Die Finanzverwaltung und die Geldbußen

Ich weiß nicht, warum ich mich immer wieder darüber ärgere. Obwohl das Thema auch hier hinreichend bekannt ist. Finanzverwaltungen sind eben dazu eingerichtet, den Bürgern mit allen Mitteln das Geld aus der Tasche zu ziehen und in das Staatssäckel umzuleiten.

Aber es gibt immer wieder neue Varianten, mit denen die Finanzverwaltung es schafft, einem Bürger das letzte bisschen Einsicht, daß ein Staat nicht ohne Steuern leben kann, nahezu mit dem Kantholz rausprügelt.

In einer Steuerstrafsache ist es mit nach zähem Ringen gelungen, die Steuerfahndung zur Einstellung des Verfahrens zu bewegen. Und das, obwohl die Sach- und Rechtslage für meine Mandantin hervorragend aussah. Nur: Ihr fehlten die Nerven für eine Hauptverhandlung.

Nun gut, dann sollte die Auflagenzahlung, die nach § 153 a StPO zu zahlen war, wenigsten einer gemeinnützigen Organisation zugute kommen. Unsere Kanzlei schlägt in diesen Fällen immer den Jugendhof Brandenburg vor, der sich hervorragend um kleine Jugendliche mit großen Problemen kümmert.

Diesem Vorschlag wurde von der Steuerfahndung in folgender Weise entgegen getreten:

So unterstützenswert der von lhnen benannte Verein auch sein mag, so muss ich lhnen leider mitteilen,dass sämtliche durch brandenburgische Finanzämter verhängte Geldauflagen im Sinne des § 153 a StPO ausschließlich der Landeskasse zugeführt werden. (Erlaß des Ministeriums der Finanzen Brandenburg vom 28.4.1992 III/3 S. 0722 – 1/92)

Wenn es nach mir ginge, wäre das nun der Anlaß für die Mitteilung, daß die Steuerfahndung doch bitte eine Anklageschrift schreiben und das Amtsgericht Königs Wusterhausen dann gleich mal 5 Hauptverhandlungstermine anberaumen mag, um den Sachverhalt gründlich aufzuklären. Aber leider macht die Mandantin da nicht mit.

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