Unbekannt mit ein n

Aus einem Polizeibericht:

Auf dem Sichtfenster des Briefes war der Name durchgestrichen und das Wort – unbekannt – vermerkt (unbekannt mit ein – n -).

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

2 Antworten auf Unbekannt mit ein n

  1. 1
    RA J. Pauleit says:

    Na, wer das ein -n- wohl vermerkt haben tut? :-)

  2. 2
    Andy says:

    Also „ubekant“? Oder „unbekat“? ;)