Strafrecht

Warum muß sowas vors Strafgericht?

Da gibt es einen Streit in einer Kneipe. Alle Beteiligten sind nicht mehr nüchtern. Es geht handfest zu, aber auch mit Worten wird nicht gespart. Irgend wann soll – laut Anklage – eine Beteiligte: „Von mir aus kannst du ihn totschlagen!“ gesagt haben. Das stellt – laut Anklage – eine Beihilfe zur schweren Körperverletzung dar. Naja.

Jedenfalls hat das Amtsgericht Tiergarten einen gewaltigen Hauptverhandlungstermin anberaumt, zu dem neben der Angeklagten auch Zeugen geladen wurden. Über die Mupped Show vor dem Strafrichter berichtet Uta Eisenhardt auf Berlin Kriminell.

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16 Jahre – schwanger – alkoholisiert – aggressiv

Gegen 0 Uhr 45 kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 49-jährigen Lkw-Fahrer und einer 16-jährigen Schwangeren in Steglitz. Der Mann wollte nach seinen Angaben den Wochenmarkt am Hermann-Ehlers-Platz mit seinem Fahrzeug verlassen. Die Jugendliche aus demselben Stadtteil und ihre Freunde saßen allerdings im Weg. Als der Reinickendorfer die Gruppe bat, beiseite zu gehen, beschimpfte und beleidigte ihn das Mädchen. In der Folge besprühte sie ihn mit einem Reizstoffsprühgerät. Der 49-Jährige hielt die Schwangere fest, woraufhin sie ihm mit einer Flasche auf den Kopf schlug und ihn biss. Der Lkw-Fahrer wurde ambulant behandelt. Eine Atemalkoholmessung bei der Steglitzerin ergab einen Wert von über 1,5 Promille. Sie wurde nach einer Blutentnahme ihrer Mutter übergeben.

Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin

Mir wird schwindelig, wenn ich daran denke, was aus dem Kind werden soll, wenn es denn lebend zur Welt kommt. Das hier könnte die Perspektive sein.

Danke an die Donnerkatze für den Hinweis.

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Kosten der Übersetzung

Der Pflichtverteidiger kann Ersatz für die durch die Übersetzung von Aktenbestandteilen entstandene Auslagen nur verlangen, wenn deren Verständnis oder genaue Kenntnis für eine sachgerechte Verteidigung und damit für ein faires Verfahren erforderlich sind. Das ist für die Übersetzung von polizeilichen Vernehmungen (1) sowie eines in der Akte enthaltenen Glaubwürdigkeitsgutachtens i.d.R. nicht der Fall (2) .

Quelle: Joachim Volpert in StRR 2008, S. 295

Ich muß schon sagen, das hat mich überrascht. Gerade in den polizeilichen Vernehmungen von (Belastungs-)Zeugen steckt oft viel Material, was für die Vorbereitung der Beweisaufnahme von enormer Bedeutung sein kann. Gleiches gilt auch für die genannten Gutachten. Wenn es auf die Kenntnis der Vernehmungen und der schriftlichen Vorgutachten nicht ankommt, dann könnte man sich ja auch gleich die ganze Akteneinsicht sparen. Und dann sind wir genau dort, wo sich der Bankprokurist Josef K. seinerzeit befunden hat.

Fußnoten:
1. vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2001, 223 [OLG Hamm 18.12.2000 – 2 Ws 221/00] = JurBüro 2001, 248)
2. vgl. OLG Hamm NStZ-RR 1999, 158 [OLG Hamm 16.02.1999 – 2 Ws 595/98] = StraFo 1999, 177 = AGS 1999, 90

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Wenn Fußballfans sich schlägern

Aus der schriftlichen Aussage einer Zeugin:

Ich saß in der S-Bahn in Richtung Potsdam. Ich saß mit dem Rücken zu den Geschehnissen und hatte die Kopfhörer meines mp3-Players im Ohr und hörte Musik. Wenig später bemerkte ich hinter meinem Rücken Tumulte und drehte mich um. Ich sah, wie sich ein älterer Mann, um die 40 Jahre, in Bayern München Fankluft und ein jüngerer, blonder BVB-Fan, um die 20 Jahre, schlägerten.

Der in Blau Rot-Weiß gekleidete Vierzigjährige hatte sich getraut, in einen mit mit gelb-schwarz Gekleideten voll besetzten Waggon zu steigen. Ein paar Stunden zuvor hatten die Borussen 1:0 2:1 verloren, gegen die Bayern, im Olympiastadion.

Die sollten doch zufrieden sein, daß sie überhaupt soweit gekommen waren, teilte mir der Vierzigjährige zu seiner Verteidigung mit. Ich habe den Satz dann etwas umformuliert, bevor ich ihn in einer Verteidigungsschrift an die Staatsanwaltschaft geschickt habe. Man weiß ja nie, in welchen Farben der Staatsanwalt am Wochenende herumläuft.

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Engagierte Bewährungshilfe

Eine Verteidigung außerhalb Berlins auf dem „platten Land“ bringt immer einmal wieder interessante Einblicke, wie es auch anders laufen kann. Während in Berlin sich Bewährungshelfer oftmals so gut wie nicht um ihre Klienten kümmern, gibt es anderenort echtes Engagement.

Es geht um einen schwerst alkoholkranken Menschen, der – trotz entsprechender Bewährungsauflage – nur sehr unregelmäßig den Kontakt zur Bewährungshilfe hält. Aus einem Bericht an das Gericht:

Ich werde natürlich weiter versuchen, den Kontakt zu Herrn Wilhelm Brause wieder herzustellen. Allerdings möchte ich in hiesiger Sache einen Anhörungstermin anregen, da sich der Proband nach meinem Dafürhalten nur ungenügend um die Erfüllung seiner Bewährungsauflagen bemüht. Ich denke, bei diesem Probanden wäre ein richerliches Gespräch hilfreich, um ihn von der Notwendigkeit der Auflagenerfüllung zu überzeugen. Eine neuerliche Aufklärung über möglichen Konsequenzen im Falle einer Mißachtung dieser wäre sicher hilfreich, um ihn wieder auf „den Weg der Tugend“ zu führen.

Die Frau macht Hausbesuche und spricht gegenüber dem Gericht von dem Mangel einer Vereinbarungsfähigkeit des „Probanten“. Das macht die Arbeit als Verteidiger in der Anhörung wesentlich einfacher. Ganz großes Lob von hier aus.

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Zusammenhanglos

Gegen den Mandanten wurde ein Bußgeldbescheid erlassen, weil er gegen das neue Waffengesetz verstoßen haben soll. Auf einer eng beschriebene Seite setzt sich das Landeskriminalamt mit der Verteidigungsschrift auseinander, die sich mit den objektiven Tatbestandvoraussetzungen der Rechtsnorm beschäftigt. Und dann folgt – aus der Hüfte geschossen – noch dieser Satz:

Abschließend ist noch anzumerken, dass es für die Erhebung eines Bußgeldes und dessen Höhe unerheblich ist, ob jemand Anwärter oder Mitglied eines Motorradclubs ist oder nicht.

Man muß nicht Psychologie studiert haben, um den Hintergrund zu erkennen: Der Bußgeldbescheid wurde genau deswegen erlassen, weil der Betroffene eben Mitglied eines Motorradclub ist. Basta!

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Freudloser Freispruch

Das schriftliche Vor-Gutachten der Psychiaterin war eindeutig, eindeutiger hätte es nicht sein können: Der Mandant (ÖPNV-Schwarzfahren, Beleidigung, Falschaussage) war krankheitsbedingt nicht imstande, das Unrecht seiner Taten einzusehen: Schuldunfähig. Nach dem Vorgutachten bereits stand also bereits fest, das gibt einen Freispruch. Nur die Frage nach der Einweisung in die Psychiatrie (§ 63 StGB) war noch im Termin zu klären, zu befürchten war das anhand der Deliktstruktur aber nicht.

Das von der Sachverständigen mündlich vorgetragene Gutachten trieb den Schöffen aber dann doch das Wasser in die Augen. Oder es war die beklagenswerte Gestalt des teilnahmslos wirkenden Angeklagten. Oder beides.

Hebephrene Schizophrenie lautete die Diagnose. Nach Auskunft der Psychiaterin im vorliegenden Fall in einer Stärke, denen die bisher bekannten Medikamente nicht gewachsen sind. Nicht heilbar, nicht wirklich behandelbar. Eine zwanzig-jähriger Mensch mit einer versandenden Persönlichkeit.

Freispruch, keine Einweisung in den Meßregelvollzug. Ein trauriger Erfolg.

Aber am Ende ein herzliches Dankeschön des Angeklagten. Das dem Verteidiger das Wasser in die Augen treibt.

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Ich hol Dich da raus

Der Mandant war stationärer Patient in der psychiatrischen Abteilung einer sehr großen Klink. Nach erfolgreicher Therapie wurde er entlassen. Große Freude, aber eingetrübt, weil die neu gewonnene Freundin noch Behandlungsbedarf hatte und eben noch nicht entlassen wurde.

In einem später gefundenen Brief versprach er seinem Mädel, daß er sie da raus holen werde.

Die Idee, die der Mandant hatte, war gar nicht sooo dumm. Vordergründig jedenfalls. Er rief in der Zentrale der Klinik an, teilte dort mit, daß zwei Stunden später eine Bombe explodieren werde und regte die umgehende Räumung der gesamten psychiatrischen Abteilung an.

Weniger geschickt war, daß er den Leiter des Wohnheims, in dem er nach seiner Entlassung lebte, darum bat, schon einmal ein Zimmer für seine „Verlobte“ zu reservieren, weil sie ja gleich eine neue Unterkunft brauche …

Vergehen der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, strafbar gemäß § 126 StGB.

steht in der Anklageschrift.

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Keine gute Idee

Tatvowurf: Verstoß gegen das Waffengesetz

Beweismittel

Aus dem Vorgangs-Deckblatt der Ermittlungsakte :

Am 28.04.07 erschien Herr BRAUSE auf dem Polizeiabschnitt 33 und gab an, eine am heutigen Tage gekaufte Schreckschußpistole registrieren lassen zu wollen.

Er gab an, die Pistole bei sich zu haben. Daraufhin wurde ihm der mitgeführte Rucksack abgenommen und durchsucht. Dabei konnte die Pistole, in einem schwarzem Plastikkoffer verpackt, aufgefunden werden. Das mit sechs Patronen geladene Magazin befand sich in der Waffe. Eine weitere Patrone befand sich im Patronenlager.

Die Pistole wurde entladen und zusammen mit der Munition (5 Patronen Schreckschuß, 2 Patronen Pfefferspray) sichergestellt. Beschlagnahmeprotokoll Teil A und B wurden Herrn BRAUSE ausgehändigt (Kopie am Vorgang).

Nach rechtlicher Belehrung und Tatvorwurf gab er an, die Pistole am 28.04.07 gegen 12:00 Uhr in einem Waffengeschäft (Bulli Bullmann) im Europacenter, für 119,00 Euro, gekauft zu haben.

Die sichergestellte Pistole, inklusive Munition, liegt dem Vorgang bei.

Dazu fällt mir ein: Gehe nicht zum Fürst, wenn Du nicht gerufen wirst.

Ende gut – das Verfahren wurde eingestellt, allerdings nur nach § 154 StPO.

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Geburtstag, Bandscheibenschaden, Hotelzimmer

Der ehemalige Gegner meines Mandanten schreibt eine laaaaange Strafanzeige. Gegen den Mandanten wird ermittelt, das Verfahren dann eingestellt. Der Gegner schreibt eine noch viel lääääääängere Beschwerde, reklamiert alles Übel dieser Welt und überhaupt. Das Verfahren wird wieder aufgenommen, Anklage erhoben und der Hauptverhandlungstermin festgesetzt.

Dazu soll natürlich auch der Gegner aus Mönchengladbach als Zeuge nach Berlin kommen. Der will aber nicht, jedenfalls nicht einfach so, und schreibt ans Gericht

lhre Ladung v.19.04.2008 für den 15.07.2008 halle ich erhalten. Ich habe aber genau an diesem Tag Geburtstag (Geb.Dat. 15.07.1946) und hin hierfür außerhalb zur Feier eingeladen. Ich bitte Sie daher mich zu einem früheren /späteren Termin zu laden.

Weiterhin habe ich ein Bandscheibenschaden, der es nicht zulässt, das ich längere Strecken mit der Bahn in der zweiten Klasse zu fahren. Ich bitte daher vorab um Zustimmung für eine Bahnfahrt mit der 1. Klasse. Desweiteren bitte ich um Mitteilung, welches Hotel ich in der Nähe bekomme kann.

Naklar, der Staatsanwalt holt den Zeugen mit der Sänfte vom Bahnhof ab und trägt ihn anschließend vorsichtig ins Adlon.

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