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Strafrecht
Polizei verprügelt Rechtsanwälte

Nach der Verhängung des Ausnahmezustands in Pakistan hat die Polizei landesweit Proteste gewaltsam niedergeschlagen. In mehrere Städten wurden hunderte Anwälte festgenommen oder unter Hausarrest gestellt. Überall in Pakistan riegelte die Polizei Gerichte ab …
Quelle: Tagesschau
Foto: AFP
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Ende gut?
Dem Mandanten wurde vorgeworfen, im März 2005 einen Verkehrsunfall verursacht zu haben und dabei betrunken gewesen zu sein. Das wäre ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ gem. § 315 c Abs. 1 Nr. 1a StGB gewesen.
Noch bevor die Ermittlungen abgeschlossen wurden, erlitt der Mandant einen Schlaganfall, von dem er sich bis heute nicht erholt hat. Dies hatte ich seinerzeit dem Staatsanwaltschaft auch mitgeteilt. Das interessierte den Strafverfolger allerdings herzlich wenig: Er beantragte gnadenlos den Erlaß eines Strafbefehls gegen den kranken Mann, der noch nicht einmal Gelegenheit hatte, sich zu dem Tatvorwurf oder zur Höhe seines Einkommens zu äußern.
Auch beim Gericht von Rücksichtnahme keine Spur: Es entsprach diesem Antrag und verurteilt den Mandanten zu einer Geldstrafe, entzog ihm die Fahrerlaubnis, verhängte eine Sperre für die Wiedererteilung, ohne daß er jemals sein Recht auf Gehör wahrnehmen und sich zur Sache einlassen konnte.
Ich habe in seinem Namen Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt und seit 2005 regelmäßig Atteste und Arztberichte an das Gericht übermittelt, in denen bestätigt wurde, daß der Mandant weiterhin verhandlungsunfähig sei.
Im November 2006 habe ich dann die Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis und die Herausgabe des Führerscheins verlangt und durchgesetzt. Auch wenn der Mandant kein Auto mehr fahren können wird, war dies für ihn eine psychologisch notwenige Maßnahme.
Nun, nach Ablauf eines weiteren Jahres, habe ich mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft eine das Verfahren beendende Abrede getroffen. Das Verfahren wird gem. § 153 StPO eingestellt, der Mandant verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Dauer der vorläufigen Entziehung seiner Fahrerlaubnis. Letzteres stellte kein Problem für ihn dar, da er wegen seiner Erkrankung ohnehin nicht hätte fahren können.
Das Gericht kann nun endlich die Akte schließen, der Mandant bleibt unbestraft und muß auch keine Zahlung an die Justizkasse leisten.
Alles gut?
Der Wert der Freiheit
Ein Mensch wird verhaftet und wird in die Untersuchungshaftanstalt eingeliefert. Später stellt sich heraus, daß ihm zu Unrecht seine Freiheit entzogen wurde. Er möchte eine Entschädigung.
Variante 1: Der Fall spielt in Deutschland.
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Die Entschädigung beträgt elf Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung.
Variante 2: Der Fall spielt in der Schweiz.
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Das Obergericht in Aargau wirft 200 Franken / 120 Euro pro Tag aus. Im Thurgau liegt die Höhe der „Genugtuung“ jeweils bei etwa 300 Franken / 180 Euro pro Tag. In einem Einzelfall wurden 10.000 Franken / 6.000 Euro für einen Tag als Genugtuung erstritten, in einem weiteren Fall für zwei Tage 1.000 Franken / 600 Euro und in einem anderen für 13 Tage 3.000 Franken / 1.800 Euro.
… berichteten Schweizer Kollegen auf der „swiss law list“
Den Schweizern scheint ihre Freiheit irgendwie wertvoller zu sein als uns Deutschen.
76 Euro für einen Tag Haft
Bei einem Banküberfall im Jahre 1991 hatte eine automatische Überwachungskamera mehrere Lichtbilder des Täters gefertigt, die später zur Festnahme des Klägers führten.
Im Rahmen des gegen ihn eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wurde der Beklagte als Sachverständiger beauftragt, ein anthropologisches Vergleichsgutachten zu erstellen. Dabei waren die von der automatischen Überwachungskamera der Bank angefertigten Fotos sowie von dem Sachverständigen angefertigte Vergleichsbilder von dem Kläger auf ihre Übereinstimmung zu untersuchen.
Der Beklagte kam zu dem Ergebnis, dass der Kläger „mit sehr großer Wahrscheinlichkeit“ mit der Person auf den Täterbildern identisch sei. In der Strafverhandlung hatte er sich sogar dahingehend geäußert, dass für ihn an der Täterschaft des Klägers keinerlei Zweifel bestünden. Nach seiner Berufserfahrung sei es unvorstellbar, dass eine andere Person als Täter in Betracht komme. Aufgrund dieses Gutachtens wurde der Kläger wegen des Überfalls auf die Sparkasse zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Kurz nach seiner Haftentlassung wurde die Tat jedoch von dem wirklichen Täter gestanden, der mittlerweile auch rechtskräftig verurteilt worden ist.
Quelle: Pressemeldung des Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Insgesamt hat der Mann 1973 lange Tage unschuldig im Knast verbracht, das sind rund 280 Wochen, 65 Monate oder deutlich über fünf Jahre. Dafür hält das OLG 150.000 Euro Schmerzensgeld für angemessen.
Ich glaube, da wird auch der (ehemalige) Verteidiger des Verurteilten nachdenklich werden, ob ihm da nicht ein paar Fehler unterlaufen sein könnten. Es gehört zu den schwierigsten Aufgaben im Rahmen einer Verteidigung, ein Gericht davon zu überzeugen, daß ein Sachverständigengutachten falsch ist und nicht zur Grundlage einer Verurteilung gemacht werden darf. Es ist für ein Gericht sehr bequem, sich in den Gründen für eine Verurteilung auf die „überzeugenden“ Ausführungen des Sachverständigen zu beziehen. Oftmals hatte ich den Eindruck, nicht das Gericht entscheidet das Verfahren, sondern der Gutachter. Es ist zu hoffen, daß sich der Verteidiger darüber Gedanken gemacht hat.
Und wie wird sich nun das Gericht fühlen, das den Mann unschuldig in den Knast geschickt hat? Warum hat das Gericht nicht erkannt,
dass das Gutachten grob fahrlässig fehlerhaft erstattet wurde. Zwar sei das schriftliche Gutachten noch nicht grob fehlerhaft. Eine grob fahrlässige Fehlerhaftigkeit der Begutachtung folge jedoch aus den Äußerungen des Sachverständigen in der Hauptverhandlung vor der Strafkammer, weil er dort nicht mehr nur eine „sehr hohe Wahrscheinlichkeit“ der Täterschaft, sondern das Bild einer von Restzweifeln befreiten Sicherheit vermittelt habe.
Die Darstellung seines Identifikationsergebnisses in der Hauptverhandlung habe die erforderliche Differenzierung und Erläuterung der Wahrscheinlichkeitsprädikate vermissen lassen und die Darstellung gegebener Zweifel zu Ausschlussmerkmalen verabsäumt. Wenn aber Zweifel angezeigt seien, müsse der Gutachter diese Zweifel auch deutlich machen. Stattdessen habe der Sachverständige jegliche Zurückhaltung aufgegeben und eine nahezu 100%ige Wahrscheinlichkeit der Täteridentität assistiert. Der Beklagte habe somit naheliegende und von dem wissenschaftlichen Standard gebotene Überlegungen nicht beachtet. Dieser Fehlerhaftigkeit komme objektiv ein besonderes Gewicht zu, da vom Ergebnis des Vergleichsgutachtens entscheidend abhing, ob der Kläger eine mehrjährige Freiheitsstrafe zu verbüßen hat. Es sei eine wichtige Aufgabe des Sachverständigen, die Grenzen der anthropologisch-wissenschaftlichen Erkenntnisse deutlich zu machen.
Schadenersatz auch von den Richtern, die den Mann verurteilt hat?
Update:
Bei Wikipedia gibt es ergänzende Informationen.
Und die Hessenschau berichtet auch über den Fall.
No-go-Pankow?

Drei Griechen sind heute früh in Pankow ausländerfeindlich beschimpft und angegriffen worden. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge waren die beiden 27 und 28 Jahre alten Männer und die 25-jährige Frau gegen 2 Uhr 40 mit ihrem Pkw zum Tanken auf eine Tankstelle am Karower Damm gefahren. Dort wurden sie von mehreren offensichtlich angetrunkenen Personen zunächst mit fremdenfeindlichen Parolen beschimpft und anschließend tätlich angegriffen. Die griechischen Männer wurden geschlagen und getreten und erlitten dabei Gesichtsverletzungen. […]
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin
Nachts als Ausländer im Ostteil der Stadt – scheint nicht ganz ungefährlich zu sein, nicht nur im Weitlingkiez Lichtenbergs.
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Busfahrer verprügelt Fahrgäste
Wegen eines „Burgers“ ist gestern Abend gegen 20 Uhr 30 in einem BVG-Bus ein Streit zu einer Handgreiflichkeit eskaliert. Der Bus der Linie X 9 stand am Flughafen Tegel, als zwei 22 und 25 Jahre alte Brüder einsteigen wollten. Der Ältere aß noch einen „Burger“, worauf der 40-jährige Busfahrer ihn aufforderte, den Bus zu verlassen. Nach den bisherigen Erkenntnissen stiegen die Brüder anschließend wieder ein, setzten sich in den hinteren Teil, wurden aber von dem Busfahrer verfolgt, der ihnen Schläge androhte und sie aufforderte, wieder auszusteigen. Die Brüder erwiderten, sie hätten aufgegessen und besäßen gültige Fahrausweise. Trotzdem habe der 40-Jährige dann den 22-Jährigen angegriffen, ihn mit Füßen getreten und ihm mit den Fäusten ins Gesicht geschlagen. Der 25-Jährige habe nun versucht, seinem Bruder zu helfen und wollte den Busfahrer festhalten, bekam aber ebenfalls mehrere Faustschläge ins Gesicht. Erst als andere Fahrgäste hinzueilten und den Fahrer festhielten, ließ er von den Brüdern ab. Ein hinzukommender BVG-Meister verständigte die Polizei. Der Busfahrer klagte anschließend über ein Schwächegefühl und Atemnot und wurde von einer Rettungswagenbesatzung der Flughafenfeuerwehr betreut. Anschließend trat er vom Dienst ab. Bei den Brüdern waren leichte Gesichtsverletzungen sowie Kratzer an Armen und Beinen erkennbar. Sie begaben sich selbst in ärztliche Behandlung. Die Ermittlungen dauern an.
Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin
Ich habe den Eindruck, da wechselt demnächst jemand seinen Beruf. Frech sind manche Busfahrer schon, aber das dürfte ein Zacken zuviel gewesen sein.
Fehlerquote: 72 Prozent
Die simultane Gegenüberstellung und andere Wahlidentifizierungsmaßnahmen weisen eine erschreckend hohe Fehlerquote auf, die sich bei 72 % bewegt. Die Wahrscheinlichkeit eines fehlerhaften Wiedererkennens ist damit bedeutend größer als eine zutreffende Identifizierung. Das sind rund ¾ aller Fälle.
„Simultan“ heißt in diesem Zusammenhang, daß dem Zeugen gleichzeitig mehrere Personen gegenübergestellt bzw. gleichzeitig mehrere Bilder vorgelegt werden.
Eine sequenzielle Gegenüberstellung ist demgegenüber „nur“ in 44 % aller Fälle fehlerbehaftet. Dabei werden dem Zeugen eine vorher nicht bekannte Anzahl von Personen einzeln und nacheinander gegenüber gestellt bzw. Einzelbilder vorgelegt.
Quelle: Staatsanwalt (GL) Dr. Heiko Artkämper in StRR 6/2007, Seite 210.
Der Verteidiger sollte daher in Zweifelsfällen (und das sind sie eigentlich alle) der Verwertung einer simultanen Identifizierungsmaßnahme widersprechen, um gegebenenfalls ein Beweisverwertungsverbot zu erreichen.
Morden durch Ködern

Wie die Washington Post berichtet, hat das Pentagon Scharfschützen der amerikanischen Streitkräfte im Irak aufgefordert, Munition und Sprengstoffgürtel auszulegen und anschließend diejenigen zu erschießen, die sie aufheben. „Baiting“ (Ködern) nennt sich dieser Vorgang. […]
Quelle: ZEIT online
Ich nenne das Mord.
Mörder ist, wer heimtückisch einen Menschen tötet.
Quelle: § 211 Strafgesetzbuch
Noch zwei Monate, aber nicht mehr länger
In einer Strafsache wurde der Computer nebst Zubehör beim Mandanten beschlagnahmt. Das war Mitte April, also vor fünfeinhalb Monaten. Die Staatsanwaltschaft teilte seinerzeit mit, das die Untersuchung des Rechners auf (weitere) Beweise erst in 12 bis 18 Monaten erfolgen kann. Die dafür zuständigen Stellen der Polizei sei überlastet.
Aus anderen Verfahren ist es bekannt, daß solche „Bearbeitungs“-Zeiten hier in Berlin an der Tagesordnung sind.
Ich habe gegen diese Maßnahme bereits nach vier Monaten Beschwerde eingelegt und beantragt, den Rechner wieder herauszugeben; man kann schließlich ein Image anfertigen und dies dann zur gegebenen Zeit untersuchen. Die Beschwerde wies das Landgericht Berlin (erwartungsgemäß) zurück.
Spannend ist aber die Begründung:

Angesichts der bei vorläufiger Sichtung auf einem der Rechner festgestellten Dateien mit Beweismaterial ist die Fortdauer der Beschlagnahme derzeit noch nicht unverhältnismäßig. Die Ermittlungsbehörden werden jedoch gehalten sein, die Auswertung der beschlagnahmten Rechner voranzutreiben und innerhalb der nächsten zwei Monate abzuschließen, da eine weitere Beschlagnahme über diesen Zeitpunkt hinaus nicht mehr vertretbar erscheint.
Quelle: LG Berlin, Beschluß vom 17.09.07, Az.: 515 Os 161/07
Ich bin gespannt, ob es den Ermittlern am 17. November gelungen ist, sich die Festplatte des Rechners mal anzuschauen. Daran glauben tue ich allerdings nicht.
Kleingarten
Nach einem Zeugenhinweis haben Kriminalbeamte der Polizeidirektion 2 gestern Abend bei einer Durchsuchung auf richterlichen Beschluss eine Cannabisplantage in einer Werkstatt in der Schönwalder Straße in Spandau gefunden.

Die Beamten durchsuchten ab 19 Uhr 45 in einem Mietshaus die Wohn-, Büro- und Werkstatträume eines 48-Jährigen, der bisher noch nicht polizeilich in Erscheinung getreten war. Im 1. Stockwerk des Hinterhauses über der Werkstatt stießen die Beamten auf eine professionell mit Beleuchtungs- und Bewässerungsanlage betriebene Cannabisplantage. Insgesamt fanden die Ermittler 171 Cannabispflanzen sowie 200 Gramm Marihuana, Bargeld und eine Schreckschusswaffe.
Der 48-Jährige wurde festgenommen und wird heute einem Haftrichter vorgeführt.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Ich bin gespannt, ob sich die „professionelle Beleuchtungs- und Bewässerungsanlage“ demnächst in einer anderen Plantage wiederfindet. Die abgebildeten Lampen jedenfalls tragen den Stempel der Asservatenkammer; die Kleingärtner hatten die Lampen seinerzeit beim Land Berlin ersteigert.