Keine Rettung – tot im Polizeiauto

Ein 68-jähriger Mann ist gestern Nachmittag gegen 16 Uhr 45 auf dem Polizeigelände in Ruhleben verstorben.

Eine Zeugin hatte Polizei und Feuerwehr gegen 15 Uhr 20 alarmiert, weil sie einen Mann in der Hessen- Ecke Württembergallee in Charlottenburg auf einer Parkbank sitzend aufgefunden hatte. Er war nicht ansprechbar, atmete und schlief. Neben ihm fanden die Beamten eine teilweise geleerte Flasche Wodka. Rettungskräfte der Feuerwehr lehnten den Transport des Mannes ab. Ein angefordertes Transportkommando der Polizei brachte den hilflosen Mann daraufhin zur Gefangenensammelstelle in die Charlottenburger Chaussee nach Ruhleben. Während des Transportes wurde er von zwei Polizisten im Transportabteil beaufsichtigt. Am Ziel angekommen verschlechterte sich der Zustand des Hilflosen, so dass der Schichtleiter der Gefangenensammelstelle sofort einen Notarzt und einen Rettungswagen der Feuerwehr alarmierte. Die Reanimationsmaßnahmen des Notarztes blieben ohne Erfolg. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Ich befürchte, daß zumimndest die geannten „Rettungskräfte der Feuerwehr“ nun Bedarf nach kompetenter Strafverteidigung haben könnten. Eine Vorstrafe wegen Unterlassener Hilfeleistung ist nicht wirklich förderlich in diesem Beruf.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

7 Antworten auf Keine Rettung – tot im Polizeiauto

  1. 1
    RA JM says:

    Fishing for mandates? ;-)

  2. 2
    doppelfish says:

    Als Mitglied der Rettungskräfte muss man sich eben überlegen, wen man mitnimmt. Wenn man jeden Besoffenen (m/w) in’s KH nimmt, den man auf der Strasse aufpickt, wäre die Notaufnahme in kürzester Zeit überfüllt.

    Wahrscheinlich haben die o. g. Rettungskräfte hier die Entscheidung so gut getroffen, wie das im tagtäglichen Einsatz nur möglich ist. Und dann kann sie sich immer noch später als falsch herausstellen.

  3. 3

    Das wäre für eine Verteidigungsschrift hervorragende geeignete Argumentation.

  4. 4
    Uwe Voigt says:

    Es geht hier wohl kaum um „jeden Besoffenen“, sondern um einen Menschen, der „nicht ansprechbar“ war. Und das ist definiert als Bewusstlos. Was wiederum ein Notarztstichwort ist. Es hätte also eigentlich ein Notarzt nachalarmiert werden müssen.

    In jedem guten Erste Hilfe Kurs lernt man, dass auch ein Betrunkener ein Mensch ist, der Hilfe braucht und dass Bewusstlose in die Stabile Seitenlage zu bringen sind. Von ausgebildetem Rettungspersonal sollte da noch weitaus mehr zu erwarten sein.

    Die Angelegenheit muss natürlich untersucht werden.

    Ich jedenfalls möchte nicht, nur weil ich mal ein wenig über den Durst getrunken habe, wegen einer Fehleinschätzung das zeitliche Segnen!

  5. 5

    es gab in Berlin eigentlich bisher die Anweisung das jeder C2-Pat in die Klinik zu fahren ist. Dort wurde von einem Arzt festgestellt ob er weiter ärztlich betreut werden musste oder bei der Polizei ausnüchtern kann. Wenn das zweite zutrifft wurde er von einem Einsatzfzg der Pol abgeholt. Warum das in diesem Fall nicht passiert weiß ich nicht und man sollte sich mit Spekulationen zurückhalten. Es macht mich aber schon stuzig das sich der Zustand des Pat. so schnell verschlechtert hat. ob da vielleicht nicht doch was während des Transportes vorgefallen ist? Wer schonmal gesehen hat wie die Beamte mit diesen Menschen umgehen kann sich das gut vorstellen. Aber das sind wider Spekulationen

  6. 6
    Uwe Voigt says:

    @Sascha

    So denke ich, hätte das auch laufen müssen.

    Interessant wird es auch, wenn man sich mal einige Zahlen näher anschaut:

    Alarmierung POL / FW: 15:20 Uhr
    Eintreffen (geschätzt): 15:30 Uhr
    Tod (Ruhleben): 16:45

    Rund eine Stunde verging, bis der Mann einen Arzt und zwar den Notarzt in Ruhleben gesehen hat.

    Ganz locker hätte er auch ins, nur 1500 Meter entfernte DRK-Klinikum Westend (ca. 5 Min. als Normalautofahrer) gebracht werden können, dann hätte er möglicherweise eine bessere Versorgung genossen, als eventuell im Vorliegenden Fall.

    Ich habe mir auch sagen lassen, dass es mehr als ungewöhnlich ist, dass jemand beim Transport in die Gefangenensammelstelle gleich von zwei Beamten „beaufsichtigt“ wird. Und wenn es tatsächlich so war – welche besonderen Gründe gab es dafür?

    Meiner Meinung nach gibt es eine ganze Menge Fragen, die unbedingt beantwortet werden sollten.

  7. 7

    eine ganze Menge Fragen

    Darauf bezieht sich der letzte Satz der Pressemeldung: Es wird eine Ermittlungs-Akte angelegt und der Tod bzw. dessen Ursache nun untersucht.

    Auf dem Deckel der Akte könnten dann die Namen der Polizeibeamten genauso stehen wie die der Rettungskräfte. Ob es dann am Ende aber bei dem Vorwurf der Unterlassenen Hilfeleistung bleibt, oder ob daraus nicht noch eine fahrlässige Tötung oder gar ein Totschlag wird, bleibt abzuwarten. Ohne Kenntnis der Einzelheiten blicken wir hier nur in die Kristallkugel.

    Wir werden aber sicherlich über das Ergebnis irgendwann einmal informiert …