ihnen Papiere und Handys abgenommen. Sie hätten sich vor laufender Überwachungskamera ausziehen müssen. Später seien sie gefesselt in Polizeigewahrsam abgeführt und in Einzelzellen gesteckt worden.
Der Verdacht ist entstanden durch ein defektes Banknotenlesegerät, einen 500-Euro-Schein und wegen der Nationalität bzw. der Hautfarbe des Kunden.
Warum regt sich die Öffentlichkeit denn so auf? Nur, weil es hochgestellte Politiker erwischt hat, die unschuldig in die Maschinerie geraten sind?
Das ist doch das ganz normale Programm, gehört quasi zum Alltagsgeschäft. Wenn es sich um einen Kreuzberger Obdachlosen gehandelt hätte (ok: und einen 50-Euro-Schein) hätte die taz kein Wort darüber geschrieben.
Angst vorm Hund
Aus einer Ermittlungsakte:
1. Versuch:
Am heutigen Tag wurde gemeinsam mit KHK G. und KK’in H. die N-str. 15 in Berlin zwecks Durchsuchung der Wohnräume des Beschuldigten aufgesucht.
Hierbei wurde zielgerichtet der linkte Seitenflügel betreten, wo sich die Wohnung im 2. OG rechts befindet. An der Wohnungstür ist kein Namensschild angebracht und die Klingel ist außer Funktion. Bereits beim Herantreten an die Wohnungstür und insbesondere beim Klopfen gegen die Tür, machte sich nach dem Verhalten zu entnehmen ein größerer Hund bemerkbar. Nach längerem Klopfen und so wie sich das Tier verhielt, konnte davon ausgegangen werden, dass sich in der Wohnung keine Person aufhielt.
Von der Absicht, die Wohnung zu durchsuchen, wurde auf Grund der gegebenen Situation vorerst abgesehen.
2. Versuch, 3 Wochen später
Bezug nehmend auf die vorangegangenen Ermittlungen, wo bekannt wurde, dass bei einer Wohnungsdurchsuchung beim Beschuldigten mit einem nicht ungefährlichem Hund zu rechnen ist, wurde für die heut durchzuführende Wohnungsdurchsuchung eine Mitarbeiterin des Hundefangs gleich mit hinzugezogen.
Da sich wie schon beim letzten Hausbesuch nur der Hund in der Wohnung bemerkbar machte, wurde der Schlüsseldienst gerufen, welcher dann die Türöffnung vornahm.
Außer einem ausgewachsenen weiß / braunen Pitbull und einem weiteren Pitbull (Jungtier), war niemand in der Wohnung.
Na bitte. Geht doch. :-)
Trotz Freispruchs kein Versicherungsschutz
Versicherungen müssen bei Brandstiftung nicht zahlen – das ist klar. Doch sie sind oft auch dann fein raus, wenn ein Beschuldigter in einem Prozess freigesprochen wird, weil die Beweislage dünn ist. Denn dem Straf- folgt oft ein Zivilprozess, und da zählen neue Erkenntnisse.
schreibt das Handelsblatt. Und bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg (Az.: 1 U 74/06).
Trotz des Freispruchs vom Vorwurf der Brandstifung wollte der Versicherer nicht regulieren.
So kam es zum Zivilprozess. Und der brachte Neues zu Tage. Die Frau hatte nämlich kurz vor dem Brand in einem Brief an ihre Tochter angedeutet, sie wolle jemanden mit der „Beseitigung“ ihres baufälligen Hauses beauftragen. Anders als im Strafverfahren lag dieser Brief dem Zivilgericht als Beweismittel vor. Das Schreiben werteten die Richter als klares Indiz dafür, dass die Frau selbst hinter der Brandstiftung steckte. Folglich muss die Versicherung keinen Cent zahlen.
Auch in diesen Fällen wird deutlich, daß im Zivil- und im Strafrecht mit zweierlei Maß gemessen wird. Beide Rechtsgebiete ähneln sich zwar wie ein Fußballspiel dem Handballspiel: Beides sind Ballsportarten, an den Mannschaften beteiligt sind. Aber wehe, ein Handballspieler tritt nach dem Ball oder ein Fußballspieler faßt den Ball mit der Hand an.
So kann es kommen, daß ein und derselbe Lebenssachverhalt von den unterschiedlichen Gerichten auch unterschiedlich behandelt wird.
Noch ein abschließender Rat an die geschätzte Leserschaft: Machen Sie es Ihrem Verteidiger nicht unnötig schwer. Verzichten Sie möglichst darauf, die Begehung von Straftaten vorher schriftlich anzukündigen. ;-)
Hinweis gefunden im Pressespiegel der Deutschen Versicherungsbörse
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Räuberischer Diebstahl, erst bei Karstadt, dann vor Gericht
Am 31. August 2006 wird Christel P.* beim Diebstahl von Büchern bei Karstadt, Hasenheide, erwischt. Am Kottbusser Damm stellen zwei Kaufhausdetektive die kinderlose Erzieherin und Wiederholungstäterin. Sie halten sie Arm fest. Doch Christel P.* ruft um Hilfe, schlägt um sich und tritt den Leuten vom Sicherheitsdienst gezielt nach dem Geschlecht. – Eine Menschenansammlung solidarisiert sich, die Luft wird dünn für die Securityleute.
Barabara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über einen Räuberischen Diebstahl von Büchern, mit glimpflichem Ausgang – für die Detektive und für die Angeklagte.
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Lehrerin verursacht tiefe seelische Krise eines Schülers
Ein Kollege berichtete auf der Mailingliste für Rechtsanwälte über folgenden Fall:
Lehrerin verlangt von einem 14-jährigen Schüler, der mit einer leeren Plastikflasche umhergeworfen hat, dass dieser die Plastikflasche in einen Papierkorb entsorgt. Der nächste Papierkorb ist im Vor-Vorraum zur Mädchentoilette. Die Lehrerin besteht darauf, dass der Schüler die Flasche dort entsorgt. Einzige „Gewaltanwendung“ ist das angebliche Versperren des drei Meter breiten Rückweges zu seinen Kumpeln, bis er die Flasche in den Papierkorb geworfen hat. Er entsorgt die Flasche dort „um keinen Ärger zu bekommen“.
Die Mutter des Schülers sieht ihren armen pubertierenden Sohn in eine tiefe seelische Krise gestürzt und hat Strafanzeige wegen Nötigung erstattet.
Ich habe großes Mitgefühl. Zum einen mit dem armen Kollegen, der sich mit so einem Zeug auseinandersetzen muß. Zum anderen aber auch mit dem Staatsanwalt, der das nun auch noch ernsthaft kommentieren muß.
Gerichtsbericht – „Gerhard Schröder“ erpresst die Bahn
Am 7. Februar 2007 fordert der verheiratete Informatiker Ciro St. (46), Vater zweier Kinder, in einem Erpresserschreiben von der Deutschen Bahn AG zwei Millionen Euro. Er unterzeichnet mit „Gerhard Schröder“ und droht mit Anschlägen auf das Schienennetz der Bahn. Am 21. Februar 2007 scheitert sein Coup bei der Geldübergabe am Saupark Springe. – Ciro St. droht jetzt nach § 253 StGB eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.
Barbara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über einen gescheiterten Erpressungsversuch und schildert eindrucksvoll, wie (oder besser: dass) man eine Erpressung nicht durchführen sollte.
Am 5. Juni 2007 wird das Urteil der 3. Strafkammer des Landgerichts Berlin erwartet. Das geschilderte Nachtatverhalten deutet auf eine recht milde Strafe hin, zumal die 3. Strafkammer durchaus für ein gewisses Augenmaß bekannt ist.
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Autobrände in Kreuzberg
Auch in der Nacht zu Sonntag sind in Berlin wieder Autos angezündet und schwer beschädigt worden. Wie die Polizei mitteilte, bemerkten Anwohner zunächst gegen 1.25 Uhr in einem Hof in der Adalbertstraße in Mitte einen brennenden Mercedes. Die alarmierte Feuerwehr löschte den Brand schnell. Rund eine Stunde später brannte in der Köpenicker Straße in Kreuzberg ein weiteres Fahrzeug. Ein daneben stehender Wagen wurde durch die Brandhitze beschädigt. In der direkten Umgebung nahm die Polizei wenig später acht Menschen im Alter zwischen 21 und 38 Jahren fest. In beiden Fällen ermittelt der Staatsschutz. Seit Beginn des Jahres wurden in Berlin insgesamt mehr als 50 Brandanschläge auf Autos verübt. Wie bei den aktuellen Fällen wurde bei vielen dieser Taten ein politischer Hintergrund nicht ausgeschlossen.
Quelle: DPA, DDP via taz
Die festgenommenen acht Personen wurden zwischenzeitlich wieder auf freien Fuß gesetzt.
Nebenbei: Den Schaden an den Fahrzeugen wird nicht durch eine Teilkaskoversicherung ersetzt. Nur die Vollkasko-Versicherung liefert (teilweise) Ersatz. Dasselbe gilt übrigens auch für die Autos, die nur zufällig neben dem angezündeten Fahrzeug geparkt waren.
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