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Strafrecht
Noch ein Haftgrund: Phantomisierung
Wie man es Staatsanwalt und Haftrichter ermöglicht, einen Haftbefehl nur mit einem Link zu begründen, kann man auf dieser Website sehen.
Genial einfach, sich für ein Leben in der Untersuchungshaft zu qualifizieren:
Die Macher von KU7 verfügen über ein ausgereiftes und praktisch erprobtes Wissen im Bereich Webmaster-Absicherung und Phantomisierung.
Die Versicherung „WEBMASTER EVAKUIERUNG“ abschließen und dann die Police am besten beim Hausbesuch dem Leiter der Durchsuchungsmaßnahme vorlegen.
Allein die Existenz dieser Versicherung führt im Einzelfall bereits zum Bejahen der Fluchtgefahr! Wie bescheuert muß man eigentlich sein, um sich so einen Mist auszudenken? Und den dann auch noch zu veröffentlichen.
Wenn man schon eine Strafvereitelung begehen möchte, dann doch bitteschön ein klein wenig konspirativer …
Kino mit X
Es bleibt abzuwarten, was daraus wird. Ich kann mir gut vorstellen: Daraus wird niX. Es fehlt schlicht das Geld.
Danke an LiNa für den Hinweis.
Komplett wahnsinnige Juristen
Die Methode, Juristen auszubilden, ist seit der Zeit, als der liebe Gott dem sündigen Paar die rote Karte gezeigt hat, dieselbe: Die Azubis bekommen einen Lebenssachverhalt geschildert, der dann mit der Frage abschließt: Wie ist der Fall juristisch zu bewerten?
Hier gleich einmal ein Fall aus dem prallen Leben. Und ich wette, die (vollständig) richtige Lösung finden nur diejenigen, die knapp vor der Grenze zur Anwendung des PsychKG stehen.
Bullmannowski macht Urlaub. Er fährt aus dem postsozialistisch-grauen Einerlei des Ostens in die Oase Europas, nach Zürich. Dort gehen ihm die Augen über ob der gut gekleideten Menschen und blank geputzten Autos, die er bisher noch nicht einmal in einer Zeitung gesehen hat.
Bei einer günstig sich bietenden Gelegenheit (nicht verschlossene Tür, Zündschlüssel steckt) setzt er sich in ein solches Spielzeug, und freut sich darauf, mit diesem Luxusartikel seiner Angebeteten zuhause imponieren zu können.
Die Fahrt führt über Bayern zunächst nach Deutschland. Da auch die bayerische Polizei Spaß an leistungsstarken Verbrennungsmotoren hat, wird er nach einer geringfügig zügigen Fahrt (sagen wir mal 40 km/h zu schnell auf der Autobahn 9 bei Bayreuth) angehalten.
Auf geht’s liebe Studenten …
1. Diebstahl, einfach: Freiheits- oder Geldstrafe.
2. Geschwindigkeitsüberschreitung: 120 Euro, 3 Punkte.
3. So, und was noch??
Ganz einfach, man muß nur drauf kommen. Und das geht wirklich nur, wenn irgendein Gendefekt vorliegt: Die freundliche Abgabenordnung sollte man niemals aus dem Auge verlieren. Bullmannowski ist ein Steuerstraftäter!
Die Fahrt mit dem Luxusschlitten von der Schweiz über die Grenze nach Bayern verwirklicht auch noch den Tatbestand des Schmuggels!
Der Bugatti Veyron 16,4 Grand Sport war außerhalb der EU, nämlich in der Schweiz zugelassen und somit „Nichtgemeinschaftsware“. In einem solchen Fall greifen die Vorschriften für eine zollfreie Einfuhr nicht.
Ein richtiges Schnäppchen für die Zöllner:
Für den exklusiven Sportwagen mit rund 1.000 PS sowie einem Wert von sage und schreibe 1,2 Millionen Euro erließ das Hauptzollamt Schweinfurt kurzerhand einen Steuerbescheid über 10 Prozent Zoll sowie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer vom Wert des Fahrzeugs ausgehend. Steuerschuldner ist der 28-jährige ledige Osteuropäer.
berichtet mit stolz geschwellter Brust das Zollfahndungsamt München.
Auf solche Ideen kommen normale Menschen erst nach reichlichem Genuß verbotener Substanzen. Zöllner und Steuerrechtler brauchen so was nicht.
Der Boxer und die Pizza
Anders als bei früheren Festnahmen habe sich der Ex-Boxer diesmal nicht der Festnahme widersetzt, hieß es am Freitagabend bei der Berliner Polizei.
berichtet der Tagesspiegel über Graciano Rocchigiani, dem entweder eine Pizza nicht geschmeckt oder den seine Begleitung geärgert hat.
Es könnte bei dem Vorstrafenregister, das Rocky hat, eine schlaue Idee sein, mal einen Yoga-Kurs zu besuchen. Die Trainingsmöglichkeiten in der JVA Tegel sind nämlich eher eingeschränkt.
Interessant auch wieder der Hinweis auf die Sammelleidenschaft der LKA-Beamten:
Am Freitagabend wurde er im Landeskriminalamt erkennungsdienstlich behandelt.
Als wenn die Sammler und Jäger nicht schon längst alle 20 (!) Fingerabdrücke des Boxers im Rechner hätten …
Es gibt sie wirklich
Die Bande soll per Phishing an die Kontodaten gelangt sein. Sie haben E-Mails verschickt, in denen etwa Bankkunden aufgefordert werden, ihre Kontonummern und Passwörter einzugeben.
Quelle: Heise
Ich bin nicht davon ausgegangen, daß diese Masche wirklich funktioniert.
Kostenfalle für den Verteidiger
Unsere Kanzlei ist in Sachen „Kostenfallen“ bereits seit 2005 unterwegs. Nein, wir stellen keine Fallen, sondern wir verteidigen solche Leute, denen man vorwirft, betrügerisch an das Geld anderer Leute herankommen zu wollen.
Ich muß sagen, wir (und auch andere Kollegen, die solche Verteidigungen betreiben) waren dabei auch recht „erfolgreich“. Jedenfalls ist es bislang zu keiner nennenswerten Verurteilung wegen Betruges gekommen, weil es eben kein Betrug ist. Jedenfalls erst einmal bis heute.
Zu solchen Verteidigungen gehören natürlich auch Selbstversuche. Ich habe mich mehrfach mit verbundenen Augen vor den Computer gesetzt, den Monitor mit dem „Gesicht“ zur Wand gedreht und dann die einschlägigen Seiten im Netz aufgesucht. In einigen Fällen habe ich mich sogar noch unter den Schreibtisch gesetzt und die Tastatur rückwärts von unten bedient.
Trotzdem: In allen Fällen habe ich den Hinweis auf die Kosten entdeckt und habe bislang auch noch keine Post von Inkassounternehmen bekommen.
Es scheint aber immer noch einige Unternehmen zu existieren, die wir noch nicht verteidigt haben. Sei es, weil sie noch keinen Besuch von der Staatsanwaltschaft bekommen haben, oder weil sie uns schlicht (noch) nicht kennen. So ein Unternehmen ist nun an uns herangetreten:
Ich habe dieses auf Altpapier gedruckte Schreiben sofort mit verschlossenen Augen in den Tresor unseres Serverraums gelegt, ihn abgeschlossen, mir meine Augenbinde angelegt und mich unter den Schreibtisch gesetzt.
Trotzdem, ich habe ihn entdeckt, den Kostenhinweis:
Ich räume ein, es ist nicht jedermanns Sache, die Augen aufzumachen, bevor man eine „rechtsgültige Unterschrift“ unter einen Auftrag setzt.
Aber es kann doch nicht Sache der Richter sein, dort „Trottelschutz“ zu gewähren, wie es der Kollege Siebers zutreffend nennt, wo man das Problem mit wenigen Grundschulkenntnissen schlicht vermeiden könnte.
Diese angeblichen Abofallen entsprechen ungefähr dem Niveau der Fallen, die ich als Indianer im Alter von 4 Jahren auf dem Hof der Gagfah-Siedlung gestellt habe, in der meine Großeltern gelebt haben. Offenbar soll die Schwelle zur Strafbarkeit eben auf dieses Niveau abgesenkt werden.
Schau’n wir mal …
Die Kavallerie im Kino
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Ein wenig Besserwisserei am Donnerstag Vormittag. Spiegel Online (SPON) berichtete:
Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Streaming-Seite kino.to.
Und weiter:
Ihnen wird die Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen.
Dazu zwei Anmerkungen.
Es ist nicht die Staatsanwaltschaft (StA), sondern die Generalstaatsanwaltschaft (GenStA), die hier von Dresden aus die Ermittlungen leitet. Wenn die StA die Kavallerie der Justiz ist, handelt es sich bei der GenStA um deren Gardekorps.
Von sich selbst behauptet die Dresdener GenStA:
Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt sachsenweit gewichtige Fälle und bedeutende Sachverhalte der Organisierten,- Umwelt,- und Wirtschaftkriminalität und der Korruptionsstraftaten. Zur Strafverfolgung werden unter einem Dach Staatsanwälte, Polizisten, Wirtschafts- und Buchhaltungsfachkräfte sowie bei Bedarf Spezialisten anderer Ressorts gebündelt.
Man sieht also schon daran, welchen (Un)Wert die Strafverfolger der (ehemaligen) Seite kino.to und ihren (ehemaligen) Betreibern beimißt: Das ist aus der Sicht der Ordnungshüter kein Mädchenfußball mehr. Diese Information schien der Spiegel-Autor für nicht relevant zu halten.
Bleibt der Vorwurf – Bildung einer kriminellen Vereinigung, ein aufschlußreicher Hinweis auf die Bedeutung des Falles für die Ermittler.
Dieser § 129 StGB, aus dem dieser Begriff stammt, ist eine besondere Norm, die mit allerlei qualifizierten Kompetenzen verbunden, die das Strafprozeßrecht den (General-)Staatsanwaltschaften zur Verfügung stellt.
Auch der Kreis der möglichen Täter (Beschuldigten) erweitert sich sprunghaft im Verhältnis zur „Bande“ und deren „Gehilfen“.
Die Aktionen am gestrigen Mittwoch sind also auch insoweit kein Spiel auf einem Kindergeburtstag.
Alles in Allem ist erkennbar, daß hier ein recht großes Geschütz aufgefahren wurde. Zu berücksichtigen ist dabei aber auch, daß die Zahl der Ansatzpunkte für eine engagierte Verteidigung gegen einen solchen Vorwurf ebenso sprunghaft gestiegen sind.
Auf das nun folgende Katz-und-Maus-Spiel bin ich gespannt. 8-)
Auf der Galerie
Die Terminplanung des Gerichts hatte sich als zu optimistisch erwiesen. Unser Termin war für 12 Uhr angesetzt. Um diese Uhrzeit standen aber zwei weitere Termine an, die noch vorher verhandelt werden mußten.
Der Mandant folgte meinem Rat und setzte sich mit mir gemeinsam auf die Galerie. Damit die Zeit nicht zu lang wird. Wir konnten dann einem beeindruckendem Schauspiel folgen.
Der Angeklagte war allein gekommen. Ohne Verteidiger. Aber nicht ganz unvorbereitet, wie sich noch herausstellen sollte. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, in drei Fällen die Beförderung durch die U-Bahn erschlichen zu haben. Die Juristen sagen dazu Beförderungserschleichung, normale Menschen reden von Schwarzfahrt.
Nach Verlesung der drei (!) Anklagen – die Verfahren wurden nach und nach miteinander verbunden – fragte der Richter den Angeklagten:
Und? Stimmt das, was die Frau Staatsanwältin da vorgelesen hat?
Der einsame Mann da vorne auf dem Präsentierteller Stuhl vor der erhabenen Richterbank räumte ein, zweimal ohne Ticket unterwegs gewesen zu sein: Im Oktober und November 2010 habe er kein Geld für den Fahrschein, aber etwas Wichtiges zu erledigen gehabt. Das tut ihm nun Leid und er entschuldige sich dafür.
Aber die Fahrt im Januar sei keine Schwarzfahrt gewesen. Er habe eine Monatskarte gehabt. Allerdings zuhause, nicht bei der Bahnfahrt dabei. Der BVG-Kunde habe gedacht, die freundlichen Mitarbeiter gucken mal in ihren Computer, dann würde das Umwelt-Abonnement festgestellt und die Sache sei erledigt. Denn schon ab Dezember sei er Stammkunde für die Umweltmarke. Er legte die Monatsmarken Dezember bis Mai oben auf den erhabenen Tisch des Richters.
Nun stellte sich die Frage nach der Rechtsfolge. Ich habe in der Schule gelernt, daß es eine Verurteilung in den zwei nachgewiesenen und eingeräumten Fällen geben müßte. Der dritten Fall wäre ein solcher für den Freispruch.
Daneben gedacht! Die Praxis sieht anders aus. Das Verfahren wegen der „Schwarzfahrt mit Monatsmarke“ wurde abgetrennt und nach § 154 StPO eingestellt. Kein Freispruch.
Die Abtrennung und Einstellung hat ein paar Vorteile für das Gericht und die Justizkasse. Ein Freispruch muß begründet werden. Die Einstellung erfolgt per Beschluß – d.h. die Arbeit übernimmt ein Stempelabdruck der Urkundsbeamtin.
Von entscheidender Bedeutung: Ein Freispruch hat eine Kostenfolge. Insoweit müssen nämlich die Kosten – in diesem Falle ein Drittel – von der Landeskasse getragen werden.
Hier erging aber das Urteil:
Der Angeklagte wird wegen Beförderungserschleichung in zwei Fällen verurteilt.
Er trägt die Kosten des Verfahren und seine notwendigen Auslagen.
Mir ist es schwer gefallen, zur Urteilsverkündung aufzustehen. Diese Entscheidung hat keinen Respekt verdient. Auch mein Mandant meinte, daß das ja nichts mit Gerechtigkeit zu tun habe. Recht hat er. Und das, ohne Jura studiert zu haben.
Business as usual?
Jörg Kachelmann will ab sofort wieder für die Meteomedia Gruppe arbeiten.
berichtet die taz.
Ob das so ohne Weiteres funktioniert? Zu wünschen wäre es Herrn Kachelmann auf jeden Fall.
Gerade weil das Gericht in seiner Urteilsbegründung für mein Gefühl nicht deutlich genug rübergebracht hat, daß der Zweifels-Grundsatz nicht zu einem Freispruch zweiter Klasse führt. „In dubio pro reo“ ist die Grundlage eines rechtsstaatlichen Verfahrens. Da gehört so etwas nicht in die vom SWR zitierten Gründe:
Der Vorsitzende Richter Michael Seidling sagte, das Urteil beruhe nicht darauf, dass die Kammer von der Unschuld Kachelmanns oder einer Falschbeschuldigung der Nebenklägerin überzeugt sei. Das Gericht habe aber begründete Zweifel an der Schuld des Angeklagten, der deshalb „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) freizusprechen sei.
[…]
Die Verdachtsmomente hätten sich zwar im Laufe der Verhandlung „abgeschwächt, aber nicht verflüchtigt“.
Das Verfahren an sich lag schon im Grenzbereich des Rechtsstaats. In den Urteilsgründen hätte Gelegenheit bestanden, ein paar Korrekturen vorzunehmen. Für mein Empfinden hat das Gericht diese Chance nicht genutzt.
Auch wenn ich in einigen Punkten mit dem Auftreten des Verteidigers nicht einverstanden war und bin; von der Wortwahl abgesehen, könnte er richtig liegen:
Im Anschluss übte dann aber auch Schwenn trotz des Freispruchs heftige Kritik am Mannheimer Landgericht: Die Kammer hätte den Angeklagten „zu gerne verurteilt“ und in ihrer Urteilsbegründung nochmal „richtig nachgetreten“, um „den Angeklagten maximal zu beschädigen“. Schwenn sprach von einem „befangenen Gericht“ und einer „Erbärmlichkeit im Gerichtssaal“.
Ein Freispruch ist ein Freispruch ist ein Freispruch. Zweitklassig können allenfalls Urteilsgründe ausfallen.



