Strafrecht

Wohnungsdurchsuchung

Die gesamte Wohnung machte einen unaufgeräumten Eindruck, überwiegend altes Mobiliar. In der Wohnung war eine Wäscheleine gespannt, wo Hosen, Hemden, Slips u.a. Bekleidungsgegenstände zum Trocknen aufgehangen waren. Ein alter Fernseher und ein Laptop waren die einzigen elektronischen Geräte. Die genannten Gegenstände standen nicht in Fahndung.

Immer wieder lesenswert: Berichte über die Durchsuchung der Wohnung eines Beschuldigten. Für den Mandanten beruhigend: Keine Fahndung nach seinen Unterhosen.

Nebenbei: Welchen Wert die Beschreibung „sauber / unsauber“ sowie „aufgeräumt / unaufgeräumt“ für die weiteren Ermittlungen haben sollen, verbleibt mir allerdings auch nach vielen Jahren immer noch verborgen.

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Kranke Freizeitrichterin

Eine der Freizeitrichterinnen setzte dem Verteidiger eine Frist zur Stellungnahme: Eine Woche.

Es war dann aber doch noch eine telefonische Rückfrage notwendig. Der Verteidiger hatte mühsam ermittelt, wann die Richterin denn mal im Gericht sei. Nach Auskunft der Geschäftsstelle wäre das der heutige Mittwoch, ca. um die Mittagszeit, gewesen.

Die freundliche Geschäftsstelle informierte den Verteidiger dann heute Mittag darüber, daß die Richterin sich krank gemeldet habe.

Es geht um eine eilige Haftsache. Dann wartet der Mandant dann noch ein paar Tage. Bei 23 Stunden in der Zelle und einer Stunde Hofgang, bis die Dame sich irgendwann einmal wieder beim Gericht sehen läßt und über die Haftfortdauer entscheidet.

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Bundesverteidigungsminister Jung

Jung bekräftigte am Rande einer Sicherheitskonferenz in Berlin erneut, es sei richtig und zulässig, eine unbewaffnete Maschine oder eine mit Terroristen besetzte Maschine abzuschießen. Bis zu einer gerichtlichen Klärung gelte das Recht des übergesetzlichen Notstands.

Quelle: Inforadio Berlin

Kann das mal jemand ‚mal strafrechtlich einordnen? Was macht dieser Minister da? Setzt sich über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinweg und bastelt sich sein eigenes Recht?

Übergesetzlicher Notstand? Ich finde keine Vorschrift im Strafgesetzbuch, die es einem Bundesverteidigungsminister erlauben würde, eine Passagiermaschine mit – sagen wir mal – 250 Neckermann-Touristen ins Jenseits zu befördern.

Die Bundeswehr-Jetpiloten werden hoffentlich dabei bleiben, solche verbrecherischen rechtswidrigen Befehle zu verweigern, so wie sie es derzeit ankündigen …

Ich denke gerade an die Stellungnahmen von Helmut Schmidt zu seinen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Entführung von Herrn Schleyer. Schmidt hat bis heute sein Problem damit. Und nun stolziert dieser Bundesverteidigungsminister daher, proklamiert, er hätte kein Problem damit, den Befehl zum Abschuß einer Passagiermaschine zu geben.

Von wem – oder soll ich besser fragen: Von was – werden wir hier eigentlich regiert?

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Augenmaß für Disko statt Fürsorge

Bewährungsstrafe für die 21-jährige Mutter nach dem Tod ihres sechsmonatigen Sohnes: Der Junge war 12 Stunden allein, starb qualvoll zwischen Heizung und Bett eingeklemmt.

[…]

„Sie sind Täterin, sind schuldig und gleichzeitig schwer getroffen durch das, was Sie getan haben“, sagte der Richter. „Aber es hilft niemanden, wenn Sie sich und Ihr Leben wegschmeißen.“ Das Gericht entschied sich für Strafe und Hilfe zugleich. Zwei Jahre Haft auf Bewährung ergingen gegen die Mutter. Zudem muss sie 1200 Stunden gemeinnützige Arbeit in einer Behinderteneinrichtung leisten und eine Therapie beginnen.

Quelle: Tagesspiegel

Das Gericht hat – so wie sich die Sache darstellt – Augenmaß bewiesen.

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Ausgephisht

Nach achtzehn Monaten Ermittlungsarbeit des BKA im Auftrag der Staatsanwaltschaft Bonn wurden am 11.09. zehn verdächtigte Personen in Bad Homburg, Düsseldorf, Köln, Frankfurt und Elmshorn festgenommen. Den inhaftierten Personen wird vorgeworfen, als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung, Kontozugangsdaten und Transaktionsnummern deutscher Bankkunden ausgespäht zu haben, um die so erbeuteten Gelder auf Konten im Ausland zu überweisen.

Den Tatverdächtigen aus Deutschland, der Russischen Föderation und der Ukraine werden Schäden in Höhe von mehreren hunderttausend Euro zur Last gelegt. Sie setzten zum Ausspähen speziell erstellte Trojaner ein, die die Daten der Bankkunden abfingen und auf Beuteserver der Täter leiteten. Die Trojaner wurden zuvor mit Hilfe gefälschter E-Mail-Nachrichten im Internet verstreut. Die E-Mails wurden unter anderem als angeblich wichtige Mitteilungen der Deutschen Telekom AG, der eBay International AG, der 1&1 Internet AG, der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) sowie des BKA getarnt. Nach Öffnung des Dateianhangs erfolgte die Infizierung des betroffenen Rechners. Auch so genannte Botnetze sind bei der Verteilung der gefälschten E-Mails zum Einsatz gekommen. […]

Quelle: Gulli

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Kreuzberger schoss Ehefrau in den Fuß

Schon seit Monaten hatte ein 30-Jähriger Kreuzberger der 26-Jährigen nachgestellt und sie bedroht. Am Sonntagabend fing er die in Wedding wohnende Frau in der Nähe ihres Arbeitsplatzes in Kreuzberg ab und zwang sie in sein Auto. Er fuhr mit ihr in eine abgelegene Gegend außerhalb Berlins. Bei einem kurzen Halt versuchte sie zu flüchten, wurde aber von ihrem Mann ins Auto zurück gezerrt. Bei dem anschließenden Handgemenge löste sich aus der Waffe, mit der er die Frau schon vorher bedroht hatte, ein Schuss, der sie in den Fuß traf. Schließlich fuhr der 30-Jährige mit seinem Wagen nach Berlin zurück und brachte die Verletzte in ein Krankenhaus. Gestern Abend nahmen ihn Polizeibeamte bei einem Besuch im Krankenhaus fest. In seinem Wagen fanden sie die Tatwaffe und weitere Munition.

Quelle: Pressemitteilung der Polizei Berlin

Irgendjemand sollte dem armen Mann vielleicht mal sagen, daß Schüsse in Füße kein Erfolg versprechendes Mittel sind, um die Zuneigung einer Frau zu bekommen. Das geht anders.

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Vom Abgehörten zum Hehler

Im Vorfeld des G8-Gipfels wurde ein Antifaschist vom BKA verwanzt. An seinem Auto fand der Globalisierungskritiker einen mit Gaffaband umwickelten Batterieblock, eine Sendeeinheit und eine Antenne. Der Fund wurde im Berliner Kulturzentrum Kato am 7. Juli versteigert, 3800 Euro wurden für Globalisierungskritiker gespendet.

Im Vorfeld hatte das BKA zur Herausgabe des Senders aufgefordert. Nun wirft die politische Abteilung des Berliner LKA zwei Berliner Linken vor, sich der Hehlerei schuldig gemacht zu haben, der Sender sei Bundesbesitz und hätte nicht verkauft werden dürfen.

Quelle: Gulli

Nicht ganz uninteressant das Problem. Gulli spinnt den Gedanken weiter:

… macht sich, wer eine heimlich angebrachte Überwachungskamera in seiner Wohnung zerstört, womöglich der Zerstörung von Bundeseigentum schuldig? Und sollte es je doch zum Einsatz des sogenannten Bundestrojaners kommen – käme seine Entfernung vom heimischen System dann der Computersabotage gleich?

Nun ja, man kann ja mal ein Ermittlungsverfahren einleiten. Was am Ende dann dabei herauskommt, interessiert erst in zweiter Linie …

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Verquaste Verteidigung

Mein Mandant hat mich mit der Verteidigung in der Revison beauftragt. In der ersten Instanz ist er von einer promovierten Rechtsanwältin „verteidigt“ worden. In der Gerichtsakte finde ich ein Schreiben von dieser Anwältin an das Gericht.

nehme ich Bezug auf die telefonische Ladung vom 29.11.2005 zum 16.12.2005, 09.45 Uhr. Mein Mandant teilte mir am 06.12.2005 mit, dass ihm bislang keine schriftliche Ladung zu diesem Termin zugegangen ist. Da mein Mandant diese Ladung zum Betreten des Gebäudes vorlegen muß, wird gebeten, diese kurzfristig zu übermitteln. Eine gesonderte Ladung für mich ist nicht erforderlich.

Ich frage mich, warum Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die sicherlich hervorragende Kenntnisse auf dem Gebiet des Zivilrechts haben können, nicht die Finger von Sachen lassen, die sie nicht verstehen.

    Wenn ein Angeklagter nicht (ordnungsgemäß) geladen ist, muß er nicht zum Termin erscheinen.

    Wenn ein Angeklagter nicht fristgerecht (ein Woche vor dem Termin) geladen ist, darf nicht verhandelt werden. Oder die Verteidigung verzichtet auf die Einhaltung der Ladungsfrist – wenn die Staatsanwaltschaft und das Gericht bereit sind, dieses Verhalten zu honorieren.

    Jeder Zuschauer, jeder Interessierter und erst Recht ein Angeklagter kommt in das Kriminalgericht. Mit oder ohne Ladung. Jederzeit während der Öffnungszeiten. Der Grundsatz der Öffentlichkeit in Strafprozessen hat Verfassungsrang und sollte jedem Verteidiger heilig sein. Wer das nicht kennt, hat in einem Strafprozeß nichts verloren.

    Wenn ein Verteidiger nicht geladen ist, muß die Hauptverhandlung auf seinen Antrag hin ausgesetzt werden.

    Ladungen werden nicht übermittelt, sie werden zugestellt.

Diese paar Zeilen der ehemaligen Verteidigerin meines Mandanten zeigen mir, von welcher Qualität die Verteidigung in der Instanz gewesen sein muß. Und ich darf nun die Scherben aufkehren.

Update – nach Lektüre des Hauptverhandlungsprotokolls:
Die Verteidigerin ist nicht zum Termin erschienen.

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BVerfG: Contergan-Film darf ausgestrahlt werden

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Eilanträge des früheren Opferanwalts sowie des Pharmaunternehmens abgelehnt. Nun darf der „Contergan-Film“ des WDR ausgestrahlt werden.

Aus der Pressemitteilung des BVerfG:

Die Firma Chemie Grünenthal GmbH brachte zum 1. Oktober 1957 das Medikament Contergan auf den Markt. Im Jahre 1961 nahm sie dieses wieder vom Markt, als der Verdacht an sie herangetragen war, dass die Einnahme des Medikaments durch Schwangere bei Föten schwere Missbildungen hervorrufen könne. Ein Strafverfahren gegen mehrere Mitarbeiter des Unternehmens wurde 1970 eingestellt, nachdem das Unternehmen 100 Millionen DM zur Entschädigung der Contergan-Opfer bereitgestellt hatte.

Der WDR ließ einen Spielfilm erstellen, der an das historische Geschehen um Contergan unter Nennung dieser Arzneibezeichnung sowie der Herstellerin anknüpft. Im Mittelpunkt des Films steht die Figur eines Rechtsanwalts, der gegen das verantwortliche Unternehmen mit juristischen Mitteln vorgeht, um es zu Entschädigungszahlungen an Contergan-Geschädigte aus der Einnahme von Contergan zu veranlassen. Die Filmhandlung schildert vielfältige Bemühungen des Unternehmens, seine Inanspruchnahme auf Zahlung einer solchen Entschädigung sowie einer Bestrafung von Mitarbeitern zu verhindern.

Das Ende jenes Verfahrens war mein erster „Kontakt“ (ich war damals 14 Jahre alt) mit der Rechtsnorm des § 153 a StPO: Einstellung eines Strafverfahrens gegen Erfüllung einer Auflage. Schon als Teeny habe ich dieser Norm sehr kritisch gegenüber gestanden.

Auch wenn es sich dem „Contergan-Film“ nicht um eine Dokumentation handelt, sondern „nur“ um einen Spielfilm, scheint er mir sehenswert zu sein.

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Keine gute Idee

Gestern gab es mal wieder einen Schwerpunkteinsatz zur Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität im öffentlichen Nahverkehr. Die Polizei überprüfte auf den Bahnhöfen Bernauer Straße, Rosenthaler Platz und Weinmeisterstraße elf Verdächtige. Beziehungsweise: Wollte überprüfen. Denn es

flüchtete ein 14-Jähriger aus Lichtenberg, der beim Rauschgifthandel beobachtet worden war, vom Bahnhof Weinmeisterstraße in den Tunnel in Richtung Alexanderplatz. Der Zugverkehr musste für 35 Minuten unterbrochen werden. Der Jugendliche wurde im Tunnel festgenommen.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Es wurde nicht mitgeteilt, ob die Beamten mit der U-Bahn unter Inanspruchnahme von Sonderrechten hinter dem Flüchtling hergefahren sind.

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