Staatsanwaltschaft

Keine kurzfristige Förderung möglich

Ein Fundstück aus einer Ermittlungsakte:

Hohes Arbeitsaufkommen

Wie man aus dem Aktenzeichen des LKA (ganz oben links) erkennen kann, geht es um einen Vorfall vom 07. Januar 2015. Auf dem Folgeblatt findet sich der Vermerk des Kriminalkommissars:

Vermerk KK

Dann ging es – für behördliche Verhältnisse rasend schnell. Die Akte landete auf dem Tisch eines Oberstaatsanwalts, der sich auch sofort an die Arbeit gemacht hat.

WV 1 Monat

Das Folgeblatt trägt das Datum vom 14.07.2015. Das war meine Sachstandsanfrage an die Staatsanwaltschaft.

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Razzia bei VW – ein bisschen spät, nicht?

742777_web_R_by_H. Thimm_pixelio.deWie unter anderen die Süddeutsche Zeitung heute berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein paar Volkswagen-Büros in Wolfsburg und anderenorts durchsuchen lassen. Wie alle Durchsuchungen hatten auch diese Razzien zum Ziel, Beweise zu sammeln und zu sichern, die für die strafrechtliche Bewertung der Abgas-Affäre bei Diesel-Autos von Bedeutung sein könnten.

Ich weiß nicht, wieviel Wochen schon ins Land gegangen sind, seitdem die Informationen über die gefakten Abgaswerte die Runde gemacht haben. Ziemlich sicher bin ich mir allerdings dabei, daß diejenigen, die damit rechnen müssen, als Verantwortliche an den Kanthaken genommen zu werden, die Zeit genutzt haben, um noch einmal gründlich aufzuräumen.

Aber vielleicht finden die schneidigen Kavalleristen ja noch was aus Käfers Zeiten, das sie dann noch als Jagderfolg verkaufen können. Wollten die Strafverfolger in dem Staats(nahen)konzern überhaupt etwas finden?

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Mein lieber Herr Staatsanwalt!

Die Idee des Staatsanwalts, sich die Arbeit auf kurzem Weg vom Tisch zu schaffen, könnte sich als ein Schuß ins eigene Knie darstellen.

Der findige Ermittler hatte mir mitgeteilt, daß er das Verfahren gegen meinen Mandanten nach § 170 II StPO eingestellt habe. Aus welchen Gründen, wollte er mir – auch nach meinem entsprechenden Antrag unter Hinweis auf Ziffer 88 RiStBV – nicht wirklich verraten. Darüber hatte ich bereits berichtet.

Jetzt gibt es neue Entwicklungen, an denen ich mich mit diesem Schreiben beteiligt habe:

Kontaktaufnahme

Ick glob, ett hackt!

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Überfordert? Oder was sonst?

AktenstapelMeinem Mandanten wurde vorgeworfen, an einem umfangreichen Kapitalanlagebetrug beteiligt gewesen zu sein. Weil die Staatsanwaltschaft seinerzeit schon etwas knapp war, was die Substanz des Vorwurfs angeht, suchte man – publikumswirksam und zur Unterhaltung der interessierten Nachbarschaft – in der Wohnung meines Mandanten nach weiteren Beweismitteln.

Mit „Erfolg“: So ziemlich alles, was an der Rückwand einen Kabel mit Stecker hatte, wurde mitgenommen: PC, Laptop, Monitor, Maus (das Mauspad haben sie übersehen, ha!) …

Das war vor gut fünf Jahren, anno 2010 (also zu einer Zeit, in unsere Referendare noch mit auf Papier ausgedruckten Gesetzestexten gearbeitet haben). Unzählige Sachstandsanfragen und Herausgabeanträge später bekam ich dann diese erlösende Nachricht:

Einstellungnachricht

Das ist ja erst einmal erfreulich. Aber der Mandant (und ich) wollten natürlich auch wissen, warum die Einstellung erfolgte. Das wird aber nur auf ausdrücklichen Antrag verraten. Deswegen gibt es bei uns diesen Textbaustein:

ich nehme Bezug auf die Einstellungsnachricht vom [DATUM] und beantrage unter Hinweis auf Ziffer 88 RiStBV, der Verteidigung ausführlich und im gebotenen Umfange die Gründe der Einstellung mitzuteilen.

Darauf reagierte der schwerst beschäftigte Staatsanwalt mit diesen dürren Worten:

Einstellungsbegründung

So sind’se. Erst wie ein Tiger zum Sprung ansetzen und dann als Bettvorleger landen. Daß sich ein bis dahin unbescholtener Mittelstandsbürger zu Tode erschreckt, interessiert die prädikatsexaminierten Apparatschiks offenbar wenig bis gar nicht, solange ihre Fall- und Erledigungszahlen den aufsteigenden Karriereweg in die Pensionierung ebnen. Das allein ist aber keine Rechtfertigung für den einen, einzigen hingerotzten Satz, mit dem der Staatsanwalt pauschal und inhaltsleer die Einstellung zu begründen versucht.

Das geht natürlich gar nicht, meint auch der Mandant, dem nun die in 5 Jahren völlig verrottete Technik quasi vor die Füße gekippt werden soll.

Ich bin gespannt, wie die Ermittler mit der Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde umgehen werden.

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Vom wilden Watz gebissen

Dem Mandanten wird in einer Anklage zum Strafrichter vorgeworfen,

entgegen § 6a Abs. 2a AMG Arzeimittel in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport besessen zu haben.

Vier kleine Fläschen mit Testosteron, gefunden bei einer Durchsuchung in der Schublade eines Schranks, der in einem Probenraum stand, in denen ein paar grimmige Rapper Musik machen.

Das Argument der Verteidigung, der Mandant (gebürtiger Neuköllner) sei kein Sportler, deswegen sei das Tatbestandsmerkmal „zu Dopingzwecken im Sport“ nicht erfüllt, wollte die Staatsanwaltschaft nicht gelten lassen. Der tapfere Staatsanwalt (vermutlich gebürtiger Südwestdeutscher) trug ein Gegenargument vor, das einen Beißreflex in Richtung Tischkante in mir auslöste:

Jogginganzug und -schuhe

Nun kann man von einem in Grunewald hospitalisierten Schwaben nicht erwarten, daß er die lebhafte traditionelle Neuköllner Straßenkleidung kennt. Ich habe mich deswegen für die Berufungsinstanz bereits auf einen Beweisantrag vorbereitet: Inaugenscheinnahme der Besucher der Neukölln-Arcaden an einem beliebigen Nachmittag.

Die Akteneinsicht kurz vor der Berufungshauptverhandlung zeigte mir, daß der Vorsitzende wohl auch ein paar Probleme mit seiner Tischkante gehabt haben könnte:

Kein Sportler

Es ist wirklich nicht zu fassen, was manche Staatsanwälte für Ansichten vertreten, wenn sie sich einmal festgebissen haben.

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Ping-Pong-Plädoyers

Die Schlußvorträge nach der Beweisaufnahme werden oft überbewertet. In vielen Fällen werden Plädoyers als Reden für die Galerie oder zum Fenster hinaus betrachtet. Ich bin auch der Ansicht: Wenn man es in der Beweisaufnahme nicht geschafft hat, die Argumente für seinen Standpunkt in’s Gehör des Gerichts zu implementieren, gelingt das im Schlußvortag eher selten.

Dennoch, es gibt Fälle, da sollte der Verteidiger der Zusammenfassung des Ergebnisses der Beweisaufnahme durch den Staatsanwalt etwas entgegen halten. Gerade nach zahlreichen Verhandlungstagen wird schon einmal gern das eine oder andere Detail vergessen. Das gilt ganz besonders dann, wenn Schöffen an der Entscheidung des Gerichts mitwirken.

Grundsätzlich plädiert der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zuerst. Im Nachgang dann hat der Verteidiger die Chance, auf diese Rede zu reagieren und die Perspektive der Verteidigung darzustellen (Ganz am Ende darf dann noch der Angeklagte reden.) Die Reihenfolge – zuletzt die Verteidigung – hat auch ihren Aufhänger in dem Prinzip des fairen Verfahrens – das was zuletzt gehört wird, bleibt eher haften.

Dieses Prinzip gilt allerdings in der Praxis nicht, wenn in der Berufung plädiert werden soll. Dort ist der Berufungsführer zuerst an der Reihe. Das heißt: Wenn nur die Verteidigung ins Rechtsmittel gegangen ist, darf der Staatsanwalt seinen Schlußvortrag nach dem Verteidiger halten.

Dagegen gibt es aber ein Mittelchen – die Replik des Verteidigers. Ich spare mir in diesen Fällen dann einen Teil meines Vortrags für diese Replik auf und suche in dem Plädoyer des Staatsanwalts einen Aufhänger, an dem ich diesen Teil festmachen kann. Um eben diesen Haftungs-Effekt zu erhalten.

In einem Fall hatte mich der Sitzungsvertreter – ein altes erfahrenes Schlachtroß (als das er sich selbst bezeichnete) – aber durchschaut. Im Sitzungsprotokoll sieht das dann so aus:

PingPongPlädoyer

Die Stimmung wurde durch dieses Ping-Pong-Spielchen aber entscheidend verbessert, was sich dann am Ende in der Entscheidung der Berufungskammer bemerkbar gemacht hat.

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Kriminalistische Vorverurteilung

Aus dem Beschluß eines Amtsgerichts, mit dem die Durchsuchung von Geschäftsräumen und einer Wohnung begründet wurde:

Kriminalistische Erfahrung

Die Parole „kriminalistische Erfahrung“ ist ein deutlicher Hinweis auf massive Vorurteile, denen es an konkreten Anknüpfungs-Tatsachen mangelt. Wenn man sonst nichts in der Hand hat, muß man eben danach suchen, was man so im Gefühl hat. Und das liest sich dann so:

Die Durchsuchung dient der Auffindung weiterer Beweismittel. Als solche kommen insbesondere Geschäftsunterlagen der Graf Gottfried von Gluffke GmbH ab 2010 in Betracht.

Das war 2012. Gute drei Jahre später wurde das Verfahren dann nach § 170 II StPO eingestellt. Die GmbH, deren 2010 noch gesundes Betriebsvermögen sowie die 15 Arbeitsplätz gibt es nicht mehr. Aufgrund „kriminalistischer Erfahrung“.

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Respektvolle Entschuldigung

Es wäre nicht erwähnenswert, wenn es zwischenzeitlich nicht zu einer außergewöhnlichen Umgangsform geworden wäre: Die Entschuldigung einer Behörde für ihren Fehler.

Nicht selbstverständlich – leider – ist das Verhalten einer Amtsanwältin. Meiner Mandantin wurde eine kleine Sache vorgeworfen. Man hatte sie bei einer Schwarzfahrt mit der U-Bahn erwischt angetroffen. Sie hat mich mit ihrer Verteidigung beauftragt, weil sie eine Erklärung für den abgelaufenen Fahrschein hatte. Ich habe mich also bei der Ermittlungsbehörde als Verteidiger gemeldet und Akteneinsicht beantragt. Das war erstmal alles.

Ein paar Wochen später meldete sich meine Mandantin bei mir. Sie hatte Post bekommen von der Amtsanwaltschaft.

Einstellung an Mdt

Das Ergebnis geht in Ordnung. Nicht gut ist aber, daß sich die Amtsanwältin über meine Verteidigungsanzeige hinwegsetzt, meine Mandantin direkt anschreibt und mich in meiner Funktion als Verteidiger komplett übergeht.

Sicher, in dieser Sache hier wurde damit kein Porzellan zerschlagen. Es sind aber durchaus Konstellationen denkbar – und leider in der Praxis auch nicht sooo unüblich, in denen auf diesem direkten Weg die Rechte eines Beschuldigten zumindest verkürzt, jedenfalls gefährdet werden. Wenn ein Verteidiger sich für einen Beschuldigten gemeldet hat, dann ist er grundsätzlich der einzige Ansprechpartner für die Ermittlungsbehörde; auf jeden Fall ist er zu informieren.

Selbstverständlich habe ich das Verhalten der Amtswältin reklamiert:

Reklamierung

Die Fristsetzung in diesem Schreiben ist natürlich heiße Luft. Aber für Menschen, die in Behörden sitzen, hat das dann doch eine gewisse Signalwirkung. Mehr wollte ich gar nicht erreichen. Ich hatte eigentlich die Akte schon in Richtung Ablage geschickt, da erreichte mich folgendes Fax:

Entschuldigung an Verteidiger

Ich finde, das hat Größe. Deswegen habe ich mich auch bei der Amtsanwältin handschriftlich bedankt. Ein kleiner Fehler, der an sich kein Problem darstellt; sich aber dafür in dieser Form zu entschuldigen, zeigt Respekt und hat Respekt verdient.

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Sie sind gefeuert!

Einmal im Monat kündige ich meinem Buchhalter. Nämlich immer dann, wenn er mir das Ergebnis der Umsatzsteuer-Voranmeldung vorlegt und ich wieder einmal einen dicken vierstelligen Betrag an das Finanzamt zahlen muß. Wir vertragen uns dann aber ein paar Tage später wieder, wenn er die Löhne und Gehälter unserer Mitarbeiter abrechnet – da sehe ich wenigstens die Leistung, die ich gern bezahle. Anders ist das mit den Steuern. Da sehe ich nur, wie irgendwelche öffentlich-rechtlich alimentierte Leute die Kohle verbrennen, die wir an den Fiskus abführen.

Ein schönes Beispiel für das Fenster, aus dem die Steuergelder zur Zeit geworfen werden, ist die Causa „netzpolitik.org“ bzw. „Range“.

Der 67-jährige Harald Range war „im dienstlichen Interesse“ noch nicht in den Ruhestand geschickt worden. Man braucht ihn noch für die Einstellung des Verfahrens in der Kanzlerinnenabhöraffäre. Dieses Interesse ist heute Vormittag aber irgendwie abhanden gekommen.

Herr Range hat nämlich ein Stück Papier vorgelesen (die freie Rede ist nicht so das Ding von Staatsanwälten, habe ich den Eindruck). Zuhörer war so ziemlich alles, was Rang und Namen in der Medienwelt hat. Den Wortlaut dieser Presseerklärung hat das Interesse des Bundesjustizministers an der Fortsetzung dschlagartig schwinden lassen.

Im Streit über umstrittene Ermittlungen gegen den Internetblog netzpolitik.org entlässt Bundesjustizminister Heiko Maas Generalbundesanwalt Harald Range. […] Range habe in seiner Pressekonferenz am Dienstag Tatsachen verdreht, sagte Maas.

So lautet eine Agenturmeldung in der taz.

Sich gegenseitig über die Medien irgendwelche Grobheiten um die Ohren zu hauen, gehört nur wirklich nicht zu dem, was ich gern mit meinen Steuerzahlungen finanziere. Auch die Aufwendungen für strafrechtliche Ermittlungen, an deren Ende von Anfang an nichts hinten raus kommen wird und kann, könnten besser diejenigen finanzieren, die Spaß an solchen sinnlosen (aber gefährlichen) Tätigkeiten haben. Den gemeinen Steuerzahler hingegen sollte man vor so einem Unsinn verschonen.

Aber was rede ich hier, auf einen kleinen Kreuzberger Strafverteidiger hört ja sowieso keiner …

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Verteidigung der Verteidiger nicht erforderlich

Es war zu erwarten, daß die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren gegen die drei „Alt“-Verteidiger im NSU-Verfahren einleitet. Sie erklärte heute der Presse:

Presseerklärung StA München 29.07.2015

Denn einerseits haben die Staatsanwälte wohl Recht: Gespräche zwischen Verteidigung und den anderen Verfahrensbeteiligten gehören zum Grundhandwerk und stellen damit ein Verhalten de lege artis dar, das nicht strafbar sein kann. Jedenfalls solange nicht essentielle „Geheimnisse“ verraten werden. Das wäre aber nicht nur völlig unprofessionell, sondern auch brandgefährlich – denn dann wären Richter und/oder Staatsanwälte die besten Zeugen, die sich eine Ermittlungs- und Anklagebehörde vorstellen kann, um die Verteidiger einer Straftat nach § 203 StGB zu überführen.

Erklärbar ist aber die Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahren aber auch unter einem anderen Gesichtspunkt: Denn würde ernsthaft gegen die drei Verteidiger ermittelt, stünde ihrer Entpflichtung nun wirklich nichts mehr entgegen. Ich halte die Staatsanwaltschaft München I nun aber nicht für so einfältig, daß sie durch die Einleitung eines Strafverfahrens gegen die Verteidiger die Grundlagen für die Aussetzung des Strafverfahrens gegen die Angeklagte legt.

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