Besser nicht

Es gibt Mandate, die man einfach nicht annehmen darf.

urteilte der Richter am Amtsgericht Tiergarten über einen Rechtsanwalt, dem vorgeworfen wurde, einem mutmaßlichen Autodieb geholfen zu haben, von dem Eigentümer des Wagens Lösegeld für die Rückgabe des Autos zu verlangen.

Darüber berichtet heute die Berliner Morgenpost.

Dem Anwalt war im Dezember 2006 von einem Mandanten mitgeteilt worden, er wisse, wo sich ein gestohlener Mercedes im Wert von 20.000 Euro befinde. Es sei ihm auch bekannt, dass der Eigentümer bereit sei, für die Rückgabe des Autos 5.000 Euro zu zahlen. Von dieser Summe solle der Anwalt ein Honorar von 1.190 Euro erhalten.

Der Rechtsanwalt hatte daraufhin mit dem Eigentümer Kontakt aufgenommen und die Übergabe des Wagens gegen Zahlung von 5.000 Euro vereinbart.

Die Strafverfolger strebten eine Verurteilung wegen einer gemeinschaftlich begangenen Erpressung an; das Gericht meinte aber, dies sei eine Begünstigung.

Dem verurteilten Anwalt kann diese Unterscheidung egal sein. Spannend ist jedoch die Frage, ob der Nachweis gelungen ist, daß der Anwalt in voller Kenntnis, daß sein Mandant ein ganz schlimmer Finger ist, das Mandat bearbeitet hat. Ein „Er hätte es wissen müssen und hat es zumindest billigend in Kauf genommen.“ reicht für die Verurteilung eines Anwalts nicht aus. Mal schauen, ob die Entscheidung rechtskräftig wird.

Aber unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz: Von solchen geruchsintensiven Mandaten sollte ein seriöser Anwalt die Finger lassen, insoweit gebe ich dem Richter Recht.

Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht veröffentlicht.

Eine Antwort auf Besser nicht

  1. 1
    doppelfish says:

    Na, anhören sollte sich der Anwalt schon, was der potenzielle Mandant vorzubringen hat. Wenn das dann „a Gschmäckle“ hat, wie die Schwaben sagen, kann er ihn darüber aufklären und dann wegschicken.

    Und ggf. einmal kurz Durchlüften :)