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Strafrecht
Sarrazin – find‘ ich gut
Die Amtsanwaltschaft hatte dem Gericht vorgeschlagen, das Verfahren gegen meinen Mandanten nach § 153 a Abs. 2 StPO einzustellen, wenn er bereit ist, 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu verrichten. Das ist für den Mandanten grundsätzlich akzeptabel, nur: Er hat keine Zeit zum gemeinnützigen Arbeiten und würde lieber zahlen. Deswegen habe ich heute an das Gericht geschrieben:
Ich schlage daher vor, die Einstellung von der Zahlung eines Betrages in Höhe von 150,00 Euro abhängig zu machen. Bei der Höhe der Auflage habe ich einerseits den Vorschlag der Amtsanwaltschaft (30 Stunden) und andererseits den Vorschlag unseres Herrn Finanzsenators Sarrazin (er würde für 5 Euro arbeiten) zugrunde gelegt.
Ich bin auf die Reaktion gespannt.
Der urlaubsbedingte Deal
Die Vorsitzende Richterin hatte es angekündigt, in zwei Wochen werde sie zweieinhalb Wochen Urlaub machen. Ob man das Verfahren nicht durch eine Abrede bis dahin beenden könne. Die Verteidiger der drei Angeklagten waren mit dem Angebot des Gerichts und der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden, deswegen wurde mit der Beweisaufnahme und schweigenden Angeklagten begonnen.
Nach zwei Hauptverhandlungsterminen stand fest: Die Akten wurde von der Polizei nicht so geführt, daß man damit sinnvoll arbeiten konnte. Beweismittel wurden den Angeklagten falsch zugeordnet. Das bei dem einen sichergestellte Bargeld stand plötzlich auf der Asservatenliste des anderen. In dem Auto wurden (gefälschte) Ausweise gefunden, die man weder dem einen, noch dem anderen Angeklagten zuordnen konnte. Die Polizeibeamten bericheten von bedeutsamen Telefonanrufen und -gesprächen, die in dem ansonsten vollständigen Speicher des Telefons nicht zu finden waren. Dafür fand man in dem Telefonspeicher tatrelevante Anrufe zu einer Zeit, in der der Angeklagte bereits in Haft und das Telefon nicht mehr in seinem Besitz war.
Insgesamt steuerte das Verfahren auf eine zweistellige Zahl von Hauptverhandlungsterminen hinaus. Vor dem Hintergrund des § 229 Abs. 1 StPO („Eine Hauptverhandlung darf bis zu drei Wochen unterbrochen werden.“) wurde es eng mit dem Urlaub der Vorsitzenden.
Die Richterin lud die Verteidiger zum Rechtsgespräch und unterbreitete ein neues, deutlich verbessertes Angebot. Das Verfahren wurde am selben Tag noch (nachdem der Staatsanwalt und drei Verteidiger binnen zehn Minuten plädiert hatten) mit einem höchst erfreulichem Ergebnis beendet.
So funktioniert der urlaubsbedingte Rechtsstaat.
Die Angels sind kein Angelverein
Aus einer Ermittlungsakte:
Der Betroffene WILHELM BRAUSE wurde in einer größeren Gruppe von Personen vor dem Clubhaus der Berliner „HELLS ANGELS MC“ angetroffen und überprüft.
Der WILHELM BRAUSE ist ein Prospect (=Anwärter) des HELLS ANGELS MC BERLIN, wodurch der Betroffene nach außen manifestiert, dass er gerade beabsichtigt, ein vollwertiges Mitglied des HELLS ANGELS MC mit allen damit verbundenen Verpflichtungen, wie oben beschrieben, zu werden.
Ein etwaiger sozial anerkannter Zweck oder eine Art der Brauchtumspflege treffen hier ebensowenig zu wie die mögliche Zugehörigkeit zu einem Angelverein oder einem Katastrophenschutz- oder Rettungsdienst.
Ja-nee, is klar.
Messerstecher verurteilt
Die Kammer unter Vorsitz von Richter Miczajka zeigte sich erschrocken über den offenbar nicht unter wenigen Jugendlichen verbreiteten hohen Alkoholkonsum und den Irrglauben, ein Messer sei ein probates Mittel der Gefahrenabwehr.
schreibt Barbara Keller auf Berlin Kriminell über das Ende des Verfahrens um die Messerstecherei in der Diskothek „Dix“.
Der Alkohol und das Messer waren die „conditio sine qua non“ für den versuchten Totschlag. Ohne den Alk und ohne das (in der Disko ohnehin verbotene) Messer wäre es wahrscheinlich bei ein paar blauen Flecken geblieben.
Mafiöse Erpressung in der JVA Tegel?
Seit Mittwoch, dem 4. Juni 2008, müssen sich vier Häftlinge der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel wegen gefährlicher Körperverletzung und schwerer räuberischer Erpressung vor Gericht verantworten. Die drei aus Litauen und Kasachstan gebürtigen Männer sollen von Dezember 2006 bis Juli 2007 Mithäftlinge der Teilanstalt III unter Androhung und Ausübung von Gewalt zur Herausgabe von Geld, Gütern sowie zur Beschaffung von Drogen erpresst haben. Zur Unterstützung ihrer Forderungen setzten die Angeklagten laut Anklage auch die Verwandten der Opfer unter Druck. Mindestens fünf der Opfer sind bislang bereit, gegen ihre Peiniger auszusagen und wohnen als Nebenkläger der Verhandlung bei.
Darüber berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell. Eine schwierige Beweisaufnahme wird das, weil Zeugen, die erpresst worden sein sollen, wenig Muße zur Aussage haben.
Denn als „Anscheißer“ hat man, wie er sagt, keine Schonung zu erwarten. Nando T. erklärt dem Vorsitzenden Richter Schwengers: „Entschuldigen Sie, wenn ich das so sagen: Als ‚Anscheißer‘ ist man die ‚Fotze‘ für alle. Man wird angespuckt, geschlagen, Müll wird in die Zelle gekippt. Jeder darf mal.“
Ganz schön rauhe Sitten herrschen dort im Knast. Ich denke, es ist besser, sich da fern zu halten. Jedenfalls als möglicher Insasse.
Hahnenkampf in der Disko
Barbara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über eine Auseinandersetzung in einer Diskothek, die mit lebensgefährlichen Verletzungen endete. Vor dem Landgericht Berlin wird nun darüber verhandelt, welche Konsequenzen der wegen versuchten Totschlags (§ 212 StGB) Angeklagte zu tragen hat.
Das (von unserer Kanzlei vertretene) Opfer dieser Tat hat sich dem Verfahren als Nebenkläger angeschlossen und hofft unter anderem, auf diesem Wege Hintergründe dieser Tat zu erfahren, die er sich bislang nicht erklären kann.
Am ersten Prozeßtag hatte der Angeklagte das Wort, der Geschädigte wird am kommenden Mittwoch seine Sicht der Dinge schildern. Ich hoffe, daß die Staatsanwaltschaft wenigstens an dieser Stelle des Verfahrens sauber arbeitet. In Bezug auf den Mitangeklagten war deren Vorstellung mehr als dürftig.
Mit dem Treten begonnen
In dem Protokoll der polizeilichen Vernehmung des Zeugen, dessen Muttersprache nicht die deutsche ist und der erkennbar nicht fehlerfrei Deutsch spricht, heißt es: Der Täter hat damit begonnen, den am Boden liegenden (bereits lebensgefährlich von einem anderen verletzten) Geschädigten zu treten.
Das reichte der Staatsanwaltschaft für die Anklage des Täters. Wegen Körperverletzung. Vor der großen Strafkammer des Landgerichts.
Bereits nach den ersten paar Sätzen in der gerichtlichen Vernehmung desselben Zeugen stellt sich heraus, daß der Täter gar nicht getreten hat, sondern der Zeuge den Eindruck gewonnen hatte, der Täter wolle gleich lostreten. Eine Bewegung mit dem Bein oder dem Fuß des „Täters“ habe er nicht gesehen. Aber habe den Eindruck gehabt, als wenn es gleich losginge mit den Tritten …
Der Verteidiger führte zutreffend aus, daß der Anklagevorwurf also nicht zutreffe. Der Staatsanwalt hielt aber daran fest und räumte nach einiger Diskussion widerwillig ein, es sei aber zumindest eine versuchte Körperverletzung. Wenn der „Täter“ einräume, daß er versucht habe, den Geschädigten zu treten, könne man über die Einstellung des Verfahrens einmal nachdenken.
Ich meine, wenn man Fehler macht (und die machen wir alle ‚mal), sollte man sich dazu bekennen. Und nicht auf Biegen und Brechen sowie auf Kosten anderer versuchen, eine einmal vorgefaßte Ansicht als unumstößlich und richtig durchzusetzen. Hoffentlich bleiben der Verteidiger und sein Mandant standhaft und setzen den Freispruch durch.
Anmerkung: Ich vertrete den Geschädigten.
Versuchter Mord an eigenem Sohn?
Wegen des Verdachts des versuchten Mordes an ihrem zur Tatzeit einjährigen Sohn wurde eine 39-Jährige heute festgenommen.
Die Frau aus Berlin-Reinickendorf soll im Oktober und November 2007 mehrfach versucht haben, das Kleinkind durch Verabreichung verunreinigter Spritzen zu töten.
Der heute zweijährige Junge befand sich seit Anfang September 2007 stationär in einer Kinderklinik in Behandlung. Seine Mutter betreute ihn dabei im Rahmen des sog. “rooming in“.
Im Laufe dieses Krankenhausaufenthaltes musste das Kind ab Oktober 2007 mehrfach wegen wiederkehrender fiebriger Blutvergiftungen durch Darmbakterien behandelt werden, wobei teilweise lebensbedrohliche Krankheitssymptome auftraten.
Umfangreiche ärztliche Untersuchungen schlossen eine körperliche Erkrankung des Jungen, die die Entwicklung dieser Bakterien verursacht haben könnte, aus.
Als das Kind Anfang November während einer neuerlichen lebensbedrohlichen Situation auf die Intensivstation verlegt wurde, fanden sich in den persönlichen Sachen der Kindesmutter gebrauchte Einwegkanülen. Somit ergab sich der Verdacht, dass sie selbst dem Kind die im Blut nachgewiesenen Darmbakterien beigebracht hat. Das Krankenhaus schaltete umgehend die Behörden ein.
Umfangreiche Ermittlungen konnten den Verdacht gegen die Mutter erhärten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Berlin erließ ein Ermittlungsrichter am Amtsgericht Tiergarten einen Haftbefehl gegen die Mutter wegen versuchten Mordes aus niedrigen Beweggründen, gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener.
Beamte des Landeskriminalamtes 125 nahmen die Frau am heutigen Vormittag fest. Am frühen Abend wird sie zur Haftbefehlsverkündung einem Richter vorgeführt.
Der kleine Junge wurde bereits im Anfang November durch das zuständige Jugendamt in Obhut genommen. Nach der räumlichen Trennung von der Kindesmutter hat sich sein Gesundheitszustand so verbessert, dass es inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen werden konnte. Er lebt nun bei einer Pflegefamilie.
Quelle: Pressemeldung der Polizei Berlin
Wenn der Vorwurf in dieser Art zutrifft, muß man sich fragen: Was geht in einer Mutter vor, die auf diese Weise versucht, ihr Kind los zu werden? Wenn der Vorwurf nicht zutreffen sollte: Was geht dann in der Mutter vor?
So oder so, das zieht „Kollateralschäden“ nach sich. Entweder bei dem Kind oder bei der Mutter.
Moppeds abgefackelt
Am Romanshorner Weg in Reinickendorf stand auf dem Gehweg ein Motorrad BMW 650 in Flammen. Bereits eine Nacht zuvor hatten in der Nähe, an der Zermatter Straße, zwei Motorräder und zwei Mopeds auf einem Parkplatz gebrannt. „Ein Zusammenhang der beiden Anschläge ist aufgrund der örtlichen Nähe und auch der zeitlichen Parallele wahrscheinlich und wird geprüft“, so ein Polizeisprecher.
Quelle: Berliner Morgenpost
Daß Autos der Luxusklasse von irgendwelchen Gestörten angezündet werden … daran haben wir ja nun schon gewöhnt; aber daß die Idioten nun an Motorräder herangehen, ist ja nun überhaupt nicht akzeptabel.
Ich hoffe nur, daß nicht irgendwann mal einer von den Kerlen erwischt wird und er sich dann bei uns meldet, um sich von mir verteidigen zu lassen. Das geht ja nun gar nicht. ;-)
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Immer wieder Stalking
Früher waren es vornehmlich Auseinandersetzungen von Nachbarn in Eigenheimsiedlungen, die die Strafrichter beschäftigen. In jüngerer Vergangenheit sind vermehrt die Namen der Teilnehmer an „Rosenkriegen“ auf den roten Aktendeckeln der Staatsanwaltschaften zu lesen. Diese Art der Auseinandersetzung mag niemand wirklich, sind die Sachverhalte doch meist selbst für die unmittelbar Beteiligten kaum noch überschaubar.
So kommt es immer wieder dazu, daß die Staatsanwaltschaft oder spätestens das Gericht mit den üblichen prozessulaen Mitteln versuchen, die Sachen irgendwie wieder vom Tisch zu bekommen. Das bedeutet in dem meisten Fällen, die Verfahren werden nach § 153a StPO gegen Auflagenzahlung an eine gemeinnützige Organisation (oder an die Jusitzkasse) ohne Urteil eingestellt.
Über einen solchen Fall berichtete Barbara Keller auf Berlin Kriminell. Dort versucht das Gericht, den vermeintlichen Stalker durch die Kostenkeule zur Raison zu bringen. Manchmal funktioniert das ja …
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