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Strafrecht
Besser nicht
Es gibt Mandate, die man einfach nicht annehmen darf.
urteilte der Richter am Amtsgericht Tiergarten über einen Rechtsanwalt, dem vorgeworfen wurde, einem mutmaßlichen Autodieb geholfen zu haben, von dem Eigentümer des Wagens Lösegeld für die Rückgabe des Autos zu verlangen.
Darüber berichtet heute die Berliner Morgenpost.
Dem Anwalt war im Dezember 2006 von einem Mandanten mitgeteilt worden, er wisse, wo sich ein gestohlener Mercedes im Wert von 20.000 Euro befinde. Es sei ihm auch bekannt, dass der Eigentümer bereit sei, für die Rückgabe des Autos 5.000 Euro zu zahlen. Von dieser Summe solle der Anwalt ein Honorar von 1.190 Euro erhalten.
Der Rechtsanwalt hatte daraufhin mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen und die Übergabe des Wagens gegen Zahlung von 5.000 Euro vereinbart.
Die Strafverfolger strebten eine Verurteilung wegen einer gemeinschaftlich begangenen Erpressung an; das Gericht meinte aber, dies sei eine Begünstigung.
Dem verurteilten Anwalt kann diese Unterscheidung egal sein. Spannend ist jedoch die Frage, ob der Nachweis gelungen ist, daß der Anwalt in voller Kenntnis, daß sein Mandant ein ganz schlimmer Finger ist, das Mandat bearbeitet hat. Ein „Er hätte es wissen müssen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen.“ reicht für die Verurteilung eines Anwalts nicht aus. Mal schauen, ob die Entscheidung rechtskräftig wird.
Aber unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz: Von solchen geruchsintensiven Mandaten sollte ein seriöser Anwalt die Finger lassen, insoweit gebe ich dem Richter Recht.
Variante des „Geschäftsvorschlages“
Ich muß schon sagen, tolle Ideen haben die Jungens, die ohne Arbeit an das Geld anderer Leute kommen wollen. Soeben erreicht mich die nachfolgend zitierte Offerte:
Schöne Grüße,
ich bitte Sie um Nachsicht für ein dringendes Geschäft.Ich bin mir sicher das diese Geschäft eine enorme Interesse für Sie ist und auch zu unsere Beiden Vorteil ist.
Ich bin im Besitz einer privilegen Information über eine riesige Summe die von unserem verstorbenen Kunden Herrn Dr. Peter Hanson, in unsere Bank Filiale hinterlegt wurde.
Wir würden Sie gerne als einen Erben einsetzen, da es in unserem Bank Rekord keine vorhandenen Erben eingetragen sind.Wenn Sie Interesse haben für dieses Geschäften, bitten wir Sie uns eineAntwort, wo wir Ihnen alles weitere mitteilen können.
Mit freundlichen Grüßen
Mr.Joseph Peters
Die eMail stammt von „Herr : Joseph Peters“ j_peters54@libero.it und ist gerichtet an „undisclosed-recipients“. Besonders klug erscheint mir dieser Herr Peters nicht zu sein.
Und überhaupt: Die Frage der Erbschaftssteuer, die ich gegebenfalls zu zahlen hätte, müßte ja auch noch geklärt werden. Aber ob diese Steuer bei Geldwäsche auch anfällt? ;-)
Streik des ÖPNV
Der Streik betrifft alle: Die, die einfach aufs Auto umsteigen können, stehen im Stau – und die, die heute Verständnis haben, bezahlen morgen die höheren Ticketpreise.
Quelle und ein Pro ./. Contra: Tagesspiegel
Der Streik hat auch Einfluß auf die Kriminalitäts-Statistik: Die Anzahl der Straftaten namens „Erschleichen von Leistungen“ (vulgo: Schwarzfahren) wird signifikant abnehmen, je länger der Streik dauert. Das ist doch mal was Positives. ;-)
Beteiligung an einer Geldwäsche
Wer wissen will, wie man Geld wäscht, kann sich auf diese eMail, die mich gestern erreicht hat, melden. Nur Vorsicht: Die Kosten der Verteidigung gegen den dann sicherlich folgenden Tatvorwurf dürften die Provionen sicherlicher übersteigen:
eGrupos. ACO
Manager: Francesco Delgado
E-28013 Madrid
Calle de Alcala
Tel: +34 915 443 737eGrupos. ACO
– Import-Export und Online Trading, Kredite, Finanzdienstleistungen.Vakante Position: Regional Manager/in fuer Zahlungsbearbeitung und Online-Handel
Gesucht: Flexible, ehrliche Mitarbeiter
Hauptberuflich, Nebenberuflich, SelbstaendigOhne Ihr Haus zu verlassen, koennen Sie Mitarbeiter in unserer gut organisierten Firma werden. Dazu brauchen Sie uns nur ein wenig Zeit zu schenken.
Zur Zeit waechst unsere Firma und wir haben eine beschraenkte Zahl von vakanten Stellen. Wir moechten betonen, dass keinerlei Investitionen Ihrerseits erforderlich sind, um mit uns zusammen zu arbeiten.
__________________________________________________________________________
Was muessen Sie machen:1. Ein effektiv funktionierendes Buero schaffen, das kann z.B. Ihre
Wohnung sein.Einzige Mindestvoraussetzung :
Sie brauchen einen PC mit Internetzugang und ein Handy auf dem wir Sie jederzeit erreichen koennen2. Dem Hauptmanagers, bei Durchfuehrung der finanziellen Operationen der Kunden, Aktiven beistand zu leisten
3. Sie bekommen Aufgaben von unserer Firma an Ihre E-Mail Adresse, die sie wiederum bearbeiten und beantworten muessen.
__________________________________________________________________________VORTEILE:
Ihr Arbeitsplatz befindet sich direkt zu Hause, denn laut dem Arbeitsvertrag sind Sie unabhaengig und arbeiten daheim. Ihr Gehalt betraegt, je nach Arbeitsaufwand, zwischen 600 und 900 Euro pro Woche. (Auch auf basis moeglich bis 400Euro) Wenn wir in naher Zukunft eine Zweigstelle in Deutschland eroeffnen, dann werden Sie ein Vorzugsrecht auf einen Arbeitsplatz bekommen.Sind Sie so ein Flexibler, Motivierter, Zuverlaessiger und Engagierter Mensch und treffen Ihre Interessen unserer Anforderung zu, dann setzt sich unser Personalleiter mit Ihnen telefonisch oder auf dem elektronischem Wege in Verbindung.
Senden Sie uns ihre Antwort an: Alberto-Torres1@gemuss.cn
Danach erhalten Sie weitere Informationen.
Sollten sie noch eventuelle Fragen haben, wird Ihnen selbstverstaendlich einer unserer deutschen Mitarbeiter zur Verfuegung stehen.
Mit freundlichen Gruessen
Manager: Francesco Delgado
Hilfestellung in Steuersachen vom Boulevard
Steuersünder in Panik! Im Skandal um Liechtensteiner Stiftungen haben gestern 37 Steuerfahnder, acht Staatsanwälte und Hunderte Polizisten mit einer bundesweiten Großrazzia begonnen.
schreibt die BZ.
Damit das nicht wieder passiert, gibt die Zeitung das Käseblatt Tips und Tricks für die Steuererklärung.
Wenn Sie am Ende der B.Z.-Steuer-Serie noch Fragen haben, stehen Ihnen die Steuer-Experten zur Verfügung.

… kommt für die oben genannten „Steuersünder“ leider ein bisschen spät.
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Nachwuchs
Vier Jugendliche und ein 13-jähriges Kind haben am Sonnabend einen Lebensmittelmarkt in Tiergarten überfallen. Die Kriminellen im Alter zwischen 13 bis 16 Jahren, die sich zuvor vermummt hatten, stürmten gegen 19.35 Uhr in das Geschäft an der Potsdamer Straße. Die Täter schrien herum, rempelten und richteten dabei ihre Pistolen auf zwei Kassiererinnen. Die 40 und 47 Jahre alten Angestellten mussten anschließend ihre Kassen öffnen und die Tageseinnahmen herausgeben. Danach flüchtete das räuberische Quintett mit der Beute.
Die Opfer alarmierten die Polizei. Diese konnte die Räuber noch in der Nähe des Lebensmittelmarktes festnehmen und dabei zwei Schreckschusswaffen sicherstellen.
Quelle: Berliner Morgenpost
Nicht schlecht für den Anfang, nur den Abgang müssen sie noch ein wenig üben. Dann wird das schon noch … mit der Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren, wenn sie dann mal erwachsen geworden sind.
Zweimal Totschlag, dann eine Körperverletzung
Zweimal verurteilt wegen versuchten Totschlags: Dr. Jason P. M. plädierte nach erfolgreicher zweiter Revision wiederholt auf Freispruch. Doch auch die 40. Gr. Strafkammer wollte den Sprachwissenschaftler nicht von jeglicher Schuld freisprechen und erkannte wegen fahrlässiger Körperverletzung auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.
Quelle: Berlin Kriminell
Ob dieses (dritte) Urteil in derselben Sache nun rechtskräftig geworden ist, wird nicht berichtet. Vielleicht lesen wir aber in ein paar Monaten etwas über eine dritte erfolgreiche Revision.
Gnadenlos gegenüber eBay-Händlerin
Eine bisher völlig unbescholtene Frau gerät urplötzlich ins Visier von Polizei und Justiz – fünf Jahre nach einem Vorfall, der ihr heute – für sie völlig überraschend – zum Vorwurf gemacht wird.
Quelle: Berliner Morgenpost
Folgendes war für Gericht, Staatsanwaltschaft und Polizei geeignet, erforderlich und verhältnismäßig, um den deutschen Rechtsstaat und den Artenschutz zu retten:
Es ist Punkt 6 Uhr morgens, als bei Angelika M. plötzlich Sturm geklingelt wird. Sie schreckt aus dem Bett und hört die Forderung von der Haustür. „Machen Sie die Tür auf.“ Wenige Sekunden später schellt es an der Wohnungstür der ehemaligen Stewardess. „Ich war völlig überrascht“, erzählt sie, „da standen zwei Männer und eine Frau, hielten mir Dienstmarken vor die Nase, zückten ein Papier und murmelten etwas von Landeskriminalamt und Hausdurchsuchung.“ Auf die Frage nach dem Grund wird Angelika M. eröffnet, sie habe gegen das Naturschutzgesetz verstoßen. Dann folgt die Aufklärung: Vor fünf Jahren – am 21. September 2003 – hatte die heute 55-Jährige im Internet bei Ebay eine Krokodilledertasche und ein Paar Kroko-Schuhe zum Verkauf angeboten. Während sich für die Schuhe kein Käufer fand, ging die Tasche für 55 Euro an eine Frau in Bayern. Angelika M.: „Die kleine Umhängetasche war ein Erbstück von meiner Großmutter, mindestens 50 Jahre alt.“
Zum Hintergrund der „verbotenen“ Schuhe:
„Die Kroko-Schuhe hatte ich legal im Jahr 2000 in dem Schuhgeschäft Walter Steiger an der Schlüterstraße gekauft, mit der nötigen Bescheinigung. Leider stellte ich später fest, dass die Schuhe fürchterlich drückten und so bot ich sie bei Ebay an.“
Wie auch mit anderen Bürgern umgesprungen wird, habe ich vor einiger Zeit bei den Vier Strafverteidigern beschrieben. In jenem Beitrag ging es um die Durchsuchung einer Wohnung wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht – eine angebliche Raubsoft im Wert von ein paar Euro.
Das ist genau der richtige Weg, um dem Volk die Loyalität zu seinem RechtsStaat gnadenlos auszutreiben.
Mutig
Die Polizei nahm heute früh gegen 9 Uhr 20 einen 22-jährigen Mann in Kreuzberg nach einem vorangegangenen Handtaschenraub fest. Eine 32-jährige Frau beobachtete den Mann kurz zuvor in der Wiener Straße, als er einer 68-jährigen Frau die Handtasche entriss und flüchtete. Die Passantin verfolgte auf ihrem Fahrrad daraufhin den 22-jährigen Neuköllner durch den Görlitzer Park bis zur Glogauer Straße. Dort wurden Zivilpolizisten auf den Flüchtenden aufmerksam und nahmen ihn in einem Innenhof der Glogauer Straße fest. Die Beute hatte er noch bei sich. Die Handtasche wurde der unverletzt gebliebenen Eigentümerin wieder ausgehändigt.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Mädels aus Kreuzberg sind keine Weicheier.
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Weniger Selbsttötungen im Knast
Die Zahl der Selbsttötungen in Berliner Gefängnissen ist stark rückläufig. Haben 2006 in der Untersuchungshaftanstalt Moabit noch neun Häftlinge Selbstmord begangen, war es im vergangenen Jahr nur noch einer. Seit einem Jahr (Februar bis Februar) hat die Haftanstalt keine Selbsttötung zu verzeichnen. Das geht aus einer Untersuchung der JVA Moabit hervor, die gestern im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses vorgestellt wurde.
Quelle: Berliner Morgenpost
In diesem Zusammenhang: Ich frage mich immer wieder, was hinter der Bezeichnung „Selbstmord“ für einen Suizid steht. Wenn sich ein Gefangener in der Zelle erhängt, hat er diese Tötung doch nicht aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen (§ 211 StGB) begangen. Ein Suizid ist kein qualifizierter Totschlag am eigenen Leibe. Oder?