Strafrecht

Gewalterlebnisorientierte Szene in Hamburg

In der Hansestadt hat es in der Nacht zu Sonntag schwere Randale im Schanzenviertel gegeben. Nach Erkenntnissen der Hamburger Polizei waren unter den rund 600 linksautonomen Gewalttätern auch 50 Berliner.

Quelle: Berliner Morgenpost

Offenbar waren die Hamburger Randalisten überfordert und haben deswegen kompetente und erfahrene Unterstützung angefordert.

Die Morgenpost macht Stimmung:

Hinter den Taten stecken Kleingruppen, die wie Terrorzellen arbeiten. Sie schotten sich nach außen ab, prahlen nicht mit Taten und können sich auf eines verlassen: Sollte jemand aus ihrem Umfeld festgenommen werden – er wird bei der Polizei nicht aussagen.

Alle Aussageverweigerer sind Terroristen. Jawoll!

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Angeklagter tötet Zeugin im Gericht

Eine 32 Jahre alte Zeugin ist [heute morgen gegen 10:30 Uhr] bei einer Verhandlung am Dresdner Landgericht von dem Angeklagten erstochen worden. Der Täter wurde überwältigt, die Umstände des Falls sind noch unklar.

[…] „Der Mann hat die Frau im Gerichtssaal mit einem Messer angegriffen“, sagte Polizeisprecher Thomas Geithner SPIEGEL ONLINE. Die Zeugin sei noch im Gerichtsgebäude ihren schweren Verletzungen erlegen.

Nach Informationen eines lokalen Radiosenders soll es in der Verhandlung um Beleidigung gegangen sein.

Quelle: SPON

Solche Meldungen machen die intensiven Eingangskontrolle, die im Kriminalgericht Moabit durchgeführt werden, verständlich; es dürfte sehr schwer sein, hier eine Waffe mit ins Gericht zu nehmen. Diese Kontrollen – wie auf dem Flughafen – wird es wohl ab sofort in Dresden auch geben.

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Keine Freude

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Ich habe den Eindruck, als wäre da ein Schwarzfahrer nicht amüsiert darüber, daß er seine Kohle nicht in eine Gaststätte tragen kann. Der Eingang sieht aber auch nicht so einladend aus wie eine Kneipentür:

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Rechtsbeugung durch Richter und Staatsanwalt?

Wegen Rechtsbeugung und schwerer Freiheitsberaubung sind zwei hochrangige Brandenburger Juristen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten nach Überzeugung des Gerichts im April 2005 während einer Verhandlung am Amtsgericht Eisenhüttenstadt widerrechtlich drei Haftbefehle beantragt und erlassen. Ein Richter erhielt dafür zwei Jahre, ein Oberstaatsanwalt ein Jahr und acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Quelle: Berliner Morgenpost

Das Verfahren gegen die beiden Schwarzkittel läuft bereits seit Anfang des Jahres und es ist sicher davon auszugehen, daß das Urteil des Landgerichts Potsdam erst einmal nicht rechtskräftig wird. Die Revision zum Bundesgerichtshof ist für die beiden Verurteilten wohl die einzige Möglichkeit, die endgültige Vernichtung ihrer beruflichen Existenz zu verhindern; zumindest wird sie um ein paar Monate verschoben.

Aber so ist das nun mal mit den Richtern Gnadenlos. Ich könnte mir gut vorstellen, daß es da den einen oder anderen Bürger gibt, der heute ein Kerzlein eingezündet hat.

Übrigens:
Urteile wegen Rechtsbeugung sind eher selten. Umso erfreulicher sind die deutlichen Worte des Richters, der das Urteil gegen seinen künftigen Exkollegen und den Ermittler verkündet hat.

Das vor dem Hintergrund, daß es auch in diesem Verfahren nicht ganz ohne Probleme abging, bis die beiden Verurteilten auf der Anklagebank Platz nehmen mußten. Bei der Eröffnung des Hauptverfahrens hatten die Angeschuldigten einen – vorübergehenden – Erfolg zu verzeichnen:

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hatte die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Potsdam zunächst abgelehnt, wogegen diese umgehend Beschwerde einlegte. Daraufhin ordnete das Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel umgehend die Eröffnung des Hauptverfahrens vor dem Landgericht Potsdam an.

Quelle: Berliner Morgenpost vom 4.2.09

Man mußte das Verfahren wohl erst einmal aus dem Krähennest in Frankfurt (Oder) entfernen.

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Demnächst: Untersuchungshaftvollzugsgesetz

Erstmals sollen in Berlin alle Belange rund um die Untersuchungshaft in einem eigenen Gesetz zusammengefasst werden. […]

Bislang ist die Untersuchungshaft lediglich in Einzelbestimmungen in der Strafprozessordnung, dem Strafvollzugsgesetz und dem Jugendgerichtsgesetz sowie in der Untersuchungshaftvollzugsordnung geregelt. Dieser Zustand ist, gemessen an den weitreichenden Auswirkungen der Untersuchungshaft für die Betroffenen, unbefriedigend.

Der Gesetzentwurf unterstreicht, dass die Untersuchungshaft keine Strafhaft ist, sondern allein der Sicherung des Strafverfahrens dient. Für die Untersuchungsgefangenen gilt die Unschuldsvermutung. Gerade der Beginn der Haftzeit ist für viele Inhaftierte erfahrungsgemäß besonders belastend. Diesem Umstand trägt der Gesetzentwurf Rechnung, indem die Anstalt darauf hinzuwirken hat, dass der Untersuchungsgefangene frühzeitig Kontakt zu einem Verteidiger aufnehmen kann. Darüber hinaus betont er die Bedeutung von Maßnahmen zur Vermeidung von Selbsttötungen.

Außerdem stärkt das Gesetz die Position des Untersuchungsgefangenen in weiteren Punkten:

Während der Ruhezeit sollen die Untersuchungsgefangenen einzeln in den Hafträumen untergebracht werden. Die Untersuchungsgefangenen sollen nach Möglichkeit eine Arbeit aufnehmen können. Ihr Arbeitslohn soll an den der Strafgefangenen angeglichen werden. Strafgefangene verdienen durchschnittlich 11,00 EUR pro Tag.

Weiter ist vorgesehen, die monatliche Besuchszeit bei erwachsenen auf zwei, und bei jungen Untersuchungsgefangenen auf vier Stunden zu erhöhen. Schließlich werden alle vollzuglichen Entscheidungen auf die Verantwortlichen vor Ort übertragen.

Quelle: Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz

Das Berliner Untersuchungshaftvollzugsgesetz soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hat dazu bereits am 23. April 2009 Stellung genommen.

Wegen der Unschuldsvermutung bedeutet U-Haft Freiheitsentzug für Unschuldige. Ob der Berliner Gesetzentwurf den sich daraus ergebenden Anforderungen gerecht wird, diskutieren am 22. Juni 2009, 18 Uhr, auf einer Veranstaltung der Rechtsanwaltskammer Berlin und der Vereinigung Berliner Strafverteidiger e.V.

Mit diesen Worten kündigt die Rechtsanwaltskammer Berlin eine Veranstaltung in ihren Räumen an.

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Ernsthaftes Problem

Ein achtjähriger Junge erlebte am 2. Juni 1967, wie der Polizist und Stasi-Mitarbeiter Karl-Heinz Kurras den Studenten Benno Ohnesorg erschoss. 42 Jahre später erinnert er sich für Morgenpost Online an den verhängnisvollen Tag. Er ist sich immer noch sicher: Kurras handelte damals nicht in Notwehr.

Quelle: Berliner Morgenpost

Das könnte ein ernsthaftes Problem für den ehemaligen Mitarbeiter der Berliner Behörden in Ost und West werden. § 78 Absatz 2 StGB dürfte nicht zu seinen Lieblingsnormen gehören.

Auch wenn es nicht zu einer Verurteilung kommen sollte: Das nun einzuleitende Verfahren wird nicht ohne Sorgen an Herrn Kurras vorbei gehen.

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Feiertag

Der Mandant wurde in Berlin verhaftet. Der Haftbefehl stammt aus München und mußte dem Mandanten gestern vom Berliner Haftrichter verkündet werden.

Der Mandant hat ein wasserdicht erscheinendes Alibi: Sein Lehrer bestätigt, daß er zur Tatzeit, davor und danach in Berlin, aber nicht in München war. Seine Freundin auch. Sie sagt auch, daß er in den letzten 2 Jahren nicht in München war. Sogar die Wachtmeister glauben dem Mandanten, daß er nicht dort war.

Gestern war aber Feiertag in Bayern. Daher war dort weder der zuständige Staatsanwalt, noch der bayerische Haftrichter zu erreichen.

Deswegen entschied der Berliner Richter: Er bleibt drin, bis die Bayern entscheiden, was mit ihm passiert. Das wird frühestens im Laufe dieses Vormittags passieren.

Worst case: Die Bayern wollen ihn sehen. Dann wird er nach München verschubt. Das dauert locker eine Woche. Vor dem Amtsgericht München wird dann in spätestens 14 Tagen die Haftprüfung stattfinden. In der werden die Alibizeugen gehört. Die werden auch nach München anreisen müssen.

Variante: Die Münchener Justizangehörigen nehmen den Brückentag zum Anlaß, zum Gardasee zu fahren, und stehen erst Montag wieder im Dienst. Wenn der Mandant dann Glück hat, bleibt er solange in Berlin. Mit der Option auf den worst case danach.

Und das alles, weil jemand meint, den Mandanten auf einer Lichtbildvorlage wiedererkannt zu haben.

Dem Mandanten wurde vor 5 Jahren der Besitz von 5 Gramm Marihuana vorgeworfen, aber nicht nachgewiesen. Man hat damals eine erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt und seine Daten, Bilder und Fingerabdrücke gespeichert. Das war seinerzeit auch in Bayern. Diese Datensammlung fällt ihm nun auf die Füße.

Die Angehörigen des Mandanten wollten das alles nicht hören. Ich mußte es ihnen trotzdem erzählen. Es gibt schönere Momente im Leben eines Strafverteidigers.

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Nicht schon wieder

Aus der polizeilichen Vernehmung des Mandanten:

Ich möchte eigentlich nicht wieder ins Gefängnis. Da war ich ja bis März wegen Wohnungseinbrüchen.

Im März wurde der Mandant auf Bewährung entlassen. Im Mai hat man ihn erwischt. Bei einem Wohnungseinbruch.

Wie Verteidigen funktioniert, weiß ich. Das mit dem Zaubern werde ich aber noch üben müssen; deckt eine echte Marktlücke ab, wenn man es beherrscht.

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Politiker vor dem Strafrichter

Noch einmal, und zwar ein halbes Jahr nach dem ersten Verfahrensauftakt im Dezember 2008, muss sich der Bundestagsabgeordnete und Pfarrer im Wartestand Steffen Reiche (48, SPD) vor dem Berliner Amtsgericht verantworten. (‚berlinkriminell.de‘ berichtetet) Reiche, bis 2004 Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, wird vorgeworfen, auf einem Flug am 12.1.2007 von Brüssel nach Berlin einer Stewardess das Bein gestellt zu haben.

Barbara Keller berichtet auf Berlin Kriminell über den zweiten Durchgang einer Strafsache gegen Herrn Reiche, der wegen einer versuchten Körperverletzung angeklagt wurde.

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Die Gedanken einer Finanzbeamtin

Dem Mandanten wird vorgeworfen, Steuern hinterzogen zu haben. Das meint jedenfalls Finanzverwaltung. Sie behauptet auch, daß der Mandant Rechnungen gefälscht hat. Und außerdem soll er Rechnungen vorgelegt haben, die von Unternehmen stammen, die es gar nicht gibt. Knackig, wie so die Finanzbeamten so sind, wird nicht viel Federlesen gemacht und ein Strafbefehl beantragt, den das Amtsgericht dann ohne weitere Prüfung der Akten erläßt. Geldstrafe, 400 Tagessätze.

Für Strafbefehle gibt es ein Gegen Rechtsmittel, den Einspruch. Das Amtsgericht nimmt diesen Einspruch dann zum Anlaß, einen Termin zur Hauptverhandlung anzuberaumen. Zeugen werden keine geladen. Wozu auch, das ganze spielte sich ab in den Jahren 1999 und 2000, an die Zeiten erinnert sich sowieso keiner mehr. Außerdem handelt es sich um Unternehmen und Unternehmer, die Namen haben, deren Aussprache einem durchschnittlich begabten Finanzbeamten nicht leicht fällt.

Der Mandant verteidigt sich durch Schweigen. Der Staatsanwalt – der die fünf Bände Akten nur vom Hörensagen kennt – vertritt die Ansicht, er sei viel zu gut weggekommen und spricht von Freiheitsstrafe. Die ebenfalls anwesende Finanzbeamtin denkt an mindestens 15 Jahre (jedenfalls macht sie so ein Gesicht). Und die Richterin fragt den Verteidiger nach dem Ziel der Verteidigung – der Sachverhalt sei doch bereits von der Steuerfahndung aufgeklärt.

Der Verteidiger vertritt die Ansicht, daß man die Zeugen doch wenigstens einmal anhören sollte, statt im Kaffeesatz zu lesen.

Ja, aber die müssen doch von weit her anreisen, wodurch hohe Reisekosten entstehen werden; und ob die dann wirklich aus Kiew, Belgrad oder Athen nach Berlin anreisen werden … gibt die Richterin zu bedenken.

Das Leben kann so gemein sein. Da verlangt der Verteidiger doch einfach, daß die Strafverfolgungsbehörde ihren Job macht und die Beweise liefert, die Grundlage für eine strafrechtliche Verurteilung sein sollten. Das ist aber auch frech.

Die Verhandlung wurde ausgesetzt, neuer Termin im Herbst, zu dem dann die Zeugen aus aus Kiew, Belgrad oder Athen zu laden sind …

Die Dame von der Finanzverwaltung denkt an lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung, als der Verteidiger sich von ihr verabschiedete.

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