Strafrecht

Strafprozeß gegen Polizeibeamte

Bei der Erstürmung einer Wohnung wurde ein Unschuldiger verletzt. Vier Polizisten stehen nun vor Gericht. Die maskierten Angeklagten behaupten, das Opfer habe sich an ihrem Schutzschild gestoßen.

schreibt Waltraut Schwab in der taz.

In dem Bericht über den SEK-Einsatz heißt es weiter:

… als das Licht in jener Nacht endlich anging, sah der junge Mann zugerichtet aus: Schürfwunden, Blutergüsse, ein herausgebrochener Zahn, aufgeplatze Lippen. Das Bett war blutverschmiert.

Am Schutzschild gestoßen. Oder mit dem Schutzschild gestoßen?

Das wird der Prozeß hoffentlich aufklären.

Auch der Tagesspiegel berichtet über den Prozeß.

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Die nicht bezahlte Rechnung für den Notarzteinsatz

Das Deutsche Rote Kreuz schickt eine Rechnung, adressiert an die Patientin. Es ging um einen Notarzteinsatz, insgesamt rund 119,00 Euro wurden liquidiert. Die Rechnung wurde nicht bezahlt. Deswegen schickte das Deutsche Rote Kreuz eine erste und dann noch eine zweite Erinnerung, jeweils gerichtet an die Patientin.

Warum zahlt die Patientin nicht? Der Notarzt wurde seinerzeit gerufen, nachdem die Patientin ein paar Stunden vorher von ihrem Ehemann getötet wurde.

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Diese Woche in Moabit

Die wichtigsten Termine im Kriminalgericht Moabit faßt Berlin Kriminell zusammen.

Die dort zusammen gestellten Verhandlungen sind öffentlich. Das bedeutet, jeder kann grundsätzlich jederzeit an der Verhandlung, die ihn interessiert, als Zuschauer teilnehmen.

Ich empfehle gern meinen Mandanten sich fremde Verfahren anzuschauen, damit sie ein wenig Atmosphäre schnuppern können und dabei die Angst vor ihrem eigenen Verfahren verlieren. Und zur Korrektur der durch die – meist wenig intelligenten – Nachmittags-Gerichts-Shows entstandenen falschen Vorstellungen von einem Gerichtsverfahren.

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Die dritte Sachverständige

Im Jahre 2005 wurde Monika M. vom Landgericht Berlin zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, wobei die besondere Schwere ihrer Schuld festgestellt wurde.

Das Gericht …

… hielt es für erwiesen, dass die Arzthelferin ihren bettlägerigen, totkranken Vater Theo de M. (76) aus Habsucht und in Hinblick auf eine Versicherungssumme von 220.000 Euro am 18. September 2003 in seinem Bett anzündete, sodass der alte Mann qualvoll verbrannte. Der Bundesgerichtshof jedoch hob dieses Urteil mit Beschluss vom 11. Januar 2006 auf und gab den Fall zur Neuverhandlung an das Berliner Landgericht zurück. Jetzt erklärt eine sachverständige Zeugin des Bundeskriminalamtes mit Bestimmtheit, sie schließe eine Brandstiftung als Ursache der Katastrophe im Uhuweg 19 c aus.

Im ersten Durchgang haben die Sachverständigen des Landeskriminalamtes (LKA), Dr. Allin und Egon Burrasch, die 22. Strafkammer des Landgerichts davon überzeugt, daß die Angeklagte mit großen Mengen Brandbeschleuniger den Brand gelegt haben soll.

Die Neuverhandlung vor der 29. Strafkammer des Landgerichts führte zum gegenteiligen Ergebnis. Die Wiesbadener Brandsachverständige und Diplomingenieurin Silke Löffler (48) vom Bundeskriminalamt stellte überzeugend dar, daß die von den Vorgutachtern dargestellte Art der Brandentstehung sicher auszuschließen ist. Der Brand sei ein Unfall, verursacht vom Vater der Angeklagten selbst.

Die Angeklagte verbrachte also zwei Jahre und vier Monate als unschuldig verurteilte „Vatermörderin“ im Gefängnis.

Quelle des Zitats und weitere Details: Berlin Kriminell

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Schuldfähig! Trotz Haarspray.

Dem Richter am Amtsgericht mußte bekannt sein, daß der Angeklagte ein psychiatrisches Problem hat.

Über 10 Vorstrafen, zumeist wegen Diebstahls geringwertiger Sachen und anderer kleineren Delikte. Ihm wurde ein Berufsbetreuer zur Seite gestellt. Nun wurde dem Angeklagte erneut ein Strafvorwurf gemacht: Wegen Diebstahls einer Dose Haarspray. Im Wert von 1,95 Euro. Der Richter verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe. In den Gründen schreibt der Richter unter anderem:

Am 20. November 200* gegen 12.40 Uhr nahm der Angeklagte, der zuvor ca. eine Flasche Wein und zwei Bier getrunken und außerdem Haarspray geschnüffelt hatte, in den Geschäftsräumen der Firma ***-Markt in Berlin-Moabit ein Haarspray zum Verkaufspreis von 1,95 Euro aus einem Warenträger und steckte die Ware in seinen Hosenbund unter sein Oberteil, um sie ohne Bezahlung für sich zu behalten.

Der Kundige weiß spätestens an dieser Stelle, daß der Angeklagte die Dose Haarspray nicht zur Frisurenpflege geklaut hat, sondern weil er sie zur Linderung seiner Sucht benötigte. Der Richter sah es anders:

Da weder Zeugen noch der Angeklagte selbst über Ausfallerscheinungen zur Tatzeit berichteten, hatte das Gericht keinen Grund, eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 5tGB anzunehmen.

Volle strafrechtliche Verantwortlichkeit und ab mit dem Mann in den Knast. So hatte es sich der Richter gedacht. Der Betreuer des Angeklagten beauftragte daraufhin einen Verteidiger, der ein Rechtsmittel eingelegt und eine psychiatrische Begutachtung angeregt hat. Es wurde noch vor der Berufungsverhandlung ein solches Sachverständigengutachten eingeholt. Darin heißt es (auf Seite 38 von 41) nun:

Zur Krankheitsvorgeschichte war zu erfahren, dass es seit seinem zwölften Lebensjahr wiederholt Selbstverletzungen und Suizidversuche mit stationären Aufenthalten gegeben habe. Wegen Störung des Sozialverhaltens und Persönlichkeitsstörung wurde Herr *** erstmals 1996 in der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum *** behandelt. Die selbstverletzenden Handlungen seien jeweils zum Spannungsabbau erfolgt.

Seit dem zwölften Lebensjahr besteht ein Alkoholabusus, bereits im Alter von sechzehn Jahren seien vegetative Entzugserscheinungen aufgetreten. Im Alter von achtzehn/neunzehn Jahren habe er einen Entzugskrampfanfall gehabt, im Jahr 2007 einen deliranten Zustand. Seit seinem vierzehnten Lebensjahr konsumiere er Cannabis in Abständen von ein bis zwei Wochen. Seit dem neunzehnten Lebensjahr konsumiere er in größeren Abständen Amphetamine. Im Vordergrund des Substanzabusus steht das Inhalieren von Treibgasen seit dem vierzehnten Lebensjahr. Seit dem siebzehnten Lebensjahr inhaliere er täglich vier bis fünf Flaschen Haarspray.

Der Psychiater kommt in seinem Gutachten zum Ergebnis, daß der Angeklagte unter einer massiven psychotischen Erkrankung leidet und daneben ein multiple Abhängigkeits-Symtomatik besteht.

Beim Diebstahl des Haarsprays könne davon ausgegangen werden, daß es dem Angeklagten an der Steuerungsfähigkeit (nicht vorhandene Impulskontrolle) mangelte. Glasklarre Schuldunfähigkeit heißt das im Klartext. Der Mann ist krank und gehört nicht in den Knast, sondern in eine Therapie.

Richter, die das nicht bereits in der Vorbereitung auf die erste Instanz sehen – oder zumindest ahnen -, sollten sich mit Grundbuchsachen beschäftigen. Beim Strafgericht sind sie fehl am Platz.

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Entdeckt

Die Polizei nahm gestern Nachmittag zwei mutmaßliche Internetbetrüger in der Roscherstraße in Charlottenburg fest.

Die 18- und 19-jährigen Männer stehen im Verdacht, in der vergangenen Woche hochwertige Elektronikartikel im Wert von mehreren Tausend Euro im Internet bestellt und mit gestohlenen Kreditkartennummern bezahlt zu haben. Die Lieferung der Ware, bei der es sich größtenteils um Laptops handelte, erfolgte an die jeweilige Wohnanschrift der Täter.
Woher die beiden Betrüger die Kreditkartendaten hatten, ist Gegenstand derzeitiger Ermittlungen, die das Landeskriminalamt übernommen hat.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

… Wohnanschrift der Täter. Tja, es könnte sein, daß genau die sich nun auf längere Zeit ändert. Auch Straftäter brauchen ein gewisses Mindestmaß an Intelligenz, um erfolgreich zu sein.

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Fußballfans?

Insgesamt 17 Festnahmen und fünf leicht verletzte Beamte verzeichnete die Polizei am Nachmittag des 22.03.2008 vor und während eines Fußball-Regionalliga-Spiels in Köpenick.

Bereits vor dem Spiel des 1.FC Union Berlin gegen Rot-Weiß Erfurt kam es gegen 13 Uhr auf dem Weg vom S-Bahnhof Köpenick zum Stadion durch anströmende Gästefans zu Sachbeschädigungen an angrenzenden Geschäften. Zum Teil stark alkoholisierte Erfurter Anhänger zerstörten Auslagen und warfen Flaschen und Bierdosen auf die eingesetzten Beamten. Ein Polizist wurde dabei leicht verletzt.
Während des Fußballspiels abgefeuerte Silvesterraketen und auf das Spielfeld geworfene Feuerwerkskörper veranlassten den Schiedsrichter schließlich gegen 14 Uhr 40 zu einer längeren Spielunterbrechung.

Nach dem Spiel bewarfen unbekannte Täter am S-Bahnhof Karlshorst einen S-Bahn-Zug mit Thüringer Fans und zerstörten dabei drei Fensterscheiben.

Die Polizei fertigte fast 30 Strafanzeigen wegen Landfriedensbruchs, Sachbeschädigung, versuchter Gefangenenbefreiung und Körperverletzung.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Tja, was soll man dazu noch sagen?

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Keine Rettung – tot im Polizeiauto

Ein 68-jähriger Mann ist gestern Nachmittag gegen 16 Uhr 45 auf dem Polizeigelände in Ruhleben verstorben.

Eine Zeugin hatte Polizei und Feuerwehr gegen 15 Uhr 20 alarmiert, weil sie einen Mann in der Hessen- Ecke Württembergallee in Charlottenburg auf einer Parkbank sitzend aufgefunden hatte. Er war nicht ansprechbar, atmete und schlief. Neben ihm fanden die Beamten eine teilweise geleerte Flasche Wodka. Rettungskräfte der Feuerwehr lehnten den Transport des Mannes ab. Ein angefordertes Transportkommando der Polizei brachte den hilflosen Mann daraufhin zur Gefangenensammelstelle in die Charlottenburger Chaussee nach Ruhleben. Während des Transportes wurde er von zwei Polizisten im Transportabteil beaufsichtigt. Am Ziel angekommen verschlechterte sich der Zustand des Hilflosen, so dass der Schichtleiter der Gefangenensammelstelle sofort einen Notarzt und einen Rettungswagen der Feuerwehr alarmierte. Die Reanimationsmaßnahmen des Notarztes blieben ohne Erfolg. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Ich befürchte, daß zumimndest die geannten „Rettungskräfte der Feuerwehr“ nun Bedarf nach kompetenter Strafverteidigung haben könnten. Eine Vorstrafe wegen Unterlassener Hilfeleistung ist nicht wirklich förderlich in diesem Beruf.

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In Dahlem fehlt ein „Stolperstein“, in München mehrere

In der Habelschwerter Allee in Dahlem stellte gestern Mittag gegen 12 Uhr ein Passant fest, dass vom Bürgersteig ein so genannter „Stolperstein“ gestohlen wurde. Der 10 x 10 cm große Pflasterstein mit einer Messingplatte erinnert an einen jüdischen Bewohner des Hauses, der im Oktober 1942 in das Konzentrationslager Theresienstadt deportiert und im April 1943 ermordet wurde.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Gut, daß man hier in Berlin Stolpersteine klauen kann. In München geht das nicht. Dort hat der Stadtrat im Juni 2004 die Verlegung der kleinen Mahnmale untersagt und sich damit explizit dagegen entschieden, öffentlich an Schicksale jüdischer Münchener bzw. Münchener Juden zu erinnern.

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Waffenattrappen verboten

Täuschend echt aussehende Waffenattrappen und Kampfmesser dürfen künftig nicht mehr öffentlich getragen werden. Dieser Verschärfung des Waffengesetzes stimmte gestern auch der Bundesrat zu. Verstöße dagegen können mit einem Bußgeld bis 10.000 Euro geahndet werden.

Quelle: Berliner Morgenpost

Ob den schweren Tankstellen-Räuber (§ 250 I 1 a StGB: Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren) die Bußgeldbewährung beeindrucken wird? Ich glaub’s nicht.

Aber vielleicht lassen sich ein paar Messerstechereien damit verhindern:

Verboten wird mit der Novelle auch das Mitführen von Messern, deren Klinge länger als zwölf Zentimeter ist oder die auf Knopfdruck aufspringen.

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