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Strafrecht
Giftgas am 1. Mai
Dutzende Berliner Polizisten sind bei den schweren Krawallen am 1.Mai in Kreuzberg in der Nähe des Kottbusser Tors durch den Rauch einer Gasgranate verletzt worden. 47 Beamte waren, wie berichtet, schlagartig außer Gefecht gesetzt, nachdem sie den Rauch eingeatmet hatten. Nun teilte die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit, die Gasbombe stamme aus britischen Militärbeständen und sei zur Abwehr von Aufständen und zur Terrorbekämpfung in Nordirland entwickelt worden.
Quelle: Morgenpost
Davon erfährt man erst jetzt. Auch die betroffenen Polizeibeamten sollen bislang nicht informiert worden sein. Da hört der Spaß auf.
Ich bin auf die kommenden „revolutionären 1. Mai Demos“ gespannt.
Bewährungsstrafe für Marco
Das Gericht in Antalya hat Marco zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, zwei Monaten und 20 Tagen verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Damit hat das Gericht festgestellt, daß Marco eine Minderjährige vergewaltigt und sexuell missbraucht hat.
So, wie das Verfahren gelaufen ist, rechne ich nicht damit, daß die Entscheidung rechtskräftig und diese Feststellung Bestand haben wird.
(Info gefunden bei ballmann, der auf die Süddeutsche.de verlinkt.)
Flashmob in Mariendorf
Nicht nur in Kreuzberg, sondern auch in sogenannten bürgerlichen Bezirken gibt es Zoff: Mit Pfefferspray haben sich Polizeibeamte am Montagabend in Mariendorf gegen eine aufgebrachte Menge zur Wehr setzen müssen. Etwa 60 jugendliche Araber und Türken haben nach Angaben der Polizei in der Eisenacher Straße versucht, zwei zuvor festgenommene junge Männer zu befreien.
Darüber berichten die Berliner Morgenpost, der Tagesspiegel und der Berliner Kurier.
Das geht doch!
Beim Aufräumen fiel mir eine Übersicht der Aufträge eines einzigen Mandanten in die Hände:
Ich mag die aufgeregte Öffentlichkeit im weltweiten Netz, die mit Schaum vor dem Mund zu Strafanzeigen aufruft. Und Staatsanwälte, die ein Ermittlungsverfahren einleiten, nur weil sie meinen: „Das geht doch nicht!“
Dem Volk auf’s Maul geschaut
Nun hat es einen weiteren Randalierer erwischt:
Ein Moabiter Schöffengericht hat am Dienstag einen 26-jährigen Berliner, der bei den schweren Ausschreitungen am 1. Mai Flaschen auf Polizisten geworfen hatte, wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt.
berichten M. Mielke, M. Wittge und S. Pletl stimmungsvoll in der Berliner Morgenpost.
In ihrem eigenen Bericht korrigieren sie später allerdings diese unzutreffende Zusammenfassung:
Für die Taten am 1. Mai verhängte das Schöffengericht zwei Jahre und sechs Monate wegen schweren Landfriedensbruchs und versuchter gefährlicher Körperverletzung.
Zusätzlich gab es noch eine Bestrafung für einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und für eine Brandstiftung. Und einen Zuschlag für ein paar Vorstrafen. Keinen Rabatt gab es aber im Zusammenhang mit der „Randale“ für die erhebliche Alkoholisierung des Verurteilten zur Tatzeit.
So sieht die Sache also schon wieder ganz anders aus: 30 Monate für 12 nachgewiesene Flaschenwürfe auf Polizeibeamte und den Versuch, sich nicht verhaften zu lassen. Der Rest hatte mit dem 1. Mai nichts zu tun.
18 Monate Haft ohne Bewährung. Für einen folgenlosen Wurf mit einer Flasche gegen ein protektoren-geschütztes Polizistenbein, im Zustand eines Vollrauschs.
Das war das Ergebnis eines anderen Falls, über den ich bereits berichtet hatte.
Weitere Berichte über dieses neue Verfahren finden sich auch in der taz, in Berliner Zeitung und im Tagesspiegel. Dummes undifferenziertes Zeug darüber steht hingegen mal wieder in der B.Z..
Insgesamt erkennbar ist aber die Tendenz, daß hier aus generalpräventiven Gründen mit heftigen Strafen reagiert werden soll, was dann natürlich auch von den Politikern, die wiedergewählt werden wollen, beapplaudiert wird.
Ich bin gespannt, was in den weiteren Verfahren noch herauskommt. Und: Ob die Richter am Land- und Kammergericht diese Strafzumessungen im Rechtsmittel halten werden. Nicht nur angesichts dessen, daß in beiden Fällen eine Verletzung von Polizeibeamten nicht nachgewiesen werden konnten, halte ich das Strafmaß jeweils für überzogen. Die Amtsgerichte orientieren sich eben lieber an Volkes Stimme als am Gesetz.
Schüsse auf Polizisten
Ein 72-jähriger Mann aus Berlin hat am Sonntag in Wendisch Rietz (Brandenburg) auf einen Polizisten geschossen.
berichtet die Berliner Morgenpost. Soweit, so gut. Getroffen hat er nämlich nicht. Interessant ist aber folgende Information am Ende des Berichts:
Bei der Hausdurchsuchung wurden unter anderem sieben Pistolen und Revolver, zwei Luftgewehre und über 1000 Schuss Munition sichergestellt. Nach ersten Erkenntnissen gehört der Mann einem Schützenverein an. Den Angaben zufolge ist er wegen psychischer Probleme in Behandlung.
Und wenn so ein Mann dann auch noch Killerspiele im Internet …
1.000.000 neue Straftäter
Rentner werden nicht verschont
titelt der Tagesspiegel
Viele Rentner haben keine Steuererklärung abgegeben, obwohl sie dazu verpflichtet gewesen wären. Schätzungen gehen von rund einer Million Betroffener aus.
Gnadenlose Steuergerechtigkeit.
Allgemeine Nichtaufgriffsgrenzen wären aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu rechtfertigen“, betonte das Bundesfinanzministerium.
Wo kommen wir denn sonst hin, wenn die alten Säcke machen könnten, was sie wollen. Da könnte ja jeder kommen. Das haben wir ja noch nie so gemacht.
Kündigung wegen Stromdiebstahls
Einem Arbeiter aus Oberhausen ist fristlos gekündigt worden, weil er in seiner Firma sein Handy aufgeladen hat. Der Arbeitgeber wertete dies als Straftatbestand und erteilte Mohammed S. zudem Hausverbot.
Quelle: RP-Online
Das erinnert mich an ein Gerücht, das in Moabit umgeht. Dort soll ein Staatsanwalt in den Geschäftsstellen nachgesehen haben, ob die dortigen Mitarbeiter ihre (privaten) Telefone aufgeladen haben. Im Erwischensfall soll er dann Ermittlungsverfahren gegen die Mitarbeiter wegen Verstoßes gegen § 248c StGB („Stromdiebstahl„) eingeleitet haben.
So sind’se, die Arbeitgeber und Staatsanwälte.
Michael Jackson ermordet?
Daß die Gerüchte in’s Kraut schießen, wenn ein Prominenter aus (noch) ungeklärter Ursache seinen finalen Abgang von der Bühne gemacht hat, ist nicht verwunderlich. Nun aber nimmt die Küche Gestalt an:
Jacksons Tod war „fast sicher“ Mord
titelt T-Online und wird von Herrn Prof. Dr. Bernd v. Heintschel-Heinegg im Beck Blog zitiert. Es wird berichtet,
dass sich die Strafverfolgungsbehörden „fast sicher“ seien, der King of Pop wurde ermordet.
Nun, denn: Das Thema M.J. wird dann also noch eine längere Zeit die Sommerlöcher in den Blätter und Blogs stopfen.
Strafsache gegen Emmely
Ich hab’s geahnt, daß aus dem öden arbeitsrechtlichen Thema am Ende doch noch etwas Ordentliches würde:
Emmely, die gekündigte Berliner Kassiererin Barbara E., gerät unter Druck. Nachdem ein Münchner Rechtsprofessor sie als „notorische Lügnerin“ bezeichnet und strafrechtliche Konsequenzen gefordert hatte, erwägt die Berliner Staatsanwaltschaft nun ein Ermittlungsverfahren. Der Vorwurf: Sie soll in ihrem – erfolglosen – Kündigungsschutzprozess erwiesenermaßen die Unwahrheit gesagt haben.
Quelle: Tagesspiegel
Auf die Hauptverhandlungen durch die Instanzen der Strafjustiz bin ich gespannt. Vor allem aber auf den Kollegen, der Emmely bereits erfolgreich durch das Arbeitsgericht begleitet hat.
