Strafrecht

Nicht immer nur ich …

… schimpfe über unsinnige Strafverfahren in Moabit. Die Berliner Morgenpost hat einen spannenden Fall entdeckt: Es geht um

eine Aktion der Umweltschutzorganisation „Robin Wood“ am 18. Januar 2007 vor dem Schauspielhaus am Gendarmenmarkt. Der Energiekonzern Vattenfall lud dort zu einem Kongress. Und weil Vattenfall nach Meinung von „Robin Wood“ noch immer Braunkohle abbaut und verheizt, gab es eine Gegenaktion. „Umweltaktivisten“ kletterten vor dem Schauspielhaus auf drei Fahnenmasten und befestigten ein Transparent mit der Aufschrift: „Vattenfall – Als Klimakiller top, im Umweltschutz ein Flop“. Die Polizei wurde gerufen. Der leitende Beamte einigte sich mit den drei Umweltaktivisten, dass sie noch einige Minuten auf den Masten bleiben und ihr Transparent nach oben halten dürften, anschließend aber brav wieder herunterkommen müssen – was sie dann auch taten.

Der 1. Hauptverhandlungstermin im Dezember endete ohne Ergebnis, weil Zeugen fehlten. Am 23. Mai fand dann ein zweiter Termin statt.

Wieder waren ein Richter, eine Staatsanwältin und eine Protokollantin im Einsatz. Fünf – vom Dienst für diesen Gerichtsauftritt freigestellte – Polizeibeamte und acht weitere Zeugen wurden vernommen.

Fertig? Nein!

Am 6. Juni soll es nun einen weiteren Prozesstag geben. Mit weiteren Zeugen.

Als wenn die Jungs und Mädels in Moabit nichts Besseres zu tun hätten. Da scheint mir wieder mal ein besonders eifriger Staatsanwalt am Werke zu sein, der an einem übermäßigen Verfolgungsdruck leidet. Solche Typen gibt es im Berliner Kriminalgericht häufiger.

Nebenbei: Ich kann mir gut vorstellen, daß das Ganze in einer zweiten Instanz aufgearbeitet wird. Kommt es zum Freispruch, legt die Staatsanwaltschaft ein Rechtsmittel ein. Wird die Fahnenstangenkletterin verurteilt, geht sie in die Berufung.

Das würde ich allerdings auch tun. Denn solange sich ein Staatsanwalt mit dieser Sache beschäftigen müssen, kann er an anderer Stelle keinen Unsinn machen. ;-)

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Übersetzung? Zu teuer!

Der Angeschuldigte ist Franzose. Franzosen sprechen französisch und nur in eng begrenzten Ausnahmefällen vielleicht auch ‚mal eine andere Sprache. ;-) Der Angeschuldigte ist kein solcher Ausnahmefall.

Im Zwischenverfahren änderte sich die Sach- und Rechtslage. Damit war dem alten Haftbefehl die Grundlage entzogen. Er wurde aufgehoben und ein neuer Haftbefehl verkündet. Vier lange Seiten, zwei weitere enthalten die Rechtsmittelbelehrung; alles sehr eng beschrieben, also richtig viel Zeug. Die Dolmetscherin brauchte lange Zeit, um bei der Haftbefehlsverkündung den Text vollständig zu übersetzen.

Eine schriftliche Übersetzung des Haftbefehls, damit der Angeschuldigte sich das Ganze noch einmal in Ruhe durchlesen kann? Bekommt er nicht, sagte die Vorsitzende Richterin, das sehe das Gesetz nicht vor. Und außderdem: Wer soll denn das alles bezahlen?!

Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) scheint der Richterin nicht bekannt zu sein. Noch nicht.

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„Nicht richtig im Kopf“

Am 21. November 2007 nimmt Taner I. (27) im Segafredo am Berliner Hauptbahnhof Kellner Karsten-Uwe R. (34) als Geisel. Der seit seiner Scheidung in Weisenheim bei Mannheim wohnende, gelernte Metzger will in die Türkei flüchten. Er verlangt 30.000 Euro, ein Handy, die Bereitstellung eines Flugzeugs und freies Geleit. Nach zweieinhalb Stunden kann die Geiselnahme durch einen ‚Zugriff‘ der Polizei unblutig beendet werden.

Quelle und mehr über das Sicherungsverfahren gegen den psychisch kranken Geiselnehmer: Berlin Kriminell

Update (21.5.08):

Die 35. Große Strafkammer ornete am dritten Tag der Hauptverhandlung gegen Taner I. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

berichtet heute Barbara Keller auf Berlin Kriminell. Grundlage für die Entscheidung waren § 20 StGB und § 63 StGB.

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Vertrauen

Der Mandant war zu dem Hautpverhandlungstermin vor dem Strafrichter nicht erschienen. In solchen Fällen ist es regelmäßig nicht zu verhindern, daß die Staatsanwaltschaft den Erlaß eines Haftbefehl beantragt und das Gericht diesem Antrag nach § 230 StPO auch entspricht. So auch in diesem Fall.

Ein paar Tage später erreiche ich den Mandanten endlich und teile ihm mit, daß er ein Problem habe. Er folgt meinem Rat und will sich nun dem Verfahren „freiwillig“ stellen.

Dazu habe ich telefonisch Kontakt zu dem Richter aufgenommen. Er hat auf meine Bitte hin einen Termin anberaumt, zu dem der Mandant erscheinen sollte. Er wollte ihm den Haftbefehl verkünden, ihm die Situation noch einmal eindringlich nahelegen und dann den Haftbefehl außer Vollzug setzen. Mehr haben wir nicht vereinbart und besprochen.

Der Mandant ist – erneut meinem Rat folgend – in die Höhle des Löwen, hat sich den Satz heiße Ohren beim Richter abgeholt und konnte mit einem außer Vollzug gesetzten Haftbefehl das Gericht als relativ freier Mann verlassen.

Vertrauen – das war die Basis der Vereinbarung zwischen Richter und Verteidiger. Das gesprochen Wort gilt! Ohne daß es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. So sollte der Umgang aller Menschen miteinander sein. Dann brauchten wir kaum noch Juristen.

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Katz-und-Maus-Spiel

Am späten Abend des 1. Mai wurden zwei taz-Journalisten an der Ecke Manteuffel-/Skalitzer Straße von Polizisten der Einheit „11 12“ mehrfach ins Gesicht geschlagen.

berichtet die taz.

Und befragt dazu Kreuzbergs Bürgermeister Franz Schulz (Grüne). Der sagt:

Die Einheit „11 12“ kam vermutlich nicht aus Berlin. Das heißt, dass die Berliner Polizei ihre Kollegen aus den anderen Bundesländern besser über die Deeskalationsstrategie informieren muss. Noch besser wäre, wenn für diese kritischen Zeiten ausschließlich Berliner Polizisten eingesetzt werden. Sie können das alljährliche Katz-und-Maus-Spiel-Ritual viel realistischer einschätzen.

Wer mit diesem Gerät am ersten Mai nach Kreuzberg anreist, will schließlich auch was erleben. Wäre doch schade, wenn man ganz ohne Party wieder zurück in die Provinz müßte.

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Vertraulich

Der Abteilungsleiter einer GmbH schreibt eine Strafanzeige gegen meinen Mandanten. Er schickt seinen Brief direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Nach der Sachverhaltsschilderung und seiner laienhaften strafrechtlichen Einordnung des Verhaltens meines Mandanten schließt er den Brief mit folgenden Worten:

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen per Mail (backoffice@***.de), telefonisch (0***/3******) oder per Fax (0***/3******) und unter meiner Privatanschrift ***** jederzeit gerne zur Verfügung.

Ich bitte Sie jedoch die oben genannten Kontaktdaten nicht an Dritte weiterzugeben.

Wenn dem Anzeige-Erstatter die Spielregeln, insbesondere das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers des Beschuldigten, bekannt gewesen wären, hätte er eventuell darauf verzichtet, seine geheimen Daten an die Ermittler weiter zu geben. Oder er hätte auf die Strafanzeige ganz verzichtet.

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Geldwegnahme zur Gefahrenanbwehr

Die Polizei darf Bargeld, das zum Kauf von Drogen verwendet werden soll, zum Zweck der Gefahrenabwehr auch dann sicherstellen, wenn der Besitzer in einem Strafverfahren freigesprochen wurde. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines 30-jährigen Mannes abgewiesen, der sich gegen eine entsprechende polizeiliche Gefahrenabwehrmaßnahme gewandt hatte (Urteil vom 28.02.2008; Az.: VG 1 A 137.06).

Quelle: beck-blog

Was wir haben, behalten wir. Basta! Erstmal im Strafprozess beschlagnahmen, und dann hinterher aus angeblichen Gründen der Gefahrenabwehr nicht wieder herausgeben.

In dem zitierten Beitrag heißt es weiter:

Die Verwendung großer Summen Bargeldes zum Ankauf von Drogen und damit die drohende Begehung von Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz stelle eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, selbst wenn das Geschehen noch nicht das Stadium des strafbaren Versuchs erreicht habe.

Das deutsche Betäubungsmittelrecht samt seiner buckligen Verwandtschaft würde auch einer verfassungslosen Bananenrepublik gut zu Gesicht stehen.

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Datenschutz in Berlin und Brandenburg

Das, was in Berlin eine Straftat ist, wird in Brandenburg als Ordnungswidrigkeit bewertet.

Wenn also der Berliner Polizeibeamte das Geburtsdatum seiner Kneipenbekanntschaft „ermittelt“ wird er bestraft; der Brandenburger „Ermittler“ bekommt dafür einen Bußgeldbescheid.

Was passiert eigentlich dem Bayern?

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Rede zum Fenster heraus

Es war eine spannende Geschichte aus dem Drogenmilieu: Der beraubte Drogenhändler war der Geschädigte, der (leider) nur teilweise von seinem Recht, als Zeuge zu schweigen, Gebrauch machte. Ein angeblicher Mittäter wurde gesondert verfolgt, sein Verfahren abgetrennt und er fand sich nun als Zeuge im Prozeß gegen seine Kumpels wieder. Entsprechend belehrt, nicht nur vom Gericht, sagte er gar nichts. Damit war die Tür geöffnet für das Rechtsgespräch.

Staatsanwalt, Gericht und Verteidiger waren sich schnell einig; Minderschwerer Fall des schweren Raubs, eingeschränkte Schuldfähigkeit gibt für meinen Mandanten zweieinhalb Jahre, für den voll schuldfähigen Mitangeklagten drei Jahre und neun Monate. Ich konnte für meinen Mandanten noch die Aufhebung des Haftbefehls durchsetzen.

Für den nächsten Verhandlungstag war nur ein Gutachten vorgesehen und dann sollte plädiert werden. Ich saß dann abends am Schreibtisch, um den Schlußvortrag anhand meiner Notizen aus den Verhandlungsterminen vorzubereiten. Irgendwie liefen meine Gedanken aber nicht rund. Selbst eine weitere Tasse Caffè half mir nicht auf die Sprünge.

Bis mir die an mich selbst gerichtete Frage einfiel: Was machst Du da eigentlich? Die Sache ist doch klar, das Ergebnis steht fest, wofür brauchen wir denn noch das Plädoyer?! Angesichts der Verfahrensabrede wäre das doch ohnehin nur eine Ansprache an die Galerie. Also: Akte zu, Rechner runter fahren und Feierabend.

Der Staatswalt faßte schulbuchmäßig (vulgo: langatmig und einschläfernd) das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen, die Mitverteidigerin gab spritzig ihr Bestes für ihren Mandanten und ich? Ich konnte mich den hervorragenden Ausführungen meiner Vorredner anschließen, stellte die vereinbarten Anträge, war in drei Minuten fertig und alle waren zufrieden, daß sie in die Mittagspause gehen konnten.

Nur die Zuschauer waren enttäuscht. Im Nachmittagsfernsehen wird doch immer so flammend plädoyiert … beschwerte sich eine Vertreterin der (Neuköllner?) Öffentlichkeit.

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Keine leichte Beute für schweren Raub

Sie hatten nicht damit gerechnet, daß der Drogenhändler zur Polizei geht, um den Raub anzuzeigen. Aber es kam anders als geplant. Aus dem Raub wurde einer, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren vorsieht und der Dealer macht die Anzeige. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.

Am Ende standen dann doch „nur“ 2 1/2 Jahre für den einen und 3 Jahre, 9 Monate für den anderen „Schauspieler“.

Über Einzelheiten des Falls berichtet Barbara Keller auf Berlin Kriminell.

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