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Strafrecht
Donner-Wetter
Nach Angaben der Bochumer Staatsanwaltschaft stehen 200 Spiele in neun Ländern unter Manipulations-Verdacht. In Deutschland sind rund 30 Begegnungen betroffen, darunter vier der zweiten Bundesliga. Auch Spiele aus der Champions- und der Europa-League sollen verschoben worden sein.
Quelle: Inforadio
Liebe Fußballfans, habt Ihr wirklich noch an den Weihnachtsmann geglaubt? Der Fußballplatz die einzige straftatenfreie Zone im Land? Bei der Menge Kohle, die im Spiel ist?
Ganz schön rabiat
In Italien, besser: in Südtirol gelten harte Sitten.
Wenn ich mir vorstelle, daß die Kontrolletties der Berliner Verkehrsbetriebe oder die Eisenbahner die Kompetenz hätten, Schwarzfahrer festzunehmen und zu inhaftieren, gäbe es weitaus mehr Verfahren vor der Schwurgerichtskammer des hiesigen Landgerichts.
Neuer Mandant: Herr Fischer
Es gibt doch immer wieder eine Straftat, die ich noch nicht verteidigt habe.
Gut, solche Sachen wie „Vorbereitung eines Angriffskriegs“ nach § 80 StGB dürften auch in anderen Strafrechtskanzleien eher die seltene Ausnahme sein; den hatte ich auch noch nicht. Heute hatte aber eine andere Norm aus dem Strafgesetzbuch in unserer Kanzlei Premiere: Fischwilderei, § 293 StGB. Ermittlungsbehörde ist die Wasserschutzpolizei.
Ich freue mich schon auf die Akteneinsicht und das Gespräch mit Herrn Fischer. Er wird mich wohl in die Geheimnisse des Angel“sports“ einweihen.
Getty Images und der Traumtanz
Es geht um die angebliche Nutzung eines Bildes auf einer Internet-Präsentation. Getty Images behauptet, Rechte daran zu haben, verlangte die Entfernung und einen Schadensersatz. Das Bild wurde entfernt und ich habe Getty darum gebeten, die Rechte zu substantiieren und nachzuweisen. Darauf schickt mir Getty Images die nachfolgend zitierte eMail (Hervorhebungen von mir):
Wir begrüßen die Entfernung des Bildes von der Webseite und werten dies als Zeichen für Ihre Kooperationsbereitschaft. Dennoch bleibt neben dem Unterlassungsanspruch unser Anspruch auf Bezahlung für die unberechtigte Nutzung der Bilder nach wie vor bestehen. Der erhebliche Bearbeitungsaufwand und unsere Verpflichtung gegenüber unseren Fotografen, die für jede Verwendung eines ihrer Bilder Honoraransprüche haben, haben Kosten verursacht, die über dem Preis für eine von Anfang an ordnungsgemäße Lizenzierung liegen. Unsere Forderung bleibt davon unberührt.
Getty Images stellt im Vorfeld außergerichtlicher Einigung keine derartigen Nachweise zur Verfügung. Im Moment versuchen wir diese Angelegenheit einvernehmlich zu regeln und sind deshalb nicht verpflichtet, derartige Nachweise vorzulegen. Aus Datenschutzgründen dürfen wir jedoch lediglich, falls es zu gerichtlichen Schritten kommt, diese vertraulichen Verträge Dritten gegenüber zugänglich machen.Alle Getty Künstler unterschreiben einen Vertrag, in dem sie bestätigen, dass sie die einzigen Inhaber der Urheberrechte sind.
[…]
Der Zweck unserer Abteilung (License Compliance) ist Angelegenheiten von Urheberrechtverletzung schnell und kostengünstig zu regeln, ohne Mitwirkung unserer Anwälte. Unsere Sammlung ist sehr groß und der entsprechende Nachweis entweder bei uns oder unserem Fotograf zu finden würde weitere Kosten verursachen. Wenn Sie auf diesen Nachweis bestehen, muss Ihre Angelegenheit an unsere Anwälte weitergeleitet werden. In diesem Fall wird die Schadensersatzforderung wegen zusätzlich anfallender Anwaltsgebühren erheblich höher ausfallen.
Sollten Sie hingegen zusagen unsere Forderung zügig zu zahlen können wir Ihnen mit einem erheblichen Nachlass entgegenkommen:
Getty Images ist demnach bereit, die Höhe der Forderung um 15% auf 1032.75 EUR (inkl.MWST) zu reduzieren, vorausgesetzt eine vollständige Zahlung dieses Betrags erfolgt bis zum 29.10.2009. Die Zahlung dieses Betrags unter den zuvor genannten Bedingungen gilt als vollständige und abschließende Abgeltung unserer Forderung betreffs der angemahnten unberechtigten Nutzung von Getty Images Photos, die bis dato identifiziert und in unserer Forderung bezeichnet ist. Dieses Angebot gilt vorbehaltlos und wird automatisch unwirksam, sollte keine Zahlung unter den zuvor genannten Bedingungen erfolgen. Bitte geben Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Referenznummer 5892724 an und bestätigen Sie mir kurz per Email, ob Sie auf den Zahlungsvorschlag eingehen.
Sollten Sie über eine internationale UST-ID (beginnt mit DE und ist 9-stellig) verfügen, so möchte ich Sie bitten, uns die Nummer vor der Zahlung mitzuteilen, denn dann müssen Sie nur den Nettobetrag von 850.00 EUR begleichen. Sollte es nicht der Fall sein, so muss unsere Forderung inklusive Mehrwertsteuer beglichen werden. Sollten Sie aber eine Überweisung ohne Mehrwertsteuer vorzunehmen, ohne uns vorher über Umsatzsteuer ID Nummer informiert zu haben, so wird der Fall weiterverfolgt und die Mehrwertsteuer wird immer noch von uns eingefordert.
Dieses Vergleichsangebot steht unter der auflösenden Bedingung der vertraulichen Behandlung. Sofern Sie das Angebot annehmen, sind Sie daher verpflichtet, die Konditionen sowie den Abschluss der Regelung vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Getty Images behält sich andernfalls sämtliche Rechte und Rechtsmittel vor.
Bekommen die Mitarbeiter dieses Unternehmens morgens ein Medikament in den Frühstückkaffee eingerührt, damit man dort solche eMails schreiben kann?
Ich verschicke demnächst auch mal eine Rechnung an – sagen wir mal – Melanie Adam, fordere die Dame unter Androhung empfindlicher Übel zur sofortigen Überweisung auf und teile mit, daß ich aus Datenschutzgründen nicht mitteilen kann, weshalb ich die Forderung aufstelle.
Tolle Geschäftsidee. Was ein Staatsanwalt wohl zu sowas sagen wird?
Noch ein Interview …
… zum Thema Araber und Türken und Rassismus. Diesmal befragt der Spiegel die rührige Berliner Jugendrichterin Kerstin Heisig, die zuständig ist für Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender mit Wohnsitz in Nord-Neukölln.
Ich reiße mal ein bisschen was aus dem Zusammenhang, bevor es andere tun.
Frau Heisig redet
von vornehmlich arabischen Straftätern, die bei mir im Gerichtssaal sitzen. Sie und ihre Familien versuchen, sich unserem Recht zu entziehen …
Es gibt Gruppen, große Clans, die nicht das geringste Interesse daran haben, wie der Rechtsstaat funktioniert.
Der Männlichkeitswahn ist bei manchen Türken und Arabern besonders ausgeprägt, Ehre und Respekt sind so irrational entwickelt, dass es schnell zu Gewalt kommt.
Aber Frau Heisig relativiert auch
Wenn sich das urdeutsche Prekariat im Plattenbau mittels Wodkaflasche den Kopf einschlägt, dann ist das auch nicht schön.
Die Richterin bewegt etwas in Nord-Neukölln. Beliebt macht sie sich nicht. Weder bei den Bewohnern dieses Problem-Kiezes, noch bei der Verwaltung im Bezirksamt Neukölln, aber auch nicht innerhalb der Justiz.
Frau Heisig sagt:
Ich bin bisher selbst mit dem größten Macho klargekommen.
Sie ist eine starke Frau. Und mutig. Wie Sarrazin.
Quelle: SPON
Link gefunden bei der Rechtsanwäldin
Vierfach
Kurz hinter der Stadtgrenze, Sonntagmorgen so gegen 4 Uhr, sieht der Mandant den Polizeibeamten mit der Kelle, der den glasigen Blick, erweiterte Pupillen und verlangsamte Reaktionen bei ihm feststellt. Außerdem liegt auf der Mittelkonsole eine Tüte mit Marihuana.
Der Mandant ist überrascht, was nun alles auf ihn zukommt.
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1. Strafsache: Fahren unter Einfluß von berauschenden Mitteln.
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2. Strafsache: Besitz von erlaubnispflichtigen Betäubungsmitteln ohne Erlaubnis.
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3. Polizeirecht: Erkennungsdienstliche Behandlung zur Verhinderung künftiger Straftaten.
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4. Fahrerlaubnisrecht: Die Behörde hat Zweifel an seiner Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen und schickt ihn zur MPU.
Das war die Party am Samstagabend nicht wert.
Die Luftnummer der Schwerverbrecher
Mit auf dem Rücken gefesselten Händen waren die drei Studenten wie Schwerverbrecher abgeführt worden. Es folgten 16 Stunden Polizeigewahrsam überwiegend in Einzellezellen. Während dieser Zeit wurden ihre Wohnungen durchsucht, Computer und Festplatten beschlagnahmt.
Worum ging’s?
Luftablassen aus Reifen von Nobelwagen
Was kam heraus?
Einstellung des Verfahrens nach knapp dreistündiger Beweisaufnahme gem. § 153 a StPO gegen Zahlung einer Auflage in Höhe von 400 Euro.
Quelle: taz
Generalpräventive Beweislage
Der Kollege, nicht sie, habe eine dunkelgekleidete jugendliche Person Richtung Frankfurter Tor gehen gesehen, so die Zeugin. Dunkel gekleidete Personen seien aufgrund der vielen Brandstiftungen per se verdächtig. „Wir waren sensibilisiert“, so L.
Man habe kehrtgemacht, um der Person zu folgen. Da hätten sie und ihr Kollege an einem der geparkten Autos einen Feuerschein gesehen. Auf einem Reifen des Opel hätten drei Grillanzünder gebrannt. Der Kollege Sch. habe die Brandsätze mit dem Schlagstock heruntergeschoben, berichtet die Beamtin L. Sie selbst sei zu Fuß in Richtung Treppe am Frankfurter Tor gerannt. Von dem Moment an, wo sie aus dem Wagen gestiegen sei, habe sie die Straße immer im Blick gehabt, aber keine Person gesehen.
Oben auf der Treppe angekommen, habe sie auf dem davorliegenden Platz „mittig“ eine Person laufen gesehen. Auf dem Platz seien noch zwei, drei weitere Menschen gewesen. Ihr Kollege sei mit dem Wagen nachgekommen und habe auf eine Person gezeigt, die er an der Statur erkannt haben will. In einem Spätkauf wird Alexandra R. kurz darauf festgenommen – in der Hand einen 5-Euro-Schein.
Die Beamtin berichtet, dass R. zwei Feuerzeuge und einen Sprühkopf einer Sprayflasche bei sich gehabt habe. Am Tatort seien in der Nähe des Opel zwei Sprayflaschen gefunden worden. Die Frage, ob der bei R. gefundene Sprühkopf zu den Sprayflaschen gehört, ist nach Angaben der Rechtsanwältinnen einem Gutachten zufolge negativ beschieden worden.
Quelle: taz vom 30.09.09 über die Beweisaufnahme in der Strafsache gegen Alexandra R.
Das ist die Beweislage, die derzeit – noch – die Grundlage für einen Haftbefehl bildet, auf dem Alexandra R. seit dem 20. Mai 2009 im Knast sitzt. Und das wäre ein unglaublicher Skandal, wenn die Staatsanwaltschaft nicht mehr hat als dieses reichlich dünne Eis. Danach sieht’s bislang nicht aus.
To be continued … am Dienstag, den 13. Oktober 2009, im Kriminalgericht Moabit. Dann soll insbesondere der Kollege der Polizeibeamtin gehört werden.
Ermittlungsverfahren gegen Sarazin?
Die Justiz prüft ein Ermittlungsverfahren gegen den früheren Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD). Das heutige Vorstandsmitglied der Bundesbank hatte sich in einem Interview polemisch über Migranten und Hartz-IV-Empfänger geäußert. Möglicherweise erfüllen diese Äußerungen den Straftatbestand der Volksverhetzung, teilte ein Polizeisprecher mit.
berichtet heute die Berliner Morgenpost
Naja, wenn so ein Spruch:
Eine große Anzahl von Türken und Arabern habe ohnehin „keine produktive Funktion, außer für den Obst- und Gemüsehandel“.
zur Strafbarkeit führen sollte, scheint es nicht nur ein Problem mit ein paar unentspannten Einwanderen zu geben, sondern auch mit der Meinungsfreiheit.
Sarazin reagiert auf die Reaktionen:
„Mein Anliegen war es, die Probleme und Perspektiven der Stadt Berlin anschaulich zu beschreiben, nicht aber einzelne Volksgruppen zu diskreditieren. Sollte dieser Eindruck entstanden sein, bedauere ich dies sehr und entschuldige mich dafür.“
und beklagt,
wenn es diesbezüglich zu Missverständnissen gekommen ist.
Das Bedauern nehme ich ihm ab, schließlich hat er derzeit einen Job, der von ihm ein wenig Zurückhaltung verlangt.
Wenn er weiterhin deutliche Töne von sich geben möchte, sollte er vielleicht einmal darüber nachdenken, Strafverteidiger zu werden. Die dürfen das!
Unverletzlich

Die deutsche Justiz greift immer häufiger zum umstrittenen Mittel der Telefonüberwachung. 2008 ist die Zahl der Verfahren, in denen Telefongespräche und Computerkommunikation abgehört oder überwacht wurden, um elf Prozent gestiegen. Das geht aus einer Statistik des Bundesamtes für Justiz hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. So gab es im vergangenen Jahr 5348 solche Verfahren, 2007 waren es 4806. Insgesamt 16463 Mal wurden Überwachungsmaßnahmen angeordnet.
berichtet die Süddeutsche Zeitung.
In diesen Zahlen nicht enthalten sind die vorbeugenden Überwachungsmaßnahmen der Polizei und die der Geheimdienste. Das Telefon ist als allerletztes dazu geeignet, vertrauliche Gespräche miteinander zu führen.
Artikel 10 Absatz 1 des Grundgesetzes lautet:
Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Ach?!
Foto: PIXELIO
