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Strafrecht
Unknackbare PIN auf EC-Karten?
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat die gegen eine Bank gerichtete Klage einer Verbraucherschutzzentrale jetzt auch in zweiter Instanz abgewiesen. Das Gericht sah nach einer Beweisaufnahme keine Anhaltspunkte dafür, dass Sicherheitsmängel bei dem von der beklagten Bank in der Zeit von Dezember 1999 bis Februar 2003 verwandten Verschlüsselungssystem bestanden. Bei dem System handelte es sich um einen Triple-DES-Schlüssel, bestehend aus 128 Bit. Das OLG schloss praktisch aus, dass Kriminelle den kryptographischen Schlüssel geknackt haben könnten (Urteil vom 30.01.2008, Az.: 23 U 38/05).
Quelle: Beck Aktuell
Soweit das Zivilrecht. Strafrechtlich interessant wird es dann, wenn ein Geschädigter behauptet, seine Karte sei ihm verloren gegangen bzw. gestohlen worden, bevor ein Unbekannter mit der Karte am Geldautomaten Bares abgehoben habe. Vortäuschen einer Straftat könnte der Vorwurf lauten … wenn sich die Ermittlungsbehörden diesen Standpunkt zu eigen machen.
Bellender Hund beißt vielleicht doch
Drei maskierte Täter versuchten in der vergangenen Nacht gegen 23 Uhr 15 einen Spätverkauf in Kreuzberg zu überfallen. Nachdem das Trio den Laden in der Wrangelstraße betreten hatte, brüllte einer der vermutlich jugendlichen Räuber die 49-jährige Inhaberin an und bedrohte sie mit einer Schusswaffe. Auf die lauten Rufe reagierte jedoch der Hund der Frau und kam hinter dem Verkaufstresen hervor. Der Stafford-Boxer-Mischling erwies sich als Schützling, sein lautes Bellen schlug die drei Täter in die Flucht.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Naja, scheinen ja nicht besonders mutig gewesen zu sein …
Deswegen nur mal nebenbei: Für Erwachsene gibt so eine Aktion mindestens 5 Jahre Knast, wenn der Hund zugebissen und festgehalten hätte. Ich rege die Lektüre von § 250 StGB an, bevor man mit der Pistole zum Zigarettenholen geht.
Automatische Bewässerung einer Cannabisplantage
Übergelaufene Auffangbecken einer Bewässerungsanlage für eine professionelle Cannabisplantage führten Ermittler in Spandau auf die Spur von zwei „Rauschgiftbauern“. Nachbarn hatten gestern kurz vor 10 Uhr Polizei und Feuerwehr zu dem Mehrfamilienhaus im Semmelländerweg alarmiert, da in einer Wohnung im 6. Obergeschoss Wasser durch die Decke kam. Als die Beamten die darüber liegende Wohnung öffneten, stießen sie auf rund 450 Cannabis-Setzlinge in zwei Aufzuchtanlagen. Ermittlungen führten zu dem 20-jährigen Mieter, der in Wilmersdorf gemeldet ist, aber offenbar dort nicht wohnt. Noch während die Polizisten Pflanzen sowie Belüftungs-, Beleuchtungs- und Bewässerungsanlagen abtransportierten, erschienen der Mieter und ein 36-jähriger Tourist aus Mittelamerika mit Gegenständen zum Aufbau einer dritten Aufzuchtanlage. Sie wurden festgenommen und dem ermittelnden Landeskriminalamt überstellt. Es wird geprüft, ob sie am Nachmittag einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Man sollte sich eben auch um die Aufzucht kümmern und nicht alles den Maschinen überlassen. Und: Verstopfte Abflüsse reinigen sich auch nicht von selbst. Aber das können die Jungs ja nun lernen, wenn sie in den nächsten Jahren regelmäßig ihre Blümchen auf dem Brett des Zellenfensters gießen …
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Zündels Verteidigerin bekommt 3 1/2 Jahre
Sylvia Stolz, Exverteidigerin des Holocaust-Leugners Ernst Zündel, wird zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass.
Quelle: taz
Die ehemalige Verteidigerin wurde zudem mit einem fünfjährigen Berufsverbot belegt, damit sie zumindest als „Organ der Rechtspflege“ keinen weiteren Unsinn mehr macht. Während des Verfahrens hatte man mehrfach den Eindruck, als lägen bei Frau Stolz die Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus vor.
Es gibt Momente, da bedauere ich die Leitung einer Justizvollzugsanstalt (JVA): Juristen zu „verwahren“ ist per se schon schwierig. Wenn eine inhaftierte Rechtsanwältin allerdings Anzeichen für eine krankhafte seelische Störung, eine tiefgreifende Bewußtseinsstörung oder für Schwachsinn oder eine schwere andere seelische Abartigkeit aufweist, wird das Leben in der JVA sicherlich nicht einfacher.
Update:
Gegen die verurteilte Verteidigerin wurde gleichzeitig ein Haftbefehl verkündet, der noch im Gerichtssaal vollstreckt wurde: Saalverhaftung wegen Flucht- und Wiederholungsgefahr. Sowas hat man auch nicht alle Tage. So ganz daneben scheint das Gericht aber nicht gelegen zu haben: Die Haftbefehlsverkündung quittierte die Verurteilte mit dem Hitlergruß.
Feiglinge
Im Rückwärtsgang haben unbekannte Täter versucht, nachts mit ihrem Auto in ein Juweliergeschäft in Wedding einzubrechen. Sie rammten die Eingangstür mit ihrem Fahrzeug und warfen dann die Scheibe mit einem Gullydeckel ein.
Quelle: Tagesspiegel
Den nachhaltigen Versuch, in den Laden zu kommen, kann man ja noch verstehen.
Da die Alarmanlage schrillte, flüchteten die Einbrecher jedoch.
Daß sie dann aber feige den Schwanz einziehen und abhauen, weil – wie sicher zu erwarten war – ihr Treiben nicht unbemerkt geblieben ist, enttäuscht aber nun doch.
ED-Behandlung von Touristen
Wer die USA besuchen möchte, muß sich darauf einstellen, wie ein Verdächtiger einer schweren Straftat behandelt zu werden:
Wie das Heimatschutzministerium der Vereinigten Staaten heute mitteilte, habe die Behörde damit begonnen, Abdrücke aller Finger von internationalen Besuchern zu erfassen, die am Hartsfield-Jackson Atlanta International Airport (Hartsfield) ankamen. Dieses veränderte Vorgehen, bei dem das Ministerium nun zehn anstelle von nur zwei Fingerabdrücken erfasst, soll die Sicherheit erhöhen und den legitimen Reiseverkehr vereinfachen.
Die neue Welt begrüßt ihre Gäste mit erkennungsdienstlicher Behandlung.
Quelle: Presseportal
Versuchter schwerer Raub eines Mercedes
Eine recht unangenehme Methode, einmal hinter einem Stern zu sitzen, wählten vier Unbekannte in Wannsee:
Offensichtlich falsche Polizisten stoppten in der vergangenen Nacht gegen 22 Uhr 10 einen 43-jährigen „Mercedes“-Fahrer, der auf der Königsstraße in Richtung Glienicker Brücke in Wannsee unterwegs war. Ein mit Blaulicht fahrender und vier Personen besetzter „Golf“ überholte den „Mercedes“ und zeigte die Anhaltekelle.
Zwei der vier Insassen des „VW“ traten an den stehenden „Mercedes“ heran, gaben sich als Polizeibeamte aus und forderten den 43-Jährigen zum Aussteigen auf. Als sich der Reinickendorfer durch das geöffnete Seitenfenster den Dienstausweis zeigen lassen wollte, schoss einer der Männer ohne Vorwarnung mit einer Schreckschusspistole auf ihn. Durch den Schuss erlitt er eine blutende Wunde am Kopf. Während die Täter den Verletzten aus dem „Mercedes“ zerrten, verschloss dieser mit der Funkfernbedienung das Fahrzeug. Daraufhin stiegen die falschen Polizisten in den „Golf“ und fuhren in Richtung Potsdam. Ermittlungen ergaben, das es sich bei dem zur Tat benutzen „Golf“ um ein in der vorausgegangenen Nacht gestohlenes Fahrzeug handelte. Das Opfer konnte nach ambulanter Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen wegen versuchten schweren Raubes eines Pkw, Amtsanmaßung und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr aufgenommen.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Ganz schwieriger Fall
Der Mandant wurde im August verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Nun bekommt er eine Anklage zugestellt, die ihm eine weitere Tat zur Last legt, für die das Gesetz eine Mindestfreiheitsstrafe von 6 Monaten vorsieht.
Wenn der Mandant nun auch wegen der zweiten Tat verurteilt würde, müßte eine Gesamtstrafe aus der neuen und der alten Verurteilung gebildet werden. Eine Strafaussetzung zur Bewährung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn die Dauer der Strafe nicht zwei Jahre übersteigt. Der Spielraum in dieser Sache liegt also bei zwei Monaten. Das ist mehr als nur knapp.
Ich bin gespannt, ob das Gericht und die Staatsanwaltschaft mit sich reden lassen. Der Mandant spricht kein Deutsch, die 36 Zeugen der neuen Anklageschrift auch nicht. Zudem liegen die Wohnorte der Zeugen etwa 2.000 km von Berlin entfernt. Verhandlungsmasse ist also vorhanden.
Lehrerin verhaftet wegen Teddybär

Sudanesische Behörden haben eine 54 Jahre alte britische Lehrerin wegen Beleidigung des Islams verhaftet, nachdem sie einen Teddybären „Mohammed“ genannt hatte.
Quelle: taz
Ich kenne jemanden, der sammelt Plüsch-Affen. Er ist gewarnt.
Übrigens: In unseren Kulturkreisen geht man wesentlich entspannter mit sakralen Teddybären um.
Richterprivileg
Aus dem Schreiben einer Generalstaatsanwaltschaft an einen Verteidiger:
Wie Ihnen die Staatsanwaltschaft in dem von Ihnen angegriffenen Bescheid vom 1. September 2007 bereits mitgeteilt hat, hat der Bundesgerichtshof den Tatbestand des § 339 StGB (Rechtsbeugung) in ständiger Rechtsprechung dahingehend eingeschränkt, dass ein Beugen des Rechts immer nur dann vorliegt, wenn der Täter sich „bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt“. Danach setzt die Beugung des Rechts mehr als die Verletzung bindender Rechtsnormen voraus, vielmehr muss sich der Angriff des Täters – zugleich mit dem Bruch des Gesetzes – gegen grundlegende Prinzipien des Rechts, gegen die Rechtsordnung als Ganzes oder gegen elementare Normen als Ausdruck rechtstaatlicher Rechtspflege richten.
Daher sind allein die bloße Unvertretbarkeit einer Entscheidung oder objektive Willkür allein noch nicht ausreichend, um den objektiven Tatbestand des § 339 StGB zu erfüllen.
Mit anderen Worten: Bis weit über die Grenze der Willkür hinaus handelt es sich niemals um Rechtsbeugung, sondern immer noch um richterliche Unabhängigkeit. Sagt der Bundesgerichtshof. Beziehungsweise: Sagen die Richter am Bundesgerichtshof.