Strafrecht

Lukrativer Handel

Aus einer Ermittlungsakte:

Aktuelle (amtsbekannte) kriminalistische Erkenntnisse belegen, dass die in letzter Zeit und gegenwärtig aus dem illegalen Arzneimittelhandel erzielten Gewinnspannen sogar höher sind als aus dem illegalen Drogenhandel. Bei dem hier in Rede stehenden im Jahr 2010 wurde ein Jahresumsatz von weit über 1 Mio. € bei erheblich ansteigender Tendenz (Monatsumsatz im Januar 2011: über 376.900 €) erzielt.

Wie sieht das eigentlich aus mit dem legalen Handel von Arzneimitteln und Drogen?

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Der Commodore 64 und die Talionsformel

Der Student Majid Movahedi hatte sich in Ameneh Bahrami verliebt. Sie aber nicht in ihn. Im November 2004 griff er sie mit Schwefelsäure an. Der Anschlag hatte Gesicht und Körper der Iranerin verstümmelt und sie das Augenlicht gekostet, weil sie seine Gefühle zurückgewiesen hatte.

Das Ganze hatte ein juristisches Nachspiel, in dem sich Strafrichter den Fall anschauten. Für so etwas gibt Spielregeln, also Gesetz und Recht, an die auch im Iran die Richter gebunden sind. Allerdings gibt es in jenem iranischen Gottestaat andere Gesetze, es gilt anderes Recht, wie in unseren Breiten.

Laut islamischen Gesetzen gibt es das „Auge-um-Auge“-Prinzip, das dem Opfer erlaubt, dem Täter das gleiche Leiden zuzufügen.

schreibt die Süddeutsche

Dieses Prinzip – zutreffend als Talionsformel bezeichnet – war einmal ein Fortschritt in der Geschichte des Rechts:

Nach überwiegender rabbinischer und historisch-kritischer Auffassung verlangte die sogenannte Talionsformel (von lateinisch talio: Vergeltung) einen angemessenen Schadensersatz in allen Fällen von Körperverletzung vom Täter, um die im Alten Orient verbreitete Blutrache einzudämmen und durch eine Verhältnismäßigkeit von Vergehen und Strafe abzulösen.

kann man in Wikipedia nachlesen.

Vor der Einführung des Rechtssatzes:

„… so sollst du geben Leben für Leben, Auge für Auge, Zahn für Zahn, Hand für Hand, Fuß für Fuß, Brandmal für Brandmal, Wunde für Wunde, Strieme für Strieme.“

ging es also noch einen Zacken härter zu. Das war aber mit dem Ende des Mittelalters und dem Beginn der Neuzeit erledigt. Die Menschheit entwickelte sich weiter.

Jedenfalls in vielen Teilen der Welt. Leider nicht überall. Und es gibt Länder bzw. Kulturen, die eine umgekehrte Entwicklung beschreiben, nachdem sie einmal ein gewisses humanes Niveau erreicht hatten:

Möglich wird diese grausame Körperstrafe durch die vom Islam aus dem altarabischen Stammesrecht übernommene Praxis der Blutrache, Qissas genannt, was wörtlich Vergeltung oder Züchtigung heißt. 1982 wurde sie ins iranische Strafrecht übernommen. Danach darf eine vorsätzliche Körperverletzung oder ein Mord gerächt werden durch eine gleichartige Verwundung beziehungsweise durch die Tötung des Täters.

hält Martin Gehlen in „Der Westen“ fest.

Im September 1982 kommt der erste Commodore 64 auf den Markt. Und das Mullah Regime in Teheran schafft die wenigen Menschenrechte ab, die sich bis dahin auch in Persien entwickelt hatten.

Das war jedoch nicht der Endpunkt der rückwärts gerichteten Entwicklung dieser Kultur: 2007 wird die öffentliche Steinigung wieder eingeführt.

Der heutige Samstag ist der Tag, an dem die Geschädigte die Augen des Täters mit Säure verätzen darf. Ganz legal, nach Recht und Gesetz.

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Demjanjuk: Verurteilt und Haftbefehl aufgehoben

Der 91-jährige KZ-Wachmann wurde wegen Beihilfe zum Mord zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der Haftbefehl wurde aufgehoben; er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen.

Kurz-Info per Video auf SPON.

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Rechtsanwaltskammer Berlin warnt vor betrügerischen Machenschaften

Presseinformation der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 5. Mai 2011

In letzter Zeit häufen sich bei der Rechtsanwaltskammer Berlin Anfragen und Meldungen über Betrugsmaschen, bei denen das Vertrauen in die Anwaltschaft missbraucht wird. Dabei spielen angebliche, in Wahrheit aber nicht existierende „Anwälte“ eine Rolle, mit denen Vertrauen erweckt werden soll. Oder es wird der Name existierender Anwaltsbüros für Schreiben oder E-Mails missbraucht, die in Wahrheit nicht von diesen Anwälten stammen.

Mit folgenden Methoden soll jeweils eine Geldüberweisung erschwindelt werden:

1. Betrugsmasche: “Staatlich vereidigte Treuhänder Kanzlei“
Für die Abwicklung eines Autokaufs soll die Zahlung des Kaufpreises auf das Konto einer angeblichen Rechtsanwältin erfolgen, die in Wahrheit gar keine Zulassung hat. Um zusätzlich Vertrauen zu erwecken, wird deren angebliche Kanzlei mit dem Fantasiebegriff „Staatlich vereidigte Treuhänder Kanzlei“ versehen. Angeblich hat diese „Anwältin“ auch noch 5 Fachanwaltstitel – maximal 3 sind zulässig.

2. Betrugsmasche: „Gewinnermittlungszentrale-Istanbul“
Unter gefälschtem Anwaltsbriefkopf und falscher Telefonnummer wird Bürgern zum Gewinn eines nagelneuen Autos der Oberklasse gratuliert. Da sich das Auto angeblich in der Türkei befindet, wird um Überweisung von Überführungskosten in Höhe von 635 € per Western-Union über die Postbank gebeten.

3. Betrugsmasche: Pauschaler Schadensersatz für angebliche Downloads pornografischen Videomaterials
Unter dem missbrauchten Briefkopf einer bekannten Anwaltskanzlei wird ein Schadensersatz für das angebliche Herunterladen pornografischen Videomaterials in Höhe von 100 € verlangt. Dann werde eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft zurückgenommen. Die Zahlung soll dabei durch eine „PaySafeCard“ anonym erfolgen.

4. Unerlaubte Werbemails unter falschem Namen
Der Name einer Rechtsanwältin wird missbraucht für Mails, mit denen ein „Verband zur Sicherung der Interessen deutscher Privatpatienten“ für die Überprüfung von Krankenkassentarifen unaufgefordert wirbt.

Die Rechtsanwaltskammer Berlin weist darauf hin, dass jede in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis aufgeführt ist. Das Verzeichnis wird von den Rechtsanwaltskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts unter www.rechtsanwaltsregister.org gepflegt und aktualisiert.

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Das Vorstrafenregister im Taschenbuchformat

Das Urteil umfaßt 6 Seiten.

Seite 1 zeigt das Landeswappen und die Namen der Beteiligten (Angeklagter, 3 Richter, Staatsanwalt und Verteidiger).

Seite 2 lautet:

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 85 Tagessätzen zu je 15,- € verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Verfahrenskosten und die eigenen notwendigen Auslagen.

Es folgen knapp die (beiden) angewendeten Vorschriften und dann beginnt die Begründung. Ein Satz zum Beruf und zum derzeitigen Einkommen.

Es folgt eine vierseitige Auflistung mit den Worten: Ausweislich des Bundeszentralregisters vom 10.02.2011 ist der Angeklagte strafrechtlich wie folgt in Erscheinung getreten:

Solche „Romane“ im Register sind eher selten. Vor allem bemerkenswert ist, daß sich die Vortaten allesamt auf dem selben – niedrigen – Niveau bewegten.

Aber selbst vor diesem Hintergrund ist die (rechtskräftige) Verurteilung zu 85 Tagessätzen ein aus Sicht des Mandanten zufrieden stellendes Ergebnis. 8-) Vor allem wichtig: Die noch offene Bewährungsstrafe wird nun auch nicht vollstreckt werden. Das war keine ganz triviale Verteidigung …

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Bankgeheimnis

Trickreiche Angriffe auf Geldautomaten haben angeblich zugenommen.

Das genaue Ausmaß der ergaunerten Abhebungen sei unbekannt. Ein Großteil der Straftaten werde nicht angezeigt, da die Betroffenen in der Regel die Gelder von ihren Banken erstattet bekämen. Die Kreditinstitute aber seien sehr zurückhaltend mit der Veröffentlichung ihrer Verluste durch den Kartenmissbrauch.

Quelle: Morgenpost.

Die Bankster werden ihre Gründe für dieses Bankgeheimnis haben.

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Zitat der Woche

Kein deutscher Staatsanwalt wird den Mut haben, Frau Merkel deswegen anzuklagen.

Richter am Arbeitsgericht Hamburg Heinz Uthmann via taz

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Sarkastische Gebührenfrage

Die klassische Dreisprung-Anklage gegen den Mandanten: Beleidigung, Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Es gab einen nächtlichen Konflikt in der S-Bahn. Und dann die übliche Hau-Ruck-Ermittlung; schließlich hatte man ja die ausführlichen und gleichlautenden Zeugenaussagen von drei Polizeibeamten. Was sollte man da noch ermitteln?! Also raus mit der Anklage …

Damit kam dann der Betreuer des Mandanten zu mir. Zusätzlich bekam ich die Krankenakte dieses Drehtür-Patienten der Psychiatrie: Rein bei einem Psycho-Schub, Behandlung, als „gut eingestellt“ entlassen; es folgt ein neuer Schub und das Ganze beginnt von vorn. Zu dieser psychischen Erkrankung kam noch die Diagnose einer Epilepsie.

In der Hauptverhandlung habe ich – mittlerweile zum Pflichtverteidiger bestellt – dann ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Frage der Schuldfähigkeit beantragt.

Die Verhandlung wurde ausgesetzt, der Mandant begutachtet mit dem Ergebnis: Schuldunfähigkeit im Sinne des § 20 StGB.

Das Gericht vereinbart mit uns einen Termin im Juli 2011, damit das Gutachten in das Verfahren eingeführt und der Mandant freigesprochen werden kann.

Dann erreicht uns jedoch die Mitteilung des Betreuers: Der Mandant sei verstorben. Wir übermitteln die Sterbeurkunde an das Gericht, das Verfahren wird eingestellt. Soweit, so gut(?).

Nun stellt sich hier die Frage: Wie sieht es mit den Kosten aus? Hat der Verteidiger auch einen Anspruch auf die Erledigungsgebühr (Nr. 4141 Anm. 1 Nr. 1 VV RVG?) ;-)

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Die Simlock-Entfernung ist strafbar

entscheidet das Amtsgericht Göttingen.

Wegen gewerbsmäßiger Entfernung der Bindung an einen bestimmten Mobilfunk-Anbieter (Simlock) bei Handys ist ein 35-Jähriger in Göttingen zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter am Amtsgericht Göttingen befand, die Entsperrung sei eine „Fälschung beweiserheblicher Daten“ und eine strafbare Datenveränderung. Mobilfunkanbieter richten die Sperre beim Abschluss eines Nutzervertrags ein und verhindern damit die Verwendung in anderen Mobilfunknetzen zu möglicherweise günstigeren Konditionen.

berichtet Heise mobil.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig wird. Die laut Heise von der Verteidigung vorgetragene Argumentation:

Wer eine Simlock-Sperre aufhebe, beseitige ein „Nutzungshindernis“, sagte der Anwalt. Dies sei allenfalls eine zivilrechtlich relevante Vertragsverletzung gegenüber dem Mobilfunkanbieter.

hört sich durchaus vertretbar an. Ich bin gespannt, ob das Landgericht Göttingen diese Entscheidung hält.

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Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass alle Vorschriften des Strafgesetzbuches und des Jugendgerichtsgesetzes über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung mit dem Freiheitsgrundrecht der Untergebrachten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 GG nicht vereinbar sind, weil sie den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots nicht genügen.

Überdies verletzen die mit den Verfassungsbeschwerden angegriffenen Vorschriften zur nachträglichen Verlängerung der Sicherungsverwahrung über die frühere Zehnjahreshöchstfrist hinaus und zur nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht das rechtsstaatliche Vertrauensschutzgebot aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG.

Quelle und weitere Informationen dazu: Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011

Hier ist das dieser Pressemitteilung zugrunde liegende Urteil des BVerfG, 2 BvR 2365/09 vom 4.5.2011 veröffentlicht.

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